Alleinige finanzielle Sorge

  • Mich würde mal interessieren, was es für Gründe geben muss, um die alleinige finanzielle Sorge zu bekommen.


    Und selbst wenn ich die nicht bekommen sollte. Wie lege ich für meinen Sohn von meinem Geld was an auf seinen Namen ohne dass KV dass dann irgendwann an sich reissen könnte?

  • Wie lege ich für meinen Sohn von meinem Geld was an auf seinen Namen ohne dass KV dass dann irgendwann an sich reissen könnte?


    Um sicher zu gehen, würde ich das Geld für deinen Sohn nicht auf seinen Namen anlegen, sondern auf deinen, oder sonst irgendwie anders... zB. bei dem Bausparvertrag der Tante, oder dem Sparbuch der Oma...

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    keks3


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  • Wenn man sichergehen möchte, daß ein Elternteil nicht an das Geld kommt, so richtet man das Konto oder was auch immer so ein, daß nur beide Elternteile gemeinsam drauf zugreifen können. Dann kann keiner alleine über das Geld verfügen. Heißt aber im Umkehrschluß auch, daß man selber nicht ohne das Einverständnis des andern ans Geld drankommt.


    Ich verstehe nicht, warum dann immer geraten wird, das Geld auf den eigenen Namen anzulegen. Erstens ist es dann vor Zugriff nicht geschützt wenn man selber mal bedürftig werden sollte und zweitens ist man dann nicht besser wie der vermeintlich schlechtere Elternteil. Auch hier gilt doch genau wie bei dem Personensorgerecht auch, daß die Eltern sich einigen müssen. Warum muss dieser Grundsatz bei der Vermögenssorge ausgehebelt werden? Möglichkeiten gibt es doch. Warum ist es so schlimm, wenn man selber im Zweifelsfall auch nicht an das Geld des Kindes drankommt?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hm. Ich hab morgen nen Termin bei der Bank wegen einem Sparbuch fürs Kind.


    Das alte Girokonto soll aufgelöst werden wegen unserem umzug und hier soll ein neues eröffnet werden. Beim alten Konto hatten beide Elternteile unterschrieben. Jetzt beim neuen lege ich nur meine Sorgerechtsvollmacht vor. Auch die Auflösung des alten Kontos durch die neue Bank soll wohl auch so funktionieren.


    Ich lass mich mal überraschen was die mir morgen so erzählen werden bzgl. Zugriff und Zustimmung des KV usw usw.

  • Wenn man sichergehen möchte, daß ein Elternteil nicht an das Geld kommt, so richtet man das Konto oder was auch immer so ein, daß nur beide Elternteile gemeinsam drauf zugreifen können. Dann kann keiner alleine über das Geld verfügen. Heißt aber im Umkehrschluß auch, daß man selber nicht ohne das Einverständnis des andern ans Geld drankommt.


    Ich denke es geht darum, dass das Geld für das Kind angelegt wird nicht für die Eltern. Es gibt zum Beispiel UET,die keinen Unterhalt zahlen, der BET legt also Geld, dass er/sie verdient hat für das Kind an. UET sollte da nicht umbedingt drankommen, oder? Ich habe z.B. hier so einen Fall, der wollte,dass Kindergeld, Unterhaltsvorschuss auf ein Konto fürs Kind angelegt wird, wo wir beide dran können und wer mal Geld braucht holt es sich ... nun weiß ich halt zufällig, dass er immer Geld braucht. Und unser (sonst gutes) Verhältnis wollte ich nun ganz und gar nicht damit belasten, dass er das Geld vom Kind nimmt ...

  • Es geht mir darum, dass das Geld was ich von meinem Geld für meinen Sohn anlege auch für diesen ausgegeben wird, von diesem genutzt werden kann, wenn er alt genug dafür ist. Und ja, nicht vom KV irgendwie verprasst wird. Ich gehe einfach mal mit dem Blick in die Zukunft, was wäre, wenn mein Sohn mal beim Vater leben möchte und dieser dann auf die Idee kommt, man könne ja das Geld was angelegt wurde, ausgeben für notwendige Anschaffungen oder weil er meint damit erstmal über die Runden kommen zu müssen obwohl noch anderweitig genug Geld vorhanden ist. Das soll Geld fürs Studium werden, für nichts anderes. Für alles andere komme ich ja auch alleine aus und wie gesagt, es wird Geld sein, was ich von meinem Gehalt für meinen Sohn sparen.
    Aber womöglich mache ich dann besser nen Bausparer??


    Ich will eben auch nicht, dass KV im Falle das Sohn mal bei ihm wohnt, das Sparbuch z.B. (wo wir beide für unterschrieben haben aber nur ich immer eingezahlt habe) einklagt und das Geld dann ausgibt.


    Es wäre schön wenn man sich immer einigen könnte, wir können es leider nichtmal bei den kleinsten Sachen.

  • Hallo Gewitterhexe,


    Mich würde mal interessieren, was es für Gründe geben muss, um die alleinige finanzielle Sorge zu bekommen.


    dies zu erreichen ist sehr schwer bis unmöglich und die Kosten hierfür wären vermutlich höher als die Summe um die es geht.
    Eine Vermutung, der Vater könnte eventuell nicht verantwortungsvoll mit dem Geld des Kindes umgehen eines Tages, reicht sicher nicht für die Beantragung der alleinigen Vermögenssorge. Ebensowenig reicht es, die derzeitige Verweigerung der Unterschrift für das Konto als Grund hierfür anzuführen. Würdest Du einen derartigen Antrag bei der Rechtspflege des Familiengerichts stellen, würde der Vater ja selbstverständlich sofort die gewollte Unterschrift leisten. Der Antrag würde also die Unterzeichnung der gewünschten Papiere vielleicht beschleunigen und würde nicht einmal etwas kosten (durch das Zurückziehen des Antrags fallen keine Verfahrenskosten an). In letzter Konsequenz wäre er jedoch nicht erfolgreich, es verbleibt ja bei der gemeinsamen Sorge.


    Und selbst wenn ich die nicht bekommen sollte. Wie lege ich für meinen Sohn von meinem Geld was an auf seinen Namen ohne dass KV dass dann irgendwann an sich reissen könnte?


    Schwierig wird hier das "auf seinen Namen".
    Mir wurde bei den hiesigen Banken erklärt: Es gibt keinen Sperrvermerk und keine Verfügung "nur gemeinsam", die nicht durch das Insistieren auf das Sorgerecht für das Kind (d.h. Vorlage der Bescheinigung "gemeinsames Sorgerecht") umgangen werden kann.
    Die Auskunft vom Familienrechtsanwalt war ähnlich ernüchternd: Ist das Geld erst mal weg, kann man es eventuell mit sehr viel Aufwand wiederbekommen aber auch hier sind die Kosten meist höher als die Summe, um die es geht. Da es sich hier im weiteren Sinne um eine Angelegenheit des Familienrechts handelt, wird auch keine Rechtschutzversicherung hier die Kosten übernehmen. Die Banken in die Verantwortung zu nehmen, ist illusorisch - auch hier wären die Kosten des Rechtsstreits in keinem Verhältnis zu den Summen, um die es da in der Regel geht.


    Konkret gibt es in meinem Umfeld derzeit den Fall, dass ein Umgangselternteil im vergangenen Sommer die Konten der Kinder trotz Vorgabe "gemeinsame Verwaltung durch die Eltern" erleichtert hat weil ein Motorrad repariert und betankt werden musste. Da der Umgangselternteil vorhatte, mit diesem Motorrad gemeinsam mit dem neuen Partner die Kinder "auf einen Kaffee" zu besuchen, sieht er keinen Anlass, das vom Sparkonto der Kinder abgeholte Geld zurückzuzahlen. Seine Präsenz sei für das Kindeswohl wichtiger als ein paar Euro auf dem Konto.


    In einem anderen Falle hat der Umgangselternteil auf der Auszahlung des Geldes des Kindes bestanden, da er wünschte, damit für den Umgang ein Kinderzimmer in seiner Wohnung neu einzurichten. Es sollte hier an nichts gespart werden müssen, das Kind hätte "das Beste" verdient. Da das Kind diesem Wunsch des Umgangselternteils zugestimmt hatte und endlich dieses wunderschöne Prinzessinnenbett haben wollte, dessen Anschaffung das betreuende Elternteil immer abgelehnt hatte, musste der Betreuungselternteil (das von ihm angesparte!) Geld hierfür freigegeben.


    Man sollte auch bedenken: Wenn der andere Elternteil ein wenig saumselig ist bei der Erfüllung von Wünschen nach einer Unterschrift, kann es bei gemeinsamem Sorgerecht schwer sein, mit den Geldern zu arbeiten. Es wäre ja bei jeder Neuanlage (Transferieren von Tageskonto-Geld A nach Anlageform B) die Unterschrift des anderen Elternteils notwendig.


    Ich selbst sehe grundsätzlich keinerlei Notwendigkeit oder Rechtsgrundlage, Geld, das ich oder meine Familie für die Kinder erarbeiten und bereitstellen vom Vater mit-verwalten zu lassen. Ich vertraue ihm meine Gelder auch dann nicht an, wenn sie eines Tages den Kindern übereignet werden sollen. Aus diesem Grunde läuft einiges davon auf meinen Namen, mit anderen Geldanlagen wurden Vertrauenspersonen beauftragt.


    Im Gegenzug verwaltet der Vater Gelder, die er ansparen würde falls er Derartiges eines Tages wichtig finden würde selbstverständlich auch ohne mein Hineinregieren. Konsequenterweise lehne ich sogar den Wunsch seiner Eltern ab, ich möge Gelder von ihnen direkt entgegen nehmen und für die Kinder sicher anlegen. Auch dies obliegt natürlich dem Vater. Dass er derartige Gelder in der Vergangenheit unter anderem für die Unterhaltszahlungen der Kinder genutzt hat (mit der Aufforderung, das sei Geld seiner Eltern, ich hätte das gefälligst jetzt nachweislich auf die Konten der Kinder einzuzahlen statt zu verbrauchen) ist zu akzeptieren.


    Gelder, die die Kinder selbst ansparen, verwalten diese selbstverständlich auf ihren Konten.
    Diese Konten wurden vollkommen ein Einklang mit den geltenden Gesetzen angelegt und werden engmaschig vom Vater kontrolliert.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Wir haben auch gemeinsames Sorgerecht. Obwohl da sehr viel Vertrauen ist wollten wir den Vermerk
    " Abbuchung nur mit gemeinsamer Zustimmung". Dies ging nicht !Da war bei keiner der Banken die
    Möglichkeit gegeben :kopf:kopf
    Auch brauchte ich - KEIN SCHERZ - Unterschrift vom KV um Konto für Sohn zu eröffnen.
    Ich finde und empfand das als absolut unverschämt ! Aber da war nichts zu machen.
    Was ihr machen könnt sind Anlagen mit Langlaufzeit.wie Rentenversicherung,Bausparen…etc ( diese sind nur auszahlbar wenn gekündigt werden)
    dazu brauchst allerdings auch beide Unterschriften ;)
    Bei alleiniger finanzielle Sorge musst du vor einem Gericht begründen wieso dies der Fall ist KV hat anerkanntes Alkohol/Drogenproblem / Schwerkriminell
    psychische Erkrankung etc…diese müssen aber wirklich schwer ausgeprägt sein und natürlich nachweisbar.
    Besser ist es wenn er die finanzielle Sorge freiwillig,schriftlich und evtl notariell beglaubigt abgibt. Das könnte evtl. funktionieren

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Verstehe ich nicht ganz, warum eure Banken das nicht können. Unsere Tochter hat auch ein Sparbuch auf der hiesiegen Raiffeisenbank. Nach der Trennung habe ich das sofort ändern lassen, so daß beide Sorgeberechtigtigen nur gemeinsam drauf zugreifen können. Da kommt keiner von uns alleine dran. Gibt es sogar Vordrucke für.


    Na ja, Ex ist alleine drangekommen, da die Bank einen Fehler gemacht hat und vergessen hat, die Kartenabhebung zu sperren. Ich bin dann nur zur Bank, die haben Geld anstandslos ersetzt und ihren Fehler eingestanden. Ex zahlt an denen jetzt das Geld zurück, was sie zu unrecht erhalten hat.


    Solche sog. Und-Konten sind in der Bankenwelt nebne dem sog. "Oder-Konto", wo jeder alleine früber verfügen darf, üblich. Da wird nur einer alleine dran kommen, wenn er dies mit gerichtlichen Beschluss macht, wäre beim Kinderkonto dann ASR-Bescheinigung.

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    Friedrich Schiller