sorgerecht bei ausländischem vater

  • :motz: Hallo meine Frage ist ich habe mit meinem ex ein Kind das jetzt 2 Jahre ist und ich habe das Sorgerecht und Aufenthalts bestimmungs recht.... Nun da ich nett bin ( auch wenn er mich damals geschlagen hat und noch andere Dinge ) gebe ich die kleine ihm alle zwei Wochen .... Gestern kam sie wieder und hat gesagt Papa war böse haut mich hat mir ihren arm gezeigt der leicht rot war ect... Eigentliche Frage ist er drohte mir damit das Sorgerecht und alles weg zu nehmen weil ich angeblich nicht in der Lage wäre mein Kind zu erziehen ... Dabei sagt das ja immer ich bin eine tolle Mutter und sie zweifeln nie dran ... Jaja er ist Ausländer ( Mazedonien) und hat keine Staatsangehörigkeit und ist nur geduldet so lange er arbeiten geht .... Kann er überhaupt so eine Klage als nicht deutscher einreichen ? Mein Kind hat den Deutschen pass alles klar ich bin ja auch Deutsche ...

  • Warum sollte er als "Ausländer" kein Sorgerecht bekommen sollen? Er ist der Vater und hat ja ein Recht darauf. Die Staatsangehörigkeit spielt da doch keine Rolle.


    Sollte er die Kleine wirklich geschlagen haben, würde ich mir schnell Hilfe suchen.
    Wobei der Arm meiner Kleinen auch schon mal ziemlich rot wurde als ich sie beim Treppen steigen (Voll bepackt mit Einkaufstüten) vor einem Absturz bewahrt habe und ihren Arm festhielt damit sie nicht fällt. Sowas ist schnell passiert. Ich möchte nicht behaupten dass es nicht passiert ist, das kann ich nicht wissen. Aber du scheinst sehr aufgebracht zu sein. Vllt. interpretierst du da aus Angst zu viel hinein?


    Ich finde den Satz "Ich gebe ihm die Kleine aus Nettigkeit alle 2 Wochen" nicht schön. Er ist der Vater und hat auch ohne deine "Nettigkeit" ein Recht darauf sie zu sehen. Was zwischen dir und ihm damals abgelaufen ist, spielt da erstmal keine Rolle.

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • mal davon abgesehen wer wie mit dem Kind umgeht - schlagen ist natürlich ein NO GO !!


    Kann ein ausländischer Vater natürlich so eine Klage einreichen. Denn vor Gericht ist er vorallem eins, der Vater.
    Sollte er das gemeinsame Sorgerecht erreichen ist er auch nicht mehr nur "geduldet", sondern bekommt eine offizielle Aufenthaltserlaubnis um in Deutschland zu bleiben.


    Ausländer oder nicht kann er genau wie du Prozesskostenhilfe beantragen, einen Dolmetscher wenn er der deutschen Sprache nicht mächtig ist usw...

  • Warum ist es wichtig dass er geduldeter Ausländer ist?
    Hat Dich doch auch nicht gestört als Du mit ihm geschlafen hast und ein Kind gezeugt hast mit ihm.


    Frag ihn was vorgefallen ist mit dem Arm.


    Es ist das Recht des Kindes Umgang mit dem Vater zu haben.
    Das hat nichts mit Deiner angeblichen Nettigkeit zu tun.
    Wenn Du ihm gegenüber auch so auftrittst, dann ist es verständlich dass er so reagiert.

  • Eine Klage einreichen, dir das Sorgerecht weg zu nehmen, kann er nicht.
    Er kann versuchen, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen über einen formlosen Antrag. Gewalt gegenüber dem Kind ist da allerdings ein ziemlicher Ausschlussfaktor. Die Ankündigung, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, kommt in dem Zusammenhang auch nicht gut ...


    Hätte er das gemeinsame Sorgerecht, könnte er das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen. Dafür müsste er aber nachweisen, dass es dem Kind erheblich besser bei ihm gehen würde als bei dir. Dieser Nachweis dürfte schwer fallen.


    Losgelöst vom Sorgerecht ist sein Recht auf Umgang.
    Das hat er. Aber nicht, wenn es im Umgang zu Gewalt kommt. Nun ist ein roter Arm noch kein "Beweis". Da kann es manchen Grund für geben, wie ja schon beschrieben wurde. Gut wäre hier, den Vater nach dem Vorgang "ergebnisoffen"(!) zu befragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also erstmals um ein paar Dinge klar zu stellen:


    Nun da ich nett bin ( auch wenn er mich damals geschlagen hat und noch andere Dinge ) gebe ich die kleine ihm alle zwei Wochen


    Wurde die Gewalt dir gegenüber damals entsprechend dokumentiert? Auch wenn er dafür abgeurteilt wurde, hat er dadurch nicht das Recht verloren dass das er mit dem Kind Umgang hat. Das ist ein Recht des Vater UND des Kindes und wenn keine Gefährung des Kindeswohls vorliegt ist dieses Recht aufrecht.


    er drohte mir damit das Sorgerecht und alles weg zu nehmen


    Drohen kann jeder womit er will. Realistisch hat er darauf keine Chance. Er hat aber wie schon geschrieben das Recht GEMEINSAMES Sorgerecht zu beantragen. Angesichts der jetzigen Gesetzeslage wird er das wahrscheinlich (außer Gefährdung des Kindeswohls ist erwiesen) auch bekommen.


    Gestern kam sie wieder und hat gesagt Papa war böse haut mich hat mir ihren arm gezeigt der leicht rot war ect


    Entsprechend dokumentieren. Im Zweifelsfall den Artz aufsuchen.



    Generell würde ich dir raten, das Jugendamt oder eine Vermittlungsstelle aufzusuchen. Eine Vermittlung von Dritten könnte sicher helfen Spannung aus der Situation zu nehmen.
    Wegen der Gewalt in der Vergangenheit: Beim Weißen Ring wegen Hilfe bei der Bewältigung der Lage anfragen.

  • Zusätzlich zu dem, was hier korrekter Weise schon geschrieben wurde, darf dir erstmal die Angst genommen werden, dass er dir das Sorgerecht wegnehmen will. Für den Entzug des Sorgerechts sind extreme Hürden zu nehmen. Seine Meinung, du seist nicht erziehungsfähig zählt da erstmal nicht die Bohne. Und selbst wenn dem so sein sollte, wird es dann um das ABR (Teil des Sorgerechts) gehen. Nicht zwangsweise um die komplette Sorge.


    Worauf es hinauslaufen wird (auf Basis der hier gegebenen Informationen), ist, dass ihr dann gemeinsam die Sorge inne habt, auch Gemeinsames Sorgerecht genannt.


    Edit: Ha, andere waren schneller...

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • nun, ich denke ja nicht, dass dich deine kleine mit 2 jahren anlügt oder geschichten erfindet , was das Schlagen angeht....ich würde ein gespräch deswegen beim JA machen und ihn dazu einladen und dann mal hören, was er dazu sagt.....


    .ich hatte das auch mit dem kv meiner einen Zwillingstochter, die mal heimkam, als sie und ihre zwillingsschwester beim KV alleine waren ohne seine inzwischen-wieder-ex....meine tochter kam heim und sagte, der papa hätte sie geschlagen und dann hat sie es mir vorgemacht, beim ersten mal sagte sie dann, "nein, so hat er es nicht getan" und dann hat sie sich stärker geschlagen ins Gesicht und sagte dann " so hat er sie geschlagen!" ich habe dann beim JA einen Gesprächstermin ausgemacht und ihn einladen lassen
    Er sagte, dann , dass ich lüge...ich fragte ihn dann, ob er meint, dass seine tochter lügt....er versuchte dann alles herauszukramen, was in der Vergangenheit passiert ist und ich bin aber immer beim Punkt geblieben....in einem ruhigen Ton habe ich immer wieder gesagt, dass ich wegen dieser Geschichten nicht hier bin, sondern, dass ich hier bin wegen dem was unsere Tochter behauptet.....er ist dann mal in die Luft gegangen..(und alleine DAS zeigt, dass unsere Tochter keine Geschichte erzählt hat.....so wie er das behauptet hat)


    Nun, es wurde ihm gesagt, dass das ein absolutes NO GO ist ! und er wurde darüber aufgeklärt, dass kinder in Deutschland Rechte haben ( ich weiß, nicht nur in Deutschland....aber bis Nigeria ist das noch nicht durchgedrungen)


    .Wichtig ist, dass du ruhig bleibst, denn er wird, denke ich, versuchen, dich zu pushen....seitdem war nichts mehr dieser Art.

    Einmal editiert, zuletzt von Kopf-Salat ()

  • Hallo Asaya,



    dein Kind hat eine rote Stelle am Arm und erzählt, dass der Vater es geschlagen hat.
    Ich würde das sehr genau im Auge behalten und mir überlegen mich an das Jugendamt wenden, zu einem Gespräch, zu dem der Vater dann ebenfalls eingeladen wird.
    Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.