Ist Unterhaltsrückstand nun weg?

  • Hallo hab mal eine Frage,


    eben rief die Bearbeiterin vom Jugendamt an . Sie hat nen Schreiben erhalten das mein Exmann jetzt in Insolvenz geht.


    die letzten Jahre habe ich Unterhaltsvorschuss erhalten, davor ist nen ganzen batzen an Unterhalt aufgelaufen.
    Wenn mein Exmann nun in Insolvenz geht, bedeutet das mein Sohn bekommt seinen Unterhalt nicht mehr ? ( Also das was bis jetzt noch offen war )


    Lg blue

  • Das kommt auf das Ergebnis der Insolvenz an. In der Praxis solltest du dich drauf einstellen, dass die Rückstände weg sind - wenn es überhaupt Rückstände gibt. Denn die gibt es nur, wenn er leistungsfähig war.
    War er leistungsfähig und hat sich "nur" drum gedrückt zu zahlen, stärkt die Insolvenz deine Position. Denn nun muss er sich "wohlverhalten". Das bedeutet zB, keine neuen Schulden. Und Bedienung des Unterhalts.
    Alte Ansprüche gehen jedoch in die Insolvenz"masse" auf (und werden vielleicht prozentual noch bedient).
    Jugendamt und du müssen gucken, dass das alles genau eingetragen wird, die Ansprüche geltend gemacht werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • danke für die antwort,
    der unterhalt was aufgelaufen ist , war er zahlungsfähig. Hat aber immer nur ein Teil bezahlt und nicht den ganzen unterhalt im monat. Jugendamt hat alles detaliert aufgeschrieben. die letzten 2 Jahre konnte er dann gar nix mehr zahlen, da haben wir das eingestellt. also nur für die 2 Jahre...Vorher sind knapp 1500 Euro jetzt aufgelaufen.


    Theoretisch ist mein Kind doch dann ein Gläubiger von vielen oder? Und so wie man das aus diversen Sendungen kennt, müssen doch erst alle Gläubiger angeschrieben werden und damit einverstanden sein das jemand insolvenz anmelden kann,oder ist das falsch?

    Einmal editiert, zuletzt von bluemoon34 () aus folgendem Grund: ach nun habsch das überlesen - also kommen die 1500 Euro Restanspruch in einen Topf mit allem anderen, richtig?

  • Hallo,


    ich hoffe, du hast einen Titel?


    An deiner Stelle würde ich mir (wenn nicht schon geschehen) eine Beistandschaft einrichten. Die haben da ein ganz genaues Auge drauf, ob die Zahlungen pünktlich und in voller Höhe kommen, wenn nicht reagieren die sehr schnell und seine Insolvenz ist fursch, somit auch seine Restschuldenbefreiung.


    Solltest du allerdings keinen Titel haben ist es doof, weil er nun nicht mehr leistungsfähig ist.



    Zitat

    Theoretisch ist mein Kind doch dann ein Gläubiger von vielen oder?


    laufender Unterhalt steht ganzganz oben bei den Zahlungsverpflichtungen.


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

    Einmal editiert, zuletzt von mimamause ()

  • ja einen titel habe ich . Beistandschaft läuft über Jugendamt. Nur die Dame hat mir halt nicht viel dazu sagen können vorhin am telefon

  • dann kannst du dich an jetzt auf regelmäßige Unterhaltszahlungen in höhe des Titels freuen. Bedient er den Titel nämlich nicht und es laufen neue Schulden auf ist die Insolvenz hinfällig und alle Schulden wieder da...dass will der Insolvente Mensch natürlich vermeiden :-D


    Aber das Geld für die Vergangenheit wirst du wohl zum größten Teil vergessen können.


    mmm (die glaubt, dass ihr Ex ebenfalls in die Inso gegangen ist, weil plötzlich der Unterhalt regelmäßig kommt)

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz


  • Theoretisch ist mein Kind doch dann ein Gläubiger von vielen oder? Und so wie man das aus diversen Sendungen kennt, müssen doch erst alle Gläubiger angeschrieben werden und damit einverstanden sein das jemand insolvenz anmelden kann,oder ist das falsch?


    Das ist bei der Privatinsolvenz etwas einfacher für den Insolventen geworden. Und in der Praxis eh ... Im Normalfall kann man kein Veto (mehr) einlegen. Und "vergisst" ein Schuldner, alle Gläubiger anzugeben, dann hat er ja noch mehr schulden als vorher gedacht und die Insolvenz noch nötiger ...


    Tatsächlich ist Sohnemann für die Schulden ein Gläubiger unter vielen. Bei den dann laufenden Zahlungen monatlich muss er aber - im wahrsten Sinne des Wortes nach dem Vermögen - zuerst den Kindesunterhalt bedienen (bis zum Selbstbehalt), bevor irgendwelche Gelder an Dritte fließen dürfen zur Begleichung von (Alt)Schulden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • dann kannst du dich an jetzt auf regelmäßige Unterhaltszahlungen in höhe des Titels freuen. Bedient er den Titel nämlich nicht und es laufen neue Schulden auf ist die Insolvenz hinfällig und alle Schulden wieder da...dass will der Insolvente Mensch natürlich vermeiden :-D


    Ausser, er geht zB ins schöne Elsaß. Dort läuft die Insolvenz in weniger als 12 Monaten durch mit Restschuldbefreiung. In den UK auch möglich. EU Recht und der deutsche Gäubiger schaut in die Röhre. :D
    Vielleicht liegt in diesem Insolvenztourismus der Grund, dass unser deutsches Insolvenzverfahren seit kurzem und unter engen Bedingungen auch verkürzt werden kann?

  • [quote='Summerjam',index.php?page=Thread&postID=1884186#post1884186]
    Ausser, er geht zB ins schöne Elsaß. quote] Edit. Der Text stammt jetzt von Volleybap (die Forensoftware und mein Browser mögen sich mal wieder nicht) ...ist schnell genug ... und bleibt dort ... und bekommt keinen internationalen Haftbefehl an den Hals.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • [quote='Summerjam',index.php?page=Thread&postID=1884186#post1884186]
    Ausser, er geht zB ins schöne Elsaß. quote] Edit. Der Text stammt jetzt von Volleybap (die Forensoftware und mein Browser mögen sich mal wieder nicht) ...ist schnell genug ... und bleibt dort ... und bekommt keinen internationalen Haftbefehl an den Hals.


    Warum sollte er den bekommen?

  • @ Summerjan: Die Erfahrung lehrt, dass bei den meisten Insolvenzen jemand unter Vorspiegelung von Zahlungsfähigkeit Leistungen und Gegenstände von Dritten erschlichen hat. Das ist der Straftatbestand Betrug.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • dann kannst du dich an jetzt auf regelmäßige Unterhaltszahlungen in höhe des Titels freuen. Bedient er den Titel nämlich nicht und es laufen neue Schulden auf ist die Insolvenz hinfällig und alle Schulden wieder da...dass will der Insolvente Mensch natürlich vermeiden :-D


    Aber das Geld für die Vergangenheit wirst du wohl zum größten Teil vergessen können.


    mmm (die glaubt, dass ihr Ex ebenfalls in die Inso gegangen ist, weil plötzlich der Unterhalt regelmäßig kommt)


    Stimmt nicht.


    Zahlt er den Unterhalt laut Titel nicht laufen neue Schulden auf, richtig.
    Aber diese neuen Schulden sorgen nicht automatisch dafür dass die Insolvenz hinfällig ist und alle Schulden wieder da sind.


    Neue Schulden sind neue Schulden, verfallen nicht mit der Restschuldbefreiung sondern bleiben bestehen.



    Laufender Unterhalt geht vor die gläubiger, dafür bekommt er aber auch eine höhere Freigrenze bei der Pfändung.


    Aufgelaufener Unterhalt wird in so weit bedient wenn was Pfändbares raus kommt wird es Anteilig an die Gläubiger ausbezahlt.


    Volleybap, ich kenne mittlerweile einige Insolvente Leute.


    Da wurden von Kunden Rechnungen nicht bezahlt die in die tausende gingen.
    Da wurde plötzlich der Job verloren und kein neuer gefunden.
    Da gab es Todesfälle in der Familie usw.

  • Celcite,


    das sehe ich anders


    http://www.ra-franzke.de/berat…olvenz/faq/neue-schulden/


    Zitat

    Mod.-Hinweis: Text entfernt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht. Hier bitte keine Texte einstellen, die nicht von einem selbst stammen, an denen man das Nutzungsrecht uns schriftlich nachgewiesen hat oder die gemeinfei sind. Es besteht sonst die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung fürs Forum und einer eventuellen Strafverfolgung für den Einsteller. Volleybap[/b]



    Und da die TO im Falle der neuerlichen Unterhaltsschulden sowohl ein "alter" Gläübiger (Rückstände) als auch ein "neuer" Gläubiger ist, kann mmn die ganze PI ins Wanken kommen.


    mmm

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    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Diese ganzen Drohkulissen von Forderungsbeitreibern sollte man immer kritisch hinterfragen.


    Fakt ist aber, das rückständiger Unterhalt mit Eröffnung einer Inso nach dem 01.07.2014 gar nicht
    mehr von der Restschuldbefreiuung umfasst ist. Steht in §302 Nr. 1 der Insolvenzordnung.


    Dort wird zwar vermerkt, das der Schuldner den Unterhalt vorsätzlich nicht erbracht haben muß, damit
    eine Befreiungsausnahme greift. Allerdings ist bei bestehender Titulierung alleine das "Nichtzahlen" schon
    der Vorsatz. Die "Verletzung" einer konkreten Pflicht (Unterhaltspflicht) ist bereits dann erfüllt, wenn
    Unterhaltsschulden entstanden sind.
    Der Schuldner kann sich auch nicht auf eine (rückwirkende) Leistungsunfähigkeit berufen. Dann hätte er
    vorher mit Rechtsmitteln gegen den Titel angehen müssen.


    Nach der Wohlverhaltensperiode kann also das Jugendamt oder der Unterhaltsberechtigte munter weiterpfänden.


    Die Antwort ist hier also: Die Rückstände sind nach der Inso nicht weg.

  • kannst du mir das mal bitte übersetzen?
    Wenn KV nen Titel hat, vor Erstellung des Titels aber Unterhaltsschulden gemacht hat passiert genau was? Kann er dann weitere Unterhaltsschulden machen, ohne das ihm was passiert?
    Was kann man tun, wenn KV dann auf die Idee kommt, trotz Titel und PI nicht zu zahlen und in die Inso geht?


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

  • Die Botschaft hör ich wohl. Allein, mir fehlt der Glaube ...


    Zumindest hier im OLG-Bereich sind die Gerichte da einer anderen Rechtsauffassung. Und klagende Betreuungselternteile sind oftmals auf den Verfahrenskosten auch noch sitzen geblieben. Ist das in "Lower Saxonia" so in der Praxis ausgeurteilt worden? Das wäre eine wirklich gute Nachricht für viele!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mmm, du bringst da vielleicht etwas durcheinander.


    Die Frage war: Unterhaltsschuldner geht in Inso, ist der aufgelaufene Unterhaltsrückstand jetzt verloren?
    Antwort: Nein. Die bleiben trotz Inso.


    Was du vielleicht meinst, sind mögliche Versagungsgründe für die Erteilung der Restschuldbefreiung.
    Wenn der KV den lfd. Unterhalt weiterhin nicht zahlt, kann die Restschuldbefreiung verweigert werden, weil
    er sich ja nicht "wohlverhält". Dann hat er auf einen Schlag alle Schulden wieder an der Backe und nicht nur
    den Unterhaltsrückstand.


    Das kann KV für die Zukunft nur umgehen, wenn er gerichtlich gegen seinen Titel vorgeht. Bis zu einem neuen
    Gerichtsbeschluß muß er den titulierten Unterhalt natürlich trotzdem weiterzahlen.


    Volleybap:


    Das systemimmantente Problem ist hierbei das rückständiger Unterhalt regelmässig nach 1-3 Jahren verjährt, wenn
    er nicht eingefordert wird. Was will man denn von einem Insolventen einfordern? Es herrscht doch Vollstreckungsverbot bei
    den Altschulden für die Dauer der Wohlverhaltensperiode. Da haben wir doch wieder schöne Passungsmängel zwischen
    Insolvenzrecht, Vollstreckungsrecht und bürgerlichem Recht. Man hätte eigentlich Jurist werden sollen.

  • danke.


    Aber Celcite sagt, dass genau das hier


    Zitat

    Was du vielleicht meinst, sind mögliche Versagungsgründe für die Erteilung der Restschuldbefreiung.
    Wenn der KV den lfd. Unterhalt weiterhin nicht zahlt, kann die Restschuldbefreiung verweigert werden, weil
    er sich ja nicht "wohlverhält". Dann hat er auf einen Schlag alle Schulden wieder an der Backe
    und nicht nur
    den Unterhaltsrückstand.


    nicht stimmt....


    Und noch eine Frage: kann laufender Unterhalt gepfändet werde, wenn der Schuldner während der Inso den laufenden Unterhalt nicht zahlt? Geht laufender Unterhalt VOR Gläubigerbefriedigung?


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz