Selbsterhalt Insolvenz mit Stieftochter

  • Hallo an alle
    Ich habe da mal eine Frage. Ich steige durch die ganzen Tabellen nicht mehr durch.


    Zur Situation:
    Getrennt von meiner Frau seit letztes Jahr November. Ein leibliches Kind 9J lebt bei der Mutter, ein leibliches Kind 11J lebt bei mir und die Stieftochter dessen Pflegschaft ich übernommen habe lebt ebenfalls bei mir.
    Für das jüngste Kind bezahle ich seit Januar Unterhalt in Höhe von 180.- und bekomme für die Tochter die bei mir lebt 180.- Unterhaltsvorschuss. Das hebt sich also miteinander auf. Für die Stieftochter bekomme ich kein Unterhalt.
    Jetzt die Frage:
    Ich bin noch ca 1,5Jahre in der Privatinsolvenz. AB dem 01-03 habe ich wieder eine Vollzeitstelle mit Netto ca. 1850.- Wieviel Geld wird mir davon bleiben. Bzw. wie wird es verteilt?
    1. Ich habe einen Selbsterhalt als Arbeitstätiger von 1080.-
    2. Das leibliche Kind das bei mir lebt, dem bin ich Barnaturalunterhaltspflichtig
    3. Der Stieftochter die bei mir lebt müsste ich ebenfalls Barnaturalunterhaltspflichtig sein.
    4. Jetzt kommt der Unterhalt für das leibliche Kind das bei der KM lebt.
    5. Als letztes eventueller Unterhalt für die Noch Frau. (Antrag Offenlegung Vermögen/ Einkommen vom Jobcenter liegt vor.)
    6. Was übrig bleibt für den Insolvenzverwalter.
    Ist das so richtig? Welche Zahlen würden sich dahinter verbergen? Vielleicht weiß das ja jemand.


    Anmerkung: Meine Ex ist letztes Jahr von gleich auf jetzt ausgezogen. Ich bin in der Wohnung geblieben. 95qm für 560.- zzgl 160.- Strom u Gas. Da meine Ex den PKW verkauft hat, habe ich von einem Bekannten ein Privatdarlehen in Höhe von 2500.- erhalten um mir ein PKW finanzieren zu können. Ohne diesen PKW hätte ich die Vollzeitarbeitsstelle nicht antreten können. Mtl. Rate 88.-. Von Mai bis September muss ich teilweise an 7 Tagen die Woche zur Arbeit, einfache Entfernung 30 Km
    Meine Ex hat ihren gut bezahlten Job im gegenseitigem Einvernehmen gekündigt.
    Spielen diese Aspekte eine Rolle bei der Unterhaltsberechnung?


    Ich hoffe Ihr könnt mit den Daten etwas anfangen.
    Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
    Gruß Flarxram

  • Ich kann Dir keine genaue Antwort geben, mich verwirrt jetzt aber das Darlehen. Darfst Du das im Insolvenzzeitraum überhaupt aufnehmen?

  • 2. Das leibliche Kind das bei mir lebt, dem bin ich Barnaturalunterhaltspflichtig
    3. Der Stieftochter die bei mir lebt müsste ich ebenfalls Barnaturalunterhaltspflichtig sein.
    4. Jetzt kommt der Unterhalt für das leibliche Kind das bei der KM lebt.


    eigene und adoptierte Kinder sind gleichrangig-


    der Stieftochter bist Du mEn. gegenüber nicht unterhaltspflichtig-
    (mal am Rande- irgendjemand ist doch hier unterhaltspflichtig.... entweder Waisenrente, oder das JA, oder halt die leiblichen Eltern-)


    Somit zwei Kinder gem. Ddorfer Tabelle-


    ob die Stieftochter ggf. bei dem Insolvenzverfahren "angerechnet" wird weiss ich leider nicht-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Spielt die DDT hier überhaupt eine Rolle? Meines Wissens geht es hier nicht um den Selbstbehalt bei KU, also 1080, sondern nach dem Pfändungsfreibetrag nach 850 ZPO. Da bleibt mehr als 1080 übrig, wovon dann allerdings der Unterhalt geleistet werden muss.


    Sollte die Stieftochter keine Berücksichtigung finden, so kann ihr aber freiwillig Unterhalt gezahlt werden und dieser steuerlich geltend gemacht werden. Das erhöht das Netto. Zwar auch den pfändbare Betrag. Dieser staffelt sich jedoch, so dass immer nur einige Cent von jedem weiteren Euro netto abgetreten wird.


    Aber vielleicht bin ich auch voll auf dem Holzweg. :hae:

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Hi

    Zitat

    Ich kann Dir keine genaue Antwort geben, mich verwirrt jetzt aber das
    Darlehen. Darfst Du das im Insolvenzzeitraum überhaupt aufnehmen?

    Ja, darf ich. A. Ist es privat. B. Normal gibt es niemanden der dir in der Insolvenz ein Darlehen gibt. Es ist halt ein guter Freund, der die Umstände kennt und an mich glaubt. C. Nur mal von der Logik her das man keine neue Schulden machen darf. Man ist in der Insiolvenz, geht arbeiten und muss eine Steuerrückzahlung an das Finanzamt leisten. Sagen wir mal 2500,.. Was wäre denn dann? Aber ich glaube das wäre ein andees Thema.


    Zitat

    der Stieftochter bist Du mEn. gegenüber nicht unterhaltspflichtig-


    (mal am Rande- irgendjemand ist doch hier unterhaltspflichtig....
    entweder Waisenrente, oder das JA, oder halt die leiblichen Eltern-)

    Mutter wie in der Threaderöffnung Hartz IV, leiblicher Vater hat sich nie gekümmert, letzte Info das er im betreuten Wohnen lebt. Da die Stieftochter mittlerweile fast 15 Jahre alt ist und den unbedingten Wunsch geäußert hat bei mir wohnen zu wollen, hat das JA der Pflegschaft zugestimmt. Hintergrund, sie ist etwas Entwicklungsverzögert und hat gerade erst den Sprung von der Förderschule zur Hauptschule in unserem Ort geschafft. Hat hier einige Freunde und ihre freizeittechnischen aktivitäten. Daher ist es für das Kindeswohl fördernd wenn sie Ihren Lebensmittelpunkt weiterhin hier hat.
    Das heißt also das sie in meinem Haushalt auch gemeldet ist. Pflegegeld vom JA gibt es nicht, da es sich nicht um ein Pflegekind im klassischen Sinne handelt. Für das JA war so ein Fall auch das erste mal in dieser Form.
    Viele Grüße
    Flarxram

  • Unterhaltspflichtig für 4 Personen


    zwei Kinder
    Stieftochter
    Trennungsunterhalt


    Dann Pfändungsfreigrenze über Verdienst


    selbst bei nur 3 Personen gibt es bei dem Verdienst keine Abzüge


    Aktuelle Tabelle

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

    Einmal editiert, zuletzt von luvi ()

  • 1. Du hast mehrere Baustellen. Zum einen müsstest du mit deinem Insolvenzberater die Situation nach der Arbeitsaufnahme durchsprechen. Es gibt sicherlich einen Insolvenzplan und eine Insolvenzvereinbarung. Auf jeden Fall ist der Insolvenzberater erst einmal derjenige, der die Sache interpretiert ... Denn jetzt steht ja auf einmal Geld zur Verfügung. Fragt sich nur, wie es aufgeteilt wird ...


    2. Sehr unklar ist die absolut tolle Sache mit der Stief/Pflegetochter. Das ist dir absolut hoch anzurechnen. Aber nur moralisch. Finanziell müsste das geklärt werden. Unterhaltspflichtig wärst du nur, wenn so etwas in der Pflegevereinbarung stehen würde ansonsten müsste das Mädel von irgendetwas leben. Zahlt die Mutter nicht, müssten Sozialgelder fließen. Das solltest du klären.


    3. Für die leiblichen Kinder bist du unterhaltspflichtig. Für das Kind bei der Mutter barunterhaltspflichtig. Dies nach der Düsseldorfer Tabelle. Bei 1800 netto bist du voll leistungsfähig. Du kannst den Zahlbetrag in der Düsseldorfer Tabelle ablesen (hier im Leitfaden). Ob du das netto noch bereinigen kannst (Fahrtkosten, Altersversorgung etc.) müsstest du prüfen.


    4. Für die Kid(s) bei dir bist du nicht barunterhalts- sondern naturalunterhaltspflichtig. Da koann dir passieren, dass du für die Tochter bei der Mutter Barunterhalt zahlst. Dir dann aber bis zur Pfändungsgrenze der Rest weggeniommen wird von den Gläubigern. Darum siehe Punkt eins ... Ggfls. kommen hier dann aber wieder Sozialgelder ins Spiel, die für das eine oder beide Kids beantragt werden müssten. Um das Gespräch mit dem Insolvenzberater wirst du aber nicht herum kommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Unterhaltspflichtig für 4 Personen


    selbst bei nur 3 Personen gibt es bei dem Verdienst keine Abzüge


    Aktuelle Tabelle


    Luvi hat recht. Die Unterhaltsberechtigten haben Vorrang gegenüber den anderen Gläubigern. Selber habe ich 5 Unterhaltsberechtigte, liege damit knapp unter der Pfändungsfreigrenze, der Insolvenzverwalter bekommt daher nichts.


    Das mit dem Privatdarlehen sehe ich kritisch. Weiß der Treuhänder davon? Kann sonst böse Theater geben, wenn das Verhältnis mit dem Darlehensgeber zerrüttet.
    Wenn man die 2.500 Euro nicht an das Finanzamt bezahlen kann, macht man sogenannte Neuschulden, die sind nicht von der Inso umfasst. Aber das ist in der Tat ein anderes Thema.

  • Vielen Dank schon mal für die vielen Antworten. Ich glaube ich müsste meine Frage noch einmal konkretisieren.
    Ich habe ein Netto von 1850.- wieviel dürfte ich behalten für mich, für die leibliche Tochter die bei mir lebt und für die Stieftochter die in meinem Haushalt lebt?
    Viele Grüße
    Flarxram

  • Sind zwei Dinge


    Dein Pfändungsfreibetrag in der Insolvenz siehe oben


    Und Selbstbehalt ( Freibetrag ) Unterhalt
    vorrangig bist Unterhaltspflichtig gegenüber deinen zwei leiblichen Kinder, dann KM den Rest Trennungsunterhalt
    Stiefkind da keine leibliche Verwandtschaft wird nicht berücksichtigt
    dein SB 1080 + eventuelle Werbungskosten
    bekommst für das Kind das bei Dir lebt von der KM Unterhalt wird das bei Dir angerechnet und musst für das Kind bei Km entsprechend mehr Zahlen
    am besten Beistandschaft machen die bröseln das genau auf


    für Stiefkind kannst noch versuchen andere Sozialleistungen zu beantragen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg