• Ich finde ein Eilverfahren einfach unverhältnismäßig gegenüber einem Tag innerhalb von zwei Mnaten - 4-5 Stunden im Park, Zoo, einer Familienberatungsstelle.
    Wenn man dem Vater gar keine Chance gibt, ist das ergebnis sicher 0 - so habe ich - auf Dauer - noch einen Funken Hoffnung.

  • Canchero und Keks, ich stimme auf jeden Fall zu, was wir hier so denken und schreiben, ist letztlich unerheblich. Oder wer "Recht" hat und wer nicht. Wobei ich glaube, dass es kein wahres Richtig oder Falsch gibt. Wie man sieht, gibt es unterschiedliche Erfahrungen - die einen negativ, die anderen eher positiv oder einigermaßen "neutral". In welche Richtung es bei der TS und dem KV geht, kann man maximal mutmaßen, aber das wäre natürlich müßig.


    Ich wünsche jedoch dem Kind, dass es, egal was daraus wird, keinen Schaden daraus nimmt bzw bestenfalls sogar etwas gewinnt.

  • Wer sagt das und warum ist das so?


    Das raten (Kinder-)Psychologen einhellig und es macht auch Sinn. In erster Linie geht es dabei um Identifikation mit den Teilen beider Eltern in sich, und dazu ist es nötig, den anderen ET zumindest zu kennen. Das setzt natürlich implizit voraus, dass der Kontakt an sich nicht kindeswohlgefährend ist und wenn solch sporadische Treffen regelmäßig im Streit der beiden ETs enden, wäre dies sicher auch kontraproduktiv.


    Geht es aber allein um die Sorge, dass es zu wenig ist und den Gedanken, dass der Kontakt aus diesem Grund besser gar nicht stattfindet würde ich ein Umdenken empfehlen. Auch würde ich vermeiden wollen, dass Kind den Vater im Zweifelsfall erst mit 10/15/20 Jahren kennenlernt.



    VG
    Aimee

  • Für Kinder ist ein regelmäßiger Kontakt zu beiden Elternteilen die beste Option. Darüber gibt es nichts zu diskutieren.


    Nun befinde ich mich in einer ähnlichen Situation, wie die TS und stelle mir seit einiger Zeit auch ähnliche Fragen, wie der Umgang geregelt werden könnte.


    Eine verlässliche und aussagekräftige Quelle darüber, ob es nun besser für ein Kind ist den Vater zwar regelmäßig aber nur einmal jährlich zu sehen, oder ob es schlechter ist gar keinen Kontakt zu pflegen, fand ich bislang nicht. Ich kenne auch keinen Psychologen, der sich pauschal auf eine derartige Grundtendenz festlegen würde.
    Deshalb möchte ich die Aussage "das raten (Kinder-)Psychologen einhellig" anzweifeln. Solltest du, Aimee, Quellen nennen können, wäre ich sehr interessiert.


    Kinder müssen/sollten ihre Wurzeln kennen. Das ist wichtig für die psychosoziale Entwicklung. Auch darüber, so denke ich, besteht Einigkeit.
    Für eine Bindung, Identifikation, Vorbildfunktion, eben alles, was Väter für Ihre Kinder im Idealfall verkörpern, halte ich einen einmal jährlichen Kontakt für völlig unzureichend. Wer will hier etwas anderes behaupten? Da kann der Onkel, Opa, Freund, Nachbar oder der nette Verkäufer hinter der Wursttheke mehr zur Identifikationsfigur werden als der eigene Vater.


    Fazit: So würde ich mich, der hier schon erschienen Aussage, es schadet dem Kind nicht, aber einen besonderen Nährwert hat ein einmaliger Kontakt im Jahr auch nicht, anschließen. Das Kind entwickelt sich dadurch, so denke ich weiter, auch nicht wesentlich gesünder, als ohne Kontakt zum anderen Elternteil.


    Ich möchte jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass ich mich mit meinem Beitrag lediglich auf die Kernaussage

    Zitat von »Aimee«


    für Kinder ist jeder Art des regelmäßigen Kontaktes (und das kann bspw. auch einmal jährlich sein) besser, als gar kein Kontakt.

    beziehe.

    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Pass auf deine Gedanken auf, denn sie werden wahr.


  • Hallo MamiBerlin,


    so genau weiß man natürlich nicht, was bei diesem Termin entschieden würde.


    Eines weiß ich jedoch genau: Zuallererst würde man den KV wohl fragen, warum er es auf einmal so eilig hat.
    Da der KV bisher nicht wirklich durch Engagement geglänzt hat und da das Kind keinen unmittelbaren Schaden nimmt durch Deine Weigerung (im Gegenteil argumentierst Du eindeutig mit dem Kindeswohl!) wird man ganz sicher kein "Eilverfahren" anstrengen oder womöglich eine einstweilige Anordnung verfassen.


    Man wird im Gegenteil einen Termin zur Anhörung anberaumen (irgendwann im Januar oder Februar vielleicht), Dich zur Stellungnahme auffordern.
    Du würdest einmal mehr damit argumentieren, dass Du dem KV das Kind bisher hinterher getragen hast und regelmäßigen Umgang wünschst statt kurzfristige Anweisungen eines Mannes, der für das Kind ein Fremder ist und der bei Bedarf dann die Übergabe fordern möchte.


    Während der Anhörung (anlässlich derer der Kindsvater wird anreisen müssen) wird dann geklärt werden, dass er selbstverständlich zuerst eine Bindung aufbauen muss, bevor er ein Kleinkind einfach so zur Abholung bereitstellen lassen kann. Man wird Euch an eine Beratungsstelle verweisen, die Euch helfen soll eine für das passende Lösung zu finden (die Beratungsstelle ist am Wohnort des Kindes, der KV wird anreisen müssen). Wenn nach mehreren Sitzungen (der Kindsvater wird anreisen müssen) immer noch keine Lösung gefunden ist, wird das Gericht eine weiter Anhörung aberaumen (zu der der KV wieder wird anreisen müssen).


    Das Gericht wird während der nächsten Anhörung dann eine kindgerechte Lösung für Euer Umgangsproblem finden.
    Da der Vater bis zu diesem Zeitpunkt jedoch recht oft die lange Reise auf sich genommen hätte und selbstverständlich jedes Mal auch Spielzeit mit dem Kind gehabt hätte, wäre die Umgangsanbahnung zu diesem Zeitpunkt schon fast zur Hälfte erledigt.


    Offengestanden würde ich den KV also zum Wohle des Kindes klagen lassen. Das ist zwar eine recht ungewöhnliche Umgangsanbahnung, aber man gönnt sich ja sonst nichts.


    Die Kosten werden erträglich sein. Du besorgst Dir einen Beratungsschein und beantragst mit dem Anwalt dann Verfahrenskostenhilfe.
    Der KV trägt seine Kosten natürlich selbst, die Gerichtskosten (ca. 90 Euro) werden geteilt.


    Viel Erfolg wünscht
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Man wird Euch an eine Beratungsstelle verweisen, die Euch helfen soll eine für das passende Lösung zu finden (die Beratungsstelle ist am Wohnort des Kindes, der KV wird anreisen müssen). Wenn nach mehreren Sitzungen (der Kindsvater wird anreisen müssen)


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der KV einer Beratung oder Mediation zustimmen wird - gerade weil er jedesmal wird anreisen müssen. Er wird das abblocken, er will gleich 'alles' (den gewünschten Umgang).
    Insofern würde ein Gerichtsverfahren schnell zeigen, was der KV überhaupt bereit ist auf sich zu nehmen um einen konstruktiven Weg für Elternkommunikation und Kindesumgang herzustellen.
    Den mühsameren Umweg über das Gericht kann man gehen. Ich vermute aber, ob mit oder ohne Gericht: von langer konstanter Dauer wird das Umgangsbestreben des KV so oder so nicht sein.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

    Einmal editiert, zuletzt von keks3 ()

  • Ich kenne auch keinen Psychologen, der sich pauschal auf eine derartige Grundtendenz festlegen würde.
    Deshalb möchte ich die Aussage "das raten (Kinder-)Psychologen einhellig" anzweifeln. Solltest du, Aimee, Quellen nennen können, wäre ich sehr interessiert.

    Ich habe tatsächlich eine Quelle im Kopf, finde sie aber auf die schnelle nicht. Ich mache mich aber die Tage auf die Suche in den tiefen meiner Festplatte ;-)


    Nur soviel vorweg: doch, Psychologen legen sich problemlos auf diese Grundtendenz fest. Ebenso legen sie sich ja auch darauf fest, dass Kinder für eine gelungene psychosoziale Entwicklung grds. Kontakt zu beiden ETs haben sollten. Wir haben aufgrund unserer Geschichte (Persönlichkeitsstörung des KV) unverhältnismäßig viel Kontakt zu Psychologen und auch aus beruflichem Kontext kenne ich einige, insofern kann ich auf eine solide Basis fachlicher Ansichten zu dem Thema zurückgreifen. Zu guter Letzt bin ich selbst nicht ganz unbewandert im Bereich der Entwicklungspsychologie.


    Ich möchte aber nochmal betonen, dass ich von verbindlichem regelmäßigem Kontakt sprach. Voraussetzung ist also, dass der Kontakt mit Zuverlässigkeit stattfindet. Sollte dies nicht der Fall sein und der andere ET sich nach Lust und Laune melden, so ist obige Aussage hinfällig. Ebenso, wenn die Eltern sich während der Treffen ständig in Streitereien verwickeln und wohl auch, wenn BET schon Tage vor dem Treffen emotional die Wände hochläuft. Es handelt sich also ganz und gar nicht um eine pauschale Aussage sondern setzt benannte Zuverlässigkeit ebenso voraus, wie eine emotionale Abgeklärtheit auf Seiten des BET. Dann, nur dann ist es für Kind positiv.




    Für eine Bindung, Identifikation, Vorbildfunktion, eben alles, was Väter für Ihre Kinder im Idealfall verkörpern, halte ich einen einmal jährlichen Kontakt für völlig unzureichend. Wer will hier etwas anderes behaupten? Da kann der Onkel, Opa, Freund, Nachbar oder der nette Verkäufer hinter der Wursttheke mehr zur Identifikationsfigur werden als der eigene Vater.

    Es geht hier um die Identifikation i.S.d. Anerkennung des väterlichen Teiles in sich, nicht um eine Vaterfigur im eigentlichen Sinne oder ein männliches Vorbild im Alltag. Geht es um letzteres, bin ich völlig bei dir. Geht es um ersteres, kann diesen fehlenden Part niemand abschließend kompensieren.


    Last but not least: Die Wahrscheinlichkeit, einen völlig unbekannten Menschen entweder zu idealisieren oder abzuwerten ist m.E. immens und das kann nicht gut für die Entwicklung der Persönlichkeit sein.


    Mal ganz fromm und frei in die Runde gefragt: Wer ist denn aufgewachsen, ohne den eigenen Vater überhaupt zu kennen und was hat das mit euch gemacht?


    VG
    Aimee

  • Den mühsameren Umweg über das Gericht kann man gehen. .


    Hallo keks3,


    bist Du sicher, dass es sich hier um den mühsameren Weg handelt?
    Also ich stelle mir das Diskussionsverhalten "Kind raus oder ich krieg ein Eilverfahren und Du zahlst!" sehr viel unangenehmer vor.


    Ein Gerichtsverahren hätte zudem den Nebeneffekt, dass die Themeneröffnerin ein klein bisschen sicherer wird bezüglich dessen, womit man ihr drohen kann (oder auch nicht).


    Beste Grüße
    FrauRausteiger


    , die durchaus als möglich erachtet, dass der KV anreisen wird.
    Er ist ja überzeugt von seiner Mission.

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  • Mal ganz fromm und frei in die Runde gefragt: Wer ist denn aufgewachsen, ohne den eigenen Vater überhaupt zu kennen und was hat das mit euch gemacht?

    Ich bin überzeugt, dass es Kinder gibt, die den eigenen Vater nicht kennen, obwohl dieser mit ihnen als Teil der Familie zusammen wohnt. Von daher finde ich das Problem nicht nur auf Trennungsfamilien reduziert, da aber besonders "hochstilisiert" und durchaus "hausgemacht"

  • Ich bin überzeugt, dass es Kinder gibt, die den eigenen Vater nicht kennen, obwohl dieser mit ihnen als Teil der Familie zusammen wohnt. Von daher finde ich das Problem nicht nur auf Trennungsfamilien reduziert, da aber besonders "hochstilisiert" und durchaus "hausgemacht"

    Ich meinte mit "kennen" eher, dass man ihn tatsächlich nie gesehen, gesprochen, erlebt hat. Einfach gar nicht zu wissen, wer sich hinter dem Phantom "Vater" verbirgt ;-)

  • hallo FrauRaussteiger,
    ich persönlich finde Gerichtsverfahren schlimm. Das ist meine persönliche Erfahrung.
    Da sind plötzlich wildfremde Menschen, die sich in mein Leben einmischten, die Macht über mich ausüben konnten (die schreckliche Richterin) - bloß weil der KV mir diese auf den Hals gehetzt hatte und das so wollte! DAS fand ich schlimm!!!
    Aus der ersten Anhörung im ersten Verfahren bin ich traumatisiert raus. Und dieses Trauma habe ich heute noch.


    Dagegen konnte der KV, als er jahrelang sowieso nur ein bis zweimal (höchstens) im Jahr erschienen ist, uns das Leben nicht schwer machen, nicht den Alltag und nicht die übrigen ca. 360 bis 364 Tage, da waren wir 'frei'. Mein Söhnchen hat die wenigen Umgangstage einfach 'irgendwie rumgekriegt'. Und dann waren sie auch schon wieder vorbei und der nächste Umgangstermin (wenn überhaupt einer geplant war) sowieso in weiter Ferne.
    Umgang war emotionsloses Pflichtprogramm, mehr nicht.
    Es war so, dass mein Sohn unter diesen wenigen Umgangstagen jedenfalls weit weniger gelitten hat, als unter den Umgangsverfahren, Anhörungen, Verfahrensbeistand und das ganze drumherum, diese Zeiten waren stressreich und angstvoll, und mein Kind spürte auch immer, wenn ich unter den Gerichtsverfahren litt. Das zog sich manchmal über Monate.


    Ein unzuverlässiger Vater, der sowieso vorhat, nur dreimal im Jahr zu erscheinen, und das aller Voraussicht nach nicht mal einhalten wird, warum sollte dieser so eine Macht auf die TS ausüben?
    Ich würde diesem KV diese Macht nicht geben, sondern ihn eher fordern: kein Umgang auf Zuruf, sondern zum Gespräch zu Dritt auffordern, feste Umgangstermine festlegen, sagen: ok, hier mach diese Umgänge mal.
    Ist er wirklich nur auf Macht aus und hat kein wirkliches Interesse am Kind, dann hält er das nicht auf Dauer ein. Vielleicht das erste Jahr, aber nicht die folgenden. Es wird sich wieder einpendeln (zwei Umgänge in 19 Monaten?...), jedenfalls in meinen Augen nicht so, als dass es die TS und ihr Kind groß in ihrer kleinen Zweierfamilie erschüttern sollte.


    Edit: 'mein'KV war auch mehr als 'überzeugt von seiner Mission'. den Mediationsvorschlag hatte er jedoch ganz schnell abgelehnt: zu weit, zu teuer, keine Zeit...

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    keks3


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    2 Mal editiert, zuletzt von keks3 ()



  • FrauRausteiger warst du die nette Frau (vom Jugendamt) am Telefon?
    So ähnlich hat sie es mir nämlich auch erklärt.


    Vielleicht kommt es auch erstmal "nur" zur schriftlichen Anhörung.


    Ich habe keine Angst vor dem Gericht.
    Im Gegenteil, dann hätte ich endlich Klarheit und Sicherheit.


    Ohne eine dritte Erwachsene Person funktioniert es bei uns nicht.
    Ich werde mich nicht mehr mit ihm alleine treffen (dazu gibt`s es auch noch andere persönliche Gründe).

  • wird dann geklärt werden, dass er selbstverständlich zuerst eine Bindung aufbauen muss, bevor er ein Kleinkind einfach so zur Abholung bereitstellen lassen kann. Man wird Euch an eine Beratungsstelle verweisen, die Euch helfen soll eine für das passende Lösung zu finden (die Beratungsstelle ist am Wohnort des Kindes, der KV wird anreisen müssen). Wenn nach mehreren Sitzungen (der Kindsvater wird anreisen müssen) immer noch keine Lösung gefunden ist, wird das Gericht eine weiter Anhörung aberaumen (zu der der KV wieder wird anreisen müssen).


    Das Gericht wird während der nächsten Anhörung dann eine kindgerechte Lösung für Euer Umgangsproblem finden.
    Da der Vater bis zu diesem Zeitpunkt jedoch recht oft die lange Reise auf sich genommen hätte und selbstverständlich jedes Mal auch Spielzeit mit dem Kind gehabt hätte, wäre die Umgangsanbahnung zu diesem Zeitpunkt schon fast zur Hälfte erledigt.


    Guten Morgen FrauRaussteiger,
    das kann alles so kommen, das klingt durchaus vernünftig und plausibel und sinnvoll. Es bleibt zu hoffen.
    Es kann aber auch ganz anders laufen. Bei meinen beiden Umgangsverfahren lief es jedenfalls ganz anders. Und der dem Kind auch nach acht Jahren letztendlich immer noch fremde Vater hat seinen monatlichen Umgang bekommen, ohne Mediation, und ohne weitere 'Anbahnung'.
    Der TS wünsche ich viel Glück!!

    _________________________________________________________________________
    keks3


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  • Das Gericht wird während der nächsten Anhörung dann eine kindgerechte Lösung für Euer Umgangsproblem finden.


    Sicherlich war hier der Rahmen bzw. das Potenzial für eine kindgerechte Lösung gemeint. Um diese auch wirklich zu erzielen, müssen die Eltern im Sinne des gerichtlichen Beschlusses kooperieren, und zwar beide. Fehlt die Kooperationsbereitschaft - hier konkret beim KV, der den Umgang ohne Anbahnung nach seinen Vorstellungen möchte -, dann ist der gerichtliche Beschluss nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt werden wird. Ich würde mir jedenfalls keine Angst einjagen lassen - so wird die Drohung des KVs, ein Eilverfahren anzustreben, ins Leere laufen. Falls der KV dann (wider Erwarten) doch nicht "traut", vor Gericht zu gehen, kann man die Anbahnung auch noch auf anderem Wege vorschlagen bzw. durchführen, die sonst vermutlich (per Gerichtsbeschluss) aufgetragen würde.