Sorgerechtsverhandlung was nun??

  • Ganz ruhig Blut. Es ist eine Abänderungsklage. Ex muss also beweisen, dass er weniger Geld zur Verfügung hat, nicht nur behaupten. Legt er diese Beweise nicht vor, dann hat er keine Chance auf eine Abänderung. Alles bleibt, wie es ist ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für eure Antworten :thanks:


    mein ex hat in dem Amtrag auf abänderung seine Reisekosten angegeben die er vom KUH abziehen will und noch paar diverse dinge die er aber in der steuererklärung voll absetzen kann und zurück bekommt ....aber er sagt er hat keine Steuererklärung für 2013 gemacht... er hat weder die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2013 vorgelegt sonst noch was, aber die für 2014 die konnte er bei legen , da er im vergangen Jahr den Arbeitgeber gewechselt hat und für die paar monate nicht all zu viel bekommen hat .....


    2013 jedoch stand er im vollen arbeitsverhältnis und hat auch noch zusätzliche bezüge erhalten das kann er jetzt aber angeblich nicht vorlegen ,.. weil da ja dann raus kommen könnte das er im jahre 2013 genug verdient hat.....


    kann denn die reise kosten dem KUH anrechnen lassen und auch die Tank angaben ? er gibt fast 400 euro fürs tanken an die zusätzlich angezogen werden sollen vom KUH..



    laut seinen bescheinigungen zieht sein arbeitgeber die reise kosten von seinem lohn ab ....


    sorry wenn ich mit meinen Fragen nerve aber kenne mich da nicht so aus.....


    vielen dank

  • Wenn er den Arbeitgeber gewechselt hat, dann ist die Verrechnung der Reisekosten des alten Arbeitgebers nicht mehr relevant. Es geht ja um die Zukunft.



    Da er einen neuen Arbeitgeber hat, sollte er zuerst einmal sein Einkommen beim neuen Arbeitgeber offen legen. Normalerweise verbessert man sich finanziell, wenn man den Arbeitgeber wechselt. Wenn er sich jetzt sogar verschlechtert, muss er sehr gut begründen, weshalb er den Arbeitgeber (freiwillig?) gewechselt hat. Sonst ist seine finanziell schlechtere Situation als Hobby anzusehen und kann nicht den Kindesunterhalt verringern.


    Reisekosten vom Lohn abzuziehen, ist allerdings ein höchst seltsames Gebaren. Das sollte erklärt werden. Durch einen entsprechenden Arbeitsvertrag.


    Sollte es so sein, können Reisekosten, wie du sagst, bei der Steuer abgesetzt werden. Es wäre die Aufgabe des Ex, sich die Summe als Freibetrag von der Steuer vorab als Freibetrag ansetzen zu lassen. Eh seine Aufgabe und Verantwortung ist es, ggfls. eine Steuererklärung abzugeben und so eine Steuererstattung einzuspielen. Dies gilt auch schon für die Vergangenheit. Für 2013 kann noch eine Erklärung abgegeben werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich danke dir für deine Antwort....


    mein ex hat vorher im gehobenen Dienst gearbeitet(über 1 Jahrzehnt).. hat dann den Arbeitgeber gewechselt (auch beamten status) jedoch die zwischenprüfung nicht geschafft und hat dann seinen job verloren und arbeitet jetzt in einem Beruf wo er keinen Beamtenstatus mehr hat ..... er und sein anwalt wettern das er keine Steuererklärung machen muß sozusagen ihn keiner zwingen kann.....


    und mein ex auch nicht verpflichtet ist mehr zu arbeiten um den KUH zu sichern .. ganz im gegenteil läßt er dinge anrechnen bzw versucht es.... die den KUH auf 95% senken .....


    sehr kurrios das ganze .... mein anwalt will erst reagieren wenn die PKH bei meinem ex zugelassen wird und legt dann los ...( wir haben 1 mal stellung bezogen) alles andere sagt mein anwalt wäre jetzt nicht nötig es bleibt abzuwarten was das Gericht sagt ( bzg PKV)


    mein ex windet sich wo er nur kann .... verstrickt sich in wiedersprüche ....


    er läßt uns wissen das er a) den KUH nicht mehr zahlen kann( legt abere einiges nicht vor) gibt summen an die nicht mit den Abrechnungen übereinstimmen
    dann b) behauptet er das er nie den KUH hat zahlen können ( in der Vergangenheit ) trotz des Beschlußes und ere für fähig erklärt wurde
    dann c) er keine Steuern machen braucht
    d) usw


    manchmal frag ich mich ob er und sein Anwalt noch wissen was sie da von sich geben ... ein verwirr spiel ohne ende


    Mein ex bellt die ganze zeit wie ein großer Hund .. er ist ja so arm er kann den Unterhalt nicht zahlen , zahlt ihn aber bis jetzt immer ......in voller höhe.... wenn er doch nicht zahlen kann warum stellt er ihn dann nicht ein ... also wenn ich das geld doch nicht habe kann ich doch auch nicht zahlen oder sehe ich das falsch .....
    wenn er dem gericht doch vorweisen kann das er nicht zahlen kann hat er doch nichts zu befürchten......


    damals in der verhandlung wurde ihm ja auch ein teil erlassen ... und da hat er überhaupt nicht gezahlt ... um gottes willen ich bin froh das er bis jetzt nich zahlt aber so wie seine aussagen sind müßte er und seine Frau am hungertuch nagen .... (beide gehen arbeiten )


    ach ja und sein selbsterhalt ist wieder hoch zu stufen .... ( damals im beschluß wurde sein selbsterhalt gemindert)

  • Vor allem bei den Abrechnungen die er Vorgelegt hat ist aufgefallen das für einige Monate Korrektur ABrechnungen mit bei gelegt hat wo es um cents geht die


    jetzt aber das komische mein ex hat 2 monate sich auf lonsteuer klasse 6 abrechnen lassen und für diese monate keine KorrekturAbrechnungen vor gelegt ......


    folglich hatte er in diesen beiden Monaten die höchsten abzüge, aber ist das nicht so das soabld die Steuerklasse geändert wird die abzüge für diese beiden monate zurück gezahlt wird? oder hab ich das falsch in errinnerung .......
    auch die Abrechnungen wo das weihnachtsgeld mit drauf ist wurde nicht mit eingereicht ....

  • Dein Anwalt macht das schon richtig: Den Beschluss über die Prozesskostenhilfe abwarten.


    Denn da muss dein Ex krümelgenau sein Einkommen offen legen vor Gericht. Macht er das nicht, keine Verfahrenskostenhilfe. Und vielleicht ist die Klage auch nur eingereicht unter der Voraussetzung, Verfahrenskostenhilfe zu bekommen ...



    Zusätzlich kann es auch sein, dass der Richter ablehnt, weil er jetzt schon keine Aussicht für einen Erfolg sieht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guten Morgen Ihr Lieben :winken:


    Ich bräuchte noch einmal eure Hilfe...


    Also wie oben schon geschrieben ging es ja um den Unterhalt den der Kv abändern lassen wollte und Klage eingereicht hat ... aber nur Lückenhaft seine Abrechnungen eingereicht hat usw .. siehe bitte oben...


    So mein Anwalt hat ja gesagt er würde erst mal abwarten ob KV Prozesskostenbeihilfe bekommt und dann weiter sehen ...( auch oben erläutert)


    So das Gericht hat es abgeschmettert da so laut Gerichtschreiben der Kv flasch behauptete Angaben über sein Gehalt gemacht hat und die lückenhaften Abrechnungen was anderes ergeben haben....und das KV sehr wohl KUH zahlen , zwar nicht in der alten Höhe aber immerhin... es geht hier von über 200 euro weniger.....


    so was ich aber nicht verstehe ist das das Gericht sich mit den lückenhaften Abrechnungen zufrieden gibt denn diese schlagen sehr viele ungereimtheiten auf...auch ist das Gericht dem nicht nachgegangen was das Thema Steuern angeht .... er sagt .. ich mach keine steuern und das gericht sagt ok...??????


    Aus den Abrechnungen gehen sehr Hohe Kosten hervor die er von den Steuern zurück bekommt wenn er eine machen würde....auch was die ganzen abzüge angeht .. er hat sich für längere Zeit auf Steuerklasse 6 abrechnen lassen ... und diese erst zu spät geändert... das bekommt er doch auch von den Steuern zurück ... Oder täusche ich mich da?


    Denn ehrlich gesagt wenn er die Steuern machen würde, würde er erhebliche Kosten zurück nehmen und dies könnte locker auf den KUH aufgrechnet werden um so den KUH zu sichern in der Höhe die den Kindern zusteht....


    Bitte versteht das alles nicht falsch, aber KV hat sich so dermaßen gewunden und lückenhafte angaben gemacht um sich runter rechnen zu lassen , auch schon in der damaligen KUH verhandlung nur hat das Gericht das alles damals nicht für voll genommen das er Lügt, jetzt ist es aufgeflogen und die haben Ihm die PKH verweigert.....


    Ist es nicht so wenn er keine Steuern macht warum auch immer( den grund kenne ich) er hat neu geheiratet usw und will solange es rauszögern bis das alles abgeschlossen ist und dann steuerlich abkassieren .... ) das dann ein Fiktives Einkommen angerechnet wird?


    Ich versteh grad nicht warum das Gericht sich aud dieses lari fari einläßt...... der KV hat jetzt 2 Wochen zeit um stellung zu nehmen .....


    Mein Anwalt hat mir bis jetzt nur das Schreiben vom Gericht an die Gegnerische seite geschickt aber nix dazu geschrieben wie wir jetzt handeln, ob es sich erledigt hat oder nicht ...


    Ich möchte nur das die kids bekommen was Ihnen auch zu steht ...mehr nicht


    Vor 2 Tagen habe ich auch noch beim Einkaufen ein Gespräch von 2 seiner Familienmitglieder mitbekommen ( die haben mich aber nicht gesehen ) das der KV ja so gut abgeschnitten habe und er jetzt enorm weniger KUH zahlen muß und er sich freuen würde wie ein schneekönig ...und der große Sommerurlaub ja gebucht sei und das große Taschengeld ja von den Steuern ja dann auch da sei.....eines der Familienmitgleider würde mit Partner mit fahren...



    Ich finde es nur ungerecht den Kindern gegenüber das die darunter leiden sollen und weniger KUH bekommen sollen und die aber in den Urlaub fahren ... ich hoffe ihr könnt es nachvollziehen...


    was kann mein Anwalt denn jetzt machen , das Gericht noch mal drauf hinweisen? Steuern mäßig?
    Mein Anwalt hat nur gesagt abwarten ob Ex PKH bekommt ... er will meine Kosten so gering wie möglich halten , denn da ich auch nicht gerade viel verdiene würde ich auch PKH bekommen aber nur wenn Ex seine genehmigt bekommt da ich nicht die Klägerin bin .. so hab ich das verstanden...


    Natürlich kommt immer sowas am We und ich kann meinen Anwalt erst dienstag/ Mittwoch erreichen.... mir kreisen jetzt so viele Gedanken im Kopf rum ...


    Habt ihr ein Rat für mich ?


    Lieben dank und euch ein schönes we :thanks:

  • Hallo
    Ersteinmal ist es doch sehr gut für Euch ! gelaufen, dass der Richter dem KV die PKH abgelehnt hat !
    Deutliche Watsche schon für KV vom Gericht.


    Nun muss KV überlegen ob er weitermacht mit Herabsetzungsverfahren ( was ihn dann ggfls viiiieeel kostet weil keine PKH) oder ob er alles zurückzieht , weil ihm das Risiko zu hoch ist!


    Wenn er weitermacht dann wird der Richter schon alles genauer von ihm fordern
    Für seine Entscheidung, ob er ihm PKH gewährt , haben dem Richter die lückenhaften Unterlagen schon ausgereicht, da musste gar nicht " nachgebohrt " werden.
    Wenns dann aber ums Geld fürs Kind geht , wird er doch sicher und hoffentlich " mehr ins Eingemachte" gehen!


    Und dein Anwalt ist sehr weise und fürsorglich für Dich und Kind...
    Er weiss auch, dass nun der KV reagieren muss .. Und ihr erstmal gelassen abwarten könnt. Und das es dadurch für Euch günstiger= besser ist/ wird!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Huhu :winken:


    ersteinmal danke für deine Antwort :thanks:


    also es ist ja so das das gericht die angaben von den lückenhaften Abrechnungen genommen hat und eine Leistungsprüfung gemacht hat ( was ich nicht verstehe warum sie diese gelten lassen haben) und dann ausgerechnet das er KUH zahlen kann aber weniger... 200 euro weniger.....


    ja du hast schon recht das war eine Klatsche vom feinsten für den KV ... und ich bin froh das endlich mal das Gericht das gemerkt hat ,
    es ist ja dann jetzt so das so wie das Gericht gerechnet hat den geminderten unterhalt zahlen oder muß der den alten KUH zahlen so wie das Urteil es ergeben hat?
    Ist das jetzt rechtskräftig schon ?


    lieben dank

  • Meistens ist es so, dass der Richter "grob" vorrechnet im PKH-Vorverfahren ( besonders wenn er PKH ablehnt!) was ungefähr an Unterhalt rauskommen könnte.


    Damit der Antragsteller ( in dem Fall der KV) daraus ableitend entscheiden kann, ob er nun das Hauptsacherverfahren (also das Herabsetzungsverfahren selbst) weiterführen will.


    Ich kenne jetzt den genauen Wortlaut eures aktuellen Beschlusses nicht, gehe aber davon aus , dass es noch keine Unterhaltsentscheidung an sich ist sondern nur der PKH Ablehungsbeschluss.
    Deshalb wäre es noch kein bindender Beschluss über die Höhe des Unterhaltes sonden nur Ablehnung PKH.



    Kommt es tatsächlich zum Hauptsachevrfahren, weil der KV weitermacht, dann wird dein Anwalt sicher rührig und besteht ausführlich auf genaue Unterlagen und wird dem Richter gegenüber begründen, was da so alles "stinkt" und wo man intensiver nachsehen muss.
    Gerade auch das zu erwartende Steuerguthaben!


    Kann mir vorstellen, dass dann dein Anwalt ordentlich Munition reingeibt in das Verfahren. Aber auch erst dann.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Unser Bleschluß hat ausgesagt das er sehr wohl leistungsfähig ist in einer gewissen höhe... da der Kv vorher auch so rumgeeiert hat und nicht wirklich korrekte auskunft gegeben hat was sein Gehalt anging hatte soagr versucht eine Abfindung an uns vorbei zu führen....diesen hatte er dann erstmal 3 monate ignoriert und den alten unterhalt gezahlt....


    dann letztes Jahr ist unser sohn in der Düsseldorfertabelle hoch gestiegen aufgrund seines Alters und mein Anwalt hatte ihm dann ausgerechnet was er mehr zahlen muß... dies hat er bis heute dann auch immer getan ...nachdem ich dann das alleinige Sorgerecht beantragt habe und es auch vor Gericht bekommen habe fing er an zu wettern er kann auf einmal nicht mehr den KUH zahlen.... und reichte dann Abänderungsklage ein ......er wollte den KUH um 95% mindern....


    Er hat bis jetzt aber immer den im Beschluß festgesetzten Unterhalt gezahlt ....aber wetterte mit seinem Anwalt a) das er noch nie den KUH so zahlen konnte dann aufeinmal b) er den KUH nicht mehr zahlen kann........ war aber bis jetzt immer in der Lage den KUH der festgesetzt wurde zu zahlen ...... also kann er ihn doch aufbringen und nicht so wie er sagt er kann nicht zahlen .. irgendwoher hat er ja dann das geld......


    ja und dann die ganzen wiedersprüche die er bei Gericht angegeben hat ... und das war jetzt das resultat... mich ärgert nur das das Gericht das mit dem steuerguthaben nicht anrechnet bzw als fiktives anrechnet ... denn ehrlich gesagt müßte er ja verdammt d... sein wenn er dieses nicht tut ... und wie gesagt er wird sich das Geld zurück holen wenn das alles abgeschlossen ist .... das gericht hat seine aussage so hin genommen in dem er sagte bzw schrieb er macht keine und es sei auch zu erwaten .......


    und das ärgert mich ....mein Ex hat noch nie auf die Steuerrückerstattung verzichtet .... und durch die ganzen ereignisse in den letzten 2 Jahren bekommt er ne menge wieder ..


    ich denke mal nicht das mein ex weiter machen wird denn dann wird das Gericht ihm ja auf dem Zahn fühlen ... ich vermute mal das er sich jetzt an den aus der aufrechnung des gerichtes vermuteten KUH halten wird und sich feierlich die über 200 euro einsparen wird ohne das da nachgehakt wird....


    für uns ist das viel geld.... und ich es ungerecht den Kindern gegeb über finde....


    man bin ich froh das ich dieses Forum hier habe und ihr mit rat zur seite steht ... danke noch mal dafür...... :knuddel


    und das das Gericht ihn abgewiesen hat mit der aussage das er falsche angaben gemacht hat ... bin ich froh das endlich mal auch das gericht das sieht ... nur das das Gericht da dann nicht näher nachhakt was da noch so im argen ist ist mir etwas schleierhaft ..... bzw keiner bezahlt das gericht dafür das wird es sein ...... aber das ist ja in igrendeiner art ja schon strafbar.... bzw nicht okay.....

  • Wenn der KV nicht weitermacht und es kein weiteres Herabsetzungverfahren dann mehr gibt, dann dürfte weiterhin der Unterhalt aus dem bereits bestehenden Titel ( Beschluss, Urteil, Vergleich, Urkunde ??) gültig sein.
    Und nicht der Betrag, den der Richter überschlägig in seiner PKH Beschluss wohl ermittelt hat.


    Wieviel steht denn im alten Titel vorher?
    Ist der Titel vollstreckbar?
    "Man" kann auch in kommende Steuerguthaben beim Finanzamt pfänden :brille - das weiss sicher auch euer Anwalt.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • ja der Titel ist vollstreckbar :D
    mein Ex stand 2 mal kurz davor das wir vollstrecken lassen wollten ... und auf dem letzten drücker hat er dann doch gezahlt .....



    mein ex muß jetzt 74 euro mehr zahlen als das was im beschluß stand... laut der aufrechnung meines Anwaltes und das hat mein es seit dem Geburtstag auch immer schön gezahlt ....zwar immer mit dem Vermerk *unter vorbehalt* aber er hat den KUH gezahlt .... und somit ist er ja auch augenscheinlich in der Lage dazu .....


    als ich dann einige Monate später dann das alleinige Sorgerecht beantragt habe kam darauf ein schreiben seiner seite ans gericht das * da die mandantin das alleinigesorgerecht haben will sieht mein Mandant sich nicht mehr in der Lage den vollen KUH zu zahlen* und fing dann an unwarheiten über sein Gehalt breitzuschlagen .... und das hat sichbis jetzt gezogen ... er reichte dann abänderungsklage ein und immer wieder tauchten unterschiedliche Aussagen über sein Gehalt auf....


    auf die Thematisierung Steuern kam dann die aussage * er macht keine und es seien auch keine zu erwarten* und das hat das gericht so hingenommen....


    Kann mein Anwalt sich bei seinem Finanzamt kundig machen ? das müßte ich dann aber tragen also die Kosten oder?


    danke noch mal

  • Kundig machen darf dein Anwalt sich beim Finanzamt nur im Rahmen einer Pfändung beim Finanzamt.
    Da kann er den Gerichstvollzeiher auch mit beauftragen.
    Voraussetzung allerdings, dass KV weniger als im Titel zahlt...


    Ansonsten darf nur ein Richter beim Finanzamt nachfragen...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • super dank dir .....:-)


    dann denke ich mal sieht es schlecht aus ... denn ex wird solange warten bis das jetzt alles vorbei ist und dann die steuern machen ... sonst kommen wir ihm ja in die Quere und könnten seinen sommer urlaub kippen....

  • Wenn schon Rückstände da wären ( zum im Titel stehenden Betrag!) dann kann man jetzt schon beim Finanzamt eine Pfändung auf "zu erwartende Steuerguthaben" machen...


    Bekommt man dann, wenn er seine Erklärung macht, Geld. Wenn auch später aber doch :brille

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Hasr Du einen dynamischen Titel? Dann gilt dieser auch für die Erhöhung des KU aufgrund der höheren Altersstufe. Da Dein Ex verheiratet ist, ist er zur Erstellung der Steuererklärung verpflichtet. Da kommt er also nicht weit mit "mach ich nicht".

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Huhu Haselmaus :winken:


    also in dem Beschluß hatte der Richter einiges aufgerechnet ...ab wann ex was zu zahlen hat .....ob dieser jetzt dynamisch ist ???...
    Kv hat aber stillschweigend die erhöhung des KUH gezahlt .....


    ja das meine ich ja auch aber das gericht hat sich damit zufrieden gegeben das er keine gemacht hat und auch keine zu erwarten sei ... das macht mich ja stutzig......alleine schon weil er letztes jahr die arbeit gewechselt hat und mit steuerklasse 6 berechnet wurde und laut seinen lückenhaften Abrechnungen enorme abzüge *reisekosten usw * hat die er steuerlich zurück bekommt ...


    und das gericht nimmt das so hin ... was mir komisch vorkommt .....ich vermute mal das mein ex jetzt so lange wartet bis alles vorbei ist und dann abkassiert ..... zum nachteil der kinder... was ich nicht ok finde......

  • Guten Morgen :)


    also als ich das alleinige Sorgerecht eingeklagt habe sollte der Kv mit seinen Anwalt binnen 14 Tagen Stellung dazu nehmen... es folgten Beschimpfungen und Behauptungen die nicht stimmten .. und dann infolge kam dann der Satz :Mein Mandant sieht sich auch nicht mehr in der lage weiter den KUH zu zahlen....


    Das war die Gegenreaktion.... :wand Auch in der Sorgerechtsverhandlung gab er sich von der allerfeinsten Seite ... als er dann immer wieder den Unterhalt ansprach hat der Richter ihn in seine Schranken gewiesen... darauf sagte mein Ex in der Verhandlung zu mir ..:du siehst kein Geld ...... :wow ....das sagt ja alles