Rechte Noch-Ehefrau

  • Habe gestern mit der Ärztin gesprochen, und werde morgen zu ihm ins Krankenhaus fahren.


    Kontakt zu seinen Geschwistern besteht weder von seiner Seite noch von Seite der Kinder. Wird alles nicht einfach.


    Ob man aber eine Kontaktaufnahme mal versuchen sollte? In so einer Lebenssituation kann ich mir schon vorstellen, dass auch schwierige familiäre Beziehungen überwunden werden könnten und die Geschwister akzeptieren, über die Situation informiert zu werden. Umgekehrt kann ich mir vorstellen, dass sie schon betroffen wären, würden sie nicht informiert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich denke, Deine Mutter sollte/muss dies nun zum Anlass nehmen, sich zu entscheiden-


    Ehe weiter aufrecht erhalten, mit allen Rechten, und Pflichten-


    oder-


    sofort die Scheidung einreichen....


    das ist doch der springende Punkt- was will sie?


    Für Dich finde ich es gut, dass Du bereit bist, ihn zu besuchen- und ich denke auch, dass es in der Verantwortung der Kinder liegt, dann entsprechende Entscheidungen
    (Kühlschrank leer machen, Geräte ausschalten, ggf. eine entsprechende Vollmacht bei Gericht beantragen, um Bankgeschäfte etc. zu erledigen, so er denn nicht mehr in der Lage selber dazu ist)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Sie darf auch die Wohnung betreten, solange keine Scheidung eingereicht ist gibt es z.B. auch keinen Diebstahl unter Eheleuten


    Hallo Tani,


    Wenn du dich trennst und wegziehst, kann dein Noch-Mann jederzeit in deine neue Wohnung rein- und raus spazieren, wie es ihm gefällt?? und du musst ohnmächtig zuschauen? Das wäre nämlich der Umkehrschluss. ;)


    Natürlich darf er das nicht! Und ebenso wenig darf hier die Mutter in die Wohnung des Noch-Ehemannes. Das wäre Hausfriedensbruch und nichts anderes. Und auch Diebstahl dürfte hier Relevanz haben. Die Eheleute sind dauerhaft getrennt. Nach 3 Jahren gilt die Ehe als zerrüttet. In diesem Fall geht es eh nicht eindeutiger. Und selbst wenn die Staatsanwaltschaft den Diebstahl nicht verfolgen würde... Zivilrechtlich bleibt das ein Schuss ins Knie und kann Schadensersatzansprüche zur Folge haben. Oder glaubst du selbst, dein Mann kann, nachdem ihr euch (auch räumlich) getrennt habt, einfach Jahre später an deine neue Adresse fahren und dein Auto "klauen" und die Polizei zuckt nur mit den Achseln? Dazu hätte er/jeder nach deinen Ausführungen mindestens 1 Jahr Zeit (Trennungsjahr).

  • Mal andersrum gedacht. Ich überlege seit meiner Trennung, wie ich sicherstellen kann, dass mir mein Exmann bei einem eventuellen Unfall meinerseits bloss nicht zu nahe kommt. Wie kann ich verhindern, dass er genau solche Ideen hat, wie Ihr sie jetzt verfolgt. Egal wie komatös und hilflos ich wäre, mein Ex wäre der letzte den ich in meiner Wohnung oder an meinem Krankenbett haben wollte.
    Vermutlich ginge es Deinem Vater genauso, könnte er sich wehren.


    Also würde ich an Eurer Stelle gar nichts machen und evt. endlich mal die Scheidung einreichen. Das Amtsgericht kann dann an seine Kinder und Geschwister herantreten.

  • Ich überlege seit meiner Trennung, wie ich sicherstellen kann, dass mir mein Exmann bei einem eventuellen Unfall meinerseits bloss nicht zu nahe kommt. Wie kann ich verhindern, dass er genau solche Ideen hat, wie Ihr sie jetzt verfolgt. Egal wie komatös und hilflos ich wäre, mein Ex wäre der letzte den ich in meiner Wohnung oder an meinem Krankenbett haben wollte.



    1. scheiden lassen
    2. Vollmachten und Vorsorgen regeln
    3. die Beauftragtenb informieren und mit Kopien ausstatten (Zugriff)

  • @ ledameblanche: In deiner Situation kann man nur sagen: Scheidung. Ist man noch verheiratet, ist man den Rechten und Pflichten, den Vor- und Nachteilen unterworfen, die eine Ehe mit sich bringt.


    Für die Kinder sieht das übrigens anders aus: Sie können sich nicht durch einen (einfachen) Verwaltungsakt aus der Rechtssituation lösen.


    Wobei hier, das muss auch einmal gesagt werden, eine eventuelle Wurst im Kühlschrank für alle Beteiligten derzeit das geringste Problem sein sollte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • eine entsprechende Vorsorgevollmacht einrichten :daumen



    Ich hätte hier leider niemanden, der die auch durchsetzt. Dem Typen sind solche Schriebse leider ziemlich egal und er würde schon ins Krankenhaus ganz selbstverständlich als "Begleitperson" der armen Kinderlein, die ja nur ihre Mutter besuchen wollen, reinspazieren. Verheiratet sind wir übrigens nicht.

  • @ ledameblanche: In deiner Situation kann man nur sagen: Scheidung. Ist man noch verheiratet, ist man den Rechten und Pflichten, den Vor- und Nachteilen unterworfen, die eine Ehe mit sich bringt.


    Für die Kinder sieht das übrigens anders aus: Sie können sich nicht durch einen (einfachen) Verwaltungsakt aus der Rechtssituation lösen.


    Wobei hier, das muss auch einmal gesagt werden, eine eventuelle Wurst im Kühlschrank für alle Beteiligten derzeit das geringste Problem sein sollte.


    Mir ging es nur darum, die emotionale Situation zu verdeutlichen. Klar ist die Wurst wurscht.
    Ich bin nicht verheiratet, denke aber dass es für meinen Ex trotzdem genug Möglichkeiten gäbe, mir im Falle eines Falles zu nahe zu treten, vor allem da ich hier keinerlei Familie habe, ausser meine minderjährigen Kinder.

  • @ ledameblanche: In deiner Situation kann man nur sagen: Scheidung. Ist man noch verheiratet, ist man den Rechten und Pflichten, den Vor- und Nachteilen unterworfen, die eine Ehe mit sich bringt.


    Für die Kinder sieht das übrigens anders aus: Sie können sich nicht durch einen (einfachen) Verwaltungsakt aus der Rechtssituation lösen.


    Wobei hier, das muss auch einmal gesagt werden, eine eventuelle Wurst im Kühlschrank für alle Beteiligten derzeit das geringste Problem sein sollte.


    Mir ging es nur darum, die emotionale Situation zu verdeutlichen.
    Ich bin nicht verheiratet, denke aber dass es für meinen Ex trotzdem genug Möglichkeiten gäbe, mir im Falle eines Falles zu nahe zu treten, vor allem da ich hier keinerlei Familie habe, ausser meine minderjährigen Kinder.
    Ich wüsste also nichtmal, wen ich bevollmächtigen sollte und wie ich das ganze dann durchsetzen könnte.
    Dem Krankenhauspersonal wäre das sicher egal.

  • Ich hätte hier leider niemanden, der die auch durchsetzt


    gibt es niemanden, der sich um Dich und/oder Deine Kinder kümmern würde, wenn wirklich etwas schlimmes wäre? :-(


    Es muss ja niemand sein, der immer verfügbar ist-
    In die Geldbörse ein Zettel, wer im Notfall zu erreichen ist, und derjenige wird dann idR. auch informiert (und müsste somit vor Deinem Ex wissen, dass etwas passiert ist)-


    Im Zweifel kann man auch einen amtlichen Vorsorgepfleger eintragen, oder jemanden aus der Kirche, oder Caritas oder so....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • gibt es niemanden, der sich um Dich und/oder Deine Kinder kümmern würde, wenn wirklich etwas schlimmes wäre? :-(


    Es muss ja niemand sein, der immer verfügbar ist-
    In die Geldbörse ein Zettel, wer im Notfall zu erreichen ist, und derjenige wird dann idR. auch informiert (und müsste somit vor Deinem Ex wissen, dass etwas passiert ist)-


    Im Zweifel kann man auch einen amtlichen Vorsorgepfleger eintragen, oder jemanden aus der Kirche, oder Caritas oder so....


    Da würden nur Verwandte vom Ex infrage kommen, die ich dann aber in diesem Zusammenhang doch nicht als so ideal betrachte. Die Kinder würde er sich eh sofort holen, die Schule hat einen heissen Draht zum Vater. Ich werde mal mit meiner Freundin reden, ob sie zur Not bereit wäre, meine Interessen "zu bewachen" Leider hat mein Umfeld Angst vor meinem Ex und hält Abstand.

    Einmal editiert, zuletzt von ledameblanche ()

  • Hallo Tani,


    Wenn du dich trennst und wegziehst, kann dein Noch-Mann jederzeit in deine neue Wohnung rein- und raus spazieren, wie es ihm gefällt?? und du musst ohnmächtig zuschauen? Das wäre nämlich der Umkehrschluss. ;)


    Natürlich darf er das nicht! Und ebenso wenig darf hier die Mutter in die Wohnung des Noch-Ehemannes. Das wäre Hausfriedensbruch und nichts anderes. Und auch Diebstahl dürfte hier Relevanz haben. Die Eheleute sind dauerhaft getrennt. Nach 3 Jahren gilt die Ehe als zerrüttet. In diesem Fall geht es eh nicht eindeutiger. Und selbst wenn die Staatsanwaltschaft den Diebstahl nicht verfolgen würde... Zivilrechtlich bleibt das ein Schuss ins Knie und kann Schadensersatzansprüche zur Folge haben. Oder glaubst du selbst, dein Mann kann, nachdem ihr euch (auch räumlich) getrennt habt, einfach Jahre später an deine neue Adresse fahren und dein Auto "klauen" und die Polizei zuckt nur mit den Achseln? Dazu hätte er/jeder nach deinen Ausführungen mindestens 1 Jahr Zeit (Trennungsjahr).



    Die von mir gegebenen Auskünfte stammen von meiner Rechtsanwältin, die mir im übrigen durch die Blume geraten hat meine persönlichen Sachen aus der Wohnung zu holen, bevor die Scheidung eingereicht wurde. Ich musste dafür in die Wohnung einbrechen. Ein Auto kann natürlich nicht mitgenommen werden, wenn nicht der eigene Name in den Papieren steht.


    Was das betreten der "nicht mehr ehelichen" Wohnung angeht, so stehen da auch noch ihre Pflichten im Raum. Sollte er sterben und in der Wohnung ist durch "nicht kümmern" Schaden entstanden, z.B. tote Haustiere oder Ungeziefer durch vergammeltes Essen oder Müll, wird sie wohl für den Schaden einstehen müssen.


    Aber wer ganz genau wissen will was er darf oder nicht, sollte eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.




    L.G. Tani


    Das ist der Nachteil, wenn man sich nicht scheiden lässt.


  • Liebe Tani,


    Rechtsberatung in komplizierten Fällen ist immer gut. Aber, mit Verlaub, besser nicht zu "deiner" Rechtsanwältin. Denn wenn sie dir die von dir hier gegebenen Auskünfte tatsächlich im Beratungsgespräch gegeben hat, dann ist da das ein oder andere etwas schräg und die Empfehlung zum Einbruch so problematisch, dass sie darüber ihre Zulassung bei der Anwaltskammer verlieren würde.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was das betreten der "nicht mehr ehelichen" Wohnung angeht, so stehen da auch noch ihre Pflichten im Raum. Sollte er sterben und in der Wohnung ist durch "nicht kümmern" Schaden entstanden, z.B. tote Haustiere oder Ungeziefer durch vergammeltes Essen oder Müll, wird sie wohl für den Schaden einstehen müssen.


    Nur, wenn ein Mietverhältnis besteht, was bei TS nicht (mehr) gegeben ist. Sie ist bezüglich der Wohnung "raus" (aus der Sache). Alles andere geht über Erbrecht - offene Verbindlichkeiten beim Erblasser.
    Kann es sein, dass du noch im Mietvertrag standest, als deine Anwältin dazu geraten hat? Wenn nicht, würde ich mir eine andere suchen.

  • Würde die Noch-Ehefrau sich strafbar machen, wenn sie in die Wohnung ginge, um ihre persönliches Sachen (die nach der Flucht dort verblieben sind) heraus zu holen?


    Früher nannte man sowas "Leichenfledderei"
    Aber da hatten die Leute noch den Anstand wenigstens zu warten bis der Mensch tot war.

  • Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass es um den Fall geht, dass der Mann verstirbt bzw. "nicht mehr Herr seiner Sinne ist".


    Ich persönlich würde nichts aus der Wohnung holen, bevor nicht einer der beiden Fälle eingetreten ist. Sollte nämlich das Erbe aus Schulden bestehen, was bei einem Alkoholiker ja nicht unwahrscheinlich ist, gilt das Erbe in dem Moment als angenommen, in dem man irgendetwas aus der Wohnung holt. Es kann dann nicht mehr ausgeschlagen werden. Das gilt auch für die Kinder. Was die "Pflegschaft" betrifft, kann ich nicht recht verstehen, warum diese so unbedingt übernommen werden soll. Es sind doch auch noch Geschwister da.



    L.G. Tani