Pfändung vom Geschäftskonto des KV rückgängig machen?

  • Hallo Liebe Leute,



    bin gerade in einer großen Zwickmühle, der KV möchte, dass die Pfändung, die über seinem Geschäftskonto schwebt (vom JA initiiert), gelöscht wird, mit der Begründung, er zahle ja nun seit Jahren pünktlich seinen Unterhalt. Die Pfändung wurde damals gemacht, weil er sehr säumig war. Er war jetzt des Öfteren beim JA und bat um die Löschung, ansonsten drohte er mit Anwalt oder Kürzung des Unterhaltes. (Angeblich zahle er sowie so viel zu viel ??? ) Bin jetzt total verunsichert, wie ich vorgehen soll. Seine Bonität ist ja durch die Pfändung angekratzt, kann ich auch verstehen, aber wo bekomme ich die Sicherheit, dass er weiterhin pünktlich zahlt. Hinzu kommt, dass mein Kind jetzt 12 Jahre alt wird, und er eh mehr zahlen müsste. Titel ist vorhanden. Ansonsten null Kontakt, er hat seinen Sohn noch nie gesehen. (Geht von ihm aus...)



    habt ihr nen Rat für mich??

  • Kann es sein, dass es hier um den "Titel" geht, den das Jugendamt ausgestellt hat. Sollte Ex nicht zahlen, könnte der Gerichtsvollzieher losmarschieren ...


    Oder liegt tatsächlich eine aktuelle Pfändung vor?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein, es geht nicht um den Titel, es geht um die schwebende, momentan ruhende Pfändung, über seinem Geschäftskonto. Er möchte, dass diese rausgenommen wird, aus Bonitätsgründen....

  • Sind denn alle Unterhaltsschulden getilgt? Wird der laufende KU gezahlt (also ohne Pfändung)?


    Wenn die Pfändung ruht, warum dann nicht die Zustimmung zur Löschung?


    Es gibt einen gültigen Titel. Sollte er nach Aufhebung der Pfändung nicht zahlen, kannst du mit diesem Titel ja gleich wieder pfänden lassen. Das Risiko ist für die gleich 0, es wäre nur lästig,wenn dus nochmal durchlaufen musst.


    Soltle er klagen hat er wahrscheinlich sogar gute Chancen die Löschungdurchzusetzen ,wenn diese eh nicht in Anspruch genommen wird und er nachweisen kann den KU regelmäßig zu zahlen.


    Tina

  • Hallo Ulnau71,


    Nein, es geht nicht um den Titel, es geht um die schwebende, momentan ruhende Pfändung, über seinem Geschäftskonto. Er möchte, dass diese rausgenommen wird, aus Bonitätsgründen....


    Die einfachste Methode wäre: Er zahlt seine Schulden.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, wird nicht der laufende Unterhalt gepfändet, sondern Rückstände aus früheren Jahren.
    Da er diese Schulden offenbar beim Jugendamt hat, wäre ich sehr vorsichtig damit, hier eingreifen zu wollen.
    Die Beistandschaft ging in Vorlesitung und will ihr Geld zurück haben.


    Nun habe ich das Posting über diesem gelesen:
    Es gibt keine alten Schulden, es geht einzig um die Erhöhung.
    Hier kannst Du dem Kindsvater das Ende der Pfändung anbieten, wenn er einige Monate zuverlässig auch den erhöhten Betrag geleistet hat.
    Möchte er gerne den Unterhalt reduzieren, kann er eine Neuberechnung vornehmen lassen.
    Aber auch das muss er mit dem Jugendamt klären.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Er hat einen Anspruch auf die Löschung. Da der Titel besteht, kannst du im Falle der Säumigkeit sofort wieder pfänden lassen - bzw. das Jugendamt. Wer hat denn damals die Pfändung beauftragt? Du oder das Jugendamt? Wenn es die Beistandschaft gewesen ist, muss er sich auch dahin wenden ... Du bist dann nicht der Ansprechpartner.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein, nein, er hat keine Schulden mehr, weder bei mir, noch beim Amt. Diese Pfändung hat damals eine pfiffige Mitarbeiterin beim JA erwirkt, weil er so säumig mit den monatlichen Zahlungen war. Er ist selbständig und hat wohl so einige Probleme mit dieser Pfändung. Keine Ahnung, wie sich das auf seinen beruflichen Alltag auswirkt. Jedenfalls will er das jetzt löschen und droht mit Anwalt und Kürzung des Unterhaltes. Wenn er aber so schon auftritt, schafft das doch null Vertrauen bei mir, dass ich mir sicher sein kann, dass er seinen monatlichen Zahlungen pünktlich nachkommt. Wie ich in den Wald hineinrufe, so schallt es heraus... so sehe ich das...

  • Sofern das JA diese Pfändungen veranlasst hat, würde ich ihn deutlich (schriftlich) bitten sich an den zuständigen SB zu wenden.
    Du hast da wenig bis gar keinen Einfluss....

  • Würde es nur löschen lassen wenn er dann ab 12 einen neuen Titel machen lässt eigenständig beim Amtsgericht.
    Der wird Dir dann zugeschickt und somit kannst Du jederzeit erneut pfänden lassen.

  • Sofern das JA diese Pfändungen veranlasst hat, würde ich ihn deutlich (schriftlich) bitten sich an den zuständigen SB zu wenden.
    Du hast da wenig bis gar keinen Einfluss....

    Er hat sich auch nicht bei mir gemeldet, sondern beim Amt so einen Wind gemacht. Da JA hat mich ja deswegen eben angerufen... :)

  • Würde es nur löschen lassen wenn er dann ab 12 einen neuen Titel machen lässt eigenständig beim Amtsgericht.
    Der wird Dir dann zugeschickt und somit kannst Du jederzeit erneut pfänden lassen.


    Warum sollte der KV einen neuen Titel ausstellen? Er hat doch einen gültigen an der Backe, oder ist der bis zum 12 LJ begrenzt? Ist der Titel dynamisch ausgestellt, bedarf es auch keiner Anpassung ab dem 12 LJ.
    Und selbst wenn ein Unterhaltsschuldner freiwillig einen Titel ausstellen lässt, dann macht er/sie das kostenlos beim JA (Vorsicht!) oder besser für €20 beim Notar des Vertrauens. Amtsgericht ist da aussen vor.


    Keine Ahnung, wie sich das auf seinen beruflichen Alltag auswirkt.


    Vorkasse bei Lieferanten, ggf keine Firmenkredite, etc... Worst case: der Laden wird dicht gemacht.
    Nach meiner Pfändung (durch Finanzamt) bekomme ich eigentlich keine Kredite mehr bei der Hausbank. Und Umschuldung (günstigere Zinsen, Dispo anzahlen, etc..) ist ggf auch nicht drin. Sollte mit dem fiktivem Selbstbehalt klarkommen. Aber es scheiterte zum Teil schon an Kostenoptimierungen. Ich bekomme zB keinen neuen kostengünstigeren Handyvertrag mehr und hänge am alten Anbieter. Ähnlich sieht es aus, wenn man den Stromanbieter wechseln will/muss. Neue kleinere und günstigere Wohnung mit Schufaeintrag ist auch so ne Sache.


    Hey, hat aber auch Vorteile. In all den Jahren hat mir niemand auch nur einen Brief geschickt, das sie Geld von mir wollen. Selbst das Jobcenter hat bei mir noch nie das Einkommen überprüft (Ex hängt am ALG II Trog). Die wissen, dass das FA schon alles holt, was da ist... ;) Begehrlichkeiten Dritter halten sich somit in Grenzen und der Briefkasten bleibt leer. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Vielen Dank für eure Antworten. :thanks:


    War jetzt eben beim JA und wir haben gemeinsam beraten, dass sie der Forderung vom KV nicht nachkommen werden. Die Pfändung bleibt vorerst, wenn er einen Anwalt einschalten will, dann soll er das tun, die Dame vom JA hat gesagt, dann werden wir erstmal sehen... Da im Juni die Erhöhung ansteht, möchte sie auch lieber auf Nummer Sicher gehen und es so belassen. Na dann warten wir mal ab, was da eventuell kommt. In den Unterlagen beim Amt fand sich ein früheres Schreiben seines Anwaltes, in dem er auch die Zurückziehung der Pfändung forderte. Das Amt sagte darauf hin auch schon nein, und weiter passierte dann auch nichts von ihm aus. Gott bin ich froh, wenn mein Sohn erwachsen ist und ich diesen ganzen Nervenkrieg nicht mehr durchmachen muss... :rolleyes: