Säuglingserstausstattung Kosten?

  • Hallo!


    Es gibt - wie immer - Streit mit dem Vater meines Kindes. Nachdem wir den Unterhalt geklärt haben, gab es jetzt den Streit mit der Säuglingserstausstattung. Ich habe ein Urteil vom OLG vorliegen, in dem etwas mit pauschal 1000 € steht. Laut seiner Anwältin ist das zu viel und ich habe auch viel zu viel Geld ausgegeben (knappe 2.000 € - teilweise gebraucht, das Meiste ist neu). Außerdem gilt angeblich nur ein Satz von etwas über 500 €.


    Dann fing der Streit an richtig zu eskalieren. Er zahle mir sowieso 16 € (!!!) mehr als er müsste. Zur Info: Er ist selbstständig und verdient deutlich mehr. Er hat sich einfach schön runter rechnen lassen. Nachweisen kann man ihm leider nicht alles. Er wollte großzügig sein und 100 € für die Tauffeier dazuzahlen, allerdings nur dann, wenn er an Erstausstattung das zahlt, was er möchte.


    Was stimmt? 1.000 € oder etwas über 500 €?


    Letztendlich hat er den das Telefonat wutentbrannt beendet und einfach den Hörer aufgeknallt. Bei jeder Sonderzahlung (wie z. B. Erstausstattung) macht er Zicken und es endet im Streit!


    Eine Beistandschaft habe ich noch nicht - des Friedens willens....


    LG
    Sternschnuppe

  • Dann fing der Streit an richtig zu eskalieren. Er zahle mir sowieso 16 € (!!!) mehr als er müsste. Zur Info: Er ist selbstständig und verdient deutlich mehr. Er hat sich einfach schön runter rechnen lassen. Nachweisen kann man ihm leider nicht alles.


    Richte eine Beistandschaft ein - runterrechnen kann man ja, aber nicht alles und bei Selbstständigen werden die Steuererklärungen der letzten 3 Jahre zur Berechnung genommen.


    Das mit den Sonderzahlungen ist so eine Sache


    - Erstausstattung ja (1.000 EUR pauschal, siehe OLG Koblenz – Az. 11 UF 24/09)
    - Taufe, Kommunion - je nach Gericht jein


    das wäre also ein Kuhhandel - hätte er dann + Euro gezahlt ?


    Und ja, dir steht neben dem KU auch noch Betreuungsunterhalt zu (dafür brauchst du aber einen Anwalt, das macht die Beistandschaft nicht)


    Er hat eine Anwältin, warum sollte dir also nicht eine Fachkraft Anwalt/Beistandschaft zustehen ?

  • Hallo!


    Er zahlt nur für das Kind Unterhalt, für mich nicht. "Plötzlich" verdient er nämlich so wenig. Leider fließen seine kompletten Einkünfte nicht in seine Einkommenssteuererklärung mit ein. Allerdings weiß ich - da wir ja doch mal eine zusammen waren - dass er deutlich mehr verdient.


    Er wollte mir gegenüber recht großzügig sein und die Tauffeier zahlen. Im gleichen Atemzug teilte er mir dann mit, dass er von der Erstausstattung nicht alles bezahlen wird. Schließlich solle ich dankbar sein, dass er die Feier bezahlt. Als ich ihm dann das von dem Pauschalbetrag erzählte, ist er ausgerastet. Ich habe ihn nie darum gebeten, die Tauffeier zu zahlen. Ich wollte ihm noch das Angebot machen, die Kosten 50:50 aufzuteilen. Er will nur das zahlen, was er will und nicht, was er muss.


    Ich habe heute beim JA angerufen. Diese 1.000 € sind wohl nur einzelfallbezogen. Allerdings meinte der Herr vom JA auch, dass seine 500 € etwas wenig seien. Sollte er mir wirklich - wie angedroht - den Unterhalt kürzen, gehe ich gleich zum Anwalt. Ich habe es jetzt monatelang auf die "sanfte" Tour versucht. Klappt nicht.