Rechte des Vaters?

  • Hi,

    Ich denke die Mutter will dem Kind auch nicht schlechtes und hat sich da sicher keinen Kerl ausgesucht, bei dem sie solche Bedenken hat.
    Selbst wenn - 100 % Sicherheit wird es nicht geben. Dazu muss die Mutter nicht mal außer Haus sein.

    Naja, so wie ich das verstanden habe, wechseln die Freunde ja öfters, und die Kleine bekommt alles mit.
    Da würde ich mir auch so meine Gedanken als Vater machen.


    Gewitterhexe, versucht Beide auch mal zu relaxen, an den Kleinigkeiten die die Welt so bietet und viele überhaupt nicht sehen/riechen/fühlen.
    Herbst riechen, fühlen, einfach genießen lernen. Urlaub kann auch ein Ausflug in die Natur sein.
    Mit dem Zusammenziehen würde ich warten.


    Grüße
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Die Kindsmutter hat nun mitgeteilt, sie habe das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt.
    Mein Freund ließ sich davon nicht wirklich beeindrucken und meinte, sie hätte keinerlei Gründe es zugesprochen zu bekommen. Darauf sagte sie, na dann würde sie es vielleicht wieder zurück ziehen.


    Wir sind gespannt.

  • Die Kindsmutter hat nun mitgeteilt, sie habe das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt.

    Da bin ich mal auf die Begründung gespannt.


    Grüße
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wir auch. ;)


    Sie wird wahrscheinlich darauf Bezug nehmen, dass der KV etwas dagegen hat, wo sich das Kind aufhält, während der Betreuungszeit durch die Mutter und dass der KV die Kleine (ihrer Meinung nach) immer zu spät zurückbringt, ihr nicht Bescheid sagt wann (was so auch nicht stimmt), etc.

  • Und was hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Bestimmung des Wohnortes) damit zu tun??? :frag


    Ich würde mal sagen, die Mitteilung ist nichts als heiße Luft, vor allem mit der Erwiderung, dass sie es dann vielleicht wieder zurückzieht. :muede :laber

  • Hi,


    was mir in den Sinn kommt, vlt. gibt´s Krach bei der KM und Tochter.
    Und Kind sagte, dann ziehe ich eben zu Papa. ;-)


    Grüße
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Das traue ich der Kleinen Maus sogar zu. Die ist so Papa-verliebt ;) , sagt auch direkt ihre Meinung wenn ihr was nicht passt und hat auch das schon mal zu ihrer Mutter gesagt (dass sie zum Papa zieht).


    Laut Aussage der KM hat sie ja auch ein Formular ausgefüllt, was diesen Antrag angeht. Seit wann geht sowas über Formular?

  • Hi,


    habe ich´s mir doch gedacht :D


    Es gibt Musterformulare, auch bei RA, für den Antrag des ABR.
    Goggel mal ...
    Vlt. meint EXelchen das.


    Grüße
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Was mir beim durchlesen so in den Sinn kam; vielleicht ist genau der jetzige Partner der, der die KM "aufwiegelt" mit seiner Eifersucht? Der es nicht möchte, das der Ex (kann ja immer noch Konkurrent sein) in der Wohnung ist und die KM das jetzt umsetzt? Sie deshalb nicht mehr wollte/will das der KV in die Wohnung kommt? Vielleicht ist es der neue Partner, der die "Papa"-Rolle will und ihr diese ganzen Flusen in den Kopf gesetzt hat? :?:

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Alles möglich Grace. Haben wir auch schon gedacht.


    Daher ja auch vielleicht seine Aussage, mein Freund hätte zu ihm gesagt er bringt die Kleine gegen eine bestimmte Uhrzeit zurück, was aber so gar nicht stimmt. Da versucht vielleicht jemand aufzuhetzen.
    Alles möglich, keiner weiß es genau.

  • Muss ja auch nicht stimmen, ist nur so ein Bauchgefühl von mir. Aber für mich liest es sich so das da jmd. jemanden aufhetzt.

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Grace, dasselbe Bauchgefühl hatte ich auch sofort nachdem ich hörte, der Neue hätte gesagt, mein Freund hätte ne bestimmte Bringzeit genannt und dem war nicht so. Da scheint jemand Fäden zu spinnen.

  • Momentan wohnt der neue Freund der Mutter bei der Mutter mit in der Wohnung. Ob ein Umzug geplant ist glaube ich jetzt nicht wirklich aber man weiß ja nie.
    Nein, bisher hat mein Freund, also der KV, noch nicht so etwas vor wie das alleinige ABR zu beantragen. Wir warten erstmal ab.

  • Hi,

    Nein, bisher hat mein Freund, also der KV, noch nicht so etwas vor wie das alleinige ABR zu beantragen. Wir warten erstmal ab.

    würde ich jetzt auch nicht tun. Bekommt erstmal Ruhe....irgendwie. :rolleyes:
    Ich denke das ergibt sich von selbst.


    Grüße
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • nur mal so als gedankenansatz:
    wie ich es verstehe hat dein freund dauerhaft frühschicht 6 tage die woche?
    und momentan betreut er sie 3 nachmittage (ca 13-20 uhr) die woche - also mittagessen, hausaufgaben, noch 1,2 std freizeit, sofern tochter keine freundinnen besucht, abendessen, bett?


    ob ihr mit der klassischen regelung da nicht sogar besser fahrt?
    vorteile, die ich sehe:
    zb freitag mittag ab schule bis sonntag abend alle 14 tage - wäre im schnitt mehr stunden/woche als bisher, vor allem zusammenhängend = zeit fürs miteinander, aber auch streit, versöhnung und mal langeweile - alltag halt.


    - die km kann dem kv nicht mehr dreinreden wo und wie lange er sich mit kind aufhält - es wäre seine sache, wenn er ab freitag mit tochter bei dir zeit verbringt (und du dich am sa während der arbeitszeit um sie kümmerst)


    sofern das von deiner und deines kindes seite aus überhaupt eine option ist, würde ich die situation so doch deutlich entzerrt empfinden.

  • Hi, er arbeitet auch Sonntags. Er hat nur alle drei Wochenenden mal ein Wochenende frei, wäre also auch samstags und sonntags weg. Alle 2 Wochen seine Kleine nur zu sehen möchte er nicht was ich auch verstehen kann. Es ist vielleicht mehr Zeit am Stück aber dazwischen sieht er sie gar nicht. Nee, da bekommt er noch weniger mit.
    Wir hoffen darauf dass es leichter wird, je größer die Kinder werden. Wenn wir dann irgendwann mal zusammen wohnen sollten und die Kleine groß genug ist kann sie ja auch zweimal die Woche hier übernachten oder eben dreimal und von hier aus in die Schule.

  • So, es scheint soweit zu sein: Mein Freund hat heute eine Vorladung fürs Gericht bekommen. Die Kindsmutter hat den Antrag auf alleiniges ABR wirklich duchgezogen.


    Was erwartet ihn da nun? Ich selbst hatte das ja nicht mit unserem KV. Wie kann er sich auf ein solches Gespräch vorbereiten, was wird da gefragt, wird die Kleine da auch schon befragt, ist das ein Vorgespräch oder schon direkt nen Termin? Was mich ehrlich gesagt, sehr wundern würde, bei den Vorlaufzeiten für Gerichtstermine...


    Ich werde ihn selbstverständlich zu diesem Termin begleiten (bis vor die Bürotür, rein werde ich sicher nicht dürfen). Da muss er nicht alleine durch den Mist :huh:

  • Ich weiß immer noch nicht was sie mit dem ABR will - es würde doch nur bei einem Umzug zum tragen kommen :hae::hae::hae:


    Umgang ist und bleibt Umgang und ist davon unberührt.


    Wann soll denn das Kind alt genug für Übernachtungen sein ?
    Er muss seinen Standpunkt festlegen, dafür würde ich mir einen Anwalt nehmen, da es eine Fahrt ins "blaue" ist, kann er sich auch schlecht
    vorbereiten.