Zusammenführung der Kinder und Kindeswohl

  • Geschwistertrennung ist grundsätzlich nicht kindeswohlförderlich.


    Wie sieht es denn aus, wenn gerichtlich beschlossen wurde, dass Geschwister getrennt aufwachsen sollen, die vorher (auch) getrennt in Pflegefamilien aufgewachsen sind, sich mittlerweile aber (im Rahmen vierzehntägiger Umgänge) besser kennengelernt haben? Kann aus der Tatsache, das es Geschwister sind, abgeleitet werden, dass sie (entgegen des gerichtlichen Beschlusses) wieder zusammengeführt werden sollten?


    Rechtlich liegt ABR für Tochter bei KV (mir), für Sohn bei KM. Diese ist seit über zwei Jahren bereits in einer Vater-Mutter-Kind-Einrichtung, also nur mit Unterstützung in der Lage, sich um den Sohn zu kümmern. Es ist davon auszugehen, dass die KM einer Zusammenführung beim KV nicht zustimmen wird, ich aber ebensowenig einer Zusammenführung bei der KM. Ich frage mich aber, ob es dem Kindeswohl entspricht, den Status Quo beizubehalten.

  • Wie alt sind die Kinder?


    Grundsätzlich eine schwierige Frage. Abzuwägen gilt es hier auch, ob die Belastung durch das Verfahren, welches nötig sein wird in einem angemessenen Verhältnis zum Problem stehen. Alleine die Geschwistertrennung als solche wird eine Änderung einer bereits bestehenden Situation wahrscheinlich nicht begründen können.
    Geht es den Kindern denn schlecht?
    Wenn nicht: mit einem Gerichtsverfahren geht es den Kindern garantiert nicht gut.


    MfG


    RA Bergmann

  • Wie alt sind die Kinder?


    Tochter ist sechs Jahre alt und im September eingeschult worden. Sohn ist drei Jahre alt und geht seit 3. Lebensjahr in den Kindergarten.

    Geht es den Kindern denn schlecht?


    Was den Sohn angeht, kann ich das überhaupt nicht beurteilen, weil mir so gut wie jede Information über den Sohn fehlt. Der Einfluss der psych. Erkrankung der KM auf den Sohn ist für mich nicht abschätzbar.

    Alleine die Geschwistertrennung als solche wird eine Änderung einer bereits bestehenden Situation wahrscheinlich nicht begründen können.


    Das vermute ich auch. Ebensowenig wird der Wunsch eines oder beider Kinder ausschlaggebend sein können, zumal sie getrennt wurden, als der Sohn gerade geboren war.

    Wenn nicht: mit einem Gerichtsverfahren geht es den Kindern garantiert nicht gut.


    Deshalb habe ich auch bisher kein neues Verfahren angestrengt, mich beschäftigt aber schon die Perspektive des Sohnes bei der KM. Zudem haben wir Eltern keine Unterstützung, um eine kommunikativ gute Elternebene zu erreichen. Befriedigend ist das keinesfalls, aber ich möchte auch die Kinder nicht in Loyalitätskonflikte bringen, und ein erneutes Verfahren würde das vermutlich begünstigen.


    Das für mich nicht zu lösende Problem sehe ich in einer nicht krankheitseinsichtigen Kindesmutter.

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  • Das für mich nicht zu lösende Problem sehe ich in einer nicht krankheitseinsichtigen Kindesmutter.


    Woher weißt Du das? Weil sie nicht mit Dir redet? Du hast doch keinerlei Einsicht in ihre Krankheitsakte oder noch erzählt die Einrichtung etwas über die Entwicklung Deiner Ex, oder doch?

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Woher weißt Du das? Weil sie nicht mit Dir redet? Du hast doch keinerlei Einsicht in ihre Krankheitsakte oder noch erzählt die Einrichtung etwas über die Entwicklung Deiner Ex, oder doch?


    Die Einrichtung redet überhaupt nicht mit mir, auch auf konkrete Anfrage nicht. Da sie mir gegenüber nicht berichtspflichtig ist, sondern nur dem Jugendamt gegenüber, muss ich das wohl so hinnehmen, obwohl es schwer fällt, von der Entwicklung des Sohnes damit faktisch weitgehend ausgeschlossen zu sein. (Dass die Entwicklung der KM nach nunmehr zwei Jahren in dieser Einrichtung, insgesamt über zwei Jahren in solchen Einrichtungen, mich durchaus etwas angeht, ist ein anderes Thema). Die Krankheitsakte der KM geht mich natürlich nichts an, und die KM muss mit mir auch nicht darüber reden.


    Es gibt mir zu denken, dass die KM (nicht freiwillig, sondern vom Familiengericht auferlegt) nun schon zwei Jahre in dieser Einrichtung lebt und noch keine Perspektive für mich sichtbar ist, obwohl darüber grundsätzlich beim letzten Hilfeplangespräch gesprochen wurde.


    NB: Es geht mir überhaupt nicht darum, die KM zu stigmatisieren oder zu diskreditieren, sondern um mehr Transparenz. Solange ich den Willen dazu weder privat noch offiziell sehen kann, sind mir aber wohl weitgehend die Hände gebunden.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Naja und weil Du nichts weißt wäre ich vorsichtig zu sagen das sie krankheitsuneinsichtig ist. Du würdest Dich gegen solch Unterstellung wohl auch verwehren.


    Nur weil für Dich da keine Perspektive zu sehen ist, ist aber nicht davon auszugehen das es tatsächlich so ist.


    Vllt. hat sie sogar darum gebeten noch bleiben zu dürfen und es wird ihr sogar zu Gute gehalten. Ich vermute nämlich das Deine Ex alles tut um ja nicht den Sohn an Dich zu verlieren. Sie ist möglicherweise absolut im Einklang mit diversen Stellen, die ihr dann einen guten Leumund ausstellen.


    Ich finde Du bewegst Dich auf sehr dünnem Eis mit diesem Gedanken.


    Wenn es dem Sohn schlecht geht, hätte die Einrichtung garantiert schon eingegriffen und der Junge wäre bei Dir. Bzw. man wäre an Dich herangetreten und hätte etwas mitgeteilt.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Hallo Musicafides,
    deine Frage kann ich dir natürlich nicht beantworten.
    Ich kenne nur folgenden Fall: Eltern lebten zusammen mit Tochter (ca. 10 Jahre) und (Sohn ca. 13 Jahre). Die Eltern trennten sich. Der Vater zog ca. 500 KM weit weg.
    Der Sohn äußerte den Wunsch beim Vater zu sein, die Tochter äußerte den Wunsch bei der Mutter zu bleiben.
    So entschied es dann auch ein Gericht: Die Geschwister wuchsen dann getrennt lebend voneinander auf, sahen sich dann an Umgangswochenenden.


    In deinem Fall gab´es keine enge Geschwisterbeziehung, weil die Kinder von vornherein getrennt aufwuchsen, wenn ich es richtig verstanden habe?

  • Vllt. hat sie sogar darum gebeten noch bleiben zu dürfen und es wird ihr sogar zu Gute gehalten. Ich vermute nämlich das Deine Ex alles tut um ja nicht den Sohn an Dich zu verlieren. Sie ist möglicherweise absolut im Einklang mit diversen Stellen, die ihr dann einen guten Leumund ausstellen.


    ich lese: vielleicht, möglicherweise ... ja klar möchte sie den Sohn nicht an mich verlieren, aber was ist das denn für eine Sichtweise? So, als wären die Kinder ein Besitz, den man mit Zähnen und Klauen verteidigen müsste? Ich frage mich gerade, welche Auswirkungen eine solche Einstellung auf die betroffenen Kinder hat. Das, was Du schreibst, ist sogar noch hypothetischer als das, was ich vermute, weil ich die KM ja nun ein paar Jahre kenne ...

    Wenn es dem Sohn schlecht geht, hätte die Einrichtung garantiert schon eingegriffen und der Junge wäre bei Dir. Bzw. man wäre an Dich herangetreten und hätte etwas mitgeteilt.


    Nein. Denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn liegt bei der KM. So einfach kann man sich wohl nicht darüber hinwegsetzen und den Sohn zu mir oder anderswo hinbringen. Und wenn ich über den Sohn NICHTS erfahre, dann verstärkt sich bei mir der Eindruck, dass die dort lebenden Eltern dort weitgehend mit ihren Kindern machen können, was sie wollen. Für mich ein Skandal, wie der umgangsberechtigte Elternteil systematisch ausgegrenzt wird. Das kann nicht dem Kindeswohl entsprechen.

  • Der Sohn äußerte den Wunsch beim Vater zu sein, die Tochter äußerte den Wunsch bei der Mutter zu bleiben.
    So entschied es dann auch ein Gericht: Die Geschwister wuchsen dann getrennt lebend voneinander auf, sahen sich dann an Umgangswochenenden.


    Abgesehen vom Alter (0 bzw. 3 Jahre bei der Trennung) ist das auch unsere Situation.

    In deinem Fall gab´es keine enge Geschwisterbeziehung, weil die Kinder von vornherein getrennt aufwuchsen, wenn ich es richtig verstanden habe?


    So ist es, und ich vermute, dass aus diesem Grund das Geschwister-Sein auch kein Argument dafür war, die Geschwister zusammen aufwachsen zu lassen. Das einzig Gute für mich ist, dass die KM verpflichtet wurde, sich in einer solchen Einrichtung unterstützen zu lassen (gegen ihren Willen).

  • Und wenn ich über den Sohn NICHTS erfahre, dann verstärkt sich bei mir der Eindruck, dass die dort lebenden Eltern dort weitgehend mit ihren Kindern machen können, was sie wollen. Für mich ein Skandal, wie der umgangsberechtigte Elternteil systematisch ausgegrenzt wird.


    Inwiefern wirst du denn ausgegrenzt? Umgang findet doch regelmäßig statt?!
    Auch BET erfahren, wenn die Elternebene weniger gut ist, nichts über das Kind während des Umgangszeit.
    Es besteht GSR, da hast du doch die Möglichkeit Antworten auf einige deiner Fragen zu bekommen.


    Problem ist u.a. , Musicafides, dass du annimmst, es wäre für deinen Sohn besser, wenn er bei dir aufwächst.
    Das sehen die KM und wohl auch andere Stellen, wohl anders. Heißt: Sie sehen es als nicht notwendig an, dass das Kind nicht bei der Mutter leben darf.

  • Das einzig Gute für mich ist, dass die KM verpflichtet wurde, sich in einer solchen Einrichtung unterstützen zu lassen (gegen ihren Willen).


    Und sie plant doch sogar, eventuell näher zu euch zu ziehen. Und die Geschwister könnten sich dann häufiger sehen?

  • Komisch....
    Eine "nicht krankheitseinsichtige Mutter" behält das ABR.
    Wäre da was sehr im Argen, hätte längst ein Gericht oder die SB vom JA das ABR per Gericht übertragen lassen.
    Ich finde es schon hart, wie hier untergründig ein Mensch stigmatisiert wird, der sich garnicht wehren kann.
    Nur so viel:
    Mein Ex ist daran gescheitert.

  • Als ob Du Deine Tochter hergeben würdest, also komm mir nicht mit Klauen verteidigen! Du bist da kein Stück besser als Deine Ex.


    Denn genau das würdest Du tun im Härtefall!


    Du wirfst Deiner Ex Dinge vor, die Du im Gegenzug genauso durchziehen würdest bezüglich der Kinder.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Inwiefern wirst du denn ausgegrenzt? Umgang findet doch regelmäßig statt?!


    Alle 14 Tage für insgesamt sechs Stunden, das ist lächerlich wenig. Es könnte auch anders sein.

    Auch BET erfahren, wenn die Elternebene weniger gut ist, nichts über das Kind während des Umgangszeit.


    Erstens kann die sechsjährige Tochter von sich aus erzählen, was sie möchte, ich ermutige sie auch immer dazu, zweitens gibt es (für sie) regelmäßige Telefontermine, und drittens erzähle ich von mir aus der KM die Dinge, die mir als Ereignisse der vergangenen Zeit wichtig erscheinen. Was soll ich da noch machen?

    Es besteht GSR, da hast du doch die Möglichkeit Antworten auf einige deiner Fragen zu bekommen.


    Ein Torso, ja. Minus ABR, Gesundheitsfürsorge und Recht auf Anträge bei Behörden. Und wenn sie praktisch nicht möchte, dass ich mein Recht und meine Pflicht als KV in der Sorge (mit) ausübe, dann unterbindet sie das eben.

    Problem ist u.a. , Musicafides, dass du annimmst, es wäre für deinen Sohn besser, wenn er bei dir aufwächst.


    Das Problem sehe ich eher darin, dass es für mich keine fassbare Perspektive für Sohn und Mutter gibt, außer weiter in dieser Einrichtung zu leben. Sicher, es ist für den Sohn in gewissem Sinn ein geschützter Raum, aber es gibt hier einen KV, der sich gerne mehr engagieren möchte, daran aber massiv gehindert wird. So sehe ich das jedenfalls. Und das ist für mich nicht normal.


    Dass sie plant, irgendwann wieder in die gleiche Stadt zu ziehen, hat sie gesagt, das ist zutreffend, und ich glaube das auch. Anders als andere sehe ich das auch durchaus positiv und hoffe in der Tat, dass die Geschwister sich dann häufiger sehen können, die Kinder ihre Eltern auch. Aber das ist für mich noch nicht greifbar.


    Und noch etwas: Ich würde es begrüßen, wenn hier nicht schon wieder ein Shitstorm losgehen würde ...

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Die Einrichtung muß auch nicht mit Dir reden.


    Du mußt Dich mit der Mutter aus einander setzen, wenn Du was über den Sohn erfahren willst.


    Und, ich kenne das mit so einer Einrichtung auch: die Kindsmutter meiner Enkelin war in einer. Solange mein Sohn jeden Tag dort präsent war, damals waren sie noch zusammen- hatten die viel (manchmal zuviel) Geduld und Ausreden (die übliche schlechte Kindheit)- aber sobald sie mit ihrer Tochter allein war-, mein Sohn hatte eine Ausbildung angefangen- war Motte schnell weg.
    Da hatten die Betreuer ganz schnell gesehen, das eben nicht alles mit Kindsmutter so toll war und das sie eben sich nicht richtig gekümmert hat.


    Ich denke mal, das Deine Kindsmutter sich auf jeden Fall dort an die Regeln hält.
    Zumindest ist sie, solange sie mit Kind dort wohnt unter Aufsicht.


    Warte doch erstmal ab, bis sich da was ändert. Vorher kannst Du da doch eh nichts machen.
    Kümmere Dich um den Sohn, sieh zu das der Umgang ausgeweitet wird und versuche mit der Mutter mehr ins Gespräch zu kommen.


    LG Conny

  • Du hast aber doch schon Auskünfte bekommen? Die, dass dein Kind sich "normal" entwickelt.


    aber es gibt hier einen KV, der sich gerne mehr engagieren möchte, daran aber massiv gehindert wird. So sehe ich das jedenfalls


    Ob die Mutter in eure Nähe zieht, und du das Kind häufiger sieht, hängt zu einem Teil auch von dir ab.
    Du kannst davo ausgehen, wenn sie sich etwas davon verspricht (Stichwort: Gute Elternebene, gegenseitige Unterstützung der Eltern in Bezug auf die Erziehung der Kinder. Auch sie möchte eure Tochter häufiger sehen), werden das wichtige Gründe für sie sein, in eure Nähe zu ziehen.


    Umgekehrt geht es bestimmt auch: Die Mutter spürt die ständigen, massiven Zweifel an ihrer Erziehungsfähigkeit und an ihrer psychischen Gesundheit, steht unter Druck das Gegenteil permanent unter Beweis zu stellen, ihre Äußerungen werden beständig auf die Goldwaage gelegt.
    Hat weiter kein Vertrauen darin, dass du es dabei belassen kannst, dass der Sohn weiterhin bei ihr leben wird, sondern das Gefühl, dass du kaum etwas unversucht lassen wirst, damit der Sohn bei dir lebt.
    Das könnten Gründe sein, weswegen sie eine größere räumliche Distanz dann doch vorzieht.

  • Die Einrichtung muß auch nicht mit Dir reden.


    Das ist mir bewusst, denn die Einrichtung ist ja Dienstleister des Jugendamts.

    Du mußt Dich mit der Mutter aus einander setzen, wenn Du was über den Sohn erfahren willst.


    Ich setze mich mit der KM auseinander, indem ich die Zeit auch nutze, um ihr von mir aus über die Tochter zu berichten. Was könnte / sollte ich noch tun?

    Ich denke mal, das Deine Kindsmutter sich auf jeden Fall dort an die Regeln hält.


    Ja, denn sie möchte jetzt nicht auch noch ihren Sohn verlieren (so wohl ihre Sichtweise).

    Kümmere Dich um den Sohn, sieh zu das der Umgang ausgeweitet wird und versuche mit der Mutter mehr ins Gespräch zu kommen.


    Ist in Arbeit, Termin beim Jugendamt Ende November (mit der KM).

  • Hi,


    leider ist es oft die Regel, wenn ein UET krank ist (wie auch immer), und dieser sich in
    eine "Maßnahme" begibt, das die Kids hergenommen werden um den BET gesunden
    zu lassen.
    Dann zu behaupten, Mama wäre in einer Einrichtung und unter Betreuung des JA, und die
    würden schon alles richtig machen, da kann ich nur lachen. :rolleyes3:
    Ich packe mal die Glaskugel aus, und behaupte music hat keine Chance das Beide Geschwister
    bei ihm wohnen können. Traurig sowas :kopf


    Ach, Kindeswohl....wo bist du geblieben. Ist wohl eine Definitionsfrage....


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Na, das ist doch ein guter Schritt.


    Wenn sie von sich aus nichts erzählt, würde ich sie immer wieder fragen: wie es im Kiga läuft, ob er da Freunde hat usw.
    Also immer versuchen, ins Gespräch zu kommen.

    Aber, nicht gleich alles hinter fragen. Nicht, wie mit dem € oder so.
    Einfach auch zu hören und nicht gleich gegen kontern oder so. Immer ruhig bleiben. Das fällt schwer, bringt einen aber auf Dauer auch weiter.



    LG Conny


  • Also das ist doch echt polemisch hoch drei!


    Die Mutter wird auch nie die Chance haben beide Kinder zu bekommen! Sie kann also genauso bedauert werden.


    Ja wo ist das Kindeswohl geblieben? Bei dem Richter der zugelassen hat das die Kinder getrennt werden!


    Es hätte von Anfang an so sein sollen das die Geschwister zusammenbleiben zb. bei Musicafides.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.