Anwaltsplicht vor Gericht?

  • Hallo ihr Lieben,


    ich hätte da eine Frage und zwar geh ich mit Ex nächsten Monat vor Gericht wegen BU.
    In der Zwischenzeit hat er viel gelogen und sogar Kaufverträge gefälscht nur um sich der Unterhaltspflicht zu entziehen.
    Nun ist es so das ihn heute bereits sein dritter Anwalt "verlassen" hat und ihn nicht mehr vertreten will, wegen all seinen Lügen.
    Jetzt ist aber in einem Monat der Gerichtstermin, was ist wenn er bis dato keinen Anwalt mehr findet?
    Es ist doch Anwaltspflicht vor Gericht oder nicht? Was erwartet ihn jetzt bzw mich, ich werde Anfang November operiert und werde einige Zeit im KH sein müssen,
    so das ich wahrscheinlich die nächsten Termine absagen müsste, wenn es verschoben wird, oder ich verschiebe meine OP,
    denn seine Lügen haben sich jetzt ein Jahr lang rausgezogen und ich möchte einfach das es endlich aufhört und ich neu beginnen kann,
    deshalb meine Frage, kann es jetzt so lange aufgeschoben werden bis sich ein RA für ihn findet? Oder was passiert nun?



    :thanks: :thanks: :thanks:

  • Das ist ganz einfach. Der Termin kann auch ohne seinen Anwalt statt finden. Dann kann er allerdings vor Gericht keine Anträge mehr
    stellen und im Termin auch nichts vortragen. Ist quasi wie in Abwesenheit verhandelt. In der Regel wird dann einfach den
    Anträgen der Gegenseite (deiner) stattgegeben, wenn sie nicht durchschaubar völlig überzogen sind. Du kannst dann durch deinen Rechtsanwalt
    einen Versäumnisbeschluß beantragen (an Ort und Stelle). Ich würde der Gegenseite nicht
    die Gelegenheit einräumen, einen neuen Rechtsbeistand zu suchen. Das könnte auch dem Gericht vermitteln, das man es nicht so
    eilig hat und den Unterhalt eigentlich gar nicht braucht. Richter mögen es auch nicht so gerne, wenn die Verfahren auf ihrem Schreibtisch verstauben (Ausnahmen bestätigen die Regel).
    Eine Verhandlung in Abwesenheit beider Parteien wird es hingegen wohl nicht geben. Vielleicht kannst du ja jemanden bevollmächtigen,
    der dich vor Gericht vertreten kann, damit du sowohl das Gerichtsverfahren als auch den Termin im Krankenhaus wahrnehmen kannst. Das solltest du mit deinem
    Anwalt besprechen.

  • - Bei Umgangsfragen besteht keine Anwaltspflicht. Ich spare mir seit über 1,5 Jahren die (horrenden) Anwaltskosten, schreibe meine Schriftsätze selbst und bin allein in den Anhörungen.


    Es hat auch Vorteile, wenn man direkt zu Wort kommt und nicht der Anwalt. Man sollte sich dabei aber betont sachlich verhalten.


    Ich habe auch Anträge allein gestellt und der Richter hat nachher genau so entschieden. Selbst wenn es formal nicht möglich sein sollte, ohne Anwalt Anträge zu stellen (ist das so?), dann kann der Richter inhaltlich im Sinne der Anträge entscheiden.


    - Anwaltspflicht besteht aber in der zweiten Instanz.


  • Selbst wenn es formal nicht möglich sein sollte, ohne Anwalt Anträge zu stellen (ist das so?), dann kann der Richter inhaltlich im Sinne der Anträge entscheiden.


    Soweit ich die TO verstanden habe, geht es hier aber um Betreuungsunterhalt. In Unterhaltssachen haben wir dank Frau Zypries seit 2009 Anwaltspflicht.

  • Wir sind in der 2. Instanz.


    In meinem Schreiben vom Gericht steht auch das Anwaltspflicht besteht. Deshalb habe ich gefragt was passiert wenn er jetzt binnen 3.5 Wochen keinen RA mehr findet. Jetzt habe ich aber das mit dem Versäumnisbeschluss nicht ganz verstanden. Mach ich das an Ort und Stelle vor Gericht oder kann ich jetzt schon im Vorraus veranlassen das der Termin stattfindet?


    Danke euch

  • auch wenn es keine dummen fragen gibt; sollte dir dein anwalt nicht alle diese fragen viel besser beantworten können?


    weil wenn nicht - such dir einen anderen.

    Meine Anwältin ist mehr als gut, sonst müsste Ex ja nicht bereits 3 Anwälte wechseln. ;)
    Sorry, dass ich den Brief zu spät gesehen habe und die Kanzlei schon zu ist, mich es aber trotzdem interessiert. Schließen wir doch dann das ganze Forum und fragen wir alle unsere RA's. :D

  • Meine RA ist immer für mich da - über Handy.
    Warum Deine nicht?



    Erstaunlich, dass deine RA immer für dich da ist und ihre handy-Nr. herausgibt. Aber vielleicht hat sie kaum Klienten und auch kein Privatleben.


    Aber ist ja auch OT,
    die Frage der TS war ja nicht die, ob ihre RA gut oder schlecht ist. Sie fühlt sich bei ihrer RA gut aufgehoben und das ist dann auch gut so.

  • Wir sind in der 2. Instanz.


    Mach ich das an Ort und Stelle vor Gericht oder kann ich jetzt schon im Vorraus veranlassen das der Termin stattfindet?


    Ich hatte es so verstanden, das der Termin schon steht. Ob die Gegenseite bis dahin einen Anwalt hat oder nicht, ist doch nicht dein Problem.
    Es gibt ja nicht so viele Varianten bei Anwaltspflicht:


    1.) Beide Parteien erscheinen mit Anwalt = Verhandlung
    2.) Nur Kläger erscheint mit Anwalt, Beklagter erscheint ohne Anwalt oder gar nicht = Versäumnis
    3.) Nur Beklagter erscheint mit Anwalt, Kläger ercheint ohne Anwalt oder keine Partei erscheint = Klageabweisung


    Evtl. gäbe es noch 4.) in dem der Richter unter Androhung oder Verhängung von Ordnungsgeld zu einem einem neuen Termin verhandeln will.
    Das kommt wohl auf den Einzelfall an.


    Das Szenario 2 wäre hier dann wohl zutreffend. In dem Fall beantragt man dann in dem Gerichtstermin den Säumnisbeschluß. Kosten trägt dann i. d. R. auch
    die Gegenseite. Hat jedenfalls in meinem Fall funktioniert.

  • Was genau passieren wird liegt im ermessen des Gerichtes, aber es gibt folgende Möglichkeiten:


    Ihm wird ein Rechtsanwalt beigeordnet, es kann ein Ordnungsgeld erhoben werden, die Kostenentscheidung wird zu seinem Nachteil ausfallen oder es ergeht ein Säumnisurteil.


    Das er keine Anträge stellen darf kommt nicht in Betracht. Der Anwalt (Beistand) ist Sprachrohr seines Mandanten. der Mandant darf sogar Anträgen seines Anwaltes widersprechen. Dann gilt der als nicht gestellt.


    Wenn er also keinen findet, kann er auf Antrag sich einen beiordnen lassen oder er erscheint einfach ohne, dann liegt das im ermessen des Gerichts was passieren wird. Da wird der Anwalt wohl aus Erfahrung mehr zu sagen können, wie die Richter vor Ort normalerweise verfahren.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Ja der Termin steht für Mitte Oktober. Meinte mit meiner Frage, dass Ex jetzt nicht um aufschiebung des termins "betteln" kann. Klar in dem Sinne ist es auch nicht mein Problem um so besser für mich. Er hat diese gerechte Strafe verdient, jemand der Kaufverträge fälscht und und und der soll aif die Nase fallen. Meine Frage war lediglich ob er jetzt den Termin verschieben darf bis er einen RA gefunden hat.


    Hucky - auf die Idee kam ich auch nit dem Pflichtverteidiger, aber wenn KV dem Gericht nicht mitteilt einen neuen zu haben was dann? :D
    Wahrscheinlich wird es dann wie oben geschrieben drauf raus laufen, dass er eben keine Verteidigung hat.


    Mir geht's einfach darum, dass ich keine Lust mehr habe das weiter raus geschoben wird. Warte seit einen jahr auf diesen termin und halt wie gesagt die OPs danach machen es mir unmöglich dann selbst daran teilnehmen zu können.


    Vielen dank euch :thanks:

  • Sorry hucky es ist schon spät :D
    Hab jetzt gesehen was die konsequenz ist wenn er keinen Pflichtverteidiger hat. Hups. Mein fehler :nixwieweg

  • Aus §121 ZPO geht hervor, wie die Beiordnung des Anwalts geregelt ist.
    Soweit ich das erkennen kann, liegt es hier zunächst alleine an dem Beklagten, ob er sich um einen (neuen) Anwalt kümmert.


    Zitat


    (1) Ist eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben, wird der Partei ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet.


    und


    Zitat


    (5) Findet die Partei keinen zur Vertretung bereiten Anwalt, ordnet der Vorsitzende ihr auf Antrag einen Rechtsanwalt bei.


    Das setzt im Mindesten voraus, das auch ein Anwalt von der Gegenseite beantragt wird.


    Einen "Pflichtverteidiger" gibt es nur im Strafrecht. Die Antwort auf die Frage lautet demnach, ja, eine Terminsverschiebung kann er beantragen und einen
    neuen Anwalt. Ob er beides bekommt, bleibt offen.

  • Okay, dann kann er also rein theoretisch doch den Termin verschieben. Hmm..
    Falls das eintritt, werde ich die OP's verschieben - will nicht das jemand in meinem Namen spricht oder von mir bevollmächtigt wird. Danke euch vielmals.
    Ich hoffe der Termin steht - habe einfach keine Lust mehr :kopf


    Danke euch nochmals.

  • Hi,

    Erstaunlich, dass deine RA immer für dich da ist und ihre handy-Nr. herausgibt. Aber vielleicht hat sie kaum Klienten und auch kein Privatleben.

    na, das sind ja wieder Mutmaßungen.


    Von meinem RA hatte ich auch die Händinummer, und wir sind sogar zusammen essen gegangen.
    Wir waren ein Team....die Zusammenarbeit hat prima geklappt. In der heißen Phase telefonierten wir täglich.
    Angestellte(Gehilfinnen) hatte er, von denen ich weiß, mind. 5.
    Die Kanzlei lief -offensichtlich- prima.


    Ein RA ist für mich eine Vertrauensperson wie ein Arzt. Mit der Zeit entwickelt man da schon "persönliches".


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Mit einer Terminverschiebung musst du leider grundsätzlich rechnen. Das zu beantragen wird - so ein neuer Anwalt auftaucht - dessen erste Amtshandlung sein. Denn er braucht Zeit zur Akteneinsicht usw. Solchen - begründeten - Anträgen geben die Gerichte in der Regel statt. Zumal hier, wie du schreibst, einige "dicke Dinger" mitverhandelt werden müssen wie anscheinend Urkundenfälschung und nichteidliche Falschaussagen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist ja auch schön, aber nicht jeder RA will das und ich würde es auch nivht wollen das jeder meiner klienten meine private nummer hätte. Außerdem ist sie nivht alleine sondern es ist ne riesen kanzlei mit vielen RAs. Ich bin zufrieden mit ihr. Sorry wegen Schreibfehlern, bin heute am auge operiert worden, seh also nur einäugig was aufm handy :D