muss ich prozesskosten zahlen??

  • wenn ich wechsel, wer zahlt den Anwaltkosten, was sie bisher gemacht hat?

    hallo,
    danke für deine Antwort erstmal. Mein Baby geht schon in der Krippe, das kostet 400€ + mittagessen 2.5€ x ca. 20 Tage +pampers, freuchtücher, spielgeld, Getränkgeld.....
    die Miete kostet noch 800€, wie locker wenn ich 395€ noch zahlen denkst du? :-(

  • Als weniger problematisch erachte ich hier das Einkommen bzw. das Einnahmen-/Ausgaben-Verhältnis, sondern mehr die Monatliche Forderung von 395 €. Ich würde hier auch sagen: Wechsel den Anwalt oder nimm dir die Beistandschaft beim Jugendamt.



    danke danke danke für deine Ehrlich Vorschlag.
    Aber wenn ich jetzt wechsel zu JA, wer zahlt den Anwaltkosten, was sie bisher gemacht hat?
    Meine Anwaltin sagt, der Vater soll nicht nur das Unterhalt des kind zahlen, auch für mich. Die Lohndifferenz zwischen vom Schwangerschaft und jetztgers Einkommen. Das macht der JA nicht.
    Stimmt das?

  • danke danke danke für deine Ehrlich Vorschlag.
    Aber wenn ich jetzt wechsel zu JA, wer zahlt den Anwaltkosten, was sie bisher gemacht hat?
    Meine Anwaltin sagt, der Vater soll nicht nur das Unterhalt des kind zahlen, auch für mich. Die Lohndifferenz zwischen vom Schwangerschaft und jetztgers Einkommen. Das macht der JA nicht.
    Stimmt das?

    ´


    Hallo yuenan4022,


    ja das ist richtig. Der Kindsvater ist Dir gegenüber auch zu Unterhalt verpflichtet (falls er genug Einkommen hat) - das nennt sich dann Betreuungsunterhalt und Du hast Anspruch mindestens bis zum 3. Geburtstag des Kindes. .


    Da aber im Moment noch nicht einmal die Vaterschaft festgestellt wurde, solltest Du der Reihe nach vorgehen:
    - Die Beistandschaft betreibt die Vaterschaftsfeststellung
    - Danach kümmert sich die Beistandschaft um den Kindesunterhalt (bei dieser Gelegenheit muss der Kindvater sein Einkommen offenlegen)
    - Danach dann kann die Anwältin dann anhand der dann vorliegenden Gehaltsauskünfte des Vatrers abschätzen, ob Du Betreuungsunterhalt bekommen würdest und kann diesen für Dich einklagen.
    Weil die Anwältin dann weniger Aufträge von Dir hat, werden die Kosten hier dann geringer sein.


    Was Du der Anwältin jetzt bereits bezahlen musst, hängt davon ab, welchen Aufwand sie bisher hatte und ob Du sie bereits mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragt hast. Eine Beratung wirst Du aber auf jeden Fall bezahlen müssen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Meine Anwaltin hat mir am Anfange schon gesagt, wenn prozess endet, muss der vater alles zahlen, ink.Anwaltkosten, ich zahle nix. Deswegen habe ich sie beauftragt und untergeschrieben dass sie alles machen. Bisher habe ich 12 Post von Anwaltin bekommen für Kenntnissnahme, was gerade läuft. Jetzt ist so: Ich und mein Sohn haben TestProbe(Mundstrich) schon bei Gutachter abgegeben, der Vater sagt weil ich nicht ledig bin( Verunglimpfen) und macht er den Test nicht. Gleichzeitig habe ich auch Post von der Amt wegen diese PKH 395€ muss ich ratenzahlen....
    Wie viel muss ich zahlen, wenn ich jetzt zur JA wechsel? wieviel ist die Beratungskosten?


    Als weniger problematisch erachte ich hier das Einkommen bzw. das Einnahmen-/Ausgaben-Verhältnis, sondern mehr die Monatliche Forderung von 395 €. Ich würde hier auch sagen: Wechsel den Anwalt oder nimm dir die Beistandschaft beim Jugendamt.



    danke danke danke für deine Ehrlich Vorschlag.
    Aber wenn ich jetzt wechsel zu JA, wer zahlt den Anwaltkosten, was sie bisher gemacht hat?
    Meine Anwaltin sagt, der Vater soll nicht nur das Unterhalt des kind zahlen, auch für mich. Die Lohndifferenz zwischen vom Schwangerschaft und jetztgers Einkommen. Das macht der JA nicht.
    Stimmt das?

  • Die Lohndifferenz zwischen vom Schwangerschaft und jetztgers Einkommen. Das macht der JA nicht.


    Das stimmt, den Betreuungsunterhalt ermittelt das Jugendamt nicht.
    Aber die Frage ist, wenn der Vater irgendwann Kindesunterhalt zahlt - bleibt von seinem Netto nach Abzug des Kindesunterhaltes überhaupt noch etwas über für den Betreuungsunterhalt - 1000-1200 Euro netto darf er für sich behalten (Selbstbehalt)
    Wenn er z.B. beim Kindesunterhalt nur auf den Mindestsatz vom Richter berechnet bekommt, dann kannst du die Frage nach dem Betreuungsunterhalt schon so gut wie einstellen.
    Weißt du ungefähr wieviel Netto-Gehalt der Vater des Kindes bekommt ?

  • Yuenan. Du solltest immer einen schritt nach dem anderen machen. Zuerst einmal ist es wichtig, dass die Vaterschaftsfestellung durchgeführt wird. Dabei würde dir das Jugendamt helfen.
    Wenn die Vaterschaft festgestellt ist, muss Kindesunterhalt durchgesetzt werden. Dabei würde dir das Jugendamt helfen.


    Ein drittes Verfahren ist dann dein Betreuungsunterhalt. Das geht nur über den Anwalt. Den brauchst du aber frühestens erst, wenn das Vaterschaftsfeststellungsverfahren abgeschlossen ist.


    Du könntest also kostensparend zweimal mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und einmal mit dem Anwalt. Allerdings hast du beim Anwalt mutmaßlich eine ausführliche Beauftragung, einen Vertrag unterschrieben. Den müsstest du kritisch durchlesen und prüfen, ob und wie ein eventueller Ausstieg oder eine Beschränkung auf ein Verfahren möglich ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Yuenan. Du solltest immer einen schritt nach dem anderen machen. Zuerst einmal ist es wichtig, dass die Vaterschaftsfestellung durchgeführt wird. Dabei würde dir das Jugendamt helfen.
    Wenn die Vaterschaft festgestellt ist, muss Kindesunterhalt durchgesetzt werden. Dabei würde dir das Jugendamt helfen.


    Ein drittes Verfahren ist dann dein Betreuungsunterhalt. Das geht nur über den Anwalt. Den brauchst du aber frühestens erst, wenn das Vaterschaftsfeststellungsverfahren abgeschlossen ist.


    Du könntest also kostensparend zweimal mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und einmal mit dem Anwalt. Allerdings hast du beim Anwalt mutmaßlich eine ausführliche Beauftragung, einen Vertrag unterschrieben. Den müsstest du kritisch durchlesen und prüfen, ob und wie ein eventueller Ausstieg oder eine Beschränkung auf ein Verfahren möglich ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Yuenan. Du solltest immer einen schritt nach dem anderen machen. Zuerst einmal ist es wichtig, dass die Vaterschaftsfestellung durchgeführt wird. Dabei würde dir das Jugendamt helfen.
    Wenn die Vaterschaft festgestellt ist, muss Kindesunterhalt durchgesetzt werden. Dabei würde dir das Jugendamt helfen.


    Ein drittes Verfahren ist dann dein Betreuungsunterhalt. Das geht nur über den Anwalt. Den brauchst du aber frühestens erst, wenn das Vaterschaftsfeststellungsverfahren abgeschlossen ist.


    Du könntest also kostensparend zweimal mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und einmal mit dem Anwalt. Allerdings hast du beim Anwalt mutmaßlich eine ausführliche Beauftragung, einen Vertrag unterschrieben. Den müsstest du kritisch durchlesen und prüfen, ob und wie ein eventueller Ausstieg oder eine Beschränkung auf ein Verfahren möglich ist.


    du hast recht, ich wird meiner Anwaltin fragen. Beim unterschreiben sind soviele Papier da, ich als eine Ausländer kann nicht alles verstehen...Lesen hätte ich auch gerne tun, aber ... ?-(

  • Meine Anwaltin hat mir am Anfange schon gesagt, wenn prozess endet, muss der vater alles zahlen, ink.Anwaltkosten, ich zahle nix. Deswegen habe ich sie beauftragt und untergeschrieben dass sie alles machen. Bisher habe ich 12 Post von Anwaltin bekommen für Kenntnissnahme, was gerade läuft. Jetzt ist so: Ich und mein Sohn haben TestProbe(Mundstrich) schon bei Gutachter abgegeben, der Vater sagt weil ich nicht ledig bin( Verunglimpfen) und macht er den Test nicht. Gleichzeitig habe ich auch Post von der Amt wegen diese PKH 395€ muss ich ratenzahlen....
    Wie viel muss ich zahlen, wenn ich jetzt zur JA wechsel? wieviel ist die Beratungskosten?


    Hallo yuenan4022,


    ich glaube, jetzt ist es nicht mehr sinnvoll zu wechseln.
    Das Vaterschaftsfeststellungsverfahren läuft ja schon.


    Verhandele jetzt lieber mit der Behörde.
    Sie sollen die Raten kleiner machen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Ich muss jetzt nochmal fragen, weil ich das nicht verstehe:


    Warum muss jetzt schon eine Rate von 395€ bezahlt werden? Wer erhält das Geld, die Anwältin oder die VKH-Stelle? Die Verfahren laufen bereits, aber es sind doch noch keine Kostenentscheidungen gefallen, wobei, wenn die TS im Verfahren recht bekommt, ihr wahrscheinlich keine Kosten entstehen.


    Was ich verstehen kann, wäre eine Einmalige Abschlagszahlung auf evtl. anfallende Kosten, die man nachher verrechnen kann, aber keine so hohe monatliche Rate, wenn noch keine Kostenaufteilung entschieden wurde.


    Wenn der Vater die Speichelprobe übrigens nicht freiwillig abgibt, dann wird er vom Gericht mit Zwangsmaßnahmen dazu gebracht, geht von Zwangsgeld bis zur Zwangsweisen Abgabe (mit Gewalt). Wird dann irgendwann vom Gericht angeordnet.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich habe heute eine Mahnung von Landesjustizkasse wegen Raterzahlung bekommen. Ich muss innerhalb eine Woche die 395€X2Monate überweisen, das Prozess läuft ab August.
    Ich weiss auch nicht,warum diese Betrag so hoch ist, meine Anwaltin hat doch PKH beantragt, eine Überprüfung hat trotzdem ergeben dass ich so viel Zahlen muss.


    Ich habe von einer Freudin gehört, mein EX wird wahrscheinlich zurück zur seine Heimatland kehren, (er ist auch Ausländer), und Gerichtkosten Anwaltkosten usw. muss ich dann selbt leisten.

  • Ich habe heute eine Mahnung von Landesjustizkasse wegen Raterzahlung bekommen. Ich muss innerhalb eine Woche die 395€X2Monate überweisen, das Prozess läuft ab August.
    Ich weiss auch nicht,warum diese Betrag so hoch ist, meine Anwaltin hat doch PKH beantragt, eine Überprüfung hat trotzdem ergeben dass ich so viel Zahlen muss.


    Hallo yuenan4022,


    das sind die Prozesskosten - die Gebühren des Gerichts.
    Diese berechnen sich nach dem Streitwert des Verfahrens.

    Der Kläger muss hier in Vorleistung gehen und erhält den Betrag zurück sobald die Vaterschaft festgestellt und der Kostenfestsetzungsbeschluss zugestellt wurde.


    Dieses Geld muss bezahlt werden, da führt kein Weg daran vorbei.
    Tust Du das nicht, wird das Verfahren nicht stattfinden.


    Ich würde nachfragen, ob Du Ratenzahlung vereinbaren kannst - z.B. 100 Euro im Monat.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
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  • welcher Behörde soll ich anwenden?
    Ich habe heute eine Mahnung von Landesjustizkasse wegen Raterzahlung
    bekommen. Ich muss innerhalb eine Woche die 395€X2Monate überweisen, das
    Prozess läuft ab August.


    Ich weiss auch nicht,warum diese Betrag so hoch ist, meine Anwaltin hat
    doch PKH beantragt, eine Überprüfung hat trotzdem ergeben dass ich pro monate so
    viel zahlen muss.




    Ich habe von einer Freudin gehört, mein EX wird wahrscheinlich zurück
    zur seine Heimatland kehren, (er ist auch Ausländer), und schließlich Gerichtkosten
    Anwaltkosten usw. muss ich dann selbt leisten.
    Eine Frage noch, falls diese Prozess wegen seinem Verschwinden nicht endet, muss ich für alles zahlen?

  • welcher Behörde soll ich anwenden?


    Verhandele mit der Justizkasse, die Raten etwas niedriger zu machen. Mehr kannst du nicht machen.


    Ich weiss auch nicht,warum diese Betrag so hoch ist, meine Anwaltin hat
    doch PKH beantragt, eine Überprüfung hat trotzdem ergeben dass ich pro monate so
    viel zahlen muss.


    Das ist, weil die Prüfung ergeben hat, daß du nicht bedürftig bist und deshalb keine PKH (richtig: VKH) bekommst.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller