Beiträge von Kathagina

    Hallooo,


    Wie ging das damals bei Euch aus? Die Kleine wurde nicht angehört,nein. Das macht mir Hoffnung.

    Hallo Kathagina,
    wurde die Tochter den von der Richtern angehört?? Falls nicht, könnte das ein Argument für das OLG sein.
    Wir hatten eine ganz ähnliche Konstellation, Sohn (damals auch acht) wollte auch nicht mit KV in Urlaub oder zu ihm (nach Frankreich). Die Richterin hat das dann auch nicht gegen seinen Willen angeordnet. Beschlüsse im Familienrecht hängen (leider) auch sehr vom jeweiligen Richter ab.

    Es geht mir auch nicht um mich oder um den Ex sondern darum, dass meine Tochter im August zwei Wochen mit ihm allein verreisen muss und davor Angst hat. Einem Fremden gegenüber wäre man unvoreingenommen? Ja, und welcher Fremde hätte das Recht eine achtjährige aus dem nichts heraus 2 Wochen mitzunehmen??? Ohne eine einzige ihr bekannte und vertraute Person in ihrer Nähe.

    Nein ich bin keine Italienerin sondern eine grosse blonde teutonische sprachfetischistin. Ich lerne unheimlich gern Sprachen vom Zuhören. So auch Italienisch. Aber davon abgesehen, dass ich meiner Tochter nicht mein Italienisch beibringen möchte, da ich eben keine Muttersprachlerin bin, habe ich In derversten Zeit nach der Trennung tatsächlich versucht mit der Tochter italienisch Zu reden, was aber dann eingeschlafen ist und sich.auch nicht natürlich anfühlte.

    Warum kann man nicht darauf warten, dass der Vater deutsch lernt. Hätte er ein echtes Interesse, hätte er erstens deutsch gelernt und zweitens sich eher gekümmert. Jetzt von der Mutter zu verlangen alles mögliche zu unternehmen (italienisch pauken, Urlaub in Italien) finde ich befremdlich.

    Hallo ihr Lieben,
    Bin ganz neu hier und wollte mir Euren Rat zu folgendem Thema :
    Mit meinem Ex habe ich eine Tochter, jetzt 8 Jahre alt. Nach ihrer Geburt waren wir noch 11 Monate zusammen dann trennten wir uns und der Ex kehrte in seine italienische Heimat zurück. Bis vor circa 8 Monaten gab es keinen Kontakt, seit er zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurden konnte, möchte er sein Umgangsrecht wahrnehmen. Soweit alles verständlich. Es kamen dann Briefe von seinem Anwalt und ich habe angeboten, er kann vorbei kommen und die Kleine besuchen. Da fingen die Probleme an - er möchte gern allein Zeit mit seiner Tochter verbringen, vor allem soll ich nicht dabei sein. Da wir wirklich gar nicht mehr miteinander auskommen habe ich Umgangskontakte bei allen möglichen Bezugspersonen unserer Tochter vorgeschlagen, da sie ihn ja nicht kennt und nicht mit ihm alleine weg will, zumal mein Ex kaum Deutsch spricht und unsere Tochter kein Italienisch. Zu guter Letzt erklärte er sich mit Umgängen bei meiner Mutter einverstanden. Dieser fand zweimal statt und lief recht schlecht (Tochter hat kein Interesse an ihm, da sie aich nicht verständigen können). Daraufhin unterstellte mein Ex ich beeinflusse unsere Tochter negativ und forderte Umgang ohne Begleitung. Die Sache landete vor Gericht. Die Familienrichterin war seeeehr pro Vater eingestellt und ordnete betreute Umgänge beim Kinderschutzbund (dreimalig) und danach unbegleiteten Umgang an. Nun findet bald der letzte Umgang beim Kinderschutzbund statt. Unsere Tochter hasst diese. Auch die Betreuerin vom Kinderschutzbund sagt, dass bisher keine Beziehung zwischen Vater und Kind aufgebaut werden konnte. Ich habe sogar ein Gutachten einer Kinderpsychologin in dem steht, dass die Beziehung zwischen den.beiden noch nicht ausreichend gefestigt ist, um alleinige Umgangskontakte stattfinden zu lassen, zumal immer mehr als 2 Monate zwischen den Treffen lagen. Deswegen war ich gestern wieder vor Gericht und habe auf ganzer Linie verloren- mein Ex fordert jetzt sogar, die Tochter im Sommer zwei Wochen mit in seine Heimat zu nehmen. Und die Richterin sieht darin kein Problem. Dass sogar die vom Jugendamt bestellte Verfahrensbevollmächtigte für meine Tochter das für verfrüht hält, interessierte sie auch nicht.
    Kennt jemand eine solche Situation?
    Was kann ich tun, um die Umgangskontakte davor noch öfter stattfinden zu lassen? Die Kleine hat Alpträume deswegen ( ich war bei meinem Vater und wollte heim und keiner hat mich verstanden) und sogar ein Zwölffingerdarmgeschwür bekommen deswegen aber von der Richterin wird das alles als "Psychoduselei" abgetan und sie tendiert sogar dazu, mich dafürverantwortlich zu machen weil ich den Aufbau einer Beziehung zu wenig fördere.


    Hat jemand Ratschläge?
    Dankbare Grüße im Voraus!