Ich hab da mal viele Fragen, vielleicht ist hier jemand Praxis-erprobt, in Gesetzestexten habe ich schon gewühlt. :schwitz?-(
Wenn volljähriges (unter 25) Kind studieren will, gibt es zwei Möglichkeiten (Eltern getrennt, ein ET arbeitslos, ein ET Aufstocker): zu Hause wohnen, und in WG.
Zu Hause würde Bafög tlw. angerechnet und der Rest Kindergeld geht an den ET, mit dem Kind in Gemeinschaft lebt.
In WG großes Bafög, Kindergeld wird darauf angerechnet und es bekommt auch das Kind (durchgereicht vom Konto des ET). Kenne ich zumindest vom Schüler-Bafög des andern Kindes so.
Ist das korrekt, oder wo sind Denkfehler?
Falls das Kind nun zu Hause wohnt, kriegt es das Bafög also auch als Darlehen zu 50% , aber es wird angerechnet zu 20%, und dennoch muss es dann die 50% zurückzahlen?
Damit habe ich gerade bißchen ein Verständnisproblem, weil das irgendwie so aussieht wie Hartz-Zurückzahlung, (wovon ein ET sogar noch was verbraucht hat und Kind eigentlich gar kein Geld von dort bekommt). Oder doch, darf ja nur 20% behalten. Ist aber eigentlich gar nicht Hartz-berechtigt, nur dem Grunde nach. Dennoch gibt es die "Einkommensanrechnung"?
Ist das so gewollt?
Ohne jetzt zu betonen, dass man dankbar sein kann wegen Sozialsystem usw., das ist alles keine Frage. :bet
Aber da wird Kind trotz "Bafög für alle" anders behandelt. :hae: Zumindest sehe ich das gerade so.