Hallo Foris,
so langsam geht mir das ganze Theater mit dem Umgang wirklich total auf den S...
Wir hatten ja ein Gespräch beim JA vor der Gerichtsverhandlung, die kommende Woche statt findet.
Wir hatten uns eigentlich geeinigt, ein gutes Gespräch geführt und der KV möchte trotzdem die
Gerichtsverhandlung statt eine Vereinbarung beim JA zu machen.
KV möchte Kind jetzt vorerst samstags von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Ich bin samstags ab 7.00 Uhr aus dem Haus und kann das Kind nicht übergeben. Ich habe das "Problem" auch
beim Jugendamt angesprochen da meine Eltern Kind haben und es ja übergeben müssen. Meine Eltern möchten
aber mit KV, nachdem was er sich alles schon geleistet hat - auch ihnen gegenüber, raus gehalten werden und
werden die Übergabe nicht durchführen. Es geht ja nicht nur 1 x oder 2 x sondern das soll jetzt ein halbes Jahr
erst mal so laufen und das Jugendamt meinte, dass meine Eltern das zu machen haben, ob sie wollen oder nicht.
Weiß jemand wie das wirklich ist? Kann das Gericht meine Eltern dazu verdonnern?
Ich bin samstags von 7.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr nicht da.