Der KV will das gemeinsame Sorgerecht haben

  • Bei manchen Ländern muss man durchaus die Unterschrift des anderen ET vorlegen, z.B. Kanada. Und dann noch bei einer OP.... Freilich kann man all diese Unterschriften mühsam vom Gericht ersetzen lassen, wenn man das Geld und die Nerven hat.
    Er hat Chancen, das GSR zu bekommen, und du hast Chancen, dass er es nicht bekommt, wenn vorab abzusehen ist, dass sonst das Gericht ein paar Dauergäste mehr hätte.
    Wie sachlich ist denn sein Sorgerechtsantrag abgehalten?
    Es gibt durchaus Fälle, in denen die Klage von KV auf GSR nach neuem Recht keinen Erfolg hatte. Lass dich also nicht von vornherein entmutigen! Und ich wünsch dir ein gutes Händchen bei der Anwaltswahl. Worauf es ankommt, ist, dass du deinen Standpunkt klarmachst, ohne dich in Nebenkriegsschauplätze zu verzetteln. Das JA wird ja auch seine Einschätzung abgeben.


  • ok das habe ich natürlich missverstanden. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass hier eine Umgangsregelung hätte gefunden werden können, wenn beide Seiten sich bewegt hätten. (Zb. dass der KV nach zwei Umgängen in gewohnter Umgebung das Kind dann auch mitnehmen kann.)

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • ok das habe ich natürlich missverstanden. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass hier eine Umgangsregelung hätte gefunden werden können, wenn beide Seiten sich bewegt hätten. (Zb. dass der KV nach zwei Umgängen in gewohnter Umgebung das Kind dann auch mitnehmen kann)

    Meinst du ernst, dass nach 2 Umgängen der KV zu einer Bezugsperson für meine Tochter geworden ist?

  • Wie weit wohnt ihr denn auseinander? Wenn die eine Partei in Berlin wohnt und die andere in Hamburg, kann man eben nichtmal 2-3mal die Woche zum Umgang kommen.
    Lg

    Der KV wohnt in der Nachbarnstraße. Außerdem schreit er, dass er seine Tochter wahnsinnig liebt und vermisst.

  • Hallo


    Nutze doch den Antrag auf Umgangsregelung bei Gericht und mache einen Vorschlag, außerdem kannst Du doch gleich dort die Besuche bei Deiner Familie regeln lassen.


    In alles andere wächst man rein, es wird schon werden.


    Gruß

  • Hallo erstmal. Also das was in der Vergangenheit gelaufen ist, ist ja auch bei den neutralen Stellen (JA, Kinderpsychologin, EZB) entsprechend dokumentiert. Es ist ja nicht so, daß bei Gericht dies alles keine Berücksichtigung findet. Der KV wird hier nicht argumentieren können, daß du etwas blockiert hast. Aber was jetzt vor Gericht entschieden werden wird, ist, wie es in Zukunft laufen soll.


    Folgendes Vorgehen macht hier meiner Meinung nach am meisten Sinn:


    1. Lege dem Gericht einen Umgangsvorschlag vor, der im Interesse des Kindes ist. Erst begleitete Umgänge, um eine Vater-Kind-Beziehung aufzubauen. Oft und zeitlich kurz, 2-3x pro Woche 1-2 Stunden ist schon super. Zuerst sollten die Umgänge begleitet sein. Dann kann eine Ausweitung kommen auf nicht mehr so oft, dafür aber zeitlich länger.


    2. Für das GSR schlage ich vor, daß du es grundsätzlich nicht ablehnst, aber es für sinnvoll hälst vorher eine Mediation bei der EZB zu absolvieren um die Kommunikation auf Elternebene hinzubekommen.


    Wenn alles so war, wie du es beschrieben hast, werden die neutralen Stellen (JA und evtl. Verfahrensbeistand) diesen Vorschlag bei Gericht unterstützen. Über Details kann man dann reden und so einen Kompromiss finden. So zeigst du dem Gericht, daß du Bindungstolerant bist, und es dir um eine Lösung im Sinne des Kindes geht.


    Entweder wird der KV sich dann vor Gericht auf einen Kompromiss einlassen oder er läßt den Richter entscheiden. Aber dann hast du gute Chancen, daß der Richter dann in seinem Beschluss auf die Regelungen nach deinen Vorstellungen urteilen wird.


    Also viel mehr, wie das, was du bisher angeboten hast, wird er auch vor Gericht nicht erreichen. Was der Vater sich da vorstellt wäre gegen das Wohl des Kindes (unbegleiteter Umgang von 0 auf jetzt) und wird wohl so nicht entschieden werden.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Den Prozess wg. Umgang wirst du deshalb nicht verlieren, weil das Gericht eine Vereinbarung zwischen euch beiden anstreben wird und es dann keine Gewinner und Verlierer gibt. Die gibt es erst, wenn es zu keiner Einigung kommt und das Gericht entscheiden muss.
    Wenn du den Sorgerechtsprozess verlierst, haben KV und du gemeinsames Sorgerecht. Finanziell ändert sich nichts, weil hier die Kosten meistens zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden. Die Bewilligung gilt dann auch im Falle einer Niederlage, umgekehrt kannst Du aber vorab sehen, welche Chancen das Gericht dir einräumt, wenn du sie nämlich verweigert bekommen solltest. Übrgens hat meine Anwältin damals das Ergebnis des Prozesses präzise vorhergesagt: Es gab kein GSR, auch nicht nach dem neuen Recht.

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  • Was passiert wenn ich den Prozess verliere?


    Du meinst, wenn der KV das gemeinsame Sorgerecht bekommt? Das sind ja erstmal ungelegte Eier und wie schon einige geschrieben haben, ist das GSR ja Weltuntergang. Vielleicht hilft ja so eine Gerichtsverhandlung auch, dass ihr mit Hilfe des Richters eine vernünftige Einigung findet und dann wäre es gar kein "Verlieren" zumindest nicht im engeren Sinne. Ich wünsch dir alles Gute :blume !

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Der Vater hat bei mir auch GSR beantragt und alles so dar gelegt als wenn ich es ihm verweigern würde und es eine gute Basis dafür geben würde. Laut dem Schreiben seines Anwalts könnte man denken ich würde alles verweigern (ist aber nicht so)


    Ich habe trotzdem PKB bekommen... Das hat nichts mit Gewinn oder Niederlage zu tun


    Nur bei uns sind die Tatsachen etwas anders, da jeder der nicht seiner Meinung ist unfähig ist, auch das JA.

  • Der Vater hat bei mir auch GSR beantragt und alles so dar gelegt als wenn ich es ihm verweigern würde und es eine gute Basis dafür geben würde. Laut dem Schreiben seines Anwalts könnte man denken ich würde alles verweigern (ist aber nicht so)


    Ich habe trotzdem PKB bekommen... Das hat nichts mit Gewinn oder Niederlage zu tun


    Nur bei uns sind die Tatsachen etwas anders, da jeder der nicht seiner Meinung ist unfähig ist, auch das JA.

    Gab es schon die Gerichtsverhandlung? Falls ja, wie ist das Ergebnis?

  • Bei Kindschaftssachen ist das so eine Sache mit gewinnen und verlieren. Rein sachlich betrachtet gibt es keinen Gewinner und Verlierer. Deshalb gilt im Familienrecht auch der Grundsatz, daß die Kosten in der Regel geteilt werden. Von diesem Grundsatz wird nur in wenigen Ausnahmefällen abgewichen.

    Nicht Fleisch und Blut,

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  • Hallo, der Gerichtstermin für beide Sachen (Umgang/GSR) ist Anfang April. Das Gericht hat eine Verfahrensbeiständin für unsere Tochter bestellt, die Dame kommt bald zu mir nach Hause. Hat jemand Erfahrungen? Was will sie mit mir besprechen? Mit der Tochter kann sie noch nicht sprechen, da sie erst 2 Jahre alt ist. Worauf muss man beim Gespräch achten?

  • Hallo, ich möchte euch eine Rückmeldung geben. Diese Woche hatten wir die Gerichtsverhandlung. Der Vater hat sich mit Händen und Füßen gegen den häufigen Umgang mit der Tochter gewährt (Aber ich bin trotzdem derjenige, die ihm alle Wege zum Kind verbaut :wow ). Es sei ihm aus beruflichen Gründen nicht möglich seine Tochter öfter als 1 mal die Woche zu sehen :kotz (obwohl er ganz normal eine Schichtarbeit mal bis 14 Uhr, mal bis 23 Uhr hat und 1 km vom Kind entfern wohnt). Er wollte die Tochter, obwohl es keinen Kontakt seit 1 Jahr gibt, allein haben (ohne Begleitung). Er wollte auch GSR.


    Ergebnis: Umgang 1-2 mal in der Woche (von der Schicht abhängig) in meinem Beisein und kein GSR :anbet .

  • Es gab den ersten Umgang nach der Gerichtsverhandlung zwischen dem KV und unserer Tochter. Es war sehr komisch. Der KV kam, aber ich konnte wieder spüren, dass es ihm keine Freude macht (soll sich aber freuen, wir haben eine feste Umgangsregelung, wollte er doch haben, deswegen auch Gerichtsverhandlung). Bei diesem Umgang hatte er nicht viel Interesse für das Kind, hat ziemlich wenig mit ihr gesprochen, man konnte sehen, dass er mit seinen Gedanken woanders war. Klar, es passt ihm alles nicht, er wollte den Gegenteil beim Gericht erreichen: unbegleiteter Umgang, möglichst selten und GSR.


    Das es ihm nicht passt, interessiert mich am wenigsten, Hauptsache passt es meinem Kind. Was mir aber große Sorge macht, dass er den Umgang wieder abbrechen wird (weil es eben nicht so wie er haben wollte) und die Gefühle unserer Tochter wieder missbraucht werden. Sie lässt sich zum X-ten mal auf ihn ein, sie freut sich, und dann wieder mit dem Verlust konfrontieren?


    Einfach nur traurig, dass es solche Väter gibt, die einfach nicht kopieren was sie ihren Kindern antun. :kopf

  • Hallo,


    fand der Kontakt ohne Begleitung eines Dritten in deiner Wohnung statt?


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • Was mir aber große Sorge macht, dass er den Umgang wieder abbrechen wird (weil es eben nicht so wie er haben wollte) und die Gefühle unserer Tochter wieder missbraucht werden. Sie lässt sich zum X-ten mal auf ihn ein, sie freut sich, und dann wieder mit dem Verlust konfrontieren?
    Einfach nur traurig, dass es solche Väter gibt, die einfach nicht kopieren was sie ihren Kindern antun


    und woher weißt du das so genau, nach dem ersten Umgang nach der Gerichtsverhandlung? Jetzt warte doch erst mal ab.
    Ihr trefft euch, geht raus in die Frühlingssonne, auf den Spielplatz..., macht dann beim Verabschieden den nächsten Termin ne Woche später aus...
    Vielleicht pendelt sich das ein, der Unmut des KV legt sich... und dann kann man nach ein paar Wochen weiter sehen.


    Oder deine Vermutung bestätigt sich und der KV lässt das Ganze bald schleifen und erscheint nicht mehr...
    Ob er mit so einem Verhalten dann bei einem weiteren Gerichtsdate bessere Karten hätte, mag ich sehr bezweifeln.


    Jedenfalls: genieße den Frühling mit deinem Kind, anstatt dich von einem verantwortungslosen KV runterziehen oder nerven zu lassen...

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    keks3


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