Geschwistertrennung ist grundsätzlich nicht kindeswohlförderlich.
Wie sieht es denn aus, wenn gerichtlich beschlossen wurde, dass Geschwister getrennt aufwachsen sollen, die vorher (auch) getrennt in Pflegefamilien aufgewachsen sind, sich mittlerweile aber (im Rahmen vierzehntägiger Umgänge) besser kennengelernt haben? Kann aus der Tatsache, das es Geschwister sind, abgeleitet werden, dass sie (entgegen des gerichtlichen Beschlusses) wieder zusammengeführt werden sollten?
Rechtlich liegt ABR für Tochter bei KV (mir), für Sohn bei KM. Diese ist seit über zwei Jahren bereits in einer Vater-Mutter-Kind-Einrichtung, also nur mit Unterstützung in der Lage, sich um den Sohn zu kümmern. Es ist davon auszugehen, dass die KM einer Zusammenführung beim KV nicht zustimmen wird, ich aber ebensowenig einer Zusammenführung bei der KM. Ich frage mich aber, ob es dem Kindeswohl entspricht, den Status Quo beizubehalten.