Rückständiger Unterhalt

  • Hallo zusammen!


    Ich wollte mal fragen wann Rückständiger Unterhalt verfällt. Seit 07.01.2014 getrennt lebend, aber die Berechnung war erst viel später wie viel denn fehlt. Einen Titel habe ich noch nicht erworben. Ich hoffe das noch Zeit ist. Mein nächster Termin bei meiner Anwältin ist am 05.01. Bin da grade ein bisschen unter Druck.
    Wie schnell kann man eigentlich so einen Titel erwerben? Wenn ich das heute noch machen würde? Reicht das noch?


    Lg melli.marie

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  • Erstmal die Frage, was hat der Anwalt wann gemacht - i.d.R. setzt er nach dem ersten Besuch ein Schreiben an die Gegenseite auf und fordert absofort den Mindestunterhalt.
    Ab dem Tag ist dann die Gegenseite in Verzug gesetzt - schau mal die Briefe durch.


    Einen Titel kann er heute freiwillig unterschreiben und du könntest dann am nächsten 1., wenn er nicht zahlt den Gerichtsvollzieher schicken.
    Macht er das nicht freiwillig, dann mußt du den Titel einklagen, das dauert dann.

  • Entscheidend ist der Termin, zu dem Du den KV nachweislich (!) zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert hast-


    Da Du von Anwalt schreibst, gehe ich davon aus, dass Du keine Beistandschaft beim Jugendamt hast-


    Hast Du Unterhaltsvorschuss beantragt?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nein vom Jugendamt habe ich keinen Beistand.
    Er hatte angefangen ab Juni zu zahlen. Hat mir ganz gut gepasst, da ich ab da die Wohnung mit meiner Tochter bezogen hatte.


    Es gab eine Berechnung von seiner Anwältin wie viel er mir noch zu zahlen hat was ab Januar Rückständig war. Das hat er bis heute nicht bezahlt und meine Anwältin hatte noch was zurück geschickt weil die Gegenseite wollte, dass der Januar als Zahlung weg fallen sollte. Das wollte ich aber nicht und ab da hatte ich nichts mehr gehört. Bis Mitte Dezember wo seine Anwältin geschrieben hatte das rückständiger Unterhalt gezahlt wurde und die Sache doch erledigt ist wenn ich dem zustimme. Keine Ahnung an wen das ging, aber ich habe nichts erhalten.


    Langsam schiebe ich Panik, weil man schon oft gehört hat, dass das nach einem Jahr entfällt. Und deswegen wollte ich ja wissen ob das Jahr ab Trennung oder ab Berechnung gilt.


    Auf einen Titel bin ich nie angesprochen worden. Steht auch nichts in den Schreiben meiner Anwältin drüber drin.


    Ich hoffe das wird noch was denn es ist nicht wenig Geld. Kann man gut gebrauchen.


    Im Januar wurde der erste Brief aufgesetzt wo die erste Summe X drin stand. Das war am 21.01.2014. Dann hätte ich ja noch ein bisschen Luft wenn das stimmt.


    Lg melli.marie

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  • Entscheidend ist der Termin, zu dem Du den KV nachweislich (!) zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert hast-

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also jetzt hat sich was getan.


    Er hat insgesamt 400 Euro zu wenig bezahlt. Nicht nur zu wenig für mich sondern auch für meine Tochter. Sind ein bisschen am straucheln diesen Monat. Na ja morgen ist er Termin bei meiner Anwältin. Mal gucken was da passiert.

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