Umgang - wieviel muss ich akzeptieren?

  • Das setzt natürlich voraus, dass man über die persönlichen Differenzen mit dem KV hinweg ist.


    Ich hätte es nicht besser zusammenfassen können. Gerne möchte ich noch hinzufügen: falls man über diese Differenzen mit dem KV noch nicht hinweg ist, wäre der TS zu empfehlen, sich Unterstützung zu holen, um wieder einigermaßen nüchtern, aber zumindest frei von negativen Emotionen, denken und handeln zu können. Nicht nur ihrer Tochter wegen, sondern auch (sekundär) aus eigenem Interesse, um wieder unbeschwert nach vorne schauen zu können.

  • Hallo Kathagina,
    wurde die Tochter den von der Richtern angehört?? Falls nicht, könnte das ein Argument für das OLG sein.
    Wir hatten eine ganz ähnliche Konstellation, Sohn (damals auch acht) wollte auch nicht mit KV in Urlaub oder zu ihm (nach Frankreich). Die Richterin hat das dann auch nicht gegen seinen Willen angeordnet. Beschlüsse im Familienrecht hängen (leider) auch sehr vom jeweiligen Richter ab.

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    keks3


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  • Ich möchte zu meinem obigen Beitrag noch ergänzen, dass sich die Threadstarterin nach italienischem Recht erkundigen soll.


    Ich konstruiere bewußt: Kind geht zum KV. KV gibt das Kind nicht mehr her. KM hat dann große Probleme, das Kind zurückzuholen.


    So einen Fall gab es schon mal vor 3-4 Jahren. Da war die Tochter aber beim KV (Deutscher) in München und die Mutter (Italienerin) hat das Kind vom
    Kindergarten/Schule abgeholt und direkt nach Italien gebracht. Und ist gleich dort vor ein Gericht und hat einen anderslautenden
    Titel als das deutsche Gericht erwirkt. KV ist dann selbst nach Italien und hat Tochter wieder zurückgeholt.
    Gegen ihn gabs dann EU-Strafbefehl wegen Kindsentführung - was es nach italienischem Recht auch war/ist.
    Er war aber hier in D und wurde auch als deutscher Staatsbürger vor ein deutsches Gericht gestellt. Ihm wurde demzufolge hochgradig recht gegeben - was
    natürlich in Italien ganz anders gesehen wurde und zu Wellen geführt hat.


    Wenn hier die Staatsangehörigkeiten anders sind (z.B. beide Italiener) ist die Sachlage komplett anders.


    Ähem....ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt....

    Einmal editiert, zuletzt von kuewmt ()


  • Beide Länder haben das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung unterzeichnet, somit gibt es in dieser Hinsicht juristisch keine Unterschiede. Es gilt der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder in den letzten 6 Monaten, somit ist ein Verbleib des Kindes beim Vater in Italien in diesem Fall nicht legal möglich solange die Mutter (oder ein Gericht) dem nicht stattgibt. Unter diesem Aspekt kann man aber keinen Umgang oder Urlaub verhindern, das kann IMMER passieren, egal welche Staatsangehörigkeit die Eltern haben. Der Vater kann theoretisch auch in Italien das SR beantragen. In einem solchen Fall kann die Mutter erst reagieren, wenn er eingetreten ist und dann schnellstmöglich.

  • Warum kann man nicht darauf warten, dass der Vater deutsch lernt. Hätte er ein echtes Interesse, hätte er erstens deutsch gelernt und zweitens sich eher gekümmert. Jetzt von der Mutter zu verlangen alles mögliche zu unternehmen (italienisch pauken, Urlaub in Italien) finde ich befremdlich.


    Das wäre wirklich zu viel verlangt. Es war aber nicht als Zwang gedacht, sondern nur als Möglichkeit, um Tochter und Vater etwas Verbindendes zu geben, denn sie werden ja in Zukunft noch öfter miteinander zu tun haben, und den KV können wir nicht zwingen, Deutsch zu lernen. Und es ging nicht darum, dass TS selbst Italienisch lehrt, aber sogar in unserer Kleinstadt hier gibt es Treffpunkte und Sprachangebote für italienische Kinder- vielleicht eher sowas. Italienisch ist ja erstmal eine schöne Sprache, auf die man Lust bekommen kann.
    Gerade scheint die Richterin TS auf dem Kieker zu habe, bindungsintolerant zu sein. Wenn sie diesem Vorurteil den Wind aus den Segeln nehmen könnte, indem sie selbst den Kontakt zum einen Herkunftsland ihrer Tochter fördert, wäre das ein kluger Schritt - falls sie sich das überhaupt vorstellen kann.


    Wenn es nicht so traurig wäre, und die Richterin nicht am längeren Hebel sitzen würde, könnte man schon fast drüber lachen.


    Es gibt viel Grund, sich über die Richterin zu ärgern, nur bringt das nichts: Das ist die Richterin, mit der TS klarkommen muss. Unter Umständen setzt sie nichts als die Leitlinien vom OLG um, dann wäre vom OLG nichts zu erwarten. Darum rate ich dringend dazu, einen Anwalt, der sich mit dem OLG gut auskennt, über die Aussichten zu befragen. (Und es gibt sie, die Anwälte, die von Prozessen, die nichts bringen, abraten. Hier wurde geschrieben, es wäre fpr einen Anwalt lukrativ, vors OLG zu gehen. Ein Anwalt, der gut ausgelastet ist, für den ist ein Sorgerechtsprozess keine Verdienstmöglichkeit, und er hat kein Interesse daran, hier falsche Hoffnungen zu wecken.)


    Den Hinweis von Keks finde ich sehr gut: Wenn Kind nicht angehört wurde / keinen Verfahrensbeistand hätte, wäre das als Verfahrensfehler zu werten und könnte dazu führen, dass das Urteil vorm OLG keinen Bestand hat.


    Zitat

    Das ist ein gern gebrauchtes Argument von Elternteilen, welche am liebsten den Kontakt des anderen Elternteils zum Kind weitgehend verhindern würden.


    Das wiederum ist ein gern gebrauchtes Argument, um die Bedenken von BETs von vornherein vom Tisch zu wischen, als wären sie nur vorgeschoben.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • http://www.hoefen-enz.de/index…s&rubrik=wegweiser&id=558


    Hallo Kathagina,
    hast Du die Mutterschaftsanerkennung gemacht?
    Nach italienischem Recht ist das notwendig, damit der Vater das Kind nicht "einbehalten" kann...


    Na dafür ist es jetzt aber reichlich spät.
    Denn nach Italienischem Recht bekommt im Zweifelsfall das ABR wer zuerst das Kind anerkennt. Ich habe es gemacht, da war ich noch schwanger.
    Wenn die TS noch keine hat, dann ist ihr der KV auf jeden Fall zuvorgekommen. Wie es sich aber bei Kindern verhält, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz seit 8 Jahren doch woanders haben, weiß ich nicht.
    Man sollte sie aber trotzdem nachholen, sollte das Kind doch nach Italien fahren. Sonst wäre sie nach italienischem Recht gar nicht die Mutter.
    Ansonsten hat das Kind automatisch italienische Staatsangehorigkeit wenn ein ET Italiener ist. Und der Vater bekommt in Italien ab Anerkennung des Kindes automatisch das SR.
    Das gilt aber alles rechtlich nur auf italienischem Boden.
    Somit ja, rein theoretisch könnte er das Kind einfach einbehalten und keiner könnte ihm erstmal was. Man müsste dann wirklich vors Gericht ziehen und das dauert. Daher - lieber versuchen, eine gute Beziehung zum KV aufzubauen, so dass es nicht zu solchen Extremfällen kommt.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • ....das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte.. .

    Du hast recht ! Aber Du vergißt, dass wir hier von Italien reden. Und die meinen immer noch, sie sind das Großrömische Reich und was ein Italiener sagt, hat überall zu gelten....vor allem solange Sig.Bungabunga noch irgendwo/irgendwie sich einmischen kann.


    Immer wenn sie sich beschweren, dass sie das "Einfallstor" aus Afrika sind, antworte ich: Wieso, die Afrikaner fühlen sich eben bei Euch wie zuhause. Kommt nie ein Widerspruch....




    Sorry fürs Off-Topic.....aber ich hab seit dem Tod meiner (italienischen) Frau vor 1,5 Jahren insgesammt in Häppchen starke 7000 € für die italienische Bürokratie ausgegeben und habe immer noch keinen Erbschein, um den Nachlass für mich und meine Kinder zu regeln (lediglich die Halbwaisenrente fließt zwischenzeitlich sogar aufs deutsche Konto....aber selbst das....eine einfache Dauerüberweisung ins Ausland....ach komm....)

  • Ich habe nur kurz überflogen aber ich wundere mich...
    Meine Tochter (ebenso 8 Jahre alt) spricht ebenso wie Deine mittlerweile eine andere Sprache (Deutsch) als der Papa (Englisch).
    Leider haben auch wir keinen Kontakt mehr zu diesem. Für mich ist es okay, für meine Tochter ist es sehr schade.


    Ich kann nur sagen - Papa und Tochter bräuchten keine gemeinsame Sprache, sie würden es auch so hinbekommen, zumindest bei uns. Es ist der PAPA.
    Bei Kontakten mit den Großeltern sehe ich es immer wieder, dass die Kommunikation auch ohne Sprache gelingt.


    Meine Tochter würde sich den Kontakt so wünschen, auch wenn sie ihn nun einige Jahre nicht mehr gesehen hat - da spielt die Sprachbarriere keine Rolle.



    Ich habe das Gefühl, dass Du dem Kontakt nicht positiv gegenüber stehst?


  • ... mit welchem Ziel und vor allem mit welchen juristischen Argumenten? Dient es tatsächlich dazu, die Situation für die Tochter zu verbessern? Oder versucht die KM gerade, die Tochter vor dem Vater "zu schützen"?

    Ja, ich werde mein Kind von so einem Vater auch schützen. 6 Jahre kein Interesse und jetzt nur Forderungen. Und die Gefühle des Kindes und seine Ängste sind ihm absolut egal. Wer soll dann dem Kind helfen außer Mutter?

  • Na klar, der KV hat sich für 6 Jahre aus dem Staub gemacht. Und wer soll das alles ausbügeln? Natürlich die KM, wer sonst? :thumbsup:


    Nein überhaupt nicht. Die Mutter soll gar nichts ausbügeln. Der Vater hat es eindeutig versaut, denn egal wie es auseinander gegangen ist, es ist immer noch kein Grund, das Kind 7 Jahre lang gar nicht zu sehen.
    Ich persönlich würde ihn verachten dafür.
    ABER: die TS sollte es für sich entscheiden, ob sie ihrer Tochter TROTZDEM die Chance geben will, ihren Vater als Vater und nicht als Versager kennenzulernen. Denn jedes Kind braucht beide Eltern und der Tochter ist es leider (oder zum Glück) egal, dass der Vater 7 Jahre durch Abwesenheit geglänzt hat. Sie ist noch nicht erwachsen genug, um selbst verbittert darüber zu sein. NOCH kann man es ändern.
    Es ist eben die Frage was der Mutter wichtiger ist - die Gerechtigkeit im Leben (der KV soll gefälligst selber seine Fehler ausbügeln, er hat sich ja aus dem Staub gemacht und das ist eben die absolut gerechte Konsequenz), oder eventuell die Tochter ein Stück glücklicher zu machen und ihr Leben durch den Vater, weitere Familienmitglieder, eine Sorache und Kultur, von denen sie ein Teil ist, zu bereichern. Es ist also keine Frage der Schuld.
    Es kann funktionieren, wenn man über die Beziehung mit dem KV so hinweg ist, dass man in der Lage ist, ihn als einen fremden Menschen zu betrachten, der nun mal zufällig der Vater der Tochter ist. Bei einem fremden Menschen wäre man ja auch unvoreingenommen. Und wenn man soweit ist, dass alle Enttäuschungen, die man durch diesen Menschen erlebt hat, einfach nicht mehr wichtig sind und komplett egal.
    Ich finde solche Väter bestrafen sich selbst, indem sie sich selbst das Glück nehmen, das Kind aufwachsen zu sehen. Insofern könnte ich für ihn höchstens Mitleid empfinden.
    Soll natürlich alles kindgerecht geschehen und die Tochter darf nicht darunter leiden. Deshalb ist eine direkte Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem KV wichtig. Fängt man an, Gerichte zu bemühen, wird das ganz bestimmt nichts.

    2 Mal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Bis vor circa 8 Monaten gab es keinen Kontakt, seit er zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurden konnte, möchte er sein Umgangsrecht wahrnehmen. Soweit alles verständlich.


    Da wir wirklich gar nicht mehr miteinander auskommen habe ich Umgangskontakte bei allen möglichen Bezugspersonen unserer Tochter vorgeschlagen, da sie ihn ja nicht kennt und nicht mit ihm alleine weg will, zumal mein Ex kaum Deutsch spricht und unsere Tochter kein Italienisch.


    (Tochter hat kein Interesse an ihm, da sie aich nicht verständigen können). Daraufhin unterstellte mein Ex ich beeinflusse unsere Tochter negativ


    Nun findet bald der letzte Umgang beim Kinderschutzbund statt. Unsere Tochter hasst diese


    Auch die Betreuerin vom Kinderschutzbund sagt, dass bisher keine Beziehung zwischen Vater und Kind aufgebaut werden konnte


    Was kann ich tun, um die Umgangskontakte davor noch öfter stattfinden zu lassen? Die Kleine hat Alpträume deswegen ( ich war bei meinem Vater und wollte heim und keiner hat mich verstanden) und sogar ein Zwölffingerdarmgeschwür bekommen deswegen aber von der Richterin wird das alles als "Psychoduselei" abgetan und sie tendiert sogar dazu, mich dafürverantwortlich zu machen weil ich den Aufbau einer Beziehung zu wenig fördere.



    Wir haben es hier mit einer Mutter zu tun, die möchte, dass die Umgänge häufiger stattfinden, um die Beziehung zwischen Vater und Kind zu festigen, bevor es zu einem 2 wöchigen Aufenthalt beim Vater kommt.
    Wir haben es hier mit einem 8 jährigen Kind zu tun, das zuerst gleichgültig gegenüber dem völlig unbekannten Vater war, inzwischen die Umgänge stark ablehnt und mit Ängsten/Alpträume reagiert, wobei das Sprachproblem die Situation erschwert.
    Wir haben es mit einem Vater zu tun, der 7 Jahre seine Verantwortung als Vater nicht übernommen hat, der auch jetzt weiterhin seine Verantwortung abgibt, in dem er die Mutter für die nicht vorhandene Beziehung verantwortlich machen möchte, anstatt seiner Tochter Zeit zu geben eine Beziehung zu ihm aufzubauen.


    Und mit einer Familienrichterin, die das Kindeswohl hier mit Füßen tritt.

  • ABER: die TS sollte es für sich entscheiden, ob sie ihrer Tochter TROTZDEM die Chance geben will, ihren Vater als Vater und nicht als Versager kennenzulernen. Denn jedes Kind braucht beide Eltern und der Tochter ist es leider (oder zum Glück) egal, dass der Vater 7 Jahre durch Abwesenheit geglänzt hat. Sie ist noch nicht erwachsen genug, um selbst verbittert darüber zu sein. NOCH kann man es ändern.


    Die TS hat es in der Hand, hier etwas zu ändern. Aber dazu muss sie anfangen, aus der Perspektive ihrer Tochter für ihre Tochter zu handeln. Sie stellt ja selbst fest, dass sich beide Eltern überhaupt nicht (mehr) verstehen. Also kann sie auch an ihrem Kommunikationsverhalten (und an ihrer Haltung) dem KV gegenüber etwas ändern.


    Es gibt Gründe, warum sie im Moment für nicht sehr bindungstolerant eingeschätzt wird. Das sollte ihr Anlass dazu geben, hier einmal selbst darüber nachzudenken, warum das so ist und was sie selbst daran ändern kann. Es ist kein Zeichen von Schwäche, wenn man sich hier professionell beraten lässt, etwa um die Perspektive zum KV zu ändern und eben nicht nachtragend dafür zu sein, dass er 7 Jahre gar kein Interesse für seine Tochter gezeigt hat. Das bedeutet nun gerade nicht, dies nachträglich zu entschuldigen. Aber sie kann sich selbst entscheiden, ob sie vergeben möchte (ohne vergessen zu müssen), oder ob sie nachtragend bleiben möchte. Ob sie sich weiter belasten lassen möchte von der Vergangenheit oder eben nicht.

  • Nein ich bin keine Italienerin sondern eine grosse blonde teutonische sprachfetischistin. Ich lerne unheimlich gern Sprachen vom Zuhören. So auch Italienisch. Aber davon abgesehen, dass ich meiner Tochter nicht mein Italienisch beibringen möchte, da ich eben keine Muttersprachlerin bin, habe ich In derversten Zeit nach der Trennung tatsächlich versucht mit der Tochter italienisch Zu reden, was aber dann eingeschlafen ist und sich.auch nicht natürlich anfühlte.

    Warum kann man nicht darauf warten, dass der Vater deutsch lernt. Hätte er ein echtes Interesse, hätte er erstens deutsch gelernt und zweitens sich eher gekümmert. Jetzt von der Mutter zu verlangen alles mögliche zu unternehmen (italienisch pauken, Urlaub in Italien) finde ich befremdlich.

  • Es geht mir auch nicht um mich oder um den Ex sondern darum, dass meine Tochter im August zwei Wochen mit ihm allein verreisen muss und davor Angst hat. Einem Fremden gegenüber wäre man unvoreingenommen? Ja, und welcher Fremde hätte das Recht eine achtjährige aus dem nichts heraus 2 Wochen mitzunehmen??? Ohne eine einzige ihr bekannte und vertraute Person in ihrer Nähe.

  • Hallooo,


    Wie ging das damals bei Euch aus? Die Kleine wurde nicht angehört,nein. Das macht mir Hoffnung.

    Hallo Kathagina,
    wurde die Tochter den von der Richtern angehört?? Falls nicht, könnte das ein Argument für das OLG sein.
    Wir hatten eine ganz ähnliche Konstellation, Sohn (damals auch acht) wollte auch nicht mit KV in Urlaub oder zu ihm (nach Frankreich). Die Richterin hat das dann auch nicht gegen seinen Willen angeordnet. Beschlüsse im Familienrecht hängen (leider) auch sehr vom jeweiligen Richter ab.

  • Auch wenn Kathagina sich nun als 'bindungstoleranter' (wirklich blödes Wort) gibt, ihren Groll ggüber dem KV wegsteckt und sich immer freundlich und positiv ihm gegenüber stellt und das dem KInd auch so suggeriert... Für das Kind ist der Vater trotzdem nach so vielen Jahren wie ein Fremder, der in ihr vertrautes kleines Familienleben einbricht und sie sogar für gleich mehrere Wochen von dort raus reißen und in ein fremdes Land mitnehmen will. Mag sein, dass ein anderes Kind da aufgeschlossener wäre, aber Kinder sind nun mal verschieden, und hier hat das Kind Angst davor!
    Die Richterin hätte das Kind anhören müssen.
    Wie das bei uns ausgegangen ist? Die Richterin hat keinen Urlaub beim KV angeordnet, nur Umgang am Wohnort des Kindes. Der KV musste anreisen. Den Umgang hat er dann nach kürzester Zeit eingestellt...
    Bei meinem Sohn wirkt das Ganze nach: er hatte damals ein großes Schutzbedürfnis, große Angst dass ihn der KV mehrere Wochen im Jahr von hier fortnimmt. Er hatte einfach kein Vertrauen, kein warmes Gefühl zu ihm. Bis heute verreist Kind nicht gerne. auch woanders übernachten ist sehr schwer für ihn.

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    keks3


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  • Ich glaube, ich würde bis zum OLG gehen. Das klingt so unglaublich (falsch), was die Richterin da entschieden hat. Das hat doch mit Kindeswohl überhaupt nichts zu tun.
    Ich habe selbst eine 8Jährige hier sitzen, ähnliche Konstellation, kennt ihren Vater kaum, es gab nur alle paar Monate für ein paar Stunden Kontakt, sie hat kein Verhältnis zu ihm, er hat sich nie um mehr bemüht. Nun will er nicht mehr kommen, will aber auf der anderen Seite, dass sie zu ihm kommt. Ihre einzige Antwort: Nein, er sei ein Halbfremder.
    Bisher ist das ganze "unjuristisch" und wenn ich deinen Beitrag so lese, hoffe ich, dass es so bleibt.
    Wie kann man jemandem "so den A... pudern" als Richterin, wenn er sich nachweislich jahrelang nicht gekümmert hat?!
    Natürlich soll und darf deine Tochter ihn kennenlernen, aber im Kindertempo...
    Unfassbar, alles Gute für euch!

  • Kathagina: die Problematik mit dem Verreisen und dass die Tochter Angst hat, war mir schon klar. Deshalb habe ich doch geschrieben - begleite sie doch!
    Also ich würde es so machen. Betrachte es als einen netten Sommerurlaub.
    Denn man kann den Umgang nicht öfter stattfinden lassen. Das war ja deine Frage. Dafür ist die Entfernung zu groß. Es geht nicht.
    Oder du gehst zum OLG und es endet damit, dass der Vater in ein paar Monaten auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Gerichte sind keine Basis für eine elterliche Bindung.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()