Hallo zusammen,
nach einer gerichtl. Entscheidung lebt mein Sohn zusammen mit seiner Mutter seit 2012 in einer Vater-Mutter-Kind-Einrichtung, davor (von mir nicht verantwortet) in einer Pflegefamilie. Nach zähem Ringen (mit Hilfe meiner damaligen Rechtsanwältin) wurde erreicht, dass ich ab 1. August 2012 keinen Kostenbeitrag mehr zu leisten habe.
Nun habe ich gestern Post vom Jugendamt erhalten, bei dem der Kostenbeitrag erneut überprüft werden soll. Ich habe daraufhin die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamts angeschrieben (per Mail, hatte sie tel. nicht erreicht) und ihr mitgeteilt (mit einigen Erklärungen), dass ich davon ausgehe, dass auch weiterhin meinerseits kein Kostenbeitrag zu leisten ist.
Eine andere Frage meinerseits: wenn jetzt eine Überprüfung stattfinden soll, wird das Ergebnis auch rückwirkend (d. h. für 2014 und vielleicht auch 2013) angewendet? Inwiefern muss ich über meine Ersparnisse Auskunft geben (ist Teil des Fragebogens)?
Da ich die Unterbringung des Sohnes in einer solchen Einrichtung nicht zu verantworten habe, ebensowenig die Dauer der Maßnahme (eigentlich abgeschlossen lt. Aussage des Jugendamts, wird aber erst tatsächlich beendet, wenn die KM an ihrem neuen Wohnort eine geeignete Wohnung plus Kindergartenplatz für den Sohn gefunden hat), sehe ich nicht ein, warum ich in Zukunft doch wieder zur Kasse gebeten werden sollte.
Vermutlich wird die KM gar nicht involviert, weil sie ja kein eigenes Einkommen hat. Also befürchte ich, dass eine Menge an mir hängen bleibt. Meine Schulden (Ratenzahlung ans JA sowie an die damalige RAin) bin ich auch noch nicht los ...
Wie kann man da rechtlich wasserdicht argumentieren?