Das JA hat auf Antrag der Mutter die Beistandschaft für die Tochter übernommen. Laut Telefonat hatte die Mutter die Auflage von der ARGE dies zu tun.
Nun muss ich gem. § 1605 BGB Auskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen. Laut Fragebogen muss dort sämtliche Einkünfte auflisten.
Im Moment wohne ich noch im eigenen Haus. Das werde ich aber über kurz oder lang verkaufen, benötige also eine andere Wohnung. Liege ich richtig, dass es für mich günstiger ist, wenn ich diese neue Wohnung sehr schnell anmiete, damit die Miete und Nebenkosten in den Berechnungen mit einfließen?
Aus meinem Haus habe ich bislang Einnahmen aus Vermietung erzielt und gewerbliche Einnahmen aus der Pensionsvbermietung.
Die Pension endet Zimmerweise ab Ende Jamuar und ist spätestens 31. März geschlossen. Dann werden nur noch Mieteinnahamen erzielt, bis zum Verkauf des Objekts.
Muss ich dann noch überhaupt noch meine Pensionseinnahmen im Fragebogen angeben, oder sollte ich die (teilw. noch voraussichtlichen) Mieteinnahemn angeben?
Wenn ich das Objekt verkauft habe, habe ich deutlich geringere regelmäßige Einnahmen, dafür aber einige TEUR mehr auf dem Konto.
Wie schlägt sich das in der Berechnung nieder?
So weit mal, danke schon im voraus für Anregungen, Informationen und Antworten.