KV erlaubt Umzug - ist aber gegen Schul u.Kindergartenwechsel

  • Hallo,


    der KV hat zugestimmt das wir umziehen konnten. Das haben wir gemacht, er hat sogar beim Umzug etwas geholfen.
    Zu Schule und Kindergarten sind es nun 1 Stunde fahrt. Ich wollte das gerne für die Kids machen.
    Nun scheitert es leider an der Realität. Der KV will zwar diese Fahrten, will sich aber nicht an den Fahrtkosten beteiligen.
    Ich selbst schaffe es leider einfach nicht das finanziell zu stemmen.
    Darum ging ich zum JA um nach Möglichkeiten zu fragen.
    Die vom JA war entsetzt über den Stress den wir den Kindern mit der Fahrerei zumuten würden u.brachte auch noch die täglichen Höhenunterschiede als belastend hervor.
    Nun ist es so, das die Kinder wechseln sollen aber der KV einfach nicht einverstanden ist.


    Das JA schlug ein gemeinsames Gespräch beim JA vor, um das schnellstmöglich zu klären.


    Wie geht das dann weiter wenn der KV trotzdem nicht zustimmt ?


    Der KV selbst hat vor dem Termin noch einen alleine dort weil er vorschläge habe, die er mir erst danach sagen will.
    Welche Vorschläge sollen das sein,- außer das er die Kids zu sich holen will ??


    Was kann ich jetzt tun ?


    Einfach den gemeinsamen Termin abwarten??



    Lg Sonja

  • so oder so-
    früher oder später (Beschluss, oder Vergleich) wird er einem Schulwechsel zustimmen müssen... da kannst Du ganz relaxt sein-


    Ihm hätte klar sein müssen, dass eine solche Entfernung nicht täglich zu überbrücken ist-
    Soviel Blauäugigkeit gibt es zwar, wird aber nicht dazu führen, dass den Kindern und Dir dies weiter zugemutet wird-


    Er wird sich (natürlich) belogen vorkommen :-(
    und das zu Recht... ändern lassen wird es sich aber auf Dauer nicht-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wenn die Randbedingungen stimmen kann er vorschlagen das die Kinder zwecks Kontinuität bei ihm bleiben.

  • ""Hallo Siso,


    Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht, habt nie zusammen im gleichen Haushalt gewohnt, der Vater war vor einiger Zeit gewalttätig geworden, er verweigert sogar die Herausgabe der Fahrräder der Kinder.


    Man muss diese Machtspielchen nicht mitspielen. Da er mit dem Umzug einverstanden war, kann ich mir absolut keinen Grund vorstellen, der es rechtfertigen würde, den Wechsel an die neue Schule und den neuen Kindergarten zu verweigern.


    Er wird beim Gespräch mit dem Jugendamt auf die rechtliche Situation hingewiesen werden. Lenkt er dann immer noch nicht ein, beantragst Du die alleinige erzieherische Sorge für die Kinder (ersatzweise die Genehmigung, bei diesen beiden Anmeldungen alleine entscheiden zu dürfen) - dann ist der Wechsel zum Halbjahr wohl möglich.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Wenn Du umziehst, ergibt sich der Schulwechsel von selbst.


    Damit das Kind (rein theoretisch) am alten Schulort verbleiben kann, bedarf es Euer beider Unterschrift, ansonsten kommt das Kind (auf Grund des Wechsel des Schulbezirks) in die neue Schule.


    Mir kommt das wie ein albernes Machtspiel vor und Du lässt Dich hiervon verunsichern. Allein das bereitet dem Machtspieler Freude.


    Lass Dich also nicht irritieren.


    Der Kater :brille

  • Vielen Dank für Eure Antworten. - Mir hilft der Austausch hier sehr.


    Ich schätze vor allem sehr, das hier kritisch betrachtet u.auch geschrieben wird.


    Denn das hilft meistens nur weiter :thumbup:


    Danke.


    Lg Sonja