Bafög /Studium

  • Ich hab da mal viele Fragen, vielleicht ist hier jemand Praxis-erprobt, in Gesetzestexten habe ich schon gewühlt. :schwitz?-(
    Wenn volljähriges (unter 25) Kind studieren will, gibt es zwei Möglichkeiten (Eltern getrennt, ein ET arbeitslos, ein ET Aufstocker): zu Hause wohnen, und in WG.
    Zu Hause würde Bafög tlw. angerechnet und der Rest Kindergeld geht an den ET, mit dem Kind in Gemeinschaft lebt.
    In WG großes Bafög, Kindergeld wird darauf angerechnet und es bekommt auch das Kind (durchgereicht vom Konto des ET). Kenne ich zumindest vom Schüler-Bafög des andern Kindes so.
    Ist das korrekt, oder wo sind Denkfehler?


    Falls das Kind nun zu Hause wohnt, kriegt es das Bafög also auch als Darlehen zu 50% , aber es wird angerechnet zu 20%, und dennoch muss es dann die 50% zurückzahlen?
    Damit habe ich gerade bißchen ein Verständnisproblem, weil das irgendwie so aussieht wie Hartz-Zurückzahlung, (wovon ein ET sogar noch was verbraucht hat und Kind eigentlich gar kein Geld von dort bekommt). Oder doch, darf ja nur 20% behalten. Ist aber eigentlich gar nicht Hartz-berechtigt, nur dem Grunde nach. Dennoch gibt es die "Einkommensanrechnung"? ?(:rolleyes:
    Ist das so gewollt?


    Ohne jetzt zu betonen, dass man dankbar sein kann wegen Sozialsystem usw., das ist alles keine Frage. :bet
    Aber da wird Kind trotz "Bafög für alle" anders behandelt. :hae: Zumindest sehe ich das gerade so.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Meine ganz persönliche Erfahrung ist, dass sich BAföG nicht mit anderen Sozialleistungen verträgt. D.h. wenn man keinen Dauerkampf führen möchte und es irgendwie möglich ist, dann sollte man wirklich darüber nachdenken, die Haushalte zu trennen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ist aber eigentlich gar nicht Hartz-berechtigt, nur dem Grunde nach. Dennoch gibt es die "Einkommensanrechnung"? ?(:rolleyes:
    Ist das so gewollt?


    Ja, das ist so gewollt. Außerdem sind vor Hartz-VI andere Sozialleistungen vorrangig zu beantragen.
    Wo das Geld herkommt (Einkommensqualität) und für wen es (nominativ) bestimmt ist, ist dabei eigentlich so ziemlich egal, weil in der BG alle aus einem Topf wirtschaften. Kindergeld ist auch so ein Beispiel. Was das Kind davon nicht zur Bedarfsdeckung benötigt, wird dem Elternteil als Einkommen angerechnet. So kann es z. B. ja auch sein, das die Kinder durch Unterhalt, Kindergeld etc., aus der BG rausfallen und das JC nichts mehr für sie zahlen muß, weil ihr Bedarf gedeckt ist. Das bedarfsüberschüssige Kindergeld landet trotzdem weiterhin bei dem (kindergeldberechtigten) Betreuungselternteil.
    Es geht nicht um Gerechtigkeit, es geht vor allem um die finanzielle Entlastung der Kommunalhaushalte und des Bundes.

  • So nun habe ich mal ne Minute länger...


    Falls das Kind nun zu Hause wohnt, kriegt es das Bafög also auch als Darlehen zu 50% , aber es wird angerechnet zu 20%, und dennoch muss es dann die 50% zurückzahlen?


    JA sicher muss sie 50 % zurückzahlen, zwei verschiedene Systeme mit ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten :rolleyes: Also wenn sie bei dir leben bleibt, bekommt sie weniger BAföG, da keinen Mietzuschuss, damit wird ihr BAföG wahrscheinlich unterhalb des ALG 2 liegen (das wird dann aber auch nicht aufgestockt, weil sie dem Grunde nach nicht ALG2 berechtigt ist). Vorteil da, der Gesamtbetrag, den Sie bekommt geringer, ist auch der die Darlehnssumme, die sie später zurückzahlen muss geringer. Nachteil: Sie hat weniger insgesamt als ein ALG2 Empfänger... hätte aber den Semesterbeitrag/Studiengebühren und wird mal das ein oder andere Buch kaufen müssen.


    Option 2 sie zieht aus und hätte BAföG Höchsatz und ihr Kindergeld, und damit mit Geld zur Verfügung als der Durchschnittsstudent. Ich glaube dass das die bessere Lösung ist, davon abgesehen, dass dieser neue Lebensabschnitt in die Selbstständigkeit eben auch gerne zum Auszug genutzt wird, ich persönlich hätte mir nix anderes Vorstellen können :frag .


    Der erste Weg hat übrigens noch einen Nachteil: Stellt man einen BAföG Antrag, kann man mit durchschnittlich 2,5 Monaten Bearbeitungszeit rechnen... jetzt stelle man sich vor, deine Tochter bekommt im dritten Monat nach Studienbeginn eine BAföG-nachzahlung... ich kann nur sagen, jepp die ARGE freu sich, denn während deine Tochter die ersten Monate nix bekommt, weil nicht anspruchsberechtigt, schlägt dann mit der Nachzahlung das Zuflussprinzip voll zu :crazy . Und das ist etwas, was mir in meiner täglichen Arbeit immer wieder begegnet... das funzt immer nur mit Prozessen gegen die ARGE, die meist ewig dauern und in merkwürdigen Vergleichen enden. Okay, man bedenke, dass natürlich vorwiegend Studenten zu mir kommen, bei denen es nicht funktioniert hat und meine Sichtweise da möglicherweise etwas pessimistisch ist. Aber ich kenne tatsächlich keinen Fall mit der Kombi ALG2 und BAföG, wo es mal rund gelaufen wäre.


    Ist das so gewollt?


    Das glaube ich nicht, das wäre auch vermessen zu unterstellen. Letzten endlich ist die Gruppe derer, die es betrifft ziemlich marginal und hat keine Lobby.

    LG Campusmami



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  • Nachteil: Sie hat weniger insgesamt als ein ALG2 Empfänger...


    wobei man natürlich durchaus nebenbei noch arbeiten kann- und je nach Studienort Wohnen auch in einer WG verdammt teuer sein kann-


    Nachteil bei Variante 2 ist eventuell auch noch, dass die bisherige Wohnung vermutlich zu gross für die "Restfamilie" ist, und somit ein Umzug in eine entsprechende kleinere und günstigere Wohnung anstehen würde

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • wobei man natürlich durchaus nebenbei noch arbeiten kann- und je nach Studienort Wohnen auch in einer WG verdammt teuer sein kann-


    BAföG-Höchsatz plus Kindergeld sind rund 850 €, da kommt man mit ALG2 als Alleinstehender nicht hin (auch in München nicht). Und arbeiten kann man ja zusätzlich noch relativ viel, ohne Abzüge, versteht sich. Der Preis für ein WG-Zimmer ist meist auch nicht so wild, schwieriger ist es eins zu bekommen :crazy.


    Den zweiten Aspekt, den du ansprichst hatte ich gar nicht auf dem Schirm, Danke für den Hinweis.

    LG Campusmami



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  • Offtopic
    Bachelor ist stark verschult, was immer das auch heißen mag. Z.B. Anwesenheitspflicht, auch der Anteil des Auswendigpaukens ist erhöht und in vielen Studiengängen wurde die Studienzeit beschnitten, aber nicht die Inhalte im selben Umfang. Ähnlich dem, was man G8 vorwirft. Also, je nachdem kann nebenher jobben schwierig sein.
    Ich mach nur Fernuni, aber auch hier gilt: Ich muss erst 4 Scheine in 2 Semester gemacht haben, bevor ich mit dem Vertiefungsstudium anfangen kann. Das kenne ich vom Dippl noch ganz anders, max. das man das Vordiplom haben musste und das waren 4? Semester. Mehr Möglichkeiten zum umdisponieren, wenn man mal durchgerasselt ist, mehr Freiheiten, und bei der längeren Studiendauer fällt ein Semester mehr oder weniger nicht so auf.


    Also, ich hoff das das Töchterlein da wohnt wo es sich günstig leben läßt.


    Allerdings: Wenn sie auszieht muss du u.U. eine kleinere Wohnung nehmen, chaosmaus.


    Edit: Ach, hat Luchsie auch geschrieben :D

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  • Besteht die Möglichkeit, ein Stipendium zu bekommen ?


    Deutschlandstipendium wird nicht auf Bafög angerechnet.


    Möglich ist auch ein SHK Vertrag - Studentische Hilfskraft - um was dazu zu verdienen.

  • Arbeiten als Studentische Hilfskraft ist zumindest am Anfang des Studiums eher unwahrscheinlich. Aber der Hinweis auf Stipendien ist prima hier wäre die entsprechende Datenbank, es gibt ja glücklicherweise ein paar mehr :-) .

    LG Campusmami



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  • Also, wer eine Ausbildung absolviert, die dem Grunde nach BaföG gefördert werden haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.


    § 7 Abs. 5 SGB II


    (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.


    In der Praxis sieht das so aus, dass so lange der Studi zu Hause wohnt, er komplett aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen wird. Sein Mietanteil aber auch, da er ja seinen Mietanteil aus seinen Bafög bezahlen kann....
    Der Bafög-Höchstsatz ist bei zu Hause wohnenden Studis 422 Euro derzeit.


    Zieht der Student aus der Bedarfsgemeinschaft aus. Ist er ja auch raus, aber die Miete wird auf die übriggebliebenen Mieter aufgeteilt, Problem kann hier nur werden, dass die Größe und Angemessenheit der Wohnung nicht mehr gegeben ist und nach 6 Monaten auf die angemessene Miete gekürzt wird.


    Beim Auszug erhält ein Student 597 Euro Höchstsatz.


    4800 Euro im Bewilligungszeitraum (12 Monate) sind möglich ohne Anrechnung, dabei spielt es keine Rolle wann in dieser Zeit diese 4800 Euro verdient werden. Können also z.B. wenn auch unrealistisch in der Vorlesungsfreien Zeit verdient werden.


    Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach der Förderungshöchstdauer. Rückzuzahlen sind 50% höchstens allerdings 10000 Euro.


    Bei Fragen gerne melden.....(mache das beruflich ;) )


    LG Grit

  • Ach ja und zu dem Deutschlandstipendium.....das ist grundsätzlich Richtig, dass keine Anrechnung statt findet. Da das Deutschlandstipendium auf 300 Euro begrenzt ist. Eine Anrechnung von Stipendien gibt es einen Grundfreibetrag von 300 Euro...


    Es gibt aber auch einige Stipendien, die den BaföG Anspruch ausschließen - diese sind im Gesetz explizit aufgelistet. Ansonsten gilt für Stipendien wie gesagt, die 300 Euro Freigrenze, alles anderes wird angerechnet.


    LG Grit

  • Vielen Dank für die Antworten, waren alle sehr hilfreich für die weitere Planung. :blume



    Zitat

    dass dieser neue Lebensabschnitt in die Selbstständigkeit eben auch gerne zum Auszug genutzt wird, ich persönlich hätte mir nix anderes Vorstellen können :frag


    Können wir uns auch nicht. :rotwerd Ist ja jetzt schon sehr selbständig durch Internat. Das wäre sonst dann erstmal wieder ein erneutes "Zusammenziehen". :-) Aber unter 25 kommt es doch auf den Ort des Studienplatzes / Nähe zum Wohnort an, (bei ALGII) wegen ausziehen dürfen ... :wacko:


    Zitat

    die bisherige Wohnung vermutlich zu gross für die "Restfamilie" ist, und somit ein Umzug in eine entsprechende kleinere und günstigere Wohnung anstehen würde


    Das würde auf jeden Fall zutreffen, bin dann alleine. Aber das würde ich in Kauf nehmen.
    Hauptsache, ich finde was passendes. :hm...


    Zitat


    Der Preis für ein WG-Zimmer ist meist auch nicht so wild, schwieriger ist es eins zu bekommen :crazy.


    Habe gehört, dafür kann man sich bereits formlos vorher bewerben, also theoretisch in sämtlichen "angepeilten" Wunsch-Studienorten, bis eine Entscheidung gefallen ist.
    Aber sicher wissen das auch viele andere angehende Studenten ... :Hm



    Ein Stipendium (Versuch macht klug) wird es sicher nicht werden, wenn ich mir die Anforderungen ansehe.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Habe gehört, dafür kann man sich bereits formlos vorher bewerben, also theoretisch in sämtlichen "angepeilten" Wunsch-Studienorten, bis eine Entscheidung gefallen ist.


    Du meinst auf einen Wohnheimplatz beim Studentenwerk? Die WG Zimmervergabe erfolgt ja eher unbürokratisch nach Sympathie, da sollte man aber schon wissen ob und wann man kommt. Ansonsten haben ja alle Erstsemester dieses Problem, hier ist das inzwischen sogar echt ein Problem, auf das die Uni mit der Einrichtung von Notunterkünften in einer ehemaligen Schule reagiert hat. Es gab in letztem Semester auch ein Camp auf dem Campus :rolleyes: ... sicherlich stell man sich den Start in einen neuen Lebensabschnitt anders vor, aber da braucht´s tatsächlich entweder den richtigen eher unpopulären Studienort, Kontakte oder einfach ein bisschen Glück. Möchte sie denn einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Zitat

    Du meinst auf einen Wohnheimplatz beim Studentenwerk?


    Ja.


    Zitat

    Möchte sie denn einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren?


    Ja.


    :-)

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Hi,


    ich denke Wohnheimplatz kannste vergessen, jedenfalls ist es in FFm und DA so.
    Aber am Studienort sind immer schwarze Bretter wo auch WG-Mitbewohner gesucht werden.


    Töchterchen hatte innerhalb von 2-3 Monaten was cooles gefunden. Teuer ist´s trotzdem... 350 warm.
    Dafür wohnt sie in der Nähe des Campus, und hat einen Nebenjob in der Studienstadt.
    Außerdem studieren die 2 Mitbewohner ebenfalls dasselbe wie sie, und sind höhere Semester. Auch wieder ein
    Vorteil, da sie so manche Fachbücher nicht kaufen muß.


    Gestern Abend hatte ich sie besucht, und wir sind shoppen gegangen. Echt praktisch, wenn man Tochter besuchen kann. :D
    Das nur am Rande ...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

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  • Zu den Stipendien, gibt ja verschiedene
    halt probieren...
    mystipendium
    arbeiterkind.de
    Wenn ein Studiengang mit NC ist, kann der Durchschnitt ja nicht so schlecht sein
    davon ab zählt auch ausserschulisches Engagement oder
    ob die Eltern studiert haben oder nicht


    Zu den Wohnungen
    schwarzes Brett nutzen
    oder homepage der FH oder Uni