einkommen verschleiert,unterhalt fehlt

  • darum geht es ja.
    er hat die mittel,er drückt sich aber.


    für ihn ist sein geld eine art druckmittel.
    dabei ignoriert er bzw nimmt es bewusst in kauf dass es mir und meinen kids schlecht geht.
    oder wesentlich schlechter als es müsste.


    es geht nicht ums können,es geht ums wollen.


    und die väter,nein.
    bei meinem sohn ist es so,dass ich mittlerweile kein anrecht mehr habe.
    bei meiner tochter ist der vater in ausbildung.

  • abgesehen davon geht die diskussion darum wie ich umgehen kann dass es uns mies geht,indem ich umgehe meinen vater zum unterhalt zu verpflichten in keine konstruktive richtung.
    er ist verpflichtet.
    und ich berechtigt.


    und meine frage war:
    wie kann ich nachweisen dass er sich arm rechnet?

  • ich bitte darum mich nicht weiter danach zu fragen.
    abgesehen davon nein,ich habe wie man da oben nachlesen kann KEINEN anspruch.
    mein sohn ist 6.
    und für meine tochter bekäme ich vom vater NICHTS,der STUDIERT.
    und nochmal:
    es geht darum dass mir der GRÖßTE TEIL MEINES GESAMTEINKOMMENS fehlt WEIL MEIN VATER SICH ARM RECHNET.


    DAS ist mein anliegen.

  • der zuständige bei der jugendhilfe.
    mein sohn ist 6.
    es gibt kein betreuungsgeld mehr in dem alter.


    Wie juwi schon schrieb... Der zuständige bei der Jugendhilfe hat nicht die nötige Kompetenz eine solche Aussage zu treffen.


    er ist verpflichtet.
    und ich berechtigt.


    Ob dein Vater verpflichtet ist, steht noch auf einem anderen Blatt. Um das zu beurteilen fehlen wichtige Infos.
    Und ob du noch KU berechtigt bist, ist auch nicht 100% klar, sorry.


    Du solltest an deinen Prioritäten arbeiten. Die Baustelle "Unterhalt vom Vater" wird deine akute Not (Studium ist gefährdet) nie und nimmer lösen. Im Gegenteil: Du verballerst Zeit und Energie an der falschen Front.

  • und ja ist er.
    ich bin in erster ausbildung.
    gar keine frage.


    Erstausbildung alleine betrachtet macht noch lange keinen in Zement gegossenen Unterhaltsanspruch. Ausserdem verweigerst du dich komplett der zu beachtenden Rangfolge.
    Neben der Erstausbildung musst du nachgewiesen haben, dass du dich zügig bemüht hast und noch bemühst, diese Erstausbildung zu erlangen (Regelstudienzeit eingehalten bislang?). Ich kenne dein Alter und deinen "Werdegang" nicht. Von daher ist die Unterhaltspflicht eben nicht zu 100% geklärt. Letztlich eh gedeckelt durch den Selbstbehalt des Vaters.


    Dann müsstest du zuerst versuchen BU von den Vätern zu erhalten. Und ja, auch über das 3. Lebensjahr des jeweiligen Kindes hinaus. Der BU Anspruch gegenüber deines KV 1 kann sich schon deswegen verlängern, weil sein Nachfolger nicht leistungsfähig ist (Ausbildung) und du aber aufgrund der Erziehung "fremder", jüngerer Kinder nicht für dich selbst sorgen kannst.


    wie soll ich 600 euro monatlich überbrücken?


    Musst du doch nicht. Deine Mutter zahlt KU und das Bafög Amt packt noch nen bissel was drauf. Beweise hast du keine (gesicherte). Was die Kontoauszüge wert sind, kann dir heute keiner sagen. Und selbst wenn er neu veranlagt wird, wundere dich nicht, wenn erstmal das Finanzamt sein Geld bekommt. Hierzu gab es ein Urteil des BGH wonach eine Mutter keinen KU zahlen muss, weil ihr nach Abzug ihrer Schulden beim JC (Sozialhilfebetrug/Überzahlung) kein Einkommen über dem Selbstbehalt hatte. Und wie gesagt, im Worst-case fliesst kein Unterhalt aus der JVA.

  • nochmal...das ist bereits amtlich bestätigt worden.
    ich bin berechtigt.
    das alles habe ich im vorfeld geklärt.
    ich habe keine richter einberufen,ich wollte keine urteile bezüglich richtig oder falsch ,ich wollte konkret wissen ob es möglich ist nachzuweisen dass mein vater sein einkommen geriniger angibt als es ist.


    btw,natürlich.
    ich bin 6 wochen nach geburt meines sohnes wieder zur schule.
    bei meiner tochter genauso.
    kein jahr pause.

  • nochmal...das ist bereits amtlich bestätigt worden.


    Unterhaltsansprüche bestätigen Richter, keine Ämter. Welches war es denn? Die Jugendhilfe? Das Bafögamt?
    Ach ja, es ist im Übrigen auch amtlich bestätigt, dass dein Vater keinen Unterhalt zahlen muss ;) Du merkst, wie du dich im Kreis drehst und dir selbst bei der Lösung deines Problems im Wege stehst?


    ich habe keine richter einberufen,ich wollte keine urteile bezüglich richtig oder falsch ,ich wollte konkret wissen ob es möglich ist nachzuweisen dass mein vater sein einkommen geriniger angibt als es ist.


    Klar, versuche es mit einem Privatdetektiv. Ansonsten wie schon gesagt: Warte auf den Bescheid vom Finanzamt und gebe das dann einem guten Steuerberater. Oder hab Mut zur Lücke und zeige deinen Vater einfach so an. Dann siehst du, was bei rum kommt und ob das zum herbei gehofften Geldregen führt.


    Im Grunde ist alles gesagt. Viel Glück.

  • Zur Berechnung des elterlichen Unterhalts haben beide Eltern dir gegenüber Auskunft über ihr Einkommen zu geben. Dies können sie zB durch Vorlage der Gehaltszettel der letzten 12 Monate und/oder durch die Vorlage des letzten Steuerbescheides (bzw. des Jahres 2013). Als Selbstständiger hat dein Vater die Steuerbescheide der letzten drei Jahre vorzulegen.


    Die Steuerbescheide sind offizielle Dokumente. Sie sind verbindliche Unterlagen zur Berechnung des Unterhalts. Du kannst die Unterlagen deines Vaters bezweifeln. Aber dem wird der Richter nicht stattgeben. (Und wenn, würde sein Urteil von der nächsten Instanz sofort kassiert.)


    Wenn du also wirklich Beweise dafür hast, dass dein Vater das Finanzamt betrügt, müsstest du ihn beim Finanzamt anzeigen. Vielleicht wird dann ein neuer Steuerbescheid ausgestellt. (Über die nach meiner Einschätzung minimalen Chancen hatte ich bereits geschrieben.) Mit einem guten Jahr Bearbeitungszeit musst du mindestens rechnen ("Fall Hoeness" wäre ein Beispiel. Und der war kooperativ.) Bis dahin gilt der bereits rechtskräftige Steuerbescheid. Aufgrund dessen wird berechnet, welchen Unterhalt deine Eltern jeweils anteilig zu zahlen haben. Sollte der Steuerbescheid deines Vaters falsch sein, kann eventuell deine Mutter! im Nachgang zivilrechtlich eine Neuberechnung verlangen und sich Schadenersatz von deinem Vater für von ihr anteilig zuviel geleisteten Unterhalt holen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • aber genau darum geht es ja!
    das hat er nicht eingereicht.
    keine bescheide.
    lediglich eine selbstauskunft von vor 3 jahren.
    und nun schummelt er.
    bislang wurde nicht EIN EINZIGER beleg erbracht.


    das bafög amt geht nicht hinterher.
    über den anwalt dauert es.
    wird sind mittlerweile in der 4. runde mit der anforderung über belege.



    NICHTS-darum geht es hier.
    wie kann ich da was machen?
    kann er sich ewig einfach drücken?

  • das heißt:
    keine quittung,rechnung o.ä.


    alles was bisher kam war eine hochrechnung für 2013-bis ende september 2014.


    die ergibt dass er wesentlich mehr anteilig zahlen muss.
    zumindest 2013 nach.
    bis jetzt zahlt er NICHTS.


    weil nur die von 2012 dem bafög amt vorliegt.


    der rest von 2014 fehlt.
    ich weiß warum,es gab einen sehr großen auftrag.
    ging um summen von 100000-200000 euro.


    und da er diese angaben mit seinem steuerberater gemacht hat...
    zweifel ich dessen professionalität eh an.


    weil der autrag ende august durch war,die einnahmen also im september/oktober geflossen sein müssen.

  • dann nenne mir die alternative.
    wie soll ich 600 euro monatlich überbrücken?


    Hast du über die Möglichkeit eines Bildungskredits nachgedacht? Da ist es möglich 650 Euro im Monat zu bekommen. Außerdem steht dir als Studentin mit Kindern, Wohngeld zu. Ich kann verstehen, dass dich die ganze Situation frustriert, aber es bringt dir nichts dich dadran fest zu beißen. Meine Freundin hatte eine ähnliche Situation. Ihre Mutter sollte ihr Geld bezahlen, konnte sie aber nicht, da ihr der Vater hohe Schulden hinterlassen hatte, die sie abstotterte. (Kreditzahlungen werden bei der Bafögberechnung leider nicht berücksichtigt).
    Ihr Vater hatte nur eine Teilzeitstelle, den Rest bekam er schwarz. Alle wussten es, aber es war leider nicht zu beweisen. Sie hat ihn angezeigt. Das Ende vom Lied, er hat sie wegen Verleumdung angezeigt und sie musste ihn auch noch Schmerzensgeld bezahlen.
    Deswegen, auch wenn es bitter ist, manchmal hilft nur bedingungslose Akzeptanz. Was man nicht ändern kann, kann man nicht ändern... :troest

  • Wenn du Unterhalt verlangst, musst du (über deinen Anwalt) eine Auskunftsklage veranlassen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Rechnungen/Quittungen wird er dir niemals vorlegen müssen. (Was soll man daraus auch ersehen?) Sondern die letzten drei Steuerbescheide. Das sind für einen Klein-Selbstständigen die Steuerbescheide 2012, 2011, 2010.



    Edith sagt: Der Steuerberater kann übrigens, wenn die Steuererklärung noch nicht ausgestellt ist, eine Vorabauskunft einreichen. Das hat er wohl für 2012 getan. Die wird in Ordnung sein. Wäre sie es nicht, verliert er seine Zulassung. Das wird er nicht für einen Kleinbetrieb machen, für den ein Volumen von 200.000 Euro ein Großauftrag ist. Da kannst du sicher sein.


    Von außen sieht derzeit alles so aus, als hätte dein Vater ganz ordnungsgemäß gehandelt. Mit den vorhandenen Unterlagen müsste das Bafög-Amt berechnen können.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • das hab ich doch alles schon.
    nur drückt er sich.
    wir fordern seit 2/3 monaten auskünfte und belege.
    es kamen nur schwammige hochrechnungen.
    keine belege.
    NICHTS.


    und langsam weiß ich nicht wie das so weiter gehen soll.
    denn er gibt alles um als "arm" dazustehen.