Mal wieder Jugendamt: Überprüfung Kostenbeitrag bzgl. Leistungen nach SGB VIII

  • Hallo zusammen,


    nach einer gerichtl. Entscheidung lebt mein Sohn zusammen mit seiner Mutter seit 2012 in einer Vater-Mutter-Kind-Einrichtung, davor (von mir nicht verantwortet) in einer Pflegefamilie. Nach zähem Ringen (mit Hilfe meiner damaligen Rechtsanwältin) wurde erreicht, dass ich ab 1. August 2012 keinen Kostenbeitrag mehr zu leisten habe.


    Nun habe ich gestern Post vom Jugendamt erhalten, bei dem der Kostenbeitrag erneut überprüft werden soll. Ich habe daraufhin die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamts angeschrieben (per Mail, hatte sie tel. nicht erreicht) und ihr mitgeteilt (mit einigen Erklärungen), dass ich davon ausgehe, dass auch weiterhin meinerseits kein Kostenbeitrag zu leisten ist.


    Eine andere Frage meinerseits: wenn jetzt eine Überprüfung stattfinden soll, wird das Ergebnis auch rückwirkend (d. h. für 2014 und vielleicht auch 2013) angewendet? Inwiefern muss ich über meine Ersparnisse Auskunft geben (ist Teil des Fragebogens)?


    Da ich die Unterbringung des Sohnes in einer solchen Einrichtung nicht zu verantworten habe, ebensowenig die Dauer der Maßnahme (eigentlich abgeschlossen lt. Aussage des Jugendamts, wird aber erst tatsächlich beendet, wenn die KM an ihrem neuen Wohnort eine geeignete Wohnung plus Kindergartenplatz für den Sohn gefunden hat), sehe ich nicht ein, warum ich in Zukunft doch wieder zur Kasse gebeten werden sollte.


    Vermutlich wird die KM gar nicht involviert, weil sie ja kein eigenes Einkommen hat. Also befürchte ich, dass eine Menge an mir hängen bleibt. Meine Schulden (Ratenzahlung ans JA sowie an die damalige RAin) bin ich auch noch nicht los ...


    Wie kann man da rechtlich wasserdicht argumentieren?

  • Aus dem SGB VIII.


    § 97a
    Pflicht zur Auskunft


    (1) Soweit dies für die Berechnung oder den Erlass eines Kostenbeitrags oder die Übernahme eines Teilnahmebeitrags nach § 90 oder die Ermittlung eines Kostenbeitrags nach den §§ 92 bis 94 erforderlich ist, sind Eltern, Ehegatten und Lebenspartner junger Menschen sowie Leistungsberechtigter nach § 19 verpflichtet, dem örtlichen Träger über ihre Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben. [..]


    http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/97a.html


    Auskünfte über das Vermögen (z. B. über Spareinlagen) müssen nur Eltern abgegeben, die Unterstützung bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder benötigen und in entsprechenden
    Wohnformen betreut werden (§19 SGB VIII). Ich persönlich würde das so interpretieren, das du ja selbst nicht der Leistungsberechtigte einer solchen Wohnform bist und daher kein Anspruch auf
    Vermögensauskunft an dich bestehen kann. Hierzu auch aus §19 SGB VIII:


    Zitat

    Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden...


    Ich selber fülle grundsätzlich keine Fragebögen von Jugendämtern aus. Die bekommen nur meine Gehaltsnachweise. Wenn die mehr möchten als meinen Einkommensnachweis, sollen sie dafür eine Rechtsgrundlage benennen. Darauf bekomme ich nie eine Antwort.


    Der Leistungsanspruch wird nicht anhand irgendwelcher Ursachenprinzipien begründet. Deine fehlende Einsicht geht leider nicht konform mit der gesetzlichen Regelung zur Unterhaltspflicht.
    Da es der Mutter an Leistungsfähigkeit fehlt, wird das wohl an dir hängen bleiben. Mit der fehlenden Notwendigkeit der Wohnformbetreuung wirst du gegenüber dem JA nicht argumentieren können.
    Das Jugendamt unterliegt faktisch keiner Kontrollinstanz und dann müsstest du wahrscheinlich bis zum EGMR vortragen.


    Soweit ich weiß, kann Inverzugsetzung erst ab dem Zeitpunkt der Auskunftsaufforderung erfolgen. Für die Zeit davor nur dann, wenn der Unterhaltsberechtigte daran gehindert war (wenn z. B. die Vaterschaft nicht festgestellt werden konnte). Davon kann man hier ja wohl nicht ausgehen, da ja das Jugendamt den Unterhaltsberechtigten vertritt und zuletzt eine Vereinbarung ohne Kostenbeteiligung geschlossen wurde.


    Also da sehe ich leider recht schwarz für dich...

  • Wenn Dein Kind nicht untergebracht wäre und Du und die KM aber getrennt sind, würdest Du aber doch auch Unterhalt zahlen, oder?
    Wieso dann nicht, wenn das Kind in einer Einrichtung lebt?
    Hast Du Umgangsrecht? Nimmst Du es wahr? Ist vom JA nicht geprüft worden, ob das Kind bei Dir leben kann?

  • Obwohl ich Sorgerecht für beide Kinder beantragt hatte, hat das Familiengericht 2012 beschlossen, dass die KM ABR für den Sohn bekommt. Diese hatte 2011 behauptet, ich hätte meine Tochter sexuell missbraucht. Auflage für sie war, sich in eine Einrichtung zu begeben. Bis dahin hatte ich weitgehend nur betreuten Umgang mit meinen Kindern. Umgänge nehme ich regelmäßig wahr, einer Ausweitung stimmt die KM nicht zu. Unterhalt für den Sohn zahle ich ebensowenig wie die KM für die Tochter. Zur Zeit erhält das JA von mir noch 100 € mtl wg Unterbringung der Kinder in Pflegefamilien. Das JA war übrigens dafür, beide Kinder zusammen in Dauerpflege zu geben.

  • Hmmm. Ist das JA nie auf die Idee gekommen, dass der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs vorgeschoben sein könnte? Das ist doch nicht so selten.
    Ich will Dich weder verdächtigen noch kritisieren, nur die Handlungsweise des JA verstehen...


    Selbst mit Kostenbeteiligung ist eine Unterbringung für das JA schließlich eine teure Sache...

  • Hmmm. Ist das JA nie auf die Idee gekommen, dass der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs vorgeschoben sein könnte?


    Das weiß ich zwar nicht, aber ich weiß, dass das gegen mich angestrengte Strafverfahren sang- und klanglos etwa ein halbes Jahr später eingestellt wurde - weil es eben auch nicht den geringsten Hinweis gab. Solange waren beide Kinder weg, und ich musste erst einmal darum kämpfen, sie überhaupt wieder sehen zu können. Ich habe dann bei Gericht die alleinige Sorge für beide Kinder beantragt, um sie vor weiterem Schaden zu bewahren. Das Ergebnis ist bekannt. Übrigens kam sogar das vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten zum Schluss, mir die alleinige Sorge zu übertragen. Die Gutachterin änderte aber dann in der Verhandlung ihre Meinung und war der Auffassung, mit einer Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung wäre es auch vertretbar, den Sohn bei der Mutter aufwachsen zu lassen. An die mittel- bis langfristigen Konsequenzen hat wohl niemand gedacht, inkl. die Auswirkungen auf den Sohn, bei einer uneinsichtigen psychisch kranken Mutter aufzuwachsen.


    Nota bene: Ich möchte hier nicht die KM stigmatisieren, aber ich habe auch nach über zwei Jahren keine Anhaltspunkte, dass sich am Verhalten der KM (insbesondere über "Erwachsenen-Themen" mit den Kindern zu sprechen, anstatt zuerst mit dem KV) nichts geändert hat. Im Gegenteil.

  • Ich selber fülle grundsätzlich keine Fragebögen von Jugendämtern aus. Die bekommen nur meine Gehaltsnachweise. Wenn die mehr möchten als meinen Einkommensnachweis, sollen sie dafür eine Rechtsgrundlage benennen. Darauf bekomme ich nie eine Antwort.


    Danke für den Hinweis. Ich habe nun alle Unterlagen, aus denen meine regulären finanziellen Belastungen klar hervorgehen, an die zuständige Bearbeiterin im Jugendamt geschickt und eben nicht nur den Einkommensnachweis. Einen Hinweis auf die bereits vor zwei Jahren erfolgte Berechnung habe ich auch gegeben. Da kann man sich ja evtl. eine Menge Arbeit sparen ... und über Ersparnisse habe ich erst einmal keine Auskunft gegeben. Denn je mehr ich habe, desto mehr kann man auch abziehen.


    Wenn ich nur den Einkommensnachweis abgebe, dann bekomme ich auch eine entsprechend hohe monatliche Beteiligung aufgedrückt. Das hatten wir ebenfalls schon mal. Ich hoffe, dass es dieses Mal auch ohne anwaltlichen Beistand geht ...

  • Da ich die Unterbringung des Sohnes in einer solchen Einrichtung nicht zu verantworten habe, ebensowenig die Dauer der Maßnahme (eigentlich abgeschlossen lt. Aussage des Jugendamts, wird aber erst tatsächlich beendet, wenn die KM an ihrem neuen Wohnort eine geeignete Wohnung plus Kindergartenplatz für den Sohn gefunden hat), sehe ich nicht ein, warum ich in Zukunft doch wieder zur Kasse gebeten werden sollte.


    Vermutlich wird die KM gar nicht involviert, weil sie ja kein eigenes Einkommen hat. Also befürchte ich, dass eine Menge an mir hängen bleibt. Meine Schulden (Ratenzahlung ans JA sowie an die damalige RAin) bin ich auch noch nicht los ...


    Wie kann man da rechtlich wasserdicht argumentieren?


    aber die sozialkassen verantworten die ja auch nicht.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Wenn ich nur den Einkommensnachweis abgebe, dann bekomme ich auch eine entsprechend hohe monatliche Beteiligung aufgedrückt. Das hatten wir ebenfalls schon mal. Ich hoffe, dass es dieses Mal auch ohne anwaltlichen Beistand geht ...


    So lange das Verwaltungsverfahren zur Unterhaltsbemessung durch das JA nicht abgeschlossen ist, brauchst du keinen Anwalt. Den brauchst du erst, wenn dir eine Klageschrift ins Haus flattert, weil du der Zahlungsaufforderung aus der neuen Berechnung nicht vollumfänglich nachkommst.

  • So lange das Verwaltungsverfahren zur Unterhaltsbemessung durch das JA nicht abgeschlossen ist, brauchst du keinen Anwalt. Den brauchst du erst, wenn dir eine Klageschrift ins Haus flattert, weil du der Zahlungsaufforderung aus der neuen Berechnung nicht vollumfänglich nachkommst.


    Das ist mir schon klar. Das letzte Mal gab es vier oder fünf Runden (Korrespondenz zwischen Anwältin und Jugendamt), um die Mitwirkungspflicht auf ein erträgliches Maß herunterzuschrauben ... damals war ich froh, dass mir die RAin das abgenommen hatte, weil ich noch genügend anderes zu tun hatte ... und im Nachhinein war es sogar etwas weniger teuer!


  • Das ist mir schon klar. Das letzte Mal gab es vier oder fünf Runden (Korrespondenz zwischen Anwältin und Jugendamt), um die Mitwirkungspflicht auf ein erträgliches Maß herunterzuschrauben ... damals war ich froh, dass mir die RAin das abgenommen hatte, weil ich noch genügend anderes zu tun hatte ... und im Nachhinein war es sogar etwas weniger teuer!


    Ja, ok. Das ist nachvollziehbar. Ich habe mir bei meiner Prozesswelle dann auch mal einen Rechtsbeistand dazugeholt, weil mich diese ganzen Mitwirkungsaufforderungen und die Abarbeitung der Gerichtskorrespondenz ab einem bestimmten Zeitpunkt buchstäblich von meiner Berufstätigkeit abgehalten haben.

  • So, inzwischen ist eine erste Berechnung fertig: ich soll rückwirkend ab 1. Januar 2015 145 Euro zahlen, obwohl sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht wesentlich verändert haben ... interessanterweise wird der größte persönliche Kostenfaktor, nämlich Miete und Nebenkosten gar nicht berücksichtigt. Meine Verbindlichkeiten gegenüber Rechtsanwältin und Stadtkasse (monatlich in Summe 450 Euro) sind ebenfalls nicht in die Berechnung eingeflossen.


    Nachdem ich heute noch eine erste Antwort verfasst habe, werde ich da morgen mal anrufen und um ein persönliches Gespräch bitten. Nach mündlicher Aussage der Sachbearbeiterin ist die Maßnahme für meinen Sohn seit Ende letzten Jahres beendet, aber die KM kann mit ihm noch solange wohnen bleiben, bis sie ein neues Zuhause an unserem Wohnort gefunden hat. Vielleicht bekomme ich das ja auch mal schriftlich - die Hoffnung stirbt zuletzt.


    Irgendwie kann ich aus der Berechnung überhaupt nicht ersehen, inwieweit berücksichtigt wurde, dass ich ja nicht alleine wohne, sondern zusammen mit meiner Tochter, die ja im Sinne der Überprüfung auch ein Kostenfaktor ist - gnädigerweise hat man mir 50% der errechneten Kosten (eigentlich 290 Euro) erlassen, weil ich regelmäßig den Besuchskontakt zu meinem Sohn wahrnehme (so heißt das offenbar in Amtsdeutsch).

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Hi musicafides,


    hier mal ein Schmöker, wie z. B. die Leute in Hessen bei der Berechnung des Kostenbeitrags arbeiten:


    http://www.kostenbeitrag.de/hz…ranziehungsrichtlinie.pdf


    Von Berücksichtigung von Verbindlichkeiten gegenüber Anwälten und öffentlichen Kassen steht da wenig, bzw. sinngemäß nur, daß man eben kostenoptimiert mit seinem Geld arbeiten soll, wenn man weiß, daß man unterhaltspflichtig ist, sonst sind diese Aufwändungen eben Privatvergnügen.


    Vielmehr liest man m. E. eher heraus, das Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Gewährung der Jugendhilfe entstanden sind, eben gerade nicht berücksichtigungsfähige Abzugsposten sind.


    Was die vergessene Berücksichtigung der Tochter angeht, da stups die Rechenkünstler doch mal auf das Berücksichtigungsgebot aus §4 Abs. 1 der Kostenbeitragsverordnung. Du könntest evtl. in eine niedrigere Einkommensgruppe für die Beitragsbemessung eingestuft werden.

  • Heute morgen hatte ich dazu einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin und ihrem Vorgesetzten. Übrigens hatte ich übersehen, dass die tatsächlich schon die Tochter berücksichtigt hatten und mich um eine Stufe herabgesetzt hatten. Zumindest bin ich aktuell bei der Hälfte des ursprünglich von mir geforderten Beitrags gelandet. Mal sehen, ob ich noch etwas heraushandeln kann.

  • Hallo,
    - hast Du Personensorgerecht?
    - Falls ja: HAst Du den ANtrag auf Hilfe zur Erziehung auch unterschrieben oder irgendwie Dein Einverständnis/Ablehnung gebegründet?


    Die Hilfe könnte rechtswidrig sein - dann wärst Du aus dem KB raus.


    Der KB wird jährlich neu berechnet. EK Vorjahr ist Basis für das Jahr jetzt, wenn Du jetzt weniger verdienst, teile denen das mit (nach der Anhörung bspw.), das müssen die berücksichtigen. Wenn die den jetzt heute berechnen und der ab dem 01.01. höher ist, müsstest Du normalerweise rückwirkend den höheren zahlen, würde bei Interesse nochmal im Gesetz nachschauen / SGB X ivm SGB VIII, gibt mir nen Hinweis dann.


    Frage wäre auch, ob die einen 25%pauschalabzug gemacht haben oder ob Du höhere berücksichitgungsfähige Belastungen als die 25% hast, wobei nicht "Belastung = Belastung" i.S.d. BErechnung SGB VIII ist. Müsste ich im einzelnen wissen.


    Warum sollst Du zahlen, obwohl die Hilfe beendet wurde??? Was soll das denn??? Wer zahlt denn die EInrichtung, wo die Hilfe zu Ende ist??? Jobcenter???

  • Mit welcher Begründung wurden die Schulden nicht berücksichitgt?
    (Immer alles schriftlich geben lassen, da sind so Gespräche immer gefährlich ... Bürger lassen sich schnell einlullen, ist mein Eindruck durch meine Bürobrille durch :-D ... ist nicht persönlich gemeint ... viele Menschen haben noch unbegründeten Respekt und fast schon Ehrfurcht vorm Amt - nein, wir sind auch nur Menschen ;-))