ALG2 und Umzug, was ist zu beachten?

  • Hallo Zusammen,


    ich hoffe ich bin mit meinem Thema in der richtigen Kategorie gelandet.


    Seit 5,5 Jahren bin ich alleinerziehende Mutter. Seither habe ich es nie geschafft eine anständige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu erwischen.
    Ich hatte ein gutes Jahr und ansonsten nur Minijobs und erhalte ALG2.


    Nun möchte ich gerne im Sommer (zum Schuljahreswechsel, Sohn 1. Klasse) in ein anderes Bundesland umziehen.


    Es ist nicht so, dass ich dort direkt eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle in Aussicht hätte (natürlich versuche ich mein Bestes, aber es ist wohl wahrscheinlicher dass es auch dort eine Weile dauern wird), von daher werde ich den Umzug alleine stemmen müssen.
    Ich bin früher des Öfteren umgezogen (noch ohne Kind) und weiß daher dass man die Umzugskosten deutlich im Rahmen halten kann mit genug Selbstinitiative.


    Was mir mehr Angst macht ist die Frage ob die amtliche Seite so reibungslos ablaufen wird.
    Angeblich solle es ja kein Problem darstellen beim neuen zuständigen Amt einen neuen ALG2-Antrag so frühzeitig zu stellen, dass keine "Ausfallzeiten" zwischen Ende des alten ALG2-Bescheides und Anfang des neuen Bescheides entstehen.
    Aber wie funktioniert das in der Praxis??
    Um dort einen ALG2-Antrag zu stellen muss ich doch auch schon am neuen Wohnort angemeldet sein?
    Und anmelden kann ich mich ja erst ab dem Tag an dem ich auch tatsächlich dort wohne.


    Dann geht es ja auch noch um die Schul-ab und anmeldung. Mein Sohn ist in der 1. Klasse, wird also die 2. Klasse dann im neuen Wohnort beginnen.
    Das muss ja aber vor Beginn der Sommerferien durch sein....geht das denn so problemlos?


    Vielleicht gibt es ja hier Jemanden, der so eine Erfahrung bereits hinter sich hat und mir ein wenig berichten könnte, ich wäre sehr dankbar dafür.


    Kurz zusammengefasst: Alleinerziehend mit Schulkind und ALG2 - ist ein Umzug zu schaffen? :)

  • Dann geht es ja auch noch um die Schul-ab und anmeldung. Mein Sohn ist in der 1. Klasse, wird also die 2. Klasse dann im neuen Wohnort beginnen.
    Das muss ja aber vor Beginn der Sommerferien durch sein....geht das denn so problemlos?


    Schule wechseln kannste von Dienstag auf Mittwoch - da brauchste keinen Vorlauf - einfach beim neuen Rektor auftauchen und los gehts.


    Das mit dem umzug und der ALG Weiterbewilligung weiß ich leider nicht - ein Arbeitsvertrag wäre sicherlich sinnvoll. Wir haben häufig Bewerber von außerhalb die dann zuziehen.

  • Es gibt eine sozialrechtliche Regelung, daß vor einem Umzug die Zustimmung des bisherigen und des neuen Trägers für das neue Wohnungsangebot eingeholt werden soll.
    Das ist allerdings eine "Kann"-Regelung und kein "Muß". Das hat zum einen eine Warn- und Hinweisfunktion. Zum Anderen kann darüber die Übernahme der anfallenden Umzugskosten bewilligt werden, wenn dem Antrag zugestimmt wird.


    Man kann natürlich auch ohne vorherige "Zustimmung" des Jobcenters umziehen und das bundesweit. Dann sollte man allerdings darauf achten, das die neue Wohnung nicht teurer sein sollte als die alte, da man sonst zunächst die Mehrkosten allein zu tragen hat. Die Umzugskosten trägt man dann auch mit Sicherheit alleine.

  • Danke für eure Antworten.


    Tja, natürlich hätte ich gerne einen Arbeitsvertrag im neuen Wohnort, und natürlich werde ich auch mein Bestes tun um das zu erreichen.
    Aber ich gehe bei Planungen erstmal lieber vom "worst-case" aus.
    Und der wäre eben dass ich durch fehlenden Arbeitsvertrag sowie keine relevante Begründung für das Amt die Umzugskosten selbst zu tragen habe.


    Der Punkt dass die neue Wohnung nicht teurer sein darf als die alte Wohnung gilt wenn ich richtig recherchiert habe nur für einen Umzug im gleichen Kreis.
    Da ich vorhabe in ein anderes Bundesland zu ziehen sollte die dortige Regelung (hab da schon eine Tabelle mit den Richtwerten gefunden) gelten.
    Nicht über meine jetzige Miete zu kommen wäre kaum möglich, die KM beträgt hier 250 Euro.

  • Danke für eure Antworten.
    Der Punkt dass die neue Wohnung nicht teurer sein darf als die alte Wohnung gilt wenn ich richtig recherchiert habe nur für einen Umzug im gleichen Kreis.
    Da ich vorhabe in ein anderes Bundesland zu ziehen sollte die dortige Regelung (hab da schon eine Tabelle mit den Richtwerten gefunden) gelten.


    Das stimmt. Da habe ich mich leider missverständlich ausgedrückt. Die neue Wohnung bei einem anderen Träger (anderes Bundesland) muß den dortigen Angemessenheitskriterien entsprechen, das ist korrekt. Logisch, das man beispielsweise das sozialverträgliche Mietbudget für die Stadt Leipzig nicht auf München übertragen kann.


    Bei Umzug innerhalb der Zuständigkeit des gleichen Trägers (z. B. in Gemeinde, Stadt) ohne dessen "Zustimmung" sollten die bisherigen Wohnkosten nicht überschritten werden.

  • In Bayern wohne ich im Moment noch.
    Und der zukünftige Wohnort soll in Rheinland-Pfalz liegen, genauer gesagt im Kreis Bad Kreuznach.


    Ich habe jetzt mal bei meiner Fallmanagerin um einen Termin gebeten mit dem Hintergedanken dass mich Fragen ja nichts "kostet".
    Also theoretisch sollten die Fallmanager vom Amt ja mit solchen Umzugsfällen vertraut sein, obwohl ich natürlich nicht weiss ob sie mir da Informationen für ein anderes Bundesland geben kann.
    Aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Unterschiede da nicht allzu groß sein sollten...im Prinzip geht es mir nur darum, ob irgendwie ein reibungsloser Übergang möglich sein wird.
    Also zwischen dem ALG2 hier und dem ALG2 dort, frühestmöglicher Zeitpunkt der Antragstellung usw.

  • Für deinen jetzigen Kreis reicht eigentlich die Veränderungsmitteilung - ziehe um am 31.03. - Mietvertrag und Co. mußt du natürlich passend kündigen.
    Deiner SB wird es ganz recht sein, ein Fall weniger auf ihrem Tisch und in ihrer Statistik.


    Am neuen Wohnort solltest du dir vorder die Wonung genemigen lassen und kannst dann einen Antrag stellen - das kann dann schon mal 2-4 Wochen, in Einzelfällen sicher auch länger dauern.


    Den reibungslosen Übergang wird dir wahrscheinlich niemand garantieren können.


    Umziehen darf jeder - nur ne Kostenübername gibt es wahrscheinlich nicht

  • Oh, sorry, ich dachte nach Bayern soll es gehen :rotwerd In Bayern ne Wohnung für 250 Euro kalt???? Da musst Du ja im hintersten Hinterland wohnen ;-)


    Dann drück ich Dir mal die Daumen, dass Du umziehen darfst und Du dort dann auch Arbeit findest :daumen