Aufenthaltsbestimmungsrecht Umzug wg. Umschulung

  • Hallo,


    ich habe eine Frage.


    Ich bin seit 3Jahren vom Vater meiner Tochter getrennt. Umgang gibt es einmal in der Woche u alle zwei We's von Fr-So.


    Häufig werden Termine verschoben, er holt sie erst Samstag anstatt Freitag oder bringt sie Sonntag eher zurück.


    Ich habe vor über einem Jahr meinen Job verloren und finde einfach Nichts Neues. Nun hat mir das Arbeitsamt eine Umschulung angeboten in einem Bereich den ich schon immer gern machen wollte.
    Allerdings wird diese nicht hier,sondern nur 120km entfernt angeboten. U.A. auch in der Stadt in der mein Freund lebt mit dem ich seit zwei Jahren zusammen bin.


    Mein Exmann hat schon als er von meiner Arbeitslosigkeit erfuhr gesagt das ich ja nicht versuchen sollte zu meinem Freund zu ziehen weil er sowieso nie zustimmen würde. Damals war das aber noch gar keine Option für mich.


    Nun würde ich gern wg. Umschulung um mir u der Kleinen endlich was schaffen zu können


    Hab ich Chancen das ABR zu bekommen? Wie geht man da vor?


    Lg

  • Soweit ich weiß hat das ABR nichts damit zu tun das bei geteiltem Sorgenrecht nicht einfach der BET mit dem Kind 120km weit weg ziehen kann. Und ganz ehrlich das find ich auch gut so denn wie stellst du dir denn den Kontakt zwischen Vater und Kind dann vor? Hast du einen Plan dem du ihm vorschlagen kannst? Mit dem auch euer Kind gut leben kann. Bist du bereit das Kind Freitags hin zu bringen und Sonntag wieder zu holen?

  • Mein Exmann hat schon als er von meiner Arbeitslosigkeit erfuhr gesagt das ich ja nicht versuchen sollte zu meinem Freund zu ziehen weil er sowieso nie zustimmen würde.


    Keine einfache Situation. Versuch Dich mal in die Lage des KV zu versetzen, dem der Kontakt zum gemeinsamen Kind rein objektiv erschwert wird. Ich würde zumindest fragen, ob diese Möglichkeit für die Umschulung in dem von Dir bevorzugten Bereich wirklich die einzige ist, oder ob es nicht bessere Möglichkeiten (näher am aktuellen Wohnort) gibt. Es ist zwar Aufgabe des UET, sich um das Holen und Bringen des nicht selbst betreuten Kindes zu kümmern, aber wie könntest Du ihm denn da entgegenkommen - welche Möglichkeiten siehst Du da?

  • Grundsätzlich haben sich die sorgeberechtigten Eltern über den Aufenthalt des Kindes einig zu werden. Geschieht dies nicht - wie es sich jetzt bei dir andeutet -, dann muss ein Dritter, also meinetwegen der Richter, die unterschiedlichen Argumente gewichten.


    Ein ganz wesentlicher Grund für einen Umzug ist immer der Arbeitsplatz. Du hast die Umschulung vom Arbeitsamt angeboten bekommen. Damit ist dies ein absolut starkes Argument für den Umzug.


    So sehr es den Ex ärgert, wenn du mit deinem neuen Partner zusammen ziehen würdest - Partnerschaft und damit verbesserte Kinderbetreuung etc. sind ein starkes Argument für einen Umzug.


    Die 120 Kilometer sind grenzwertig. Üblicherweise wird für eine "einfache Umgangsfahrt" bis zu 2 Stunden Fahrzeit, bis zu 100-150 Kilometer als absolut akzeptabel angesehen.



    Dein Ex wird wenig Chancen haben, den Umzug zu verhindern. Er müsste schon versuchen, den Aufenthalt des Kindes zu sich zu verlegen. Da müsste er aber nachweisen, dass das dem Kindeswohl erheblich zuträglich wäre. Das dürfte ihm schwerfallen.


    Was ist zutun: Du hast dem Ex den Umzug begründet mitgeteilt. Werdet ihr euch nicht einig, dann kannst entweder du auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) klagen oder Ex klagt auf Verbleib des Kindes bzw. ABR. Wer da zuerst zum Kadi läuft, ist quasi euer Ding ...
    Empfehlenswert ist immer in deiner Situation, Ex schriftlich und mit Gründen (Arbeitsamt, Betreuungsmöglichkeit , finanzielle Versorgung etc.) den Umzug mitzuteilen mit der Formulierung: Sollte ich bis zum XX nicht einen begründeten und vorwärtsweisenden Widerspruch hören, gehe ich von deinem Einverständnis aus.


    Klar ist: Ex muss bei Widerspruch zur Problemlösung beitragen: Das würde hier bedeuten: Ortsnaher Arbeitsplatz/Umschulungsplatz. Bessere Betreuungsmöglichkeit. Finanzielle Absicherung. Wenn er das anbieten kann, könnte ja aufgrund der neuen Sachlage neu diskutiert werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    Wie alt ist denn euer Kind? Kannst du dir Vorstellen das euer Kind beim Vater bleibt?


    Bedenke bitte das es für deinen Ex sicher genauso schwer ist sich damit anzufreunden das euer Kind nicht mehr in seiner nähe ist wie es für dich, sicherlich, schwer ist das du dich dafür erwärmen könntest das euer Kind zukünftig beim Vater lebt. (Hoffentlich verständlich vormuliert)


    LG vom Pap06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • hi


    Wie alt ist denn euer Kind? Kannst du dir Vorstellen das euer Kind beim Vater bleibt?


    und was genau soll daran nun jetzt besser sein für das Kind, wenn es die Hauptbezugsperson wechselt anstatt den Wohnort? ?-(


    Umzug aufgrund des Jobs (zumal vom AA angeregt) wird nicht das Problem sein, das wird er auch auf dem Klageweg nicht verhindern können, zumal du ja auch die Übernahme von Fahrten anbietest.


    Mima

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

  • Hallo
    Nur weil das AA dir eine Umschulung angeboten hat, heißt es aber noch lange nicht daß du danach einen passenden job findet. Seit wann werden den überhaupt Umschukungen vom AA in so hiher entfernung angeboten? Die Umschulung kannst du doch bestimmt auch an deinem jetztigen Wohnort machen. Ich würde es nicht machen, es sei den du lässt Kind erstmal beim Vater und guckst, ob die Umschulung so klappt wie du es gerne möchtest.

  • Sunny, gibt es ein einziges sinnstiftendes Argument für deinen Vorschlag? Genannt hast du noch keines. Aber versuchst den alleinerziehenden Elternteil, der eh alles allein händeln muss, sich auch noch zum "Kümmerer" für die Befindlichkeiten des Umgangselternteils zu machen und ein "schlechtes Gewissen" einzureden.


    Umgekehrt wird ein Schuh draus. Was ist besser für ein Kind als ein hochmotivierter Elternteil, der die seltene Chance einer Umschulung bekommt und die theoretische Möglichkeit, irgendwann für die Kleinfamilie allein sorgen zu können.


    Oder anders gesagt: Auf diesen "Kampfmodus", den ich aus deinen Postings hier im Thread herauslese, können wir hier im Forum eigentlich gut und gern verzichten. Zielorientiert ist da nämlich nix ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • gibt es wirklich keine (!) nähere Möglichkeit der Umschulung?
    und ist das genau die empfohlene Umschlung, oder nur eine von vielen?
    bzw. schreibst Du "....U.A. auch in der Stadt in der mein Freund lebt..."- auf den ersten Blick liest sich das so, als sei quasi nicht die Umschulung der wirklichge Grund ;-)


    Hier wirst Du vor Gericht bei Beantragung des ABR schon gut argumentieren müssen- insbesondere auch im Hinblick darauf, wenn der Vater vielleicht bereit wäre, selber die Kindesbetreuung zu übernehmen-


    Es kommt halt ein wenig drauf an, wie sehr der Vater und Du kompromissbereit seit, und wie gut wer im Zweifel dann vor Gericht argumentiert....


    eine 100% eindeutige Lösung wird es nicht geben :(

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ein ganz wesentlicher Grund für einen Umzug ist immer der Arbeitsplatz. Du hast die Umschulung vom Arbeitsamt angeboten bekommen. Damit ist dies ein absolut starkes Argument für den Umzug.


    wobei - wenn du das als Argument nehmen möchtest, du dir auch sicher sein solltest das es diese im Umkreis von 100 km nicht gibt

  • Vielleicht bin ich ja mit Blindheit geschlagen, aber ich vermag hier keinen Kampfmodus zu entdecken.

  • Mein Exmann hat schon als er von meiner Arbeitslosigkeit erfuhr gesagt das ich ja nicht versuchen sollte zu meinem Freund zu ziehen weil er sowieso nie zustimmen würde. Damals war das aber noch gar keine Option für mich.


    Nun würde ich gern wg. Umschulung um mir u der Kleinen endlich was schaffen zu können.


    Hab ich Chancen das ABR zu bekommen? Wie geht man da vor?


    Hallo Nicarey,


    ja natürlich hast Du gute Chancen, das ABR zu bekommen.


    - Du bist die Hauptbezugsperson des Kindes,
    - möchtest Dir und dem Kinde eine neue Existenz schaffen,
    - hast dort am neuen Wohnort eine gefestigte Partnerschaft
    - bietest dem Kind dort ein mittlerweile sicher vertrautes soziales Umfeld
    - ändert sich für das Kind nichts, das ja derzeit auch diese Strecke regelmäßig pendelt hin zu Deinem LG
    - und Du möchtest nun einmal umziehen (wie so viele andere Menschen auch).


    Dir selbst kann sowieso niemand den Umzug verbieten, noch gilt das Grundrecht der Freizügigkeit in Deutschland.
    Dieses Recht haben nicht nur Kindsväter die mit ihren nächsten Lebensgefährtinnen weite Strecken weg vom Kind verziehen möchten, sondern auch betreuende Mütter.


    Einzig beim Umzug des Kindes kann KV Einwände haben.
    Aber auch hier darf er nicht einfach "verbieten". Er kann jedoch das ABR beantragen mit der Konsequenz, dass das Kind dann zukünftig bei ihm wohnen würde.


    Ob dies funktionieren kann, hängt davon ab
    - wie alt das Kind ist (je jünger, desto mehr ist Kontinuität nun einmal über die Hauptbezugsperson definiert)
    - ob KV ein gutes Betreuungskonzept hat
    - ob das Kind durch eine Übersiedlung zum KV wesentliche Vorteile hätte
    - ob das Kind das will (je älter das Kind, desto mehr Gewicht hat der Kindeswille)


    Die richtige Vorgehensweise ist:
    - teile dem KV so frühzeitig wie möglich mit, wann Du wohin umziehen wirst, bitte ihn um die schriftliche Zustimmung zur Ummeldung.
    - reagiert KV nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er ab
    - bittest Du beim zuständigen Jugendamt um Vermittlung
    - lehnt er das auch ab oder nützt das nichts oder kommt Ihr nicht zu einer Einigung,
    - beantragt einer von beiden Elternteilen das ABR und ein Gericht entscheidet.


    Für den Antrag vor Gericht würde ich sicherheitshalber einen Anwalt für Familienrecht hinzuziehen. Da Du arbeitslos bist, wirst Du vermutlich Verfahrenskostenhilfe erhalten. Also hole Dir im Vorfeld des Besuchs beim Anwalt bei der Rechtspflege des Amtsgerichts einen sogenannten Beratungsschein, damit auf jeden Fall schon einmal die Erstberatung nichts kostet.


    Wichtig: Vorschläge, die man im Zuge eines Vergleichs vor oder während einer gerichtlichen Auseinandersetzung macht, sollten realistisch sein. Falls Du eines Tages berufstätig sein würdest, könntest Du z.B. Deine leichtfüßige Zusage "ja natürlich kutschiere ich das Kind" nicht mehr einhalten können aus Zeitgründen. Falls Du noch länger arbeitslos sein solltest oder ein weiteres Kind bekommen solltest, könntest Du diese Zusage nicht einhalten aus finanziellen Gründen.


    Der Gesetzgeber fordert dieses Entgegenkommen auch nicht:
    http://www.unterhalt24.com/blo…-zahlt-die-umgangskosten/
    Fair wäre es jedoch, wenn Du realistisch abschätzen würdest, inwieweit Du trotz dieser Gesetzeslage dann doch zuverlässig entgegenkommen könntest - sei es nun bei der Bewältigung der Distanz oder bei den Kosten.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .