Hallo,
such Dir einen neuen Anwalt. Der kostet Dich gar nichts, Du wirst bestimmt Prozeßkostenhilfe bekommen, aber den Rechtsanwalt solltest Du unbedingt wechsekn.
Viel Glück und Gruß
Auf Unterhalt warten!
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@profiler:
Neueste Rechtsprechung BGH zum §1629 , X I I Z B 2 5 0 / 1 4 vom 29. Oktober 2014:
http://juris.bundesgerichtshof…t=en&nr=69467&pos=0&anz=1
Somit sind die unterschiedlichen OLG Entscheidungen "getoppt" und Rechtslage dürfte/sollte nun einheitlich sein...
Vielen Dank, diese Entscheidung wird die Kolleginnen und Kollegen in unserer Beistandschaft brennend interessieren ... leider dauert es zuweilen Monate, bis die Literatur in der Abteilung ankommt! :thanks: -
Ja.Das ist sehr schön. Das hätte mir das Leben vor Jahren erleichtert ...Danke, Always.
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Und es gibt seit 11/2014 auch zwingend vorgeschriebene neue Pfändungsformulare für Unterhaltspfändung.
Sehen zwar auf den 1 Blick fast genauso aus wie die bisherigen, aber die neuen müssen nun genommen werden= laut Vollstreckungsgericht, aktuelle Info von letzter Woche...http://www.bmjv.de/SharedDocs/…df?__blob=publicationFile
Finde es toll, wie wir uns gegenseitig Infos hier geben!
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toll! danke.
sieht aber schrecklich kompliziert aus... damit muss man sich hoffentlich nicht selbst befassen, sondern, im Bedarfsfall, der Beistand? -
Natürlich macht das der Beistand. Der kostenfrei, der Anwalt will dafür bezahlt sein!
Aber man könnte es auch selbst ausfüllen ( zumindest vesuchen )und damit aufs Vollstreckungsgericht gehen.
Dort der Rechtspfleger sollte ( eigentlich) helfen beim endgültig ausfüllen und sagen, welche Unterlagen ( Titel, Rückstandsberechnung usw) beigefügt werden sollen.Und dann noch für die Pfändung PKH beantragen ( bei niedrigem Einkommen)