Umgang - wieviel muss ich akzeptieren?

  • Hallo ihr Lieben,
    Bin ganz neu hier und wollte mir Euren Rat zu folgendem Thema :
    Mit meinem Ex habe ich eine Tochter, jetzt 8 Jahre alt. Nach ihrer Geburt waren wir noch 11 Monate zusammen dann trennten wir uns und der Ex kehrte in seine italienische Heimat zurück. Bis vor circa 8 Monaten gab es keinen Kontakt, seit er zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurden konnte, möchte er sein Umgangsrecht wahrnehmen. Soweit alles verständlich. Es kamen dann Briefe von seinem Anwalt und ich habe angeboten, er kann vorbei kommen und die Kleine besuchen. Da fingen die Probleme an - er möchte gern allein Zeit mit seiner Tochter verbringen, vor allem soll ich nicht dabei sein. Da wir wirklich gar nicht mehr miteinander auskommen habe ich Umgangskontakte bei allen möglichen Bezugspersonen unserer Tochter vorgeschlagen, da sie ihn ja nicht kennt und nicht mit ihm alleine weg will, zumal mein Ex kaum Deutsch spricht und unsere Tochter kein Italienisch. Zu guter Letzt erklärte er sich mit Umgängen bei meiner Mutter einverstanden. Dieser fand zweimal statt und lief recht schlecht (Tochter hat kein Interesse an ihm, da sie aich nicht verständigen können). Daraufhin unterstellte mein Ex ich beeinflusse unsere Tochter negativ und forderte Umgang ohne Begleitung. Die Sache landete vor Gericht. Die Familienrichterin war seeeehr pro Vater eingestellt und ordnete betreute Umgänge beim Kinderschutzbund (dreimalig) und danach unbegleiteten Umgang an. Nun findet bald der letzte Umgang beim Kinderschutzbund statt. Unsere Tochter hasst diese. Auch die Betreuerin vom Kinderschutzbund sagt, dass bisher keine Beziehung zwischen Vater und Kind aufgebaut werden konnte. Ich habe sogar ein Gutachten einer Kinderpsychologin in dem steht, dass die Beziehung zwischen den.beiden noch nicht ausreichend gefestigt ist, um alleinige Umgangskontakte stattfinden zu lassen, zumal immer mehr als 2 Monate zwischen den Treffen lagen. Deswegen war ich gestern wieder vor Gericht und habe auf ganzer Linie verloren- mein Ex fordert jetzt sogar, die Tochter im Sommer zwei Wochen mit in seine Heimat zu nehmen. Und die Richterin sieht darin kein Problem. Dass sogar die vom Jugendamt bestellte Verfahrensbevollmächtigte für meine Tochter das für verfrüht hält, interessierte sie auch nicht.
    Kennt jemand eine solche Situation?
    Was kann ich tun, um die Umgangskontakte davor noch öfter stattfinden zu lassen? Die Kleine hat Alpträume deswegen ( ich war bei meinem Vater und wollte heim und keiner hat mich verstanden) und sogar ein Zwölffingerdarmgeschwür bekommen deswegen aber von der Richterin wird das alles als "Psychoduselei" abgetan und sie tendiert sogar dazu, mich dafürverantwortlich zu machen weil ich den Aufbau einer Beziehung zu wenig fördere.


    Hat jemand Ratschläge?
    Dankbare Grüße im Voraus!

  • Deswegen war ich gestern wieder vor Gericht und habe auf ganzer Linie verloren- mein Ex fordert jetzt sogar, die Tochter im Sommer zwei Wochen mit in seine Heimat zu nehmen


    Was steht denn in dem Urteil ? Zwei Wochen im Sommer und ???


    Notfalls würde ich mit Kind in seine Heimat ein paar Mal reisen, soweit Großeltern und Co. vorhanden sind, das Kind an das Umfeld und die Gegend gewöhnen. Dann würde ich an der Sprache arbeiten und in den zwei Wochen in der Nähe selbst "Urlaub" machen - als Backup.

  • Hallo!
    Verständlicherweise ist die Tochter mit der Situation nicht glücklich. Und die ist ja auch schwierig. Normalerweise bringen wir unseren Töchtern bei, auf ihr Bauchgefühl gegenüber fremden Männern zu horchen und Nein zu sagen. Der Umgang stellt das alles auf den Kopf, weil es nunmal der Vater ist.


    Da schon eine Richterin ihr Wort gesprochen hat, lohnt es sich kaum noch, darüber zu spekulieren, wie viel Umgang du "akzeptieren musst", auch wenn die Richterin für mein Befinden nicht sehr sensibel ist, mal ganz freundlich gesagt. Verstehe ich das richtig, dass es ein Urteil gibt, also keine Vereinbarung? Du könntest im Prinzip noch den Weg über das OLG gehen und darauf verweisen, dass die Einschätzung des JA hier offensichtlich gar keine Berücksichtigung findet, aber ich finde es heikel, dazu zu raten, nicht ohne erfahrenen Anwalt, der die Richter besser kennt. Umgangsrecht ist heikel, zumal wenn wie bei dieser Richterin der Wille des Kindes schnell dem betreuenden Elternteil als Manipulation angelastet wird.


    Ich weiß, dass es vielleicht nicht das ist, was man in der Situation gerne hören will, aber ich denke, das Beste, was du gerade machen kannst, ist eben das Beste aus der Situation zu machen, das heisst deiner Tochter so gut als möglich das Gefühl zu geben, dass du hinter dem Umgang stehst, und sie darin zu bestärken. Sieh es ein bisschen wie Schule: Da müssen Kinder auch ohne Begleitung hin, ob sie wollen oder nicht. Jetzt gerade luft es schlecht, aber es ist nicht gesagt, dass es so bleibt. Es ist gut möglich, dass die beiden mit der Zeit einen Draht zueinander finden. Auch wenn Zwang natürlich so etwas nicht unbedingt fördert.


    Schade, dass das so unter Zwang und Muss läuft, denn es könnte ja auch Spaß machen, Italienisch zu lernen, und eine Bereicherung sein, Verwandte da zu haben. (Wobei der Vater seiner tochter mit ein paar Brocken Deutsch entgegenkommen sollte... Vielleicht wäre das aber ein Weg, über das Interesse an Italien die Umgangssituation zu verbessern?

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  • Da fingen die Probleme an - er möchte gern allein Zeit mit seiner Tochter verbringen, vor allem soll ich nicht dabei sein. Da wir wirklich gar nicht mehr miteinander auskommen habe ich Umgangskontakte bei allen möglichen Bezugspersonen unserer Tochter vorgeschlagen, da sie ihn ja nicht kennt und nicht mit ihm alleine weg will, zumal mein Ex kaum Deutsch spricht und unsere Tochter kein Italienisch.


    Grundsätzlich hat das Kind Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Problematisch hier ist, dass die Sprache als Verständigungsmöglichkeit nicht eingesetzt werden kann. Ich würde deshalb ebenfalls dazu raten, dass die Tochter die Sprache ihres Vaters (Italienisch) lernt, denn man kann nicht darauf warten, dass er sich darum bemühen wird, Deutsch zu lernen. Auch wenn das in seinem eigenen Interesse wäre, dies zu tun.


    Problematisch finde ich, wenn der aktuelle Status und der verständliche Unwillen der Tochter als Argument benutzt wird, eigentlich nur Umgang mit anderen Beteiligten stattfinden zu lassen. Ich würde mir stattdessen überlegen, was Du selbst tun kannst, um den Kontakt der Tochter zum Vater zu fördern.

  • Warum kann man nicht darauf warten, dass der Vater deutsch lernt. Hätte er ein echtes Interesse, hätte er erstens deutsch gelernt und zweitens sich eher gekümmert. Jetzt von der Mutter zu verlangen alles mögliche zu unternehmen (italienisch pauken, Urlaub in Italien) finde ich befremdlich.


    Was hat die Richterin denn angeordnet wie die Umgänge bis zum Urlaub ablaufen sollen? Alle zwei Monate ein Umgang nach sieben Jahren Funkstille und dann gleich in den Urlaub finde ich echt krass. Ich glaube ich würde, wenn du es dir finanziell leisten kannst und da die Verfahrenspflegerin es auch so sieht, die nächste Instanz einschalten. Wenn es nicht so traurig wäre, und die Richterin nicht am längeren Hebel sitzen würde, könnte man schon fast drüber lachen. Von wegen du hättest mehr tun sollen. Witzig. Was denn?

  • Warum kann man nicht darauf warten, dass der Vater deutsch lernt. Hätte er ein echtes Interesse, hätte er erstens deutsch gelernt und zweitens sich eher gekümmert.


    Natürlich kann man warten. Aber ich schätze es eher so ein, dass er sich nicht die Mühe machen wird, sondern die Schuld der KM gibt. Das ist ja bekannterweise immer einfacher, als selbst Verantwortung zu übernehmen. Hingegen hat die KM die Verantwortung, der Tochter die Beziehung zum Vater zu erleichtern und dies zu fördern, denn es geht hier vor allem um sie und nicht um den Vater!

    Ich glaube ich würde, wenn du es dir finanziell leisten kannst und da die Verfahrenspflegerin es auch so sieht, die nächste Instanz einschalten.


    Was würde das bringen? Welches Ergebnis kann man sich von einem erneuten Urteil erhoffen? Das kostet Zeit, Geld und freut vor allem die beteiligten Anwälte. Und man gibt seine Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten aus der Hand. Wird sich dadurch am Verhalten des KV etwas ändern? Wohl eher nicht ...


    Wohlgemerkt: Ich teile das Unverständnis darüber, dass der KV nur Forderungen zu stellen scheint, aber wenig dafür tut und schon gleich gar nicht erkennt, was seine eigene Verantwortung ist. Aber wird ein Gerichtsurteil vor dem OLG sein Verhalten ändern zum Wohle seiner Tochter?

  • Warum kann man nicht darauf warten, dass der Vater deutsch lernt. Hätte er ein echtes Interesse, hätte er erstens deutsch gelernt und zweitens sich eher gekümmert. Jetzt von der Mutter zu verlangen alles mögliche zu unternehmen (italienisch pauken, Urlaub in Italien) finde ich befremdlich.


    Und wie hat das "Elternpaar" kommuniziert, als es zusammen war? Also aus den Angaben im ersten Thread folgt, dass beide mindestens 9 + 11 Monate zusammen waren. Und außerdem steht da, dass "der Ex" kaum Deutsch kann und nun wieder in seine italienische Heimat zurück ist.


    Daraus folgt für mich, dass die Threaderstellerin Italienerin ist....


    ...und daraus würden für mich viel mehr und weitergehende rechtliche Fragen ergeben.....aber das weiß man nicht....


    Wieso nicht die "Vaterfamilie" kennenlernen? gibts da noch Onkels/Tanten/Großeltern?
    Italienische Großeltern haben übrigens auch ein Umgangsrecht .......(nach italienischem Recht).

  • Warum kann man nicht darauf warten, dass der Vater deutsch lernt. Hätte er ein echtes Interesse, hätte er erstens deutsch gelernt und zweitens sich eher gekümmert. Jetzt von der Mutter zu verlangen alles mögliche zu unternehmen (italienisch pauken, Urlaub in Italien) finde ich befremdlich.


    natürlich ist das alles nicht einfach - aber welche Chance hat die TS - den Ex kann sie nicht ändern, da kann sie nur hoffen
    aber ihrem Kind kann sie das Rüstzeug zukommen lassen

  • Daraus folgt für mich, dass die Threaderstellerin Italienerin ist....


    ... oder zumindest, dass sie hinreichend Italienisch kann, um sich mit dem KV einigermaßen verständigen zu können - oder sie haben auf Englisch miteinander kommuniziert? Das ist eigentlich alles ziemlich egal - man kann es ja auch als Vorteil für die Tochter sehen, wenn sie eine zusätzliche Fremdsprache kann bzw. können wird. Und eigentlich ist der Anlass, sich dann mit ihrem eigenen Vater bzw. auch dessen Familie unterhalten zu können, eher positiv für das Kind?


    Vielleicht sollte die Themenstarterin versuchen, eine positivere Sichtweise zu finden, gerade jetzt nachdem ein Urteil gesprochen wurde, welches ihr offensichtlich nicht passt. Aber was möchte sie dann? Das ist mir noch nicht wirklich klar. Solch ein Urteil nimmt einem freilich nicht ab, wie man die Umgänge tatsächlich gestaltet, sondern kann nur Randbedingungen formulieren.


    Ich glaube nicht wirklich, dass ein weiterer Prozess dazu beitragen wird, das Verhältnis der beiden Eltern zueinander zu entspannen. Natürlich kann man weiter Krieg führen, aber um welchen Preis?

  • Der KV kommt sogar aus Italien zum begleiteten Umgang? :wow:respekt
    Also das ist für mich schon ein Zeichen dass er echtes Interesse am Kind hat.
    Grundsätzlich bin ich da ehrlich gesagt bei der Richterin. Mit 8 (!) Jahren ist die Tochter groß genug um auch mal allein Zeit mit ihrem Vater zu verbringen bzw um auch mal zu ihm nach Italien in den Ferien zu fahren.
    Ich sehe das Problem eher bei dir. Du schreibst ja selbst, du und KV kommt nicht gut miteinander aus. Und die Tochter merkt es offensichtlich auch stark, dass deine Haltung sehr ablehnend ist. Und natürlich macht es keinen Spaß, begleiteten Umgang zu haben mit einem für sie fast fremden Menschen.
    Dazu kommt das Kommunikationsproblem. Ich nehme mal an, du kannst ganz gut Italienisch, denn irgendwie hast du dich ja mit dem KV verständigt.
    Deshalb liegt es jetzt an dir, deine Tochter für die andere Hälfte ihrer Wurzeln zu begeistern. Ihr vielleicht die Sprache und die Kultur näher bringen und somit eine Grundlage schaffen, auf der der KV dann aufbauen kann. Denn eigentlich wäre es seine Aufgabe, ihr die italienische Sprache und Kultur beizubringen, aber dafür ist deine Vorarbeit nötig. Die Tochter muss auch spüren, dass du dahinter stehst.
    Und wie jemand schon geschrieben hat, es gibt in Italien ja auch noch die Großeltern und den Rest der Familie.
    Sicherlich sollte man ein Kind nicht alleine fahren lassen, solange sie sich mit dem KV nicht verständigen kann. Aber vielleicht könntest du am Anfang mitkommen? So dass sie zumindest in deiner Anwesenheit den Rest der Familie kennenlernt. Vielleicht hat sie dann auch mehr Interesse an der Sprache, denn sie muss sie dann natürlich lernen. Und der KV könnte mit ein wenig Deutsch entgegen kommen.
    Ich finde , es ist alles machbar solange der KV so engagiert ist.
    In dem Punkt beneide ich dich, denn "unser" KV ist auch Italiener, lebt in Italien, zahlt zwar regelmäßig Unterhalt (toitoitoi), hat aber kein Interesse, sein Kind mal zu sehen. Ich finde du solltest diese Gelegenheit nutzen und über deinen Schatten springen, was Differenzen mit dem KV angeht. Sonst nimmst du der Tochter die Hälfte ihrer Identität.

  • Wenn es vor allem um das Kind gehen sollte, und das sollte es natürliche meiner Meinung nach, sollte die Richterin sie nicht nach so kurzer Kennenlernphase zwingen zu einem fremden Mann , dessen Sprache sie nicht versteht, in den Urlaub zu fahren. Vater fremd, Familie fremd, Land fremd, Sprache fremd. Wer tut seinem Kind das freiwillig an? Deshalb schlage ich die nächste Instanz vor, denn wenn es ein Urteil gibt, kann die Mutter sich nicht anders widersetzten.


    Sollte sie tatsächlich italienisch sprechen können, wäre sie wohl hoffentlich schon von selbst drauf gekommen dem Kind die Sprache beizubringen.

  • Deshalb schlage ich die nächste Instanz vor


    ... mit welchem Ziel und vor allem mit welchen juristischen Argumenten? Dient es tatsächlich dazu, die Situation für die Tochter zu verbessern? Oder versucht die KM gerade, die Tochter vor dem Vater "zu schützen"?

  • Ich weiß ja nicht, wie es euch geht, wenn ihr in den Urlaub fahrt? Aber ich finde die Länder, die mir fremd sind inkl. Sprache, die mir fremd ist gar nicht so furchtbar ;-) Kommunikation findet auch nicht nur verbal statt, bei Kindern übrigens noch viel weniger, als bei Erwachsenen. Bei meinen Kids habe ich immer wieder beobachtet, dass sie sich auch in einer völlig fremden Sprachumgebung ziemlich fröhlich und autark bewegen. Bis zum Sommer ist ja auch noch ein wenig Zeit, da kann viel passieren... grundsätzlich wichtig fände ich schon dass es eine stabile Basis zwischen Vater und Kind gibt, an der man aber auch arbeiten sollte.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Mit dem Ziel nicht die Holzhammermethode aufgedrückt zu bekommen. Er zieht weg. Er kümmert sich sieben Jahre nicht und jetzt soll die Mutter dafür verantwortlich sein, dass das Kind keine bessere Bindung zu ihrem Vater hat. Das Kind hat ein Geschwür, die Verfahrenspflegerin findet es auch zu früh, das Kind möchte nicht aber weil dem Vater nach etlichen Jahren sein Kind einfällt, soll es demnächst zwei Wochen mit ihm mit * kopfschüttel*

  • Wenn es vor allem um das Kind gehen sollte, und das sollte es natürliche meiner Meinung nach, sollte die Richterin sie nicht nach so kurzer Kennenlernphase zwingen zu einem fremden Mann , dessen Sprache sie nicht versteht, in den Urlaub zu fahren. Vater fremd, Familie fremd, Land fremd, Sprache fremd. Wer tut seinem Kind das freiwillig an? Deshalb schlage ich die nächste Instanz vor, denn wenn es ein Urteil gibt, kann die Mutter sich nicht anders widersetzten.


    Sollte sie tatsächlich italienisch sprechen können, wäre sie wohl hoffentlich schon von selbst drauf gekommen dem Kind die Sprache beizubringen.


    Ich finde die gerichtliche Anordnung auch überzogen. Man kann ein Kind nicht zwingen, hinzufahren, und sollte es auch nicht tun. Aber die TS macht mit ihrer ablehnenden Haltung alles noch schlimmer. Natürlich kann man die nächste Instanz einschalten und somit Zeit gewinnen. Das würde das Problem aber nur aufschieben. Es sollte dagegen aber grundsätzlich gelöst werden. Deshalb würde ich, bevor ich in die nächste Instanz gehe und damit Zeit vergeude, versuchen die Tochter zu begeistern und eine Lösung direkt mit KV zu finden. Zumindest sollte man es versuchen.
    Und es ist nicht selbstverständlich, dass die TS der Tochter dann auch Italienisch beibringt, nur weil sie es kann. Ich kann zum Beispiel auch fließend Italienisch, hätte aber große Schwierigkeiten damit, es meinem Kind beizubringen, denn es ist trotzdem nicht meine Muttersprache. Ich würde dann eher mein Kind ab einem entsprechenden Alter in die Sprachschule schicken, zu Hause wäre ich schon froh wenn Kind Deutsch, meine Muttersprache und vielleicht Englisch lernt. Bis jetzt gab es ja keinen Anlass, Italienisch zu lernen, der KV hatte ja kein Interesse, also finde ich es auch nicht merkwürdig, dass es nicht an der Tagesordnung stand. Aber jetzt tut es das und man kann ja alles nachholen. Kinder lernen schnell.

  • Deshalb würde ich, bevor ich in die nächste Instanz gehe und damit Zeit vergeude, versuchen die Tochter zu begeistern und eine Lösung direkt mit KV zu finden


    Sehe ich genauso. Die KM scheint mir aber dazu derzeit nicht in der Lage, weil sie die Forderungen des KV als Ursache für den derzeitigen Zustand ihrer Tochter (Alpträume, Geschwür ...) sieht. Sie scheint mir eher verhindern zu wollen, als bereit sein, zu fördern.

    Und es ist nicht selbstverständlich, dass die TS der Tochter dann auch Italienisch beibringt, nur weil sie es kann. Ich kann zum Beispiel auch fließend Italienisch, hätte aber große Schwierigkeiten damit, es meinem Kind beizubringen, denn es ist trotzdem nicht meine Muttersprache. Ich würde dann eher mein Kind ab einem entsprechenden Alter in die Sprachschule schicken


    Ich würde meiner Tochter auch nicht Klavierspielen beibringen, obwohl ich es kann. Ich hatte im Übrigen nicht den Gedanken, dass die TS selbst der Tochter Italienisch beibringen solle. Selbst wenn es ihre Muttersprache wäre, die Gefahr wäre zu groß, dass sich da negative Gefühle (dem KV gegenüber) noch mehr als derzeit schon auf die Tochter auswirken. Ich würde das auch über einen eigenen Sprachunterricht tun.

  • ... mit welchem Ziel und vor allem mit welchen juristischen Argumenten? Dient es tatsächlich dazu, die Situation für die Tochter zu verbessern? Oder versucht die KM gerade, die Tochter vor dem Vater "zu schützen"?


    So wie ich das verstanden habe, ging es hoffnungsvoll hier nur um den Urlaub. Und davor würde ich mein Kind nach so kurzer Zeit wohl auch eher schützen wollen, unabhängig davon, wie die momentan eher abneigende Haltung entstanden ist. Ob das nun an der Abneigung der Mutter liegt, die sie spürt oder am bisherigen Desinteresse des KV, ich finde das wirklich zu viel verlangt von einer 8-jährigen, nach so einer kurzen Kennenlernzeit.


    Die Umgänge würde ich aber auf jeden Fall versuchen positiv zu unterstützen und vor allem auch unbegleitet, denn bei begleitetem Umgang hat man doch oft keine wirkliche Möglichkeit, sein Kind richtig besser kennen zu lernen und eine Beziehung aufzubauen. Ich könnte mir in diesem Punkt schon gut vorstellen, dass es deiner Tochter leichter fallen und sogar Spaß machen könnte, wenn du versuchst, das ganze offener anzugehen und selber dahinter stehst. Vielleicht könntest du dem Vater Vorschläge machen, was deiner Tochter Spaß machen könnte beim Umgang und versuchen mit ihm zu reden, dass er dafür ein bisschen euch entgegen kommt, indem er etwas Druck raus nimmt, also nicht gleich Urlaub erzwingen, es langsamer angehen, mit der Tochter gemeinsam deutsch lernen und ihr italienisch näher bringen.

  • Danke Malina, du hast verstanden was ich meinte. Ich bin nicht der Meinung, dass der KV keinen Umgang haben sollte, im Gegenteil. Nur sollte es langsam angegangen werden und nicht der Mutter der schwarze Peter zugeschoben werden.

  • Ich bin nicht der Meinung, dass der KV keinen Umgang haben sollte, im Gegenteil. Nur sollte es langsam angegangen werden und nicht der Mutter der schwarze Peter zugeschoben werden.


    Das ist ein gern gebrauchtes Argument von Elternteilen, welche am liebsten den Kontakt des anderen Elternteils zum Kind weitgehend verhindern würden. Der Punkt scheint mir zu sein, dass, solange die Eltern sich gegenseitig die Schuld zuschieben, sich die Situation für das Kind nicht verbessern wird. Im Gegenteil: das Kind wird in den Konflikt der Eltern mit hineingezogen und reagiert entsprechend. Die Alpträume und das Geschwür sind für mich ein deutliches Zeichen dafür.

  • Im Normalfall sollte der Kontakt natürlich langsam aufgebaut werden. Hier geht es aber um den Umgang auf große Entfernung und länderübergreifend.
    Ich finde es schön bemerkenswert dass der KV für ein paar Stunden begleiteten Umgang extra anreist. Das ist ja auch mit Kosten verbunden.
    Wenn man durch verschiedene Instanzen geht, riskiert man auch , dass der KV das Interesse auch wieder verlieren kann, vor allem jetzt wo seine Bindung zum Kind eigentlich nicht eng genug ist.
    Deshalb denke ich, FALLS man wirklich einen langfristigen Kontaktaufbau zum Vater will, sollte man seine aktuelle Einstellung ausnutzen und schnell handeln, um die beiden einander näher zu bringen. Sonst kann man den Moment verpassen. Deswegen meinte ich, die TS sollte versuchen, die Tochter zu begeistern und evtl auch mit ihr in die Ferien nach Italien fahren.
    Das setzt natürlich voraus, dass man über die persönlichen Differenzen mit dem KV hinweg ist.