Umgangsvereinbarung gescheitert?

  • Vorab der Link zu meinem anderen Thread, der nun rund 4 Monate alt ist und in dem ich unsere Situation vor der Umgangsvereinbarung schilderte. Gerichtliche Umgangsregelung, Elternkonsens Teil 1



    Heute empfinde ich die Vereinbarung als gescheitert. Das erste Umgangswochenende, Ende Mai, fand wie besprochen statt-Pfingstmontag ließ der Kindsvater, ohne Bescheid zu geben, ausfallen-das zweite Umgangswochenende, Anfang Juli, verschob mein Ex um eine Woche und verlängerte es um eine Stunde, weil er keine Zeit hatte, L. heimzufahren. Das war es dann auch schon.


    In diesem Zeitraum telefonierten die beiden zweimal kurz, jeweils am Tag vor den Treffen. Gelegentliche SMS oder WhatsApp-Nachrichten kommen für meinen Ex weiterhin nicht in Frage, seine E-Mail-Adresse teilt er weder L., noch mir mit. Diverse Schul-und Vereinstermine (Sommerfeste, Konzert, Tag der offenen Tür usw.) sprach ich meinem Ex auf die Mobilmailbox-leider nahm er an keiner Veranstaltung teil.


    Ende Juli rief L. seinen Vater an und erklärte diesem, dass er die letzten beiden Sommerferienwochen nicht bei ihm verbringen wird. L. wünschte bereits bei Gericht eine unverbindliche Ferienregelung und keine festgesetzte Zeit-leider wurde dieser Wunsch ignoriert. Mein Ex gab sich L. gegenüber einverstanden und rief mich eine Stunde später an, um mir seine Enttäuschung und sein Unverständnis mitzuteilen. Wir verabredeten eine Verlängerung des August und des Septemberumgangs, um die beiden Ferienwochen zu reduzieren und zu splitten.


    Am regulären Umgangswe August glänzte der KV dann mit Abwesenheit, war telefonisch nicht erreichbar, rief mich stattdessen eine Woche später an und forderte seinen ihm zustehenden Umgang. L. befand sich allerdings zu diesem Zeitpunkt auf einem Wochenendausflug mit seinem besten Freund und so fiel der August aus. Das selbe Spiel wiederholte sich Anfang September: der verabredete Umgang fiel aus. Dieses mal telefonierte ich meinem Ex nicht hinterher, denn L. verkündete, keinen Kontakt zu seinem Vater haben zu wollen.


    Letzte Woche rief mein Ex, nach mittlerweile 7 Wochen, zweimal bei L. an, aber L. nahm die Anrufe nicht an und rief auch nicht zurück. Daraufhin setzte sein Vater sich mit mir in Verbindung und wir führten ein langes Telefongespräch. Ich berichtete ihm, dass L. äußerst verärgert ist und keinen Kontakt wünscht. L. fühlt sich vera***** und nicht ernst genommen. Die Gerichtssache steht mehr denn je zwischen den beiden, weil ungeklärt und unverdaut. L. sagt, es habe sich nichts verändert. Sein Vater sei gleichbleibend desinteressiert und unzuverlässig (wie vor der Umgangsfestsetzung) und erwarte weiterhin, L. steht parat, sobald sein Vater es wünscht. Mein Ex konnte diese Begründung weder nachvollziehen, noch akzeptieren und forderte mich auf, härter durchzugreifen und L. notfalls zum Umgang zu zwingen, denn es sei sein Recht als Vater-immerhin sorgt er ja auch für ihn (in Form von Unterhalt). Ich gab zurück, dass ich L. gut zurede (bezüglich der beiden nicht angenommenen Anrufe bekamen L. und ich uns bspw. richtig in die Haare. Ich hieß und heiße es nicht gut, wenn er sich "tot stellt". Er begründete seine Vogel-Strauß-Methode damit, dass er ohnehin nicht gegen seinen Vater ankäme...dieser würde ihn nicht verstehen, ihm ständig das Wort im Mund verdrehen und ihn schlussendlich mit Vorwürfen überhäufen), ihn allerdings nicht zu weiteren Treffen zwingen werde. Ich gab meinem Ex den Ratschlag, einfach mal präsenter zu sein. Er musste arbeiten, als L. sein letztes Konzert hatte-kein Thema. Aber weshalb rief er nicht einfach am nächsten Tag an und erkundigte sich, wie der Abend war? Ich sagte meinem Ex, ich würde an seiner Stelle wöchentlich anrufen. Aktuell verweigert sich L.-wahrscheinlich gäbe er seine Verweigerungshaltung auf, sobald er bemerken würde, dass es seinem Vater ernst ist. Solche Gespräche führen mein Ex und ich seit 12 Jahren regelmäßig einmal im Jahr. Wie auch schon in der Vergangenheit stimmte er mir teilweise zu, gab an, sich in den nächsten Tagen zu melden und erklärte mir am Ende des Telefonats mit autoritärer Stimmlage, er lässt L. diesen Monat seinen Willen. Im Oktober erwartet er den vereinbarten Umgang, ohne Theater und ohne Diskussionen.


    Das Telefongespräch liegt jetzt 10 Tage zurück. Natürlich rief er nicht an. Wahrscheinlich meldet er sich in 2 Wochen und erwartet einen umgangsbereiten L. ...nur fürchte ich, dass L. auch in 2 Wochen nicht bereit sein wird, mit seinem Vater zu reden, geschweige denn ihn zu treffen.



    Ich weiß nicht mehr weiter!


    In mir sträubt sich alles, L. gegen seinen Willen zum Umgang zu zwingen!


    Wahrscheinlich hätte ich schon längst "unseren" Jugendamtsmitarbeiter anrufen müssen-hab ich nicht. L.s Reaktion mach dem JA-Gespräch im Mai sitzt mir noch in den Knochen und ich habe Angst, den Herren mit ins Boot zu holen.



    Hat jemand vielleicht eine Idee?

  • Hallo,


    einer gerichtlich gebilligte Umgangsregelung ist grnds. einzuhalten. Allerdings sind sie bei dem geschilderten Verhalten nicht verpflichtet Ersatztermine zu ermöglichen. Das Jugendamt kann an den gerichtlichen Regeln nichts ändern, sondern nur eine einverständliche Regelung mit gestalten. Der KV scheint hier aber wenig bereit zum konstruktiven handeln.
    Wie alt ist das Kind?


    Wenn das Kind älter als 12 ist und den Umgang aus verständlichen Gründen nicht will, so könnte eine Abänderung des Umgangstitels bei Gericht Erfolg haben.
    Da Sie ja auch das Kind einwirken damait es den Umgang wahrnimmt kann man Ihnen jedenfalls keinen Vorwurf machen.


    Gruß


    RA Bergmann


  • Hallo RA Bergmann,



    vielen Dank für Ihre Antwort.


    Wir hielten via Umgangsvereinbarung fest, dass in Ausnahmefällen (sprich, sofern der Kindesvater am Umgangswochenende arbeiten muss) der Umgang verschoben werden kann. Ferner muss der KV frühzeitig (3 Wochen vor dem ausfallenden Termin) Bescheid geben und einen Ausweichtermin vorschlagen.


    Mein Sohn wird im Dezember 12 Jahre alt.


    Eine gerichtliche Regelung strebe ich derzeit nicht an. Der letzte Gerichtstermin und die damit verbunden Gespräche mit den Anwälten, dem Jugendamt und der psychologischen Beratungsstelle waren für meinem Sohn sehr schlimm und abschreckend und ich möchte ihn nicht schon wieder einer derartigen Situation aussetzen.

  • Der letzte Gerichtstermin und die damit verbunden Gespräche mit den Anwälten, dem Jugendamt und der psychologischen Beratungsstelle waren für meinem Sohn sehr schlimm und abschreckend und ich möchte ihn nicht schon wieder einer derartigen Situation aussetzen.

    Was will dein Sohn denn? Keinen Umgang mehr? Oder das KV vernünftig auf Ihn eingeht?


    Keins von beiden ereicht er wenn er nicht mit Ihm redet oder den Gerichtsweg besschreiten will. Die beiden brauchen jemanden Neutralen der vermittelt. Die Rolle kann selten von der KM übernommen werden.

  • Was will dein Sohn denn? Keinen Umgang mehr? Oder das KV vernünftig auf Ihn eingeht?


    Keins von beiden ereicht er wenn er nicht mit Ihm redet oder den Gerichtsweg besschreiten will. Die beiden brauchen jemanden Neutralen der vermittelt. Die Rolle kann selten von der KM übernommen werden.


    L. sagt, er sei durch mit seinem Vater und möchte mit diesem nichts mehr zutun haben. Er habe ihm (nicht zuletzt mir zuliebe) diese letzte Chance gegeben, welche sein Vater nicht genutzt habe. (Anmerkung: die Bezeichnung "Chance geben" brachte erstmalig der Mitarbeiter des sozialen Dienst ins Spiel. Seit diesem Gespräch betrachtet mein Sohn den väterlichen Umgang unter diesem Aspekt)


    Vor wenigen Monaten gab es neutrale Vermittler. Gebracht hat es nichts positives-ganz im Gegenteil. Sowohl der JA-Mitarbeiter, als auch der Familienrichter haben meinem Ex sehr deutlich erklärt, dass er seine Verantwortung (betreffend des Aufbaus einer Vater-Sohn-Beziehung und der Kommunikation der beiden) nicht auf den Jungen übertragen kann. ER ist der Vater und muss endlich aktiv werden. L. schilderte zuvor dem Familienrichter unter 4 Augen seine Empfindungen und formulierte seine Wünsche bezüglich des Umgangs.


    Gespräche zwischen Vater und Sohn gab es sowohl vor der Gerichtssache zuhauf, nach dem Gerichtstermin suchte L. es nach eigenen Angaben zweimal das Gespräch. Sein Vater weiß, dass L. zu den besagten beiden Treffen (in den letzten 4 Monaten) überredet wurde. Er kennt L.s Haltung und weiß von seinem Ärger und Enttäuschung (bezogen auf den Umgangsfestsetzungsantrag). Er vertritt die Meinung, dass der Junge da halt durch muss. Für ihn (KV) war es vor Gericht auch nicht schön (Zitat:"und jammer ich etwa rum?). Die Frage, ob L. zu seinem Vater möchte oder nicht, steht nicht zur Diskussion-er (KV) hat das Recht auf Umgang, folglich kommt der Junge, egal ob er möchte oder nicht.


    Unter diesen Umständen ist L. nicht bereit, auch nur ein Wort mit seinem Vater zu reden.

  • Hallo,


    Ihrer Schilderung zufolge hat der zuständige Richter bereits eine ziemlich eindeutige Meinung.
    Meiner Erfahrung nach sind Verfahren, welche in einer solchen Situation entstehen nicht wirklich komplex und bei weitem nicht so belastend wie ein eigentliches Umgangsverfahren. Außerdem zeigt die Erfahrung aus vielen ähnlichen Situationen auch, dass solche Elternteile mit ihrer "Leistungserwartung" erst aufhören, wenn ihnen unmissverständlich klar gemacht wurde, dass dies so nicht geht.
    Ich finde es sehr gut, dass sie versuchen ihrem Sohn den Vater zu erhalten. Aber vielleicht macht es Sinn dem Vater Grenzen aufzuzeigen.
    Handelt es sich um eine gerichtliche Umgangsvereinbarung? Dann kann man per einfachem Antrag einen Hinweis auf Ordnungsmittel vom Gericht erwirken, gem § 89 FamFG. Ein rein schriftliches Verfahren.
    Hält der KV sich nicht an die Regelungen, so ist er dann deutlich im Unrecht.
    Wenn das Kind selbst den Umgang nicht, oder nicht so will kann man eine Abänderung der Umgangsvereinbarung erhalten. Allerdings würde ich davon nach ihrer Schilderung eher abraten (momentan). Es macht aber sicherlich Sinn sehr deutlich auf die genaue Einhaltung der Vereinbarung hinzuwirken. D.h., Ausweichtermine nur, wenn er tatsächlich 1. arbeiten muss (nachzuweisen) und 2. 3 Wochen vorher Bescheid gegeben hat.


    Wenn der Junge die Termine wirklich nicht mehr will, so wird das dann wahrscheinlich nur über ein gerichtliches Verfahren regelbar sein.


    MfG


    RA Bergmann


  • L. erklärte dem JA-Mitarbeiter und unserem zuständigen Familienrichter, er möchte keine festgelegten Umgangstermine, sondern Treffen nach vorheriger telefonischen Absprache (so wünschte und handhabte es sein Vater bisher). Als Begründung gab L. an, er möchte weiterhin selbst über seine Wochenende-Aktivitäten entscheiden können. Es widerstrebt(e) ihm, an Treffen mit Freunden, Veranstaltungen des Sportvereins usw. nicht teilnehmen zu können, weil "Papa-Wochenende" ist (mein Ex zeigte in der Vergangenheit leider keinerlei Verständnis und Interesse für L.s Freizeitaktivitäten und (Zitat:) "sieht es nicht ein, Taxi zu spielen"). In seinem Beschluss, erklärte daraufhin der Familienrichter, er kann L.s Wunsch nachvollziehen. Da der Kindesvater allerdings einen Antrag auf Umgangsfestsetzung gestellt hat, können wir jetzt nicht sagen "wir lassen es einfach mal laufen und verabreden Termine nach Absprache". Dies habe er auch L. erklärt und bat ihn, sich zu überlegen, welchen Kompromiss er eingehen kann (die maximale Anzahl an Umgangstreffen betreffend). L. sprach sich für maximal einmal im Monat aus-dies wurde dann im richterlichen Beschluss übernommen.


    Meine Idee, Vater und Sohn jemanden (evt. ein Mitarbeiter des JA oder der psychologischen Beratungsstelle) zur Seite zu stellen, der/die bei einer Annährung behilflich sein kann, wurde von meinem Ex abgelehnt und vom Familienrichter gänzlich ignoriert. Nicht (nur) die Unzuverlässigkeit von L.s Vater ist das größte Problem. L. kennt es nicht anders und kann sich darauf einstellen. Meines Erachtens sitzt der Ursprung sehr viel tiefer und ist von zwischenmenschlicher Natur. Es gibt so viel Ungeklärtes zwischen den beiden-genau an diesem Punkt brauchen sie Hilfe von Außen. So, und jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen-jetzt lässt sich L. nicht mehr zähneknirschend überreden, sondern verweigert den Kontakt zu seinem Vater gänzlich.


    Offen gestanden möchte ich gar nicht, dass mein Ex mit Ordnungsmittel belegt wird. Das vergiftet das ohnehin schon angespannte Verhältnis nur noch mehr-nicht nur zwischen uns Erwachsenen, sondern auch zwischen ihm und seinem Sohn.


    Weiterhin spreche ich mich vehement gegen einen absoluten Kontaktabbruch aus. L. ist aktuell mehr als verärgert-das verstehe und akzeptiere ich. Er möchte momentan seinen Vater weder sehen, noch hören-auch das akzeptiere ich. Jetzt wäre sein Vater gefragt. Dieser müsste ihm jetzt verdeutlichen: "OK, du magst mich gerade nicht-ich bleibe trotzdem am Ball, denn mir liegt daran, dass das mit uns beiden funktioniert". Dann könnte ich positiv auf L. einwirken, ihn dazu aufmuntern, sich mit seinem Vater und der Beziehung der beiden auseinander zu setzen. Doch so, wie es in den letzten Monaten lief, sind mir leider die Hände gebunden. Ich bin am Ende mit meinem Latein.

  • Hallo,


    Sie haben eine sehr bewundernswerte Einstellung.
    Leider sind dann die Grenzen des Rechts erreicht. Da kann man nur hoffen, dass sich der KV irgendwann fängt. Und der Junge damit umgehen kann, dass der Vater so unzuverlässig ist.


    Alles Gute


    RA Bergmann


  • Vielen Dank für Ihre freundlichen Worte und Ihren Bemühungen!


    Bis zu dieser unangenehmen Gerichtssache lief es m.E. einwandfrei. Die beiden trafen sich, mal häufiger, mal seltener, alle waren zufrieden mit der Situation. Auch L.s Vater. Er will die feste Terminierung doch überhaupt nicht-dies zeigte er in den vergangenen Wochen nur zu deutlich. Zudem sprach er sich in den beiden Gesprächen, die L. mit ihm führte, gegen die Umgangsvereinbarung aus, bemängelte die Hol-und Bring-Pflicht (die er bei Gericht selbst vorschlug) und äußerte sich missbilligend über die festen Zeiten. Sein Antrag bei Gericht war eine Kurzschlusshandlung, die mich treffen sollte (meine Beistandschaft bat ihn zuvor um Offenlegung seiner finanziellen Situation, um den typischen 2-Jahres-Check der Unterhaltszahlungen zu veranlassen)-dies sagte er mir, während unseres Telefonats vor 14 Tagen, offen und direkt. Mit diesem Antrag hat er den Stein ins Rollen gebracht-und seine Reaktion hinterher macht es nicht besser.


    Mir stellt sich nun die Frage, ob es schlauer wäre, das Jugendamt mit ins Boot zu holen. Ich kann gerade nicht abschätzen, ob dies die Situation ent-oder verschärfen würde-ob L. diese Hilfestellung benötigt und annimmt oder ob es ihn noch mehr verkrätzt.

  • Unter diesen Umständen ist L. nicht bereit, auch nur ein Wort mit seinem Vater zu reden.

    Verfahrene Kiste. Es ist schade das beide sich nicht auf den anderen zu gehen können.


    Kannst und willst Du noch was machen? Ausser Zeit gewinnen?

  • Hallo,
    als erstes : ich bin auch beeindruckt , was du dir für Gedanken machst und eindringlich versuchst , Umgang weiterhin für dein Kind zu realisieren .
    Ich finde aber auch, dass die gegenwärtige Haltung und der Wunsch von L., den Vater derzeit nicht sehen zu wollen ,i rgendwo auch akzeptiert und dem Rechnung getragen werden sollte.


    Kindisch hat sich doch nach dem gelesenen für mich nach- meinem Eindruck- eher allein der KV verhalten:
    Nur um Dir eins auszuwischen wegen der turnusmäßigen Unterhaltsprüfung ( die doch normal und nicht persönlich "gegen ihn" gerichtet ist???) ein Umgangsverfahren einzuleiten ist doch zu albern.
    Und was hat es ihm gebracht?
    Sein Kind ist genervt und will jetzt nicht mehr...


    Da muss der KV jetzt eben mal erwachsen (!) damit umgehen ( wenn er das kann ?)
    Ursache und Wirkung kann ich dazu nur sagen...
    Natürlich hoffe ich für L., dass, wenn "man" jetzt mal Ruhe einkehren lässt, er irgendwann wieder sich auf Umgang mit seinem Vater freuen und ihn auch geniessen kann...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:


  • Ich befürchte, mit einem Anruf beim JA schlafende Hunde zu wecken und L. wiederholt Gesprächen auszusetzen, die er nicht führen möchte und die ihn verunsichern. Aus diesem Grund wurde ich bisher auch noch nicht in diese Richtung tätig.


    Unser zuständiger JA-Mitarbeiter gehört leider nicht zur feinfühligen Sorte Mensch-er erklärte L. sehr deutlich, dass dieser sehr wohl eine gewisse Umgangspflicht hat, dass er seine Wünsche denen seines Vaters anpassen muss und dass ihn (Sacharbeiter) die Vergangenheit nicht maßgeblich interessiert, sondern dass L. nach vorne schauen soll. Auch wenn ich den Ansatz dieser Aussage nachvollziehe und teile, darf meines Erachtens jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass in der Vergangenheit die Wurzel allen Übels liegt. Die schwache Vater-Sohn-Bindung kommt ja nicht von Ungefähr.


    Nach der Verkündung des richterlichen Beschlusses unterhielten wir uns vor der Tür noch eine Weile mit dem Sachbearbeiter. Ich fragte ihn, ob der Umgang eine Woche später ganz normal stattfindet oder ob Vater und Sohn sich zuvor andernorts treffen und begleitet aussprechen (bspw. in den Räumlichkeiten des JA oder bei der Beratungsstelle, mit der ich zu diesem Zeitpunkt in Kontakt stand). Der Sachbearbeiter erklärte mir lachend, dass so etwas nicht vorgesehen sei. Wie ich mir denn das vorstelle. L. habe allerdings jederzeit die Möglichkeit (sofern es zu Unstimmigkeiten kommen sollte), sich mit dem JA in Verbindung zu setzen. Na klar, mein 12-jähriger ruft einfach so den für ihn unsympathischen und fremden JA-Mitarbeiter an und klagt diesem sein Leid. :rolleyes2:

  • Verfahrene Kiste. Es ist schade das beide sich nicht auf den anderen zu gehen können.


    Kannst und willst Du noch was machen? Ausser Zeit gewinnen?


    In der Vergangenheit hat sich das mit der Zeit immer entspannt. Allerdings war es jedes mal mein Ex, der den Kontakt einschlafen ließ (und nicht der Junge-mit dieser Situation habe ich noch keinerlei Erfahrungswerte).


    Mein Ex ist L.s Vater und gehört somit definitiv zu L.s Leben. Welche Rolle er spielen möchte, liegt leider nicht in meiner Macht-das müssen die beiden hinbekommen. Ich kann lediglich aufpassen, dass L. sich nicht aus Ärger oder Enttäuschung gänzlich von seinem Vater abwendet. Zumal er ja noch gar nicht erfassen kann, wie weitreichend ein solcher Entschluss wäre. Sofern mir mein Ex freie Hand lässt, gestehe ich L. seinen derzeitigen Ärger zu und lasse ihn runterkommen. Ich kann meinen Sohn recht gut einschätzen und gehe deshalb davon aus, dass er in einigen Wochen zugänglicher und gesprächsbereiter sein wird.


    Ich habe mir bereits einen Termin bei der Beratungsstelle geben lassen, welche ich vor 5 Monaten auch schon aufsuchte. Ich habe einfach Angst, betriebsblind zu sein und in Folge dessen falsche Schlussfolgerungen und Entscheidungen zu treffen. Aus diesem Grund wünsche ich mir einen neutralen Blick von Außen.


  • Ich war so alt, wie L. heute, als mein Vater verstarb-ich weiß also wie es ist, ohne Vater aufzuwachsen. Auch wenn die Umstände heute natürlich gar nicht mit meiner Vergangenheit zu vergleichen sind, möchte ich vermeiden, dass L. eine ähnliche Jugendzeit vor sich hat. Er darf sich über seinen Vater ärgern-das ist allemal besser, als das Gefühl alleine zu sein. Auch wenn sein Vater nicht der typischen Vaterrolle entspricht und die Beziehung der beiden vom Normalen abzuweichen erscheint, so hat er in den vergangenen Jahren viel gelernt (auf der emotionalen Ebene) und ist gereift. Noch vor 7 Jahren heroisierte L. seinen Vater und entschuldigte für sich das väterliche Verhalten. Er vermisste ihn, trauerte auch immer mal wieder und resignierte irgendwann. Zum Zeitpunkt seiner Einschulung fand er seinen eigenen Weg, mit der Situation umzugehen. L. war nicht (weiter) unzufrieden. Die Treffen der beiden fanden unregelmäßig statt, aber das war ok. Auch mit den Konflikten (sei es zwischen ihm und seinem Vater oder auch zwischen seinem Vater und mir) lernte L. zu leben. Von einem innigen und liebevollen Verhältnis waren die beiden stets weit entfernt-von einer Ablehnung, wie es derzeit der Fall ist, allerdings auch.


    Seine Reaktion auf die Unterhaltsüberprüfung dürfte mich an und für sich nicht überraschen. Die Unterhaltskosten sind sein wunder Punkt. Und L. ist mein wunder Punkt. Das weiß mein Ex, folglich brachte er den Stein ins rollen (zuvor hatten wir ein äußerst unschönes Streitgespräch-allerdings ist meinem Ex bewusst, dass Vorwürfe, Vorhaltungen und Beleidigungen an mir abprallen und mich nicht berühren). In der Vergangenheit reagierte er mit "Kontaktabbrüchen", sobald seine finanzielle Situation überprüft wurde-dieses mal versuchte er die gegensätzliche Richtung. Wobei ich noch nicht einmal glaube, dass er mit dem Vorhaben, den Umgang gerichtlich festsetzen zu lassen, einen Anwalt aufsucht. Sehr viel wahrscheinlicher ist, dass er sich mit Hilfe eines Anwalts gegen eine evt. Unterhaltserhöhung wehren wollte. Ich kann mir vorstellen, dass dieser ihm dann ans Herzen legte, auch gleich die Thematik "Umgangsvereinbarung" und "gemeinsame Sorge" anzugehen. Letzteres kam für meinen Ex allerdings (Gott sei es gedankt) nicht in Frage.

  • Ich kann meinen Sohn recht gut einschätzen und gehe deshalb davon aus, dass er in einigen Wochen zugänglicher und gesprächsbereiter sein wird.

    Ich wünsche Euch viel Glück. Ein Einlenken ist für alle Parteien von Vorteil. Leider ist es oft so das jeder meint bei dem Kompromis übervorteilt zu sein. :-) Dann ist er richtig gut.
    Nur lässt das schlechte Gefühl manchmal das nicht zu.

  • Pippilotta
    Hab vielen Dank für deine offenen Schilderungen.
    Ich habe das Gefühl, dein L. kann sich ganz schön glücklich schätzen mit so ner Mama :daumen
    Und was sein Vater sich und seinem Kind da selbst kaputt macht mit früher Kontaktabbruch und jetzt Gerichtverfahren und dessen Auswirkungen ist doch mehr als traurig .
    Leider erlebt man das immer häufiger bei ärgerlichen UETs wegen dem Unterhalt.
    Solch ein extrem unreifes und einem Erwachsenen (!) eigentlich nicht würdigen Verhalten wird öfter an den Tag gelegt als es für die betroffenen Kinder wünschenswert wäre... :kopf
    Denn diesen schadet " man" damit ja letzten Endes - nicht dem Expartner, den man treffen will.


    Und die die Situation verschärfenden Ratschläge mancher ( gottseidank nicht aller...) Anwälte sind dazu auch noch äußerst fatal !


    Zuletzt frage ich mich auch , WAS für ein Vorbild ist denn so ein Vater bzw. Elternteil ( UET-Mütter können/ machen dies nämlich auch mal gerne...) für rin Kind?


    Für L. wünsche ich weiterhin auf eine Beruhigung und Verbesserung der Situation auch für die Zukunft.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Das Elend nimmt kein Ende!


    Heute hatte ich endlich ein Telefongespräch mit unserem zuständigen Mitarbeiter des Sozialen Dienstes/Jugendamtes. Dieser erläuterte mir, dass L. in 3 Tagen das Oktober-Umgangs-Wochenende stattfinden lassen MUSS. Eine Verweigerung entspräche nicht dem Gerichtsurteil (btw: ist ein Beschluss das selbe wie ein Urteil?). Sollte L. den Umgang weiterhin verweigern, hätte sein Vater am Samstag die Möglichkeit, die Herausgabe des Jungen mittels einen Gerichtsvollzieher zu erzwingen.!


    Es gebe nun 3 Möglichkeiten: 1. L. trifft seinen Vater, wie laut Umgangsvereinbarung verabredet. 2. L., sein Vater und der JA-Mitarbeiter setzen sich zusammen und klären evt. Missverständnisse. 3. Ich stelle einen Antrag auf Abänderung der Elternvereinbarung. Mein Sohn spricht sich vehement gegen Punkt 1 und Punkt 2 aus. Punkt 3 habe keinerlei Erfolgsaussichten-sagt der JA-Mitarbeiter.


    Und jetzt?


    Eine Schuldfrage stellt sich für den JA-Mitarbeiter nicht. Ihm geht es lediglich um die Einhaltung des "Urteils". Die Verweigerung meines Kindes nimmt er nicht ernst-dann müsse ich eben auf L. einwirken und ihn notfalls gegen seinen Willen seinem Vater übergeben. L. kenne die Vereinbarung und war im Mai mit dieser einverstanden. Der Richter habe ihm die Wichtigkeit der Umgangstreffen erklärt. Ich erwiderte darauf, dass der Richter meinem Ex ebenfalls die Wichtigkeit anderweitiger Kommunikationswege erklärt hat-der JA-Mitarbeiter erwiderte, dass das nebensächlich sei. Im "Urteil" wurde lediglich der Umgang geregelt. Ich teilte dem Mitarbeiter mit, dass L. sich von seinem Vater vera***** fühlt, weil dieser weiterhin keinerlei Interesse zeigt, die Umgangszeiten ohne Absprache ausfallen lässt oder verändert und dass L. jetzt an einem Punkt ist, an dem er nicht mehr will. "Der Wille des Kindes ist nicht das Entscheidende, liebe Frau xy", erklärte mir der Mitarbeiter, "wir haben ein Urteil und nur das interessiert den Richter.".


    Und jetzt?


    Ich erreiche meine Anwältin nicht.


    Muss ich damit rechnen, dass am Samstag ein Gerichtsvollzieher vor meiner Tür steht? Und dann? Wie reagiere ich dann?

  • Oh man! :-(
    Es ist echt nicht zu fassen das KV hier den Weg über den
    Gerichtsvollzieher gehen lassen würde anstatt hier mal auf seinen Sohn
    zuzugehen.
    Umgang der sogar durch Gerichtsvollzieher erzwungen
    werden, bringen weder Kind noch Vater etwas. Das alles wirkt sich ja nun
    nicht unbedingt positiv auf die Vater- Sohn Beziehung aus. Es hat doch nur
    zur Folge das Kind Vater nochmehr ablehnt.


    Was sagt denn dein Ex zu einem Gespräch mit Kind beim JA?


    Ich habe leider keine Erfahrung mit einer solchen Situation und kann dir somit auch keinen wirklichen Rat geben, allerdings kann ich mir gut vorstellen wie hin und her gerissen du dich nun fühlen musst. Du willst doch nur das es Kind gut geht... und Kind braucht nunmal einfach noch etwas Zeit. Schade das KV ihm diese nicht lassen kann und vllt. auch mal an sich selbst arbeitet.


    Ich wünsch dir viel Kraft. :blume

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places