Unterhalt bei Zusammenzug

  • Das muss man ganz klar auch mal so sagen. Von dem Gedanken, jemals Unterhalt zu sehen, würde ich mich in Deiner Situation wohl eher verabschieden.


    Hab ich schon, was aber nicht unbedingt heißt, dass ich deswegen locker lass ;-) Das Familiengericht schreckt mein Ex nicht ab, ist es doch immer "Druckmittel" seiner Wahl "Wenn du nicht..., dann geh ich zum Gericht." :rolleyes3:


    Danke für die Links, Paradoxx. Wie gesagt, noch ists mir ein wenig egaler ob er zahlt oder nicht, wenn die Übernahme in meinem jetzigen Job fix ist geh ich aber nochmal persönlich zur Beistandschaft und werd den netten Sachbearbeiter nochmal löchern, dann machen sie vielleicht auch was. Bis jetzt hieß es immer "Sie bekommen doch eh Hartz4, da ists ja egal ob das Geld vom Ex oder vom Amt kommt."

  • Aber es gibt doch diese Geschichte das man einen Titel beim Jobcenter einreichen kann und das der Jobcenter dann erstmal zahlen muss.


    Jetzt seh ich deine Antwort erst. Hm, davon hab ich noch nie gehört, werd aber bei nächster Gelegenheit mal den für mich zuständigen Jobcenter-Menschen darauf ansprechen, der müsste darüber ja eigentlich Bescheid wissen. Wobei, ich hab heute erst die Vaterschaftsanerkennung und eine Kopie des Titels einreichen müssen, vielleicht hat das ja was damit zu tun. Gut, mehr Geld wirds deswegen momentan aber auch nicht. Oder meintest du das Amt springt für ihn ein, auch wenn ich z.B. nicht mehr im Bezug bin?


  • Momentan machts noch keinen Unterschied ob Junior Unterhalt bekommt oder nicht (hat er noch nie bekommen), aber sobald ich aus dem H4-Bezug raus bin fällts ins Gewicht.


    Du hast doch geschrieben das es Unterhalt aufgrund des dynamischen Titels gab, zumindest bevor er in H4 fiel. :hae:

  • Du hast doch geschrieben das es Unterhalt aufgrund des dynamischen Titels gab, zumindest bevor er in H4 fiel. :hae:


    Ich finds grad nicht, sagst du mir bitte wo? Vielleicht hab ich mich irgendwo blöd ausgedrückt. Mein Ex hat für unseren Sohn noch nie Unterhalt gezahlt, ich hab seit seiner Geburt den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Wenn er gearbeitet hat, dann immer nur bis zu dem Zeitpunkt zu dem das Jugendamt herausgefunden hat, wo er arbeitet (durch Anfragen bei der Krankenkasse o.ä.), danach war immer sofort Schluss mit Arbeit, manchmal auch schon früher.


  • Jetzt seh ich deine Antwort erst. Hm, davon hab ich noch nie gehört, werd aber bei nächster Gelegenheit mal den für mich zuständigen Jobcenter-Menschen darauf ansprechen, der müsste darüber ja eigentlich Bescheid wissen. Wobei, ich hab heute erst die Vaterschaftsanerkennung und eine Kopie des Titels einreichen müssen, vielleicht hat das ja was damit zu tun. Gut, mehr Geld wirds deswegen momentan aber auch nicht. Oder meintest du das Amt springt für ihn ein, auch wenn ich z.B. nicht mehr im Bezug bin?


    Gemeint ist, das der Vater hier seinerseits (höhere) Ansprüche gegenüber dem Jobcenter geltend machen könnte, wenn er denn Unterhalt zahlt. Der titulierte und gezahlte Betrag
    wird von seinem auf SGBII-Leistungen anrechenbaren Einkommen abgezogen. Insofern erhöht sich sein Leistungsanspruch. Das geht aber nur, wenn der Vater aus eigenem Einkommen
    den laufenden Unterhalt (nicht Rückstande) zahlt. Gegenüber dem Unterhaltsberechtigten tritt das JC nur in Vorleistung, wenn dieser seinen Bedarf aus dem Einkommen der Bedarfsgemeinschaft nicht decken kann. Wenn ihr also mit deinem Einkommen aus Hartz IV raus kommt, kann der Unterhaltsanspruch nur bürgerrechtlich geltend gemacht werden, also über das Jugendamt und/oder das Familiengericht. Die "Formalien" würde sonst das JC per Anspruchsübergang übernehmen. Das Jobcenter würde dann die (ggf. die anteilige) Regelleistung für das Kind und nicht den titulierten Unterhaltsbetrag zahlen. In Mangelfällen kann das allerdings mehr sein, als im Titel festgesetzt wurde.

  • ... oder andersherum gesagt: Hat Ex bisher regelmäßig den Unterhalt geleistet und ist jetzt nicht mehr zahlungsfähig durch Arbeitslosigkeit, kann bei entsprechendem Antrag durch Ex der Unterhalt durchs Amt fließen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ... oder andersherum gesagt: Hat Ex bisher regelmäßig den Unterhalt geleistet und ist jetzt nicht mehr zahlungsfähig durch Arbeitslosigkeit, kann bei entsprechendem Antrag durch Ex der Unterhalt durchs Amt fließen.


    Gut, das ist ja mal definitiv nicht der Fall. Aber es ist wirklich gut das alles zu wissen, man weiß ja nie, was noch so alles kommt.

  • ... oder andersherum gesagt: Hat Ex bisher regelmäßig den Unterhalt geleistet und ist jetzt nicht mehr zahlungsfähig durch Arbeitslosigkeit, kann bei entsprechendem Antrag durch Ex der Unterhalt durchs Amt fließen.


    Spielt in diesem konkreten Fall zwar keine Rolle mehr, aber Voraussetzung wäre auch, das er dann ALG I bekommt.