Was muss ich mir vom Chef gefallen lassen und was nicht?

  • Hallo liebe Foris, :winken:


    meine Freundin und ich sind zur Zeit in einer Ausbildung - diese Ausbildung ist besonders, da sie sich Berufsausbildung Kooperetiv nennt. Dh wir machen ganz normal ein Duale Ausbildung, nur das unser Betrieb uns nicht bezahlt sondern von einem anderem "Verein". Wir stehen dem Betrieb komplett Kostenlos zur Verfügung, dafür bringen sie uns die Praxis bei. -> Das alles ist zwischen unserem "Verein" und dem Betrieb durch ein Kooperationsvertrag geregelt.


    Meine Freundin hat massive Probleme mit ihrer Chefin. Daher der Beitrag. Wir sind beide im ersten Lehrjahr. Sie als Einzelhändler im einem kleinen Mode Laden.


    Einmal hat sie mir erzählt, dass sie ihre Chefin nach etwas gefragt hat, die Chefin hat sie darauf hin, indirekt als Dumm bezeichnet, vor Kundschaft.
    Dann vergleicht sie sie mit einer ehmalgien Auszubildenden. Diese hat sich bei Krankheit nie abgemeldet und Krankschreibungen Monate später eingereicht. Meine Freundin meldet sich immer sofort ab und reicht, wenn es möglich ist, noch am selben Tag die Krankschreibung ein.
    Außerdem redet sie mit dieser ehmaligen Auszubildenden schlecht über sie.
    Nun will ihre Chefin das, wenn sie Krank wird mind einen Tag vorher anruft um sich abzumelden. Nun ist sie aber über den Abend erkrankt und hat gleich am Morgen angerufen. Darauf musste sie sich eine Standpauke anhören lassen. Nach dem Motto: man könne ja vorher Bescheid geben. Außerdem wurde ihr bei diesem Gespräch gesagt: Sie könne sehr wohl, trotz Krankheit zur Arbeit erscheinen.
    Ihre Chefin ist total Launenhaft und von einer auf die nächste Minute gereizt.
    Das Arbeitsverhältnis zwischen ihr und ihrer Chefin ist total gereizt und angespannt. So dass sie schon Angst hat mal Krank zu werden oder nach Überstunden frei zu fragen, geschweige den Urlaub.
    Sie ist schon, obwohl sie Krank war, zu ihrem Betrieb erschienen.


    Soweit ich weiß erledigt sie ihre Aufgaben zuverlässig und gibt ihr bestes. Sie richtet in mom ihren kompletten Tagesablauf nach den Betrieb. Und wird auch von ihren Kollegen wie eine billigie Arbeitskraft behandelt.


    Wir wissen das Lehrjahre, keine Herrenjahren sind. Aber wie weit muss man sich sowas gefallen lassen? Ich habe ihr oft geraten: Wenn sie von ihrer Chefin angeblafft wird, ihr zu sagen das sie vernünftig mit ihr reden soll, da wir ja alle Erwachsen sind.


    Ich bedanke mich schon mal auch fürs Lesen. :thanks:


    PS: Ich muss noch dazu schreiben das es sich hier im Post, alles sehr harmlos nahört. Aber die Vorfälle wiederholen sich nur noch.

    Liebe Grüße


    Ninnifee :winken:

    2 Mal editiert, zuletzt von Ninnifee1991 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • das was ist schreibst, ist menschlich zum :kotz


    :kopf


    allerdings arbeitsrechtlich kann ich jetzt nichts erkennen, was von Belang wäre :frag


    Natürlich muss sie es sich nicht gefallen lassen, so behandelt zu werden-
    am geeignesten dafür wäre im ersten Schritt ein Vier-Augen Gespräch mit der Vorgesetzten, und im zweiten Schritt ein :frag 6 AugenGespräch mit jemandem von dem "Verein"-
    An manchen Berufsschulen gibt es auch so etwas wie "Vertrauenslehrer" an die man sich wenden kann, und die sich dann mit dem Ausbildungsbetrieb in Verbindung sezten-


    hier scheint es jedoch rein menschlich nicht zu passen...


    Eine Idee wäre auch noch über den Träger zu fragen, ob man den Ausbildungsbetrieb auf Grund "menschlicher Differnzen" wechseln kann

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Arbeitsrechtlich grenzt das bereits an Bossing, also Mobbing durch Vorgesetzte. Als Kunde würde ich übrigens die Ware fallenlassen und gehen, wenn ich mitbekäme, dass ein Vorgesetzter einen Untergebenen als dumm bezeichnet.


    Sinnvoll wäre es, wenn sie sich an den Verein wendet, schließlich hat der Verein einen Vertrag mit der Chefin. Bekommt sie überhaupt eine vernünftige Ausbildung seitens des Betriebs oder ist sie da nur für die "niederen Tätigkeiten" zuständig? Ein Wechsel wäre sicher sinnvoll, wenn es denn möglich ist. Sind eure Ausbildungen auch der Kammer gemeldet? Falls ja, gibt es dort ebenfalls Ansprechpartner für Auszubildende.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • ein Vier-Augen Gespräch mit der Vorgesetzten


    Ja, dieses Gespräch wurde schon vergebens Versucht. Da wurde sie nur mit Argumenten nieder gemacht.


    ein :frag 6 AugenGespräch mit jemandem von dem "Verein"


    Dieses Gespräch soll nun folgen. Dies ist aber auch ein heikles Thema, da unsere AP ebenso begeistert ist, wie die Chefin und im allgemeinen macht sie dort wohl alle zur Sau die kein Kind haben. Denn ich habe keinerlei Probleme mit unserer AP, sie bringt mir ständig Vertruen und Verständnis entgegen.


    etwas wie "Vertrauenslehrer"


    Boahr Luchsi du bist eine Heldin, darauf bin ich noch gar nicht gekommen. :thanks:


    Bekommt sie überhaupt eine vernünftige Ausbildung seitens des Betriebs oder ist sie da nur für die "niederen Tätigkeiten" zuständig?


    Je nachdem wie viel los ist, wenn gar nichts los ist, muss sie putzen etc. Aber sie macht schon Aufgaben, die was mit den Beruf zu tun hat.

  • Hey Ninnifee,


    die Chefin deiner Freundin begeht arbeitsrechtlich mehrere Fehler:


    • eine Krankmeldungspflicht bereits am Vortag der eigentlichen Erkrankung gibt es nicht. Im Gegenteil, es könnte deiner Freundin auch negativ auslegen werden, nach dem Motto: Krankmeldung auf Ansage. Man ist verpflichtet, den Arbeitgeber so schnell wie möglich über eine Erkrankung zu informieren. Eine genau Uhrzeit ist nicht definiert, das ist abhängig vom Arbeitsplatz. Als Anhaltspunkt gilt: z.B. für Angestellte, die um 7.30 Uhr ihre Arbeit beginnen, ein Anruf bis spätestens 10.00 Uhr. Die schriftliche Krankmeldung vom Arzt muss dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Werktagen vorliegen, falls im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt.




    • Wenn ein Vorgesetzter oder eine Vorgesetze sich im Ton vergreift, kann das dieser Person schnell als Mobbing ausgelegt werden. Vorgesetzte tun also gut daran, sich gegenüber Untergebenen im Zaum zu halten und Anweisungen stets höfflich und sachlich zu äußern. Wenn sich der Vorgesetzte, wie im Fall deiner Freundin, zu Äußerungen hinreißen lässt, die man, wie du es schilderst, beanstanden kann, hat die Sache einen Haken. Es genügt nicht, diesen Sachverhalt zu schildern. Deine Freundin ist in der Beweislast, sprich: Sie benötigt Zeugen für das Verhalten ihrer Vorgesetzten. Das ist nicht selten ein Problem. Arbeitskollegen lassen sich nur sehr selten freiwillig in solche Verfahren als Zeugen hinein ziehen. Von einem Gespräch mit Personen wie einem Vertrauenslehrer an deiner Berufsschule würde ich mir nicht viel versprechen. Der Mann kann nicht mehr machen als ein Gespräch mit der Vorgesetzten deiner Freundin führen. Nach meinen Erfahrungen verbessert das die Lage nicht. Mein Rat: Deine Freundin sollte schnellstmöglich mit dem Träger/Verein ein Gespräch führen und den Sachverhalt schildern, verbunden mit der Bitte, einem anderen Ausbildungsbetrieb zugewiesen zu werden. Noch ist sie im ersten Lehrjahr. Ich glaube nicht, dass ein junger Mensch stark genug ist, unter solchen Bedingungen eine 3-jährige Lehre bis zum Abschluss zu beenden.


    LG
    Joachim

    Einmal editiert, zuletzt von bay-of-russel ()

  • Als Anhaltspunkt gilt: z.B. für Angestellte, die um 7.30 Uhr ihre Arbeit beginnen, ein Anruf bis spätestens 10.00 Uhr.


    verwechselst Du da nicht was? :hae:
    bzw. woher hast Du das?


    Krankmelden muss man sich unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) sobald man die Erkrankung selber bemerkt- also idR. vor Beginn der Schicht- (Ausnahme natürlich, man hat einen Unfall oder so... reden wir mal einfach von grippalem Infekt) weil, krank ist man ja bereits, bevor man einen Arzttermin hat...
    (dieser DenkFehler passiert "neuen" Arbeitnehmern relativ häufig-
    nach Arztbesuch ist dem AG ebenso unverzüglich die voraussichtliche Dauer anzuzeigen-


    so kann es durchaus sein, dass man sich bereits abends sehr schlecht fühlt, beschliesst, am nächsten Tag nicht zur Arbeit zu gehen (um z.B. zum Arzt zu gehen, oder sich "gesund" zu schlafen)-
    hier kann/sollte man sich dann bereits melden!


    Verspätete Krankmeldungen sind durchaus ein Abmahnungsgrund...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo Luchsie,


    ich stimme dir absolut zu. Gerade in Betrieben, wo in mehreren Schichten rund um die Uhr gearbeitet wird, ist immer jemand telefonisch erreichbar. Daher muss dort die Krankmeldung unverzüglich vorgenommen werden, auch vor dem eigenen Arbeitsbeginn.


    Mein Beispiel bezog sich auf einen Betrieb, der um 7.30 Uhr öffnet.
    In solchen Betrieben geht idR. vor 7.30 Uhr niemand an´s Telefon.
    Eine Krankmeldung vor 7.30 Uhr ist daher unmöglich.


    Meine berufliche Praxis hat gezeigt, das ich mit Abmahnungen wg. verspäteter Krankmeldung vor dem Arbeitsgericht Köln keinen Erfolg hatte, wenn der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsbeginn von 7.30 Uhr die Firma bis 10.00 Uhr über sein krankheitsbedingtes Fehlen unterrichtete.
    In anderen Bundesländern mag das durchaus anders gehandhabt werden. Bei einigen Richtern hier in Köln war selbst 12.00 Uhr noch rechtzeitig. Nebenbei:
    Wenn der Arbeitnehmer zu einer erteilten Abmahnung eine Gegendarstellung liefert, ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Da der Arbeitnehmer sich 100 Gründe für eine "verspätete" Krankmeldung aus der Nase ziehen kann, verzichten die meisten Arbeitgeber freiwillig auf Abmahnungen wegen solcher "Kleinigkeiten". Vor Gericht kommt man damit eh nicht/nur selten durch.


    Da die Freundin von Ninnifee im Einzelhandel (Modebranche) arbeitet, der meist ja auch erst um 09.00 Uhr mit der Arbeit beginnt, glaube ich kaum, das eine Krankmeldung vor 09.00 Uhr möglich ist. Zu dieser Zeit kann das Mädchen schon im Wartezimmer des Arztes sitzen, von wo aus sie den Arbeitgeber nicht telefonisch erreichen kann. Einen Verpflichtung zum Besitzt eines Handys gibt es in Deutschland nicht. Daher ist es dem Arbeitgeber durchaus zuzumuten, auf eine Krankmeldung ein paar Stunden zu warten. Der Arbeitgeber kann dies verhindern, indem er dem Arbeitnehmer ein Firmenhandy zu Verfügung stellt.


    LG
    Joachim

    Einmal editiert, zuletzt von bay-of-russel ()

  • Na, ja, hat nicht (fast) jeder ein smart oder Handy? Wenn nicht, ich kann ja schon um 8.00 h beim Arzt sitzen (auch ohne Handy). Wenn ich in der Praxis bin, habe ich ja auch die Möglichkeit dort meinen Chef zu informieren. Der Doc. hat ein Telefon. Zeitnah bedeutet für mich: ich versuche Firma zu erreichen! Das geht schon.... Notfalls über die Mama.
    Ich rufe doch nicht erst um ...viell. 11 h an, wenn ich die Krankmeldung habe. Da muss ich vorher schauen..

  • Da bei uns auch mal gern der Chef steppt -diese Woche wurde 3 Leuten bescheinigt sie sollten mal ihren Grips einschalten (noch war ich nicht darunter :thumbsup: )- schicke ich eine Mail vor Dienstbeginn an die Personalbeteiligung (mit Lesebestätigung) und danach nochmal die AU eingescannt per Mail (mit Lesebestätigung) und dann geht die per Post los, mit der vorher geäußerten Bitte, man solle mir Bescheid geben, falls sie unterwegs verlorengeht.
    Man tut gut daran in solch einen Arbeitsumfeld mit reiner Weste dazustehen.
    Und natürlich ist es Blödsinn, das man das einen Tag früher ankündigen soll, außer man geht schon gritzegrün in die Arbeit und es ist absehbar, das nicht über Nacht ein medizinischen Wunder passiert :kopf


    Aber ja, wenn möglich, würde ich auch nach einem anderen Ausbildungsbetrieb fragen. Ein Chef darf eben nicht jeden Ton anschlagen der ihm beliebt, das Zeitalter der Aufklärung haben wir hinter uns. Nur mit der Beweislast ist es tatsächlich schwierig. Ein Protokoll führen kann helfen, ist aber nicht der Weisheit letzter Schluss.

  • Ich arbeite auch im Einzelhandel.krankmeldungen müßen sogar bei uns 2 Fach gemeldet werden.Da man heutzutage Whatsapp hat, oder allgemein Handy besitzt, meldet man das schnellst möglich, und das vor Schichtbeging.Heutzutage haben Führungskräfte*gerade im Einzelhandel*handytechnisch immer Bereitschaft.
    Bis zu 3 tage kann man Krank sein und danach muss ein Gelben schein her*wobei der EZ die toleranteste Branche ist,den in vielen Bereichen muss man schon ab den ersten Tag ein Gelben einreichen*
    Ich muss dann die Bezirksleitung meine Erkrankung melden, und mich melden wen ich wieder antrete. Schon alleine deswegen überlegt man 5 Fach ob man den Gelben schein einreicht.
    Und keine Führungskraft, aber wirklich keine darf dich bloss stellen vor der Kundschaft. Das muss sich keiner gefallen lassen!!! :angry Da hätte ich sie ins Büro gebeten und meine Meinung gesagt.
    Den Kunden ist das eigentlich egal,sie benehmen sich selbst oft daneben.
    Wen es so schlimm ist, frag nach ob die Möglichkeit besteht ein anderen Einsatztort zu bekommen. Ich kenne das Modell ,und leider ist das auch die ultimative Chance für den AG dich auszunutzten ,den er zahlt ja nicht für dich!
    Wobei ich ganz ehrlich darauf sagen muß, das man Azubis gerade im EZ oft ausnutzt, sie haben oft ein Status wie eine Aushilfe, aber arbeiten dürfen diese wie eine Vollzeit...einfach eine billige Arbeitskräfte, früher in meiner zeit war das nicht so, da war man noch Azubi und hatte den Status, aber dank des Mindestlohn und 450€ Geschichten hat sich das sehr negativ ausgewirkt....Einzelhandel ist nicht mehr das was es mal war, es ist ein kriegsschauplatzt teilweise.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Mittlerweile hat es sich wohl ein wenig beruhigt. Liegt vll daran das viele Kunden bei dem Wetter gerne shoppen und dabei Klingelt kräftig die Kasse.


    So weit ich weiß meldet sie sich sofort Telefonisch ab und zwar bevor ihre Arbeitszeit beginnt. Gelber Schein wird unverzüglich rein gereicht nachdem sie beim Arzt war. Dies kann schon mal nen Tag dauern, wenn man erst am Abend den Termin hat. Und es wird natürlich auch immer sofort Bescheid gegeben wie lange man ausfällt.


    Mit unserem Verein kommen wir nicht weit. Sie hatte nun das Gespräch gesucht und sie darf nicht den Betrieb wechseln. Sie soll laut unserem Verein sich das Gefallen lassen, weil das mal eben vor kommt.


    Ich denke auch das es zu Bossing geht. Ich würde mir nämlich auch nicht gefallen lassen, mir anzuhören das man in Therapie gehen soll.


    Ja mehr als eure Tips weitergeben kann ich auch nicht. :thanks: