Hat jemand Erfahrung mit Ordnungsgeldern ?

  • Aber das Kind hat ja ein Recht auf ihn. Also beschneidet in dem Moment der nicht wollende UET das Recht des Kindes.
    So doch auch bei verweigernden BET. Deshalb gibt es doch das Ordnungsgeld. Und ich finde für UET die nicht wollen sollte es auch irgendeine Art von Rüge geben.

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • Sehe ich auch so.
    Aber das Gericht schaut nur auf das Kind, auf nix anderes.
    Und in dessen Wohl ist es nicht abgelehnt zu werden, daher wäre so ein Umgang nicht gut.


    Unsere weiteren Kinder hier interessieren auch keinen, die alle zwei Wochen genau wissen wohin ich fahre und beten, dass die große Schwester endlich dabei ist.
    Die sich wie irre auf die Ferien und den Urlaub freuten, der nun ausfällt, weil da der Termin vor Gericht ist.
    Oder das verlängerte Wochenende bei den Eltern meiner Frau, die weiter weg wohnen.
    Wo wir nicht hinfahren konnten, weil es auch ein Umgagswochenende war, ohne dass das Kind kam natürlich.


    Sorry, aber die Bedürfnisse von allen drumherum sind den Gerichten total egall.

  • Das Einzige, was mich in Deinem Fall noch freut, ist, dass Du das Gericht hinter Dir hast. Das ist schon mal viel wert! Es gibt leider zu viele Fälle wie Deinen, wo nicht konsequent ausgeschöpft wird, was an rechtlichen Möglichkeiten besteht. Hast Du schon mal mit dem Anwalt besprochen, ob Du hilfsweise das ABR beantragen kannst?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ja, das habe ich.
    Dazu ist das Kindeswohl aber nicht zu massiv gefährdet und die Tochter zu abhängig von der Mutter.
    Wäre also eher gegen das Kindeswohl sie ganz rauszunehmen , da wird lieber die langfristige "Schädigung" in Kauf genommen.
    Im Endeffekt würde dann ja auch alles wahr werden was ihr seit Monaten eingeredet wird.


    Ich möchte dass der Umgang funktioniert, so wenig Schnittstellen wie möglich mit meiner Ex ( Zeugnis erbetteln, alleine zum Arzt gehen können , mich selbst informieren wann Schulfeste sind oder oder ) und ich denke die Pubertät wird dann einiges auch für meine Tochter im anderen Licht erscheinen lassen.


    Das Gutachten hat klar ergeben dass die Bindung zu mir da ist und stabil, die Mutter aber abwesend und ersehnt wird.
    Daher auch ihre derzeitige Ablehnung denke ich, sie weiß dass ich am Ball bleibe, sie nicht um mich kämpfen muss.


    Beruhigend und traurig zugleich :-(

  • So langsam werde ich sauer.
    Ex hat noch Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht. Auch zeitgerecht, kam aber jetzt erst bei meinem Anwalt an.
    Sie behauptet dass ich selbst Schuld bin, da ich nicht hochkomme um
    Tochter an der Wohnungstüre abzuholen.
    Zum einen wurde vor Gericht extra geregelt dass meine Tochter alleine kommt um
    Streitigkeiten der Eltern zu vermeiden, zum anderen war das auch immer so.
    Ich klingel, sie kommt runter.
    Bei den ersten zwei Umgangsversuchen nach Einstellung ging ich hoch, musste mir die schlimmsten Vorwürfe vor dem Kind anhören.
    Danach kam Post von ihrem Anwalt wie agressiv ich gewesen sei, nicht aufhörte im Treppenhaus zu diskutieren etc.


    Daraufhin ging ich nicht mehr hinauf und teilte dies per Mail auch meiner Ex mit, um Streitigkeiten zu vermeiden.
    Und neue Verleumdungen.


    Wie ist denn die Rechtslage?
    In meinem Verständnis ist es Sache meiner Ex dann herunterzukommen oder die Tochter nach unten zu bringen.


    Im Beschluss steht " bei der KM abholen"


    Weiteres Ordnungsgeld ist beantragt.

  • Ich halte das für eine Ausrede und einen Versuch, ums Ordnungsgeld herumzukommen. Offenbar hat sie noch immer nicht verstanden, dass der Umgang über ihre persönlichen Befindlichkeiten geht. Der Anwalt schreibt, was der Mandant will, auch wenn ihm klar ist, dass es erfolgsarm ist.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Das denke ich auch.
    Wenn ich hochgehe endet es in Verleumdungen. Gehe ich nicht hoch bin ich Schuld dass die Tochter nicht mitgeht.


    Daher meine Frage : Bin ich verpflichtet bis zur Wohnungstür zu gehen oder ist sie verpflichtet das Kind hinunterzubringen oder selbst runter zu kommen ?
    Bisher kam die Tochter immer alleine runter nachdem ich klingelte.
    Auch über die Gegensprechanlage spricht keiner.

  • Keine Ahnung, kommt wohl darauf an, was abgemacht ist.


    Doofe Idee am Rande: Kannst du beim nächsten Versuch nicht mal eine Handykamera laufen lassen und filmen? Also nicht die Mutter oder das Kind sondern deinen Versuch, dein Kind abzuholen? Dein Klingeln und die nicht vorhandende Reaktion. Oder "neutrale" Zeugen mitnehmen?


    Die verarscht dich doch ohne Ende. Du tust mir echt leid.


    Edit: Muss oben denn ein Knopf gedrückt werden, dass du die Wohnungstür unten aufkriegst oder kämst du so rein?

  • Hängt wahrscheinlich vom Alter des Kindes ab. Wenn das Kind sagen wir mal 18 Monate ist, ist für mich "bei der Mutter abholen", dass der Vater hoch kommt und das Kind in Empfang nimmt. Bei einem z.B. 6 Jährigen Kind, reicht es doch vollkommen, wenn man an der Tür klingelt. :ohnmacht:


    (Es tut mir so leid, für die Kinder, wenn es so läuft und die Eltern sich über solche Kleinigkein streiten. Ist jetzt kein Vorwurf an dich, ich musste es jetzt einfach los werden)

    Einmal editiert, zuletzt von Karamellka ()

  • Das Kind ist über 10.
    Ma passiert gar nix, mal geht der Summer.
    Mein Anwalt riet mir aber nicht nach oben zu gehen nach den Verleumdungen. Und das habe ich ihr auch gemailt.
    Sie besteht aber drauf.
    Eben rief mich mein Anwalt an, das OLG hat das Ordnungsgeld gemindert auf 900€, ersatzweise a 300€ Haft.
    Mailt er mir später zu.
    Puh,.... die Summe ist mir egal, wichtig ist dass es anerkannt wird.

  • Am Mittwoch kam Post vom OLG.
    Die Beschwerde der Ex ist begründet. Der Gutachter wegen Überschreitung des Auftrages befangen.
    Hätte er die Erweiterung beantragt oder das Gericht ausführlichere Fragen gestellt wäre das Gutachten super.


    Und nun ?
    Was bedeutet das ?


    Alles von vorne oder kann das Familiengericht noch nachbessern ?
    Habe mein Kind seit einem halben Jahr nicht mehr gesehen.


    Nun scheitert der Termin an einem Formfehler ?


    :-(

  • Ex hat noch Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht. Auch zeitgerecht, kam aber jetzt erst bei meinem Anwalt an.
    Sie behauptet dass ich selbst Schuld bin, da ich nicht hochkomme um
    Tochter an der Wohnungstüre abzuholen.


    wer sucht, der findet.

    Am Mittwoch kam Post vom OLG.
    Die Beschwerde der Ex ist begründet


    die Juristerei unergründbar.

    Habe mein Kind seit einem halben Jahr nicht mehr gesehen.
    Nun scheitert der Termin an einem Formfehler ?


    das wäre schlimm.
    erklären kann ich dir hier nichts. Ich wünsche Dir nur viel Kraft. Und dass Du Dein Kind bald wieder siehst,
    Grüße
    keks3 (die so einiges an unserer Gesetzgebung auch nicht mehr versteht und so manches aufgegeben hat)

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Danke.
    Die Beschwerde wegen dem Ordnungsgeld ist abgewiesen.
    Wurde nur in der Höhe geändert.


    Die Beschwerde gegen den Gutachter wurde vom AG auch abgewiesen, ist nun aber als begründet vom OLG zugelassen worden.
    Wegen Überschreitung der Fragestellungen.
    Was nun passiert steht nicht im Beschluss.

  • Update:
    Es ist soooo zeitraubend.
    Der Termin für nächte Woche wurde abgesagt :-(
    Und : Madame beantragt mal wieder mir das Umgangsrecht zu entziehen, weil die Tochter nicht will, und sie kein Ordnungsgeld zahlen kann.
    Aber der Antrag soll nur gelten, wenn sie VKH bekommt, sonst nicht. ( Hallo ?? )


    Exakt diesen Antrag stellte sie Ende des letzten Jahres, das OLG lehnte dies ab und regelte den Umgang neu.
    Er kam nicht einmal mehr zustande , sie muss Ordnungsgeld bezahlen und nun beantragt sie erneit beim Familiengericht diesmal mir das Umgangsrecht zu entziehen?


    Schlechter Film :-(


    Ob sie dafür VKH bekommt? Wer prüft denn so Anträge? Bekomme ich das mit ?

  • VKH prüft der Richter, die bekommt sie nur, wenn sie Erfolgsaussichten hat - die hat sie aber m. E. nicht. Dennoch würde ich ihren Antrag als Anlass nehmen, den Umgang fester regeln zu lassen - Attestpflicht, Umgangspfleger inkl. Entzugs des entsprechenden Sorgerechts für die Umgangszeit.


    Ganz ehrlich - die hat den Schuss nicht gehört... :angry

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ist es nicht so, dass auch Rosenimo den VKH Antrag zu seinen Händen erhält? Und als Antragsgegner darf er auch Stellung zu diesem Antrag nehmen und die Ablehnung mit Begründung xyz beantragen.

  • Ist es nicht so, dass auch Rosenimo den VKH Antrag zu seinen Händen erhält? Und als Antragsgegner darf er auch Stellung zu diesem Antrag nehmen und die Ablehnung mit Begründung xyz beantragen.


    Das wäre mir neu. Meines Wissens wird der Antrag nur vom Gericht geprüft. Erst wenn der Antrag zugelassen wird, wird dem TS die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.


    Man möge mich berichtigen, wenn ich falsch liege.


    Übrigens würde mich sehr wundern, wenn das Gericht diesen Antrag zulässt, wenn nicht grundlegend neue Gründe aufgeführt werden im Vergleich zur Entscheidung, die das OLG im letzten Jahr gefällt hat.

  • Danke für Eure Antworten.
    Ich zahle jeden Brief den mein Anwalt schreibt, daher warte ich nun ab ob wir überhaupt was schreiben müssen.
    Umgang, Sorgerecht etc. waren auch alles Fragen an den Gutachter.
    Der empfahl ja Freitag von der Schule bis Montags zur Schule.
    Ist ja nun aber ohne zugelassenes Gutachten alles hinfällig :-(


    Im Antrag auf Ausschluss stehen die gleichen Lügen wie seit Jahren.
    Es kann ja auch nichts neues passiert sein, habe meine Tochter seit Oktober nicht gesehen, der Beschluss vom OLG ist von November wo mir Umgang zugesprochen wird.
    Es gab aber keinen Umgang mehr bis jetzt.
    Nur das vom OLG abgesegnete Ordnungsgeld nun gegen meine Ex .