Dringend :Auszug mit Kind aus Ehewohnung ...was muß ich beachten?

  • Aufgrund einer gerichtlichen Zuweisung des Hauses an meinen Nochmann, muss ich ausziehen.


    Der Jüngste (10) will bei mir wohnen, die anderen 14 und 18 bei KV.


    Ich nehme ihn auch mit , es ist aber sonst noch nix geregelt weder Umgang noch Unterhalt.


    Kann mir was passieren, wenn ich mit dem Kleinsten einfach ausziehe? Der KV sagt ja, die Kids sollen selber entscheiden wo sie leben möchten.

  • Hast Du einen Anwalt ?


    Bei uns haben die Kids auch entschieden, wo sie bleiben möchten.
    Se können selber das Ganze noch nicht absehen.


    In der obigen Konstellation musst Du für 2 Kids KU leisten,
    die Frage ist, was Kid mit 18 Jahren macht - Schule, Ausbildung ?
    erhälst für Kid 10 aber Unterhalt.


    Vermutlich hofft KV, dass alle Kids bei ihm bleiben ?


    Wie sieht es bei Dir arbeitsmäßig aus ?


    Bei Unterhaltsberechnungen wird ihm ein Wohnwert angerechnet,
    wenn es sich um Eigentum handelt.

  • ich denke, Du kommst nicht drumherum, dies mit Deinem Ex zu klären-


    in einer Nacht- und Nebelaktion mit einem Kind einfach "zu verschwinden" kann es auch nicht sein.

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Kann mir was passieren, wenn ich mit dem Kleinsten einfach ausziehe? Der KV sagt ja, die Kids sollen selber entscheiden wo sie leben möchten.


    Hallo hope2014,


    der Kindsvater kann die Zustimmung zur Ummeldung verweigern, bzw. Dich zur Herausgabe des Kindes zwingen lassen.


    Gäbe es einen vor Gericht ausgetragenen Konflikt wegen des Aufenthaltsbestimmungsrecht für das jüngste Kind, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit das Kind beim Vater verbleiben. Er kann mit Kontinuität, Betreuungskonzept und Geschwisterbindung argumentieren - zudem bist Du den älteren Kindern unterhaltspflichtig und solltest zumindest theoretisch in der Lage sein Vollzeit zu arbeiten.
    Zwar ist Dir der Vater vermutlich zur Trennungs- und nachehelichem Unterhalt verpflichtet, das tut in diesem Fall aber nichts zur Sache.


    Du solltest also im Vorfeld des Umzugs dringlichst den Verbleib des jüngsten Kindes klären, bzw. die Unterschrift zur Ummeldung haben.
    Hast Du diese Unterschrift nicht, ist es eher ungünstig, die Wohnung zu verlassen. Möchtest Du das Kind nach dem Umzug "nachholen" ist die Wahrscheinlichkeit, das ABR erhalten zu können, noch geringer als sowieso schon.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo,


    der KV verweigert strikt die Unterschrift für den Jüngsten betreff Umzug, weil somit hat er mich voll in der Hand.


    Erst wenn alles sonstige geklärt ist , würde er es sich nochmal überlegen , ob der Kleinste bei mir leben darf.


    Der KV ist so ein mieser, er hat bereits die älteren Kids manipuliert und gekauft. Der Jüngste leidet voll unter der Situation, und will sofort mit mir ausziehen .


    Auch in meinem sozialen Umfeld wird mir geraten, dass ich ihn mitnehme. Wenn ich nicht da bin, sind sich die kids selbst überlassen.( sitzen nur vor pc, tv oder Konsole) .

  • Wenn Du den Jüngsten einfach mitnimmst, kann es schon sein, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung das Kind wieder dem KV zugesprochen wird. Das muss Dir bewusst sein. Es kann aber auch sein, dass Dir der Sohn dann auch gerichtlich zugesprochen wird. Der Ausgang eines gerichtlichen Entscheids ist immer mit gewissen Unsicherheiten behaftet.


    Ich sehe die Entscheidung übrigens nicht so klar, dass der Vater das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit bekommt. Die Frage ist, wer hat bisher die Betreuung übernommen? Wenn der Vater das nicht gemacht hat, sehe ich z.B. kein Betreuungskonzept beim Vater, TV und PC sind kein geeignetes Betreeungskonzept. Kontinuität könnte auch für die TS gewertet werden, wenn die Bindung vom Kind zu ihr höher ist. Der Punkt Geschwistertrennung spricht schon eher für den Vater.


    Insgesamt ein offener Ausgang, denke ich.

  • Schwierige Situation,
    das Kind mit 18 ist raus, das mit 14 J. wird sicher angehört und ich kann mir schwerlich vorstellen, dass gegen die Meinung des Kindes entschieden werden wird,


    @TE

    Erst wenn alles sonstige geklärt ist , würde er es sich nochmal überlegen , ob der Kleinste bei mir leben darf.

    Das ist natürlich Blödsinn, nicht er allein entscheidet das, wofür hält der sich? Du aber ebenso wenig, allein. Wenn ihr euch nicht einig werdet, wird das jemand anders für euch entscheiden (wobei der 10 jährige sicher auch angehört werden wird). Was genau ist denn "alles sonstige"? :hae:


    Der KV ist so ein mieser, er hat bereits die älteren Kids manipuliert und gekauft. Der Jüngste leidet voll unter der Situation, und will sofort mit mir ausziehen .

    Hmm, ich glaube die älteren Kids (genau genommen das eine, das andere ist Erwachsen) können das schon ganz gut unterscheiden, vielleicht wollen sie nur das gewohnte Umfeld nicht verlassen (Kontinuität). Ist eigentlich für zukünftige UET's traurige Realität UND Normalität, dass die Kinder bei einer Trennung da, im gewohnten Umfeld bleiben :rolleyes2:


    Normalerweise wird da vorab auch nicht geschaut, welche unterhaltsrechtliche Konsequenzen das haben könnte, das IST dann eben so, kräht kein Hahn danach.

    Auch in meinem sozialen Umfeld wird mir geraten, dass ich ihn mitnehme. Wenn ich nicht da bin, sind sich die Kids selbst überlassen.( sitzen nur vor pc, tv oder Konsole) .

    Ja genau, DEIN soziales Umfeld, möglicherweise sieht das KV's soziales Umfeld Ja ganz anders. :rolleyes2:


    Und, die anderen Kinder auch? Ich persönlich habe den Eindruck, Du erwartest hier eine Lagerbildung der Kinder, indem Du möchtest, dass sie sich zwischen KM und KV entscheiden. Natürlich für Dich?


    Mir fällt auch auf, dass Du hier an KV's Fähigkeiten kein, wirklich nicht ein einziges gutes Haar lässt. Kannst Du machen, mein Rat wäre aber, sich nicht auf einen Rosenkrieg um die Kinder einzulassen.


    Ist natürlich schwierig, in einer Ausnahmesituation, wie es eine Trennung nun mal ist :huh:

    Wenn Du den Jüngsten einfach mitnimmst, kann es schon sein, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung das Kind wieder dem KV zugesprochen wird. Das muss Dir bewusst sein. Es kann aber auch sein, dass Dir der Sohn dann auch gerichtlich zugesprochen wird. Der Ausgang eines gerichtlichen Entscheids ist immer mit gewissen Unsicherheiten behaftet.


    Ich sehe die Entscheidung übrigens nicht so klar, dass der Vater das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit bekommt. Die Frage ist, wer hat bisher die Betreuung übernommen? Wenn der Vater das nicht gemacht hat, sehe ich z.B. kein Betreuungskonzept beim Vater, TV und PC sind kein geeignetes Betreeungskonzept. Kontinuität könnte auch für die TS gewertet werden, wenn die Bindung vom Kind zu ihr höher ist. Der Punkt Geschwistertrennung spricht schon eher für den Vater.


    Insgesamt ein offener Ausgang, denke ich.

    Das sehe ich auch so. Wie bereits von den Anderen geraten, ohne KV's Unterschrift würde ich nicht ausziehen. Allerdings habe ich keinen Erfahrungswert, in wie weit Dir eigenmächtiges Handeln potentiell negativ ausgelegt werden könnte :?:


    Spannender Fall immerhin, werde ich weiter verfolgen. Ich wünsche Dir, dass ihr euch zum Wohl der Kinder einigen könnt. :daumen


    LG

  • Kind einfach mitnehmen würde ich auch nicht. Dein soziales Umfeld ist für ihren Rat nicht haftbar zu machen, wenn Du dadurch Probleme bekommst. Hinterher wirst Du zwar sauer auf "Dein soziales Umfeld" sein, aber den Schaden hättest Du selbst.


    Im Grunde müssen die beiden Elternteile das untereinander klären, können sie das nicht, wird es vor dem Familiengericht geklärt. Eine Herausnahme ohne Absprache verletzt das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Ich wusste es damals bei mir nicht besser und habe der Ummeldung zugestimmt. Hat mir mein damaliger Anwalt so geraten, denn alles andere "könnte man auch noch hinterher klären". Bei der Scheidung wurde ich dann gefragt, warum ich überhaupt zugestimmt hatte, wenn ich ebenfalls anteilig betreuuen wollte. Aus Schaden wird man klug und meinen Anwalt konnte ich für meine eigene Dummheit auch nicht belangen. Deshalb lass Dich nicht zu sehr von anderen "wohlwollenden" Personen beraten, wenn diese offensichtlich nicht objektiv sind.


    lg
    mannallein :blume

  • Kann mir was passieren, wenn ich mit dem Kleinsten einfach ausziehe? Der KV sagt ja, die Kids sollen selber entscheiden wo sie leben möchten.

    Wenn KV einverstanden ist kann nichts passieren


    der KV verweigert strikt die Unterschrift für den Jüngsten betreff Umzug,

    Na da siehst gleich woran bist und was von seine zu und aussagen halten kannst


    Schwierige Situation,
    das Kind mit 18 ist raus, das mit 14 J. wird sicher angehört und ich kann mir schwerlich vorstellen, dass gegen die Meinung des Kindes entschieden werden wird,

    Da beide beim Vater bleiben möchten und KM damit einverstanden ist besteht auch kein Grund für eine Befragung


    Meine wurden mit sieben befragt



    :hae: Was eventuell machbar ist das der jüngste selber zum JA geht und da seinen Wunsch und Willen äußert
    Eventuell bringt dann die Mitarbeiter vom JA den Vater außergerichtlich dazu den Umzug zuzustimmen


    Dann aber gleich schriftlich fixieren

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • luvi
    Na das ist ja eben das Problem, KV ist offensichtlich nicht einverstanden :winken:


    Zitat

    Da beide beim Vater bleiben möchten und KM damit einverstanden ist besteht auch kein Grund für eine Befragung


    Das älteste Kind ist 18, das kann selbst bestimmen, das mittlere 14, wobei ich die Aussage der Threadstarterin eher so interpretiere, dass sie es für besser hält, wenn dieses Kind auch bei ihr leben würde?


    LG








  • luvi
    Na das ist ja eben das Problem, KV ist offensichtlich nicht einverstanden :winken:

    Das Problem ist das KV sagt die Kinder sollen bzw dürfen selber entscheiden
    Und KV respektiert bzw akzeptiert die Entscheidung des jüngsten Kind nicht


    Das älteste Kind ist 18, das kann selbst bestimmen, das mittlere 14, wobei ich die Aussage der Threadstarterin eher so interpretiere, dass sie es für besser hält, wenn dieses Kind auch bei ihr leben würde

    TS hält es bestimmt auch für besser wenn der 18 jährige auch bei Ihr lebt


    und nach Ihrer Schilderung ist ja auch sehr offensichtlich das Kids beim KV machen können was Sie wollen
    und wohl die meisten der Ansicht dass "( sitzen nur vor pc, tv oder Konsole)" nicht gerade zum besten für die Kinder ist


    Und da ist eben auch der unterschied zwischen TS und KV
    TS akzeptiert den Willen der Kinder beim KV zu bleiben auch wenn Sie es nicht für gut hält


    :tuedelue meine Interpretation


    Und TS hat nur davon geschrieben das Sie den jüngsten mitnehmen will

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Ja damit s. u. Zitat hast Du natürlich recht.


    Zitat

    Und da ist eben auch der unterschied zwischen TS und KV
    TS akzeptiert den Willen der Kinder beim KV zu bleiben auch wenn Sie es nicht für gut hält




    Das ist sicher schön, dafür kann sie sich jetzt aber auch nichts kaufen. :Hm Das kann sie sich selbst zugute halten, im Fall des 18 jährigen hat sie z.B. gar keine andere Wahl als seine Entscheidung zu akzeptieren,


    Was hackst Du denn jetzt auf mir rum, ich hab doch lediglich geraten, nicht *ins Blaue* das kleine Kind mitzunehmen :tuedelue


    Wenn ich richtig sehe, nicht alleine.


    LG

  • Was hackst Du denn jetzt auf mir rum,

    :Hm dachte gerade genauso ;-)


    :D Wenn dann hacke ich nur Unkraut im Garten oder auf dem Feld
    oder :cursing: :angry zwischen den Fugen der Betonsteine


    ich hab doch lediglich geraten, nicht *ins Blaue* das kleine Kind mitzunehmen

    Das ist immer die schlechteste Möglichkeit


    Am sichersten ist schriftlich oder aussage vor Zeugen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg