Übergabe beim Umgang - wenn sich Betreuungsperson weigert...

  • Hallo Foris,


    so langsam geht mir das ganze Theater mit dem Umgang wirklich total auf den S...


    Wir hatten ja ein Gespräch beim JA vor der Gerichtsverhandlung, die kommende Woche statt findet.


    Wir hatten uns eigentlich geeinigt, ein gutes Gespräch geführt und der KV möchte trotzdem die
    Gerichtsverhandlung statt eine Vereinbarung beim JA zu machen.


    KV möchte Kind jetzt vorerst samstags von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr.


    Ich bin samstags ab 7.00 Uhr aus dem Haus und kann das Kind nicht übergeben. Ich habe das "Problem" auch
    beim Jugendamt angesprochen da meine Eltern Kind haben und es ja übergeben müssen. Meine Eltern möchten
    aber mit KV, nachdem was er sich alles schon geleistet hat - auch ihnen gegenüber, raus gehalten werden und
    werden die Übergabe nicht durchführen. Es geht ja nicht nur 1 x oder 2 x sondern das soll jetzt ein halbes Jahr
    erst mal so laufen und das Jugendamt meinte, dass meine Eltern das zu machen haben, ob sie wollen oder nicht.


    Weiß jemand wie das wirklich ist? Kann das Gericht meine Eltern dazu verdonnern?
    Ich bin samstags von 7.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr nicht da.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • und das Jugendamt meinte, dass meine Eltern das zu machen haben, ob sie wollen oder nicht.


    Blödsinn, Für was hält das JA sich?

    Kann das Gericht meine Eltern dazu verdonnern?


    Nein.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Weiß jemand wie das wirklich ist? Kann das Gericht meine Eltern dazu verdonnern?
    Ich bin samstags von 7.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr nicht da.


    Kann ich mir nicht vorstellen. Ich würde an Deiner Stelle vorschlagen, da Deine Eltern nicht übergeben wollen, und Du erst ab 12 wieder Zeit hast, dass Du gerne Kind selbst übergibst, dann aber erst um 12:30 (wenn es für Dich passt), dafür dann natürlich auch bis 16:30.


    So merkst Du recht schnell, ob es dem KV nur darum geht, zu bestimmen wann Umgang nach seinen Vorstellungen zu erfolgen hat, oder ob es ihm um den Kontakt mit dem Kind beim Umgang geht, dann wäre der genaue Zeitpunkt eher nebensächlich.

  • Ich war auch etwas schockiert von der Aussage der JA SB.


    Mittlerweile bin ich echt froh, dass ich nicht unterschrieben habe weil ich es eben auch erst mal mit meinen Eltern besprechen wollte.


    Das Problem ist ja, dass der Umgang dann erst ab 16.00 Uhr statt finden kann weil Kind von 13.00 Uhr bis 15:30 Uhr schläft. Also von 16 bis 20 Uhr. Aber wenn er sie ab August den ganzen Samstag nimmt, besteht das Problem ja wieder.


    Ich kann meinen Samstag Termin auch nicht ändern, da ich da zur Dialyse gehe.


    Möglich wäre natürlich auch, dass der KV dann auf Sonntag umschwenkt, was ich auch nicht besonders toll finde, da es der einzige ganze Tag der Woche ist den Kind und ich zusammen haben.

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    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Ich wollte eigentlich nur anregen, dass Du einen fairen Gegenvorschlag hast, für den Fall, dass das Thema so zur Sprache kommt.


    Ansonsten hat das JA eine beratende Funktion, ist aber keine Rechtsauskunft. Aussagen, wer wann was zu tun hat, würde ich daher immer mit Vorsicht und gesunder Skepsis bewerten.

  • Tja im Prinzip schon ok. Aber ich bekomme Kind ja nicht mal um 8 Uhr aus dem Bett wenn Kiga ist.


    Dann müsste sie samstags bereits um kurz vor 6 Uhr aufstehen weil ich Kind ja fertig machen müsste und ich um 6:30 Uhr das Haus verlasse.


    Und das 2. ist dass JA meinte ich solle die erste Zeit greifbar sein, falls Kind ehr nach Hause möchte. Kann ich aber in der Zeit nicht sein.

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    Einmal editiert, zuletzt von Sommerblume2012 ()

  • KV möchte Kind jetzt vorerst samstags von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr.


    Das Problem ist ja, dass der Umgang dann erst ab 16.00 Uhr statt finden kann weil Kind von 13.00 Uhr bis 15:30 Uhr schläft.


    dass JA meinte ich solle die erste Zeit greifbar sein, falls Kind ehr nach Hause möchte


    hallo sommerblume,
    in einem anderen thread von Dir wars auch schon kompliziert. Und irgendwie scheint es das zu bleiben. Wenn dann noch dazu kommt, dass der KV will, dass Du oder deine Eltern die Übergabe machst und dir damit wieder querkommt...
    Sorry, imho, ich denke, euch kann nur noch ein Gericht weiter helfen indem es sagt: so wirds gemacht, und Schluss jetzt mit dem Theater.

    _________________________________________________________________________
    keks3


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    Einmal editiert, zuletzt von keks3 ()


  • hallo sommerblume,
    in einem anderen thread von Dir wars auch schon kompliziert. Und irgendwie scheint es das zu bleiben. Wenn dann noch dazu kommt, dass der KV will, dass Du oder deine Eltern die Übergabe machst und dir damit wieder querkommt...
    Sorry, imho, ich denke, euch kann nur noch ein Gericht weiter helfen indem es sagt: so wirds gemacht, und Schluss jetzt mit dem Theater.



    Da muss ich dir leider Recht geben.
    Ich hätte das mit Samstag 10 Uhr bis 14 Uhr ja gemacht, aber meine Eltern sind strikt dagegen, dass sie die Übergabe durchführen sollen.


    Ich hatte ja 2011 als Kind zwei Monate war, versucht mit KV bereits übers JA eine Vereinbarung zu erwirken damit Kind KV kennt und mich genauso als Bwtreuungsperson sieht wie mich. Das wollte er nicht, er wolle unabhängig bleiben. Dann habe ich es nochmal versucht als Kind 4 Monate war sie zu nehmen damit ich mit zum Betriebsausflug kann. Das wäre Sache meiner Eltern das Kind zu betreuen und nicht sein Problem.


    Hätten wir es bereits 2011 geklärt hätten wir diesen ganzen Mist jetzt überhaupt nicht.


    Ich verstehe meine Eltern und KV. Aber ich stehe dazwischen und hab einfach keine Lust mehr auf den Zirkus.

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    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Ich hätte das mit Samstag 10 Uhr bis 14 Uhr ja gemacht


    ... aber gleich darauf schreibst Du, dass das Kind von 13h-15h30 schläft... Irgendwie passt es mal, dann wieder nicht.
    Ihr schenkt euch da beide nichts, es gibt immer wieder Abers und Wenns und dann will der das dann und jenes nicht, weil das Kind will aber was ganz andres.... Sehr mühsam.

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    keks3


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  • ... aber gleich darauf schreibst Du, dass das Kind von 13h-15h30 schläft... Irgendwie passt es mal, dann wieder nicht.
    Ihr schenkt euch da beide nichts, es gibt immer wieder Abers und Wenns und dann will der das dann und jenes nicht, weil das Kind will aber was ganz andres.... Sehr mühsam.


    Entschuldigung, dass ich KV entgegen kommen wollte. Da wusste ich ja nochnicht, dass meine Eltern die Übergabe ablehnen.


    Dann hätte Kind halt eine Stunde später geschlafen als sonst. Aber KV fährt einfach zu uns 50 km und da ist ja dann schon eine Stunde futsch wenn er sie nur drei Stunden nimmt.


    Sorry, dass ich dem KV mal entgegen komme und ständig nur angefeindet werde.


    Da versucht man Tips zu bekommen, falls man die Lösung einfach selbst nicht sieht, aber gleich geht das Gegacker wieder los. Das kann ich gerade überhaupt nicht gebrauchen.

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    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Sorry, dass ich dem KV mal entgegen komme und ständig nur angefeindet werde.


    sommerblume, in keinster Weise wollte ich dich anfeinden. das kam dann ganz falsch bei Dir an.
    Man (oder nur ich?) weiß einfach nicht mehr, was man dir raten könnte.

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    keks3


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  • Wie alt ist dein Kind?
    Wäre es vielleicht, zumindest mittelfristig, eine Lösung wenn du mit Kind an dem Schlafrythmus arbeitest?
    Wenn es früher aufstehen würde, würde es auch früher den Mittagschlaf machen (vermutlich) und dann gäb es sogar die Auswahl ob Vater das Kind morgens vor der Dialyse oder nach dem Mittagschlaf abholt, ohne dass es zu spät am Abend wird.
    Langfristig kann Kind ja eh nicht bis 8 Uhr schlafen...


    Ist deinen Eltern eigentlich bewusst dass sie vorallem dir Probleme mit ihrem Verhalten machen?
    Ein bisschen kann ich sie schon verstehen, aber es sollte ja ums Kind gehen und du gehst ja auch nicht irgendeiner Freizeitbeschäftigung nach.
    Würde ihnen eine kurze Übergabe so große Probleme bereiten?


    Und wieso sollst du die ersten Termine verfügbar sein? Sind gravierende Probleme mit dem Vater zu erwarten?
    Unruhe wird es beim Kind so oder so erstmal geben, die Situation ist ja noch nicht sehr routiniert und die legt sich sicher nicht wenn Mama es jedesmal abholt, wenn es piep macht.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Kann das Gericht meine Eltern dazu verdonnern?


    nein, Deine Eltern natürlich nicht-


    allerdings Dich schon, und dann hast Du dafür zu sorgen, dass (wen auch immer Du zur Betreuung wählt) dies übernimmt :frag


    da kann ich den KV schon verstehen, dass er ein Urteil möchte- scheint ja nicht so zu sein, dass ihr euch so wirklich einigen könnt-


    ein wenig wird natürlich auch die Frage sein, was Du samstags machst (also Arbeiten wär ein gutes Argument für die nötige Fremdbetreuung z.B.)-


    wenn ich persönlich hier der KV wäre, dann würde ich anbieten, die gesamte Zeit Deiner Eltern zu übernehmen :brille
    dann wird die Argumentation dagegen schon verdammt schwierig-
    auf jeden Fall solltest Du gute Gegenangebote haben, die er zeitlich auch sicher ausserhalb seines Berufes wahrnehmen kann-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ein wenig wird natürlich auch die Frage sein, was Du samstags machst (also Arbeiten wär ein gutes Argument für die nötige Fremdbetreuung z.B.)-

    Dialyse


    wenn ich persönlich hier der KV wäre, dann würde ich anbieten, die gesamte Zeit Deiner Eltern zu übernehmen

    Wurde hier ja schon vorgeschlagen, aber Kind schläft wohl immer bis mindestens 8 Uhr, während Mama um 6.30 Uhr das Haus verlassen muss.
    Deshalb meine Frage wie alt das Kind ist und ob man was am Schlafrythmus machen kann....würde vermutlich allen helfen.


    Da fällt mir noch ein: Dass der Vater morgens zu dir kommt und bleibt bis Kind wach ist wäre für keine Option, oder? (was ich aber auch verstehen kann)

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Deine Eltern direkt zwingen kann man nicht. Es ist einfach deine Aufgabe, den Umgang zu ermöglichen. Wie du das machst, ist damit auch deine Aufgabe.


    Ich fasse mal zusammen: Vater möchte Kind Samstags von 10-14 Uhr. Kind ist in der Zeit bei den Eltern, weil du zur Dialyse musst. Diese möchten keine Übergabe machen.


    Andere Termine gehen alle nicht


    Sonntags ist der einzigste Tag, wo du etwas mit Tochter unternehmen kannst. Montags-Freitags ist Kita und KV arbeitet dann vermutlich. Fällt also auch Flach.


    Bleibt nur der Samstag, wo KV Umgang nehmen kann. Aber es geht auch keine Zeit, wo er das Kind abholen könnte:


    Morgens ist Kind noch nicht wach. Wenn du weg bist, ist Kind bei Großeltern, wo ja keine Übergabe stattfinden kann. Danach macht Kind Mittagsschlaf. Bliebe dann allerhöchstens der späte Nachmittag bis Abends, wo vermutlich KV gegen sein wird, da spät und Beste Fussballzeit ist (ist eine Unterstellung meinerseits).


    Wenn das jetzt vor das Gericht geht, kann es max. 2 Ergebnisse geben:


    Umgang Samstags von 10-14 Uhr oder Umgang von 16-20 Uhr.


    Ab August soll der Ausgeweitet werden auf 10 Stunden. Dann besteht gar keine Möglichkeit in der Zeit etwas anzubieten.


    Also das das so auch nicht gehen kann, muss dir klar sein.


    Wenn jetzt von 10-14 Uhr Umgang entschieden wird, dann ist es deine Pflicht sicherzustellen, daß der Umgang dann auch stattfindet, daß er das Kind abholen kann und auch übergeben bekommt. Wird ihm das Kind dann nicht übergeben ist das Umgangsverweigerung. Das nächste Mittel wären Ordnungsgelder gegen Dich.


    Das ist die logische Konsequenz, die nachher dann dabei rumkommt, wenn deine Eltern ihm das Kind nicht übergeben. Was das Gericht entscheiden wird, wird man sehen. Aber das wird dann nachher zwangsläufig kommen, wenn deine Eltern sich da dann auf stur schalten....nur mal so, um die rechtliche Seite zu beleuchten.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Also.... wie du den anderen Posts entnehmen kannst, wäre es gut für dich einen annehmbaren Gegenvorschlag zu bringen, wenn du letzten Endes noch mitreden möchtest und nicht einfach einen gerichtlich vorgegebenen Termin abnicken magst.


    Thema Aufstehen..... keine Ahnung, wie alt dein Nachwuchs ist. Ich arbeite im Schichtdienst und kann leider nur wenig Rücksicht auf das Schlafbedürfnis meiner Kinder nehmen. Frühdienst für Knuffelmama bedeutet für Knuffelkind ebenso früh raus (und das, seit der Kleene drei ist) Da ich im komplett unregelmäßigen Wechselschichtsystem arbeite, ist das auch für die Kinder sehr unregelmäßig...... aber wat mut, dat mut... :frag .. und ist auch nicht wirklich das Problem..... So wie ich das meinen Kindern "verkaufe", So könner meine meist auch gut damit umgehen.....


    Soll heissen...... ich kann dich verstehen, dass das nicht das Optimum wäre, aber..... möglich.....


    Und.... ich weiss, dass Kinder unterschiedlich sind.... mein Kleiner steht auf und 15 Minuten später verlassen wir ohne Stress das Haus. Dein Kind muss ja nicht gefrühstückt haben, denn ich gehe mal davon aus, dass ein leckeres Frühstück oder Picknick mit Papa auch ganz abenteuerlich sein kann.....waschen und Zähne putzen kann man auch späder mit Papa.....


    Thema Kennenlernphase / Abrufbereit deinerseits..... die ersten zwei / drei Monate sonntags zur Kennenlernphase und danach samstags, damit du deine gemeinsame Kindzeit nicht hergeben musst. .... :Hm .....


    Oder.... du erklärst deinen Eltern, dass du sie ja verstehst, aber..... es lieb und nett wäre und vor allem Dir eine grosse Hilfe, wenn sie über ihren Schatten springen könnten..... :bet .....



    Du hast tatsächlich zwei Möglichkeiten.....
    1. Du findest für dich einen Kompromiss, den du anbieten kannst..... oder
    2. Das Gericht legt die Umgangszeiten fest..... zur Not ohne deinen Einfluss oder deine persönlichen Einwände....




    Mir persönlich wäre Möglichkeit 1 bedeutend lieber..... und ohne Kompromisse geht's nicht..... weder bei AE noch in kompletten Zwei-Eltern-Familien......

  • Wenn das jetzt vor das Gericht geht, kann es max. 2 Ergebnisse geben:


    Umgang Samstags von 10-14 Uhr oder Umgang von 16-20 Uhr.


    ich tippe mal auf- wenn Verlegen der Dialyse nicht geht auf Sonntag :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)