Hallo ihr Lieben,
Bin ganz neu hier und wollte mir Euren Rat zu folgendem Thema :
Mit meinem Ex habe ich eine Tochter, jetzt 8 Jahre alt. Nach ihrer Geburt waren wir noch 11 Monate zusammen dann trennten wir uns und der Ex kehrte in seine italienische Heimat zurück. Bis vor circa 8 Monaten gab es keinen Kontakt, seit er zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurden konnte, möchte er sein Umgangsrecht wahrnehmen. Soweit alles verständlich. Es kamen dann Briefe von seinem Anwalt und ich habe angeboten, er kann vorbei kommen und die Kleine besuchen. Da fingen die Probleme an - er möchte gern allein Zeit mit seiner Tochter verbringen, vor allem soll ich nicht dabei sein. Da wir wirklich gar nicht mehr miteinander auskommen habe ich Umgangskontakte bei allen möglichen Bezugspersonen unserer Tochter vorgeschlagen, da sie ihn ja nicht kennt und nicht mit ihm alleine weg will, zumal mein Ex kaum Deutsch spricht und unsere Tochter kein Italienisch. Zu guter Letzt erklärte er sich mit Umgängen bei meiner Mutter einverstanden. Dieser fand zweimal statt und lief recht schlecht (Tochter hat kein Interesse an ihm, da sie aich nicht verständigen können). Daraufhin unterstellte mein Ex ich beeinflusse unsere Tochter negativ und forderte Umgang ohne Begleitung. Die Sache landete vor Gericht. Die Familienrichterin war seeeehr pro Vater eingestellt und ordnete betreute Umgänge beim Kinderschutzbund (dreimalig) und danach unbegleiteten Umgang an. Nun findet bald der letzte Umgang beim Kinderschutzbund statt. Unsere Tochter hasst diese. Auch die Betreuerin vom Kinderschutzbund sagt, dass bisher keine Beziehung zwischen Vater und Kind aufgebaut werden konnte. Ich habe sogar ein Gutachten einer Kinderpsychologin in dem steht, dass die Beziehung zwischen den.beiden noch nicht ausreichend gefestigt ist, um alleinige Umgangskontakte stattfinden zu lassen, zumal immer mehr als 2 Monate zwischen den Treffen lagen. Deswegen war ich gestern wieder vor Gericht und habe auf ganzer Linie verloren- mein Ex fordert jetzt sogar, die Tochter im Sommer zwei Wochen mit in seine Heimat zu nehmen. Und die Richterin sieht darin kein Problem. Dass sogar die vom Jugendamt bestellte Verfahrensbevollmächtigte für meine Tochter das für verfrüht hält, interessierte sie auch nicht.
Kennt jemand eine solche Situation?
Was kann ich tun, um die Umgangskontakte davor noch öfter stattfinden zu lassen? Die Kleine hat Alpträume deswegen ( ich war bei meinem Vater und wollte heim und keiner hat mich verstanden) und sogar ein Zwölffingerdarmgeschwür bekommen deswegen aber von der Richterin wird das alles als "Psychoduselei" abgetan und sie tendiert sogar dazu, mich dafürverantwortlich zu machen weil ich den Aufbau einer Beziehung zu wenig fördere.
Hat jemand Ratschläge?
Dankbare Grüße im Voraus!