Hallo an alle
Da habe ich doch glatt vergessen mich vor zu stellen.
Nach der Trennung von meiner Frau im letzten November, bin ich jetzt also auch alleinerziehend. Ich bin 44 J alt, fühle mich aber wie 43J. Bei mir wohnen eine leibliche Tochter 11J und meine Stieftochter 14J, bei der ich die Pflegschaft übernommen habe.
Ein weiteres Kind von mir 9j lebt bei der Kindsmutter. Alle Kids sind Mädels also immer Zickenalarm.
Goot sei Dank gestaltet sich der Umgang/ Besuch mit den Kindern recht unkonventionell da meine Ex und ich nicht so weit auseinander wohnen.
Ich freue mich hier auf viele nette Gespräche und auf Antworten wenn ich mal eine Frage habe.
Meine größte Sorge gilt im Moment ob ich es schaffen werde Beruf und Erziehung in Einklang zu bringen.
Also, wenn einer noch was wissen möchte, einfach fragen.
Viele Grüße
Flarxram
Beiträge von Flarxram
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Vielen Dank schon mal für die vielen Antworten. Ich glaube ich müsste meine Frage noch einmal konkretisieren.
Ich habe ein Netto von 1850.- wieviel dürfte ich behalten für mich, für die leibliche Tochter die bei mir lebt und für die Stieftochter die in meinem Haushalt lebt?
Viele Grüße
Flarxram -
Hi
ZitatIch kann Dir keine genaue Antwort geben, mich verwirrt jetzt aber das
Darlehen. Darfst Du das im Insolvenzzeitraum überhaupt aufnehmen?Ja, darf ich. A. Ist es privat. B. Normal gibt es niemanden der dir in der Insolvenz ein Darlehen gibt. Es ist halt ein guter Freund, der die Umstände kennt und an mich glaubt. C. Nur mal von der Logik her das man keine neue Schulden machen darf. Man ist in der Insiolvenz, geht arbeiten und muss eine Steuerrückzahlung an das Finanzamt leisten. Sagen wir mal 2500,.. Was wäre denn dann? Aber ich glaube das wäre ein andees Thema.
Zitatder Stieftochter bist Du mEn. gegenüber nicht unterhaltspflichtig-
(mal am Rande- irgendjemand ist doch hier unterhaltspflichtig....
entweder Waisenrente, oder das JA, oder halt die leiblichen Eltern-)Mutter wie in der Threaderöffnung Hartz IV, leiblicher Vater hat sich nie gekümmert, letzte Info das er im betreuten Wohnen lebt. Da die Stieftochter mittlerweile fast 15 Jahre alt ist und den unbedingten Wunsch geäußert hat bei mir wohnen zu wollen, hat das JA der Pflegschaft zugestimmt. Hintergrund, sie ist etwas Entwicklungsverzögert und hat gerade erst den Sprung von der Förderschule zur Hauptschule in unserem Ort geschafft. Hat hier einige Freunde und ihre freizeittechnischen aktivitäten. Daher ist es für das Kindeswohl fördernd wenn sie Ihren Lebensmittelpunkt weiterhin hier hat.
Das heißt also das sie in meinem Haushalt auch gemeldet ist. Pflegegeld vom JA gibt es nicht, da es sich nicht um ein Pflegekind im klassischen Sinne handelt. Für das JA war so ein Fall auch das erste mal in dieser Form.
Viele Grüße
Flarxram -
Hallo an alle
Ich habe da mal eine Frage. Ich steige durch die ganzen Tabellen nicht mehr durch.Zur Situation:
Getrennt von meiner Frau seit letztes Jahr November. Ein leibliches Kind 9J lebt bei der Mutter, ein leibliches Kind 11J lebt bei mir und die Stieftochter dessen Pflegschaft ich übernommen habe lebt ebenfalls bei mir.
Für das jüngste Kind bezahle ich seit Januar Unterhalt in Höhe von 180.- und bekomme für die Tochter die bei mir lebt 180.- Unterhaltsvorschuss. Das hebt sich also miteinander auf. Für die Stieftochter bekomme ich kein Unterhalt.
Jetzt die Frage:
Ich bin noch ca 1,5Jahre in der Privatinsolvenz. AB dem 01-03 habe ich wieder eine Vollzeitstelle mit Netto ca. 1850.- Wieviel Geld wird mir davon bleiben. Bzw. wie wird es verteilt?
1. Ich habe einen Selbsterhalt als Arbeitstätiger von 1080.-
2. Das leibliche Kind das bei mir lebt, dem bin ich Barnaturalunterhaltspflichtig
3. Der Stieftochter die bei mir lebt müsste ich ebenfalls Barnaturalunterhaltspflichtig sein.
4. Jetzt kommt der Unterhalt für das leibliche Kind das bei der KM lebt.
5. Als letztes eventueller Unterhalt für die Noch Frau. (Antrag Offenlegung Vermögen/ Einkommen vom Jobcenter liegt vor.)
6. Was übrig bleibt für den Insolvenzverwalter.
Ist das so richtig? Welche Zahlen würden sich dahinter verbergen? Vielleicht weiß das ja jemand.Anmerkung: Meine Ex ist letztes Jahr von gleich auf jetzt ausgezogen. Ich bin in der Wohnung geblieben. 95qm für 560.- zzgl 160.- Strom u Gas. Da meine Ex den PKW verkauft hat, habe ich von einem Bekannten ein Privatdarlehen in Höhe von 2500.- erhalten um mir ein PKW finanzieren zu können. Ohne diesen PKW hätte ich die Vollzeitarbeitsstelle nicht antreten können. Mtl. Rate 88.-. Von Mai bis September muss ich teilweise an 7 Tagen die Woche zur Arbeit, einfache Entfernung 30 Km
Meine Ex hat ihren gut bezahlten Job im gegenseitigem Einvernehmen gekündigt.
Spielen diese Aspekte eine Rolle bei der Unterhaltsberechnung?Ich hoffe Ihr könnt mit den Daten etwas anfangen.
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Gruß Flarxram