Unterhaltstitel, Unterhalt titulieren lassen

  • Hallo,


    ich benötige erneut Unterstützung und Hilfe:


    Folgendes: Ich schrieb den KV an mit der Bitte um Beibringung der Einkommensnachweise sowie letzten Steuerbescheid. Sein Anwalt schreibt mir, dass dies nur alle zwei Jahre möglich sei. Richtig ist, dass ich im vergangenen Jahr um seine Einkommensnachweise bat und diese, wenn auch unvollständig, erhielt. Mein Anwalt riet mir jedoch von einer Anpassung ab, da es unerheblich zu dem sei, was er zahlte.


    Nunmehr ist jedoch belegbar, dass sein Einkommen im Jahr 2013 und 2014 um mehr als 20 % zum Jahr 2012 gestiegen ist. Demzufolge muss eine Unterhaltsberechnung (die im übrigen noch nie stattgefunden hat; den Unterhalt legte er damals fest) vorgenommen werden, damit dem Kind der Anspruch nicht verloren geht. Das Jugendamt hob erst die Hände und meinte, dass er Recht hätte und dies alle zwei Jahre nur möglich sei. Ich berief mich auf den Absatz 2 des § 1605 BGB.


    Zudem möchte ich für meine Tochter einen Unterhaltstitel erwirken. Mein Bitten beim KV stieß bislang auf taube Ohren. Er lehnt das ab.
    Das Jugendamt meinte dazu, dass sie es fordern werden, per Gericht evtl. und meinten, dass dem KV jedoch die Möglichkeit gegeben wird, eine Stellungnahme bzw. Erklärungen abzugeben, dass dies nicht festgesetzt wird. Hinzu meinte die JA-Mitarbeiterin, dass allerdings die so wortwörtlich: "...Rechtspfleger nicht so ausgebildet sind, um dies richtig zu entscheiden, welche Erklärungen anerkannt werden und welche nicht."
    Das ist mir, offen gesagt, etwas zu hoch! Sie meinte, dass, wenn er Gegenargumente dazu liefern würde und Aufwendungen gegenrechnen würde, er keinen Titel unterzeichnen muss.


    Kann mir da jemand helfen und mich mal aufklären? Der Titel ist doch der Rechtsanspruch des Kindes!? Und selbst gegen einen zahlungsunfähigen Vater kann ein Titel ausgesprochen werden! Welche Möglichkeiten gibt es, dass meinen Kind gerecht wird?


    Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

  • Wenn es gefordert wird, muss er den Titel unterschreiben. Tut er es nicht kann man den Titel über das Gericht in Form eines Beschlusses erreichen.


    Wenn er aber den Unterhalt bezahlt, ist dieser Antrag bei Gericht ein verbrennen von Geld. Es besteht im Unterhaltsverfahren Anwaltszwang und das Verfahren selber kostet auch noch mal. So richtig Sinn macht es nicht, da wenn der Unterhalt einmal ausbleiben sollte, dann kann man ihn sofort in Verzug setzen und dann immer noch klagen. Es geht also nie etwas verloren. Die Zeit bis zur Gerichtsverhandlung kann man noch mit UHV überbrücken (soweit Kind unter 12 Jahre alt ist).

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Es geht also nie etwas verloren. Die Zeit bis zur Gerichtsverhandlung kann man noch mit UHV überbrücken (soweit Kind unter 12 Jahre alt ist).


    Was ist, wenn mit mir einmal was passiert? Ist meine Kleine dann dennoch abgesichert, wenn er den Unterhalt nicht zahlt?

  • Was ist, wenn mit mir einmal was passiert? Ist meine Kleine dann dennoch abgesichert, wenn er den Unterhalt nicht zahlt?


    Was meinst du denn, wo das Kind dann leben wird, wenn dir etwas passiert? Soll er sich den Unterhalt selber zahlen?


    ...ich weiß, ist einfach nur nüchtern betrachtet und ohne Emotion...so schreib ich halt

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hinzu meinte die JA-Mitarbeiterin, dass allerdings die so wortwörtlich: "...Rechtspfleger nicht so ausgebildet sind, um dies richtig zu entscheiden, welche Erklärungen anerkannt werden und welche nicht."


    Im Zweifelsfall entscheidet das nur ein Richter - alles andere sind Leitlinien und Einzelfallentscheidungen.


    Der Titel ist doch der Rechtsanspruch des Kindes!? Und selbst gegen einen zahlungsunfähigen Vater kann ein Titel ausgesprochen werden


    In diesem Fall ist der Titel das Papier nicht wert, auf dem gedruckt wurde.


    Nunmehr ist jedoch belegbar, dass sein Einkommen im Jahr 2013 und 2014 um mehr als 20 %


    um welchen Gehaltsraum geht es da ? Oft sind 20 % bestenfalls eine Stufe - teilweise 15-20 Euro im Monat, die bist du nach einem Anwaltsschreiben los.


    Ich würde eine Beistandschaft einrichten, die prüfen ziemlich regelmäßig alle 2 Jahre

  • Mit einem ordentlichen Anwalt an deiner Seite bzw. einer normal geschulten Beistandschaft hat dein Ex nicht den Hauch einer Chance. Denn rechtlich hat er keine Auskunft erteilt, wenn seine Unterlagen unvollständig waren und selbst dann, wenn er sie nicht in richtiger Form vorgelegt hat. Die OLG verlangen da eine absolut genaue und nachvollziehbare Auflistung und nicht nur den Gehaltszettel oder den Einkommensteuerbescheid.


    Natürlich kann Ex, wie Anwalt schon getan hat, Widerspruch einlegen. Wir sind in einem Rechtsstaat. Aber da eh noch kein Titel vorliegt, wird da die Entscheidung des Gerichts eindeutig sein: Zahlen offenlegen. Und aufgrund der aktuellen Zahlen wird berechnet und der Titel erstellt.


    Weg ist also, Titelausfertigung einklagen (besteht 100 Prozent rechtsanspruch drauf) und Auskunfterteilung zur Ausfertigung des Titels.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Denn rechtlich hat er keine Auskunft erteilt, wenn seine Unterlagen unvollständig waren und selbst dann, wenn er sie nicht in richtiger Form vorgelegt hat. Die OLG verlangen da eine absolut genaue und nachvollziehbare Auflistung und nicht nur den Gehaltszettel oder den Einkommensteuerbescheid.


    Ich habe noch einmal in die Unterlagen geschaut:


    Mir liegen die Bezügemitteilungen der Monate Januar, Mai, August und Dezember vor. Aufgrund den öffentlichen Dienstes erhalten Beamte immer nur eine Bezügemitteilung, wenn sich das Einkommen ändert. Somit gilt Einkommensnachweis von Januar wohl bis April. So teilte es mir jedenfalls sein Anwalt mit.


    Auf dem Steuerbescheid steht unten drunter: "Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung." sowie auf der anderen Seite: "Teilen Sie dem Finanzamt bitte innerhalb von 4 Wochen mit, ob Sie vom 01.01. - 31.07. beruflich tätig waren bzw. welceh Einkünfte Sie in dieser Zeit erzielt haben. Sind Sie noch selbstständig tätig?"


    Ich habe auch nur die Seiten 1 und 2 des Steuerbescheides vorliegen, Seite 3 habe ich nicht bekommen.

  • Was meinst du denn, wo das Kind dann leben wird, wenn dir etwas passiert? Soll er sich den Unterhalt selber zahlen?


    ...ich weiß, ist einfach nur nüchtern betrachtet und ohne Emotion...so schreib ich halt


    Jedenfalls nicht bei ihm, da er erstens nicht das Sorgerecht hat und zweitens überhaupt kein Bezug zu ihm besteht, da er sich nicht um sie kümmert bzw. in den paar wenigen Umgängen kindeswohlgefährdende Situationen geschaffen hat. Darüber hinaus ist er schwer krank, was eine Sehbeeinträchtigung bis hin zur Blindheit sowie Sensibilitätsstörungen zur Folge hat. Ein Gericht hat vor zwei Jahren begleiteten Umgang angeordnet. Den hat er nicht wahrgenommen.


    Es zählt in erster Linie, wer da ist, das ist richtig. Jedoch ganz massiv spielt das soziale Umfeld eine Rolle. Das Kind hat Angst vor ihm, erinnert sich nur an die schlimmen Dinge, die ihr passiert sind mit ihm. Zudem ist sie behindert. Das macht das Ganze noch schwieriger. Nach Umgängen nässte sie tagelang tagsüber ein und hatte ca. 15 Wutanfälle pro Tag. Diese ließ sie an mir aus. Hinter uns liegt eine schlimme Zeit! Frühförderliche Maßnahmen wurden von ihr nur noch boykottiert und sie richtete ihre Wut oft gegen mich, da er stets im Umgang zu mir sagte: "Du hast die Familie zerstört. Du hast mir mein Kind weggenommen" etc.


    Ich fing sie stets auf in ihren Emotionen. Wir lagen oft stundenlang aneinander. Sie hatte immer Angst, dass auch ich gehen könnte. Das ist bis heute so geblieben. Es gab Momente, wo wir uns weinend im Arm lagen, alle drei (ich habe noch ein Kind, dass sehr darunter litt, da er glaubte, ihr Papa zu sein. Er ist es aber nicht. Sie stammt aus einer früheren Beziehung mit einem anderen Mann.) Auch, wenn es sich etwas einfach anhört, aber er ist krank! Er benötigt dringend therapeutische Hilfe. Aber das ist seine Baustelle, nicht (mehr) meine!

  • Aufgrund den öffentlichen Dienstes erhalten Beamte immer nur eine Bezügemitteilung, wenn sich das Einkommen ändert. Somit gilt Einkommensnachweis von Januar wohl bis April. So teilte es mir jedenfalls sein Anwalt mit.


    Auf dem Steuerbescheid steht unten drunter: "Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung." sowie auf der anderen Seite: "Teilen Sie dem Finanzamt bitte innerhalb von 4 Wochen mit, ob Sie vom 01.01. - 31.07. beruflich tätig waren bzw. welceh Einkünfte Sie in dieser Zeit erzielt haben. Sind Sie noch selbstständig tätig?"


    Ich habe auch nur die Seiten 1 und 2 des Steuerbescheides vorliegen, Seite 3 habe ich nicht bekommen.


    Auch der öffentliche Dienst gibt jeden Monat eine Bezügemitteilung heraus. Jedenfalls hier im Bundesland ... Und der Steuerbescheid scheint eindeutig vorläufig zu sein. Denn es fehlen schlicht noch Steuerangaben, wie das FinAmt selbst schreibt ... Die Vermutung, dass hier weitere Einkommen vorliegen, liegt nahe und müsste vom Ex entkräftet werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bin auch im ÖD, erhalte nur bei Änderungen eine Abrechnung.


    Wenn Du die Dezemberabrechnung hast, hast Du auch das Jahreseinkommen.


    Zum Steuerbescheid -
    kennst Du die Erstattung?
    Wird beim Unterhalt auch noch obendraufgerechnet...(theoretisch).

  • Bin auch im ÖD, erhalte nur bei Änderungen eine Abrechnung.


    Wenn Du die Dezemberabrechnung hast, hast Du auch das Jahreseinkommen.


    Zum Steuerbescheid -
    kennst Du die Erstattung?
    Wird beim Unterhalt auch noch obendraufgerechnet...(theoretisch).


    Das Einkommen lag im Dezember um 20 % höher als in den Vormonaten, somit ist von einer Einkommenssteigerung im Jahr 2013/2014 auszugehen. Der Steuerbescheid war unvollständig, von daher der Erstattungsbetrag nur ein Teil, da ja lt. Steuerbescheid das erste Halbjahr nicht berücksichtigt wurde.