JA Beistandschaft fordert Auskunft Einkommens- und Vermögensverhältnisse

  • Das JA hat auf Antrag der Mutter die Beistandschaft für die Tochter übernommen. Laut Telefonat hatte die Mutter die Auflage von der ARGE dies zu tun.


    Nun muss ich gem. § 1605 BGB Auskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen. Laut Fragebogen muss dort sämtliche Einkünfte auflisten.


    Im Moment wohne ich noch im eigenen Haus. Das werde ich aber über kurz oder lang verkaufen, benötige also eine andere Wohnung. Liege ich richtig, dass es für mich günstiger ist, wenn ich diese neue Wohnung sehr schnell anmiete, damit die Miete und Nebenkosten in den Berechnungen mit einfließen?


    Aus meinem Haus habe ich bislang Einnahmen aus Vermietung erzielt und gewerbliche Einnahmen aus der Pensionsvbermietung.
    Die Pension endet Zimmerweise ab Ende Jamuar und ist spätestens 31. März geschlossen. Dann werden nur noch Mieteinnahamen erzielt, bis zum Verkauf des Objekts.


    Muss ich dann noch überhaupt noch meine Pensionseinnahmen im Fragebogen angeben, oder sollte ich die (teilw. noch voraussichtlichen) Mieteinnahemn angeben?


    Wenn ich das Objekt verkauft habe, habe ich deutlich geringere regelmäßige Einnahmen, dafür aber einige TEUR mehr auf dem Konto.
    Wie schlägt sich das in der Berechnung nieder?


    So weit mal, danke schon im voraus für Anregungen, Informationen und Antworten.

  • Unterhalt wird nach dem Einkommen berechnet. Besitz zählt nicht zum Einkommen, wohl aber etwaige Zinserlöse aus dem Besitz.


    Da sich deine Einkommenssituation in überschaubarer Zeit ändert, solltest du jetzt dazu bereits Informationen geben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lohn, Mieteinnahmen und Einkünfte aus Selbstständigkeit mußt du angeben - Erlöse aus dem Verkauft (soweit ich weiß) nicht.
    Damit würden diese Einkünfte im Q1 zu deinem Einkommen gehören. Bei der Selbstständigkeit (Vermietung) natürlich die Kosten gegenrechnen, also nur den Gewinn melden.
    Wenn du die Butze los bist, dann nur noch deinen Lohn.
    Darauf würde ich jetzt schon hinweisen bzw. ist es sicher von Vorteil wenn der Verkauf des Objektes und damit die Aufgabe der Selbstständigkeit schon vor der Unterhaltsaufforderung bekannt war.
    Im Zweifel würde ich da 2,36 Euro in einen Anwalt investeiren, bevor dir jemand aus der Geschäftsaufgabe einen Strick dreht, um den Unterhalt geringer zu halten :whistling:

  • Wenn du zur Miete wohnst, kannst du die Mietkosten nicht als Ausgaben abziehen. Aber bevor du so überstürzt handelst, rechne dir das erstmal alles in Ruhe durch. Bleibt langfristig gesehen nicht mehr Geld hängen, wenn du die Immobilie behälst und erstmal mehr Unterhalt zahlen musst? Der Unterhalt läuft ja nicht lebenslänglich, sondern nur eine begrenzte Zeit.


    Und beim Kindesunterhalt ist der Unterhaltssatz in Stufen unterteilt. Es ist ja nicht so, daß, wenn du 500€ Mehr Einkommen hast auch 500€ mehr Unterhalt bezahlen musst.


    Also überlege erst, bevor du, um jetzt hundert Euro Unterhalt zu sparen langfristig auf 500€ Einnahmen pro Monat verzichtest (die Zahlen nur um ein Beispiel zu nennen).

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller