Hallo, kennt sich hier jemand mit dem Wohngeld aus? Wieviel "Vermögen" darf man haben (Sparkonto, Bausparvertrag, RiesterRente??) und dürfen Kinder ein Sparbuch haben? Zählen beim Wohngeld auch die qm? Von der Anzahl der Personen und meinem Gehalt müsste uns Wohngeld zustehen, aber wir leben zur Miete in einer Doppelhaushälfte (4 Zimmer und cq 100qm), Vermieter sind meine Eltern. Was muss man da alles für Unterlagen mitbringen(Mietvertrag, NK, Gehaltszettel oder auch alle Vermögensnachweise?) Hab dort angerufen, aber einen können mir dazu nichts sagen und die, die dafür zuständig ist, hat keine Zeit davor telefonisch Auskunft zu geben. Danke schonmal für Tipps dazu. LG
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Hallo !
Am Besten ist es wenn du dir vom Wohngeldamt den Antrag holst
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Der Antrag ist so lang ... den füllt man nicht eben mal so auf dem Flur des Amtes aus.Da kannst du nachlesen welche Nachweise du erbringen musst. Neben deinem Gehalt, muss auch Kindergeld und eventueller Unterhalt
angegeben werden und noch einiges mehr. -
ich glaube mich zu erinnern, dass beim Wohngeldantrag nicht nach Vermögen gefragt wird.... (ist alledings schon ein paar Jahre her, und könnte sich inzwischen geändert haben)-
bei der Wohnung im Haus der Eltern muss einiges berücksichtigt werden (z.B. haben Deine Eltern mehrere Wohnungen vermietet, wie ist die ortsübliche Vergleichsmiete etc.)-
Hier ist es unheimlich schwer, für wohnen im Haus der Eltern (vor allem, wenn sie auch dort wohnen, und nicht mehrere Wohnungen vermieten) das durch zu bekommen-hier ist ein Wohngeldrechner, und der Rest ergibt sich aus dem Antrag eigentlich ziemlich gut-
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Hallo, hab jetzt den Antrag geholt und der Berater dort hat unterschiedliche Aussagen gemacht
- eigentlich müsst mein noch Mann für mich Unterhalt zahlen. Ich meinte, dass ich bei einer Beratungsstelle war und die meinten, weil beide Kinder über 3 Jahre alt sind, hab ich keine Ansprüche von meinem noch Mann
-dann meinte er, ich dürfte kein Vermögen haben(bzw wie bei Hartz4). Darauf hin ich wieder, meine Info sind 80.000 darf man haben. Er meinte darauf nichts mehr, irgendwann hat er dann gesagt, es werden die Zinsen vom z.b. Bausparvertrag angerechnetBin mal gespannt, ob es klappt, hab soweit alles ausgefüllt. Meine Eltern wohnen nicht mit im Haus, und ich zahl ja ganz normal Miete, was Sie ja auch brauchen..
Kann halt keine 3 Monate Gehaltszettel nachweisen, da ich mein Konto erst 1/2 Monat habe... Und mein noch Mann schafft es noch nicht mal, die Banksachen zu erledigen. Wir haben noch 4 gemeinsame Konten.
Hoffe es klappt trotzdem. Stimmt es, dann man bei der Schulstart"ausrüstung" auch was dazu bekommt?LG
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Schau mal hab ich gerade gefunden....http://www.wohngeldantrag.de/buch/probe_2.pdf
Wegen Schulgeld....du meinst das Bildungs- und Teilhabepaket. Ja es gibt Leistungen für Schulbedarf 70 Euro im August und 30 im März einen Schuljahres. Über das Bildungspaket kannst du dir auch Kosten für Sportvereine oder Musikunterricht 10 Euro pro Monat, Kosten von Ausflügen und Klassenfahrten sowie Nachhilfeunterricht und auch Hilfe für das Mittagessen wobei du dann nur noch 1 Euro pro Essen zuzahlen musst.
Da musst du aber für alles einen Antrag stellen, gibt es nicht automatisch - der Anspruch gilt für Bezieher von Wohngeld oder/und Kinderzuschlag und HartzIV Empfänger.
LG Grit
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Irgendwie ist meine Antwort gar nicht hier....nun dann noch mal....
Also Vermögen grundsätzlich Nein - aber Erträge aus Vermögen (Zinsen, Mieteinnahmen usw.....) JA
Erhebliches Vermögen dass zur Ablehnung von Wohngeld führt: 60000 plus 30000 pro weiterer Person.....
Bildungspaket-gibt es für Wohngeldbezieher, Bezieher von Kinderzuschlag oder Hartz IV
gesondert zu beantragen für jeden Bewilligungszeitraum
Es gibt Schulbedarf: 70 Euro im August und 30 im März
Hilfe für Schul/Kitaessen (Mittagsverpflegung): du zahlst dann nur noch 1 Euro pro Essen
Hilfe für Ausflüge und Klassenfahrten : volle Übernahme der Kosten
Hilfe für Sport/Musikkurse: 10 Euro pro Monat oder auch eine Ferienfreizeit wichtig ist die Teilhabe am kulturellen Leben
und auch Nachhilfe wenn der Bedarf von der Schule bestätigt wurde -
- eigentlich müsst mein noch Mann für mich Unterhalt zahlen. Ich meinte, dass ich bei einer Beratungsstelle war und die meinten, weil beide Kinder über 3 Jahre alt sind, hab ich keine Ansprüche von meinem noch Mann
das kann man aber nicht generell so sagen - da kommt es auf die Kinder und die Betreuungsmöglichkeiten an
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Wenn du noch verheiratet bist, muss dein Mann Trennungsunterhalt zahlen und auch Betreuungsunterhalt
muss durchaus länger als bis zum 3. Lebensjahr der Kinder gezahlt werden!Du solltest dich von einem Anwalt beraten lassen!
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Ich habe im Dezember neuen Antrag für das Bildungspaket ausgefüllt und danach gefragt und bekam dann die Antwort das es das erst im August gibt .
in Hessen
Schulbedarf (jeweils zum 1.8. des Jahres € 70,00, zum 1.2. € 30,00)
würden mich wundern, wenn das in anderen Bundesländern anders wäre
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Ich frage noch einmal meine SB die sich um die Geldsachen kümmert.
Ich hab mir immer alles angelesen und hinterfragt - aber vielleicht ändert sich da etwas - müßte man mal bei der Hotline erfragen 030 221 911 009
allerdings wäre dann auch die Website des Ministeriums nicht aktuell -
Ich war auch der Meinung das es zweimal für die Schule etwas gibt und war sehr ernstaunt das der SB etwas anderes gesagt hat.Dazu kommt dann noch die Schulbescheinigung die ich noch brauche.