Vater obdachlos/drogenabhängig Übertragung Sorgerecht

  • Hallo....
    ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage zum Sorgerecht... Meine Tochter ist im Dez.2009 geboren. Ich war mit dem Vater nicht verheiratet, wir haben jedoch vor der Geburt meiner Tochter das gemeinsame Sorgerecht festgelegt (die Hoffnung, dass alles gut wird will man ja als Schwangere nicht aufgeben und ich war dumm und unerfahren). Seit 2011 lebt der Vater nicht mehr bei uns und es besteht so gut wie kein Kontakt. Es ist inzwischen schon wieder über ein Jahr her, dass ich ihn gesehen hab. Ich habe schon zweimal das alleinige Sorgerecht beantragt, allerdings nicht so erfolgreich, wie ich es mir gewünscht hätte. Der Vater ist offiziell unbekannten Aufenthalts, war zwischenzeitlich im Gefängnis und ich weiß, dass er auf der Straße lebt und Drogen-und Alkoholabhängig ist. Das Gericht hat mir aber nur das vorläufige Sorgerecht erteilt, da der Vater ja unbekannten Aufenthalts ist und somit nicht von der Verhandlung unterrichtet werden konnte. Das endgültige alleinige Sorgerecht habe ich nicht bekommen, weil laut dem Gericht keine akute Kindeswohlsgefährdung besteht. Sobald er sich aber entscheiden sollte sich wieder eine offizielle Melde-adresse zu zu legen haben wir wieder geteiltes Sorgerecht, nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt dann allein bei mir. Ich könnte jetzt natürlich abwarten und hoffen, dass das nie geschieht, bzw. eben dann nochmal einen Antrag stellen, aber ich mache mir eben schon Sorgen... was ist wenn mir was zustößt? Ich möchte zum Beispiel auf keinen Fall, dass meine Tochter dann zu seinen Eltern kommt sondern, wenn dann zu meinem Vater oder zu meinem Bruder.... Meine Idee, da ich vor kurzem erfahren hab, wo er sich tagsüber aufhält, war, dass ich ihn suche und ihn überrede mir etwas zu unterschreiben, dass er damit einverstanden ist, dass ich die alleinige Sorge bekomme und damit dann einen neuen Antrag zu stellen. Weiß hier vielleicht jemand ob sowas irgendwas nutzen könnte und ob ich das in irgendeiner bestimmten Form tun muss, muss was bestimmtes auf dem Zettel stehen? Ich hab auch schon überlegt zu einem Anwalt zu gehen, aber ehrlich gesagt fehlt mir dafür wirklich das Geld und ich überlege eben wie ich die Situation mit möglichst wenig Kosten vielleicht ändern könnte...


    Vielen Dank schonmal im Voraus,
    liebe Grüße,
    greyeyes

  • :welcome


    das mit dem Zettel kannst du dir sparen, der wird dich nicht weiterbringen, ggfls. wird irgendwann ein Urteil gefällt weil er x Jahre nicht erschienen ist, nicht geladen werden konnte.


    Das andere Thema ist, wenn dir etwas passiert. Du solltest dich umfangreich informieren und eine ganze Reihe von Verfügungen aufsetzen u.a. eine Sorgerechtsverfügung die beim Jugendamt hinterlegt werden kann, diese ist zwar für das Familiengericht nicht bindend, wir aber beachtet - da es in eurem Fall ja eh schon eine vorrübergehende Verfügung gibt, ist das natürlich weiteres Wasser auf der Mühle. Fraglich wen du einträgst, Großeltern über 55 finde ich problematisch - vielleicht doch eher der Onkel ? Dieser sollte aber für den Fall des Falles informiert werden, damit er dann soverän zustimmt

  • Hallo Greyeyes,


    in dem wohl absolut nicht zu erwartenden Fall, dass dir etwas zustößt, wird nach deutschem Recht immer geguckt, ob nicht der andere Elternteil in der Lage wäre, das Kind in Obhut zu nehmen. Egal, ob der Vater jetzt das Sorgerecht hat oder nicht.


    In deinem Fall würde erst einmal das Jugendamt das Sorgerecht übernehmen und nach einer Lösung suchen, die dem Familiengericht vorgeschlagen wird. Sollte sich das Leben des Vaters nicht vollständig ändern, ist er als "Sorgeberechtigter" ausgeschlossen. Absolut. Da brauchst du dir keine Gedanken zu machen. (Das Jugendamt würde nach Aktenlage vom Schreibtisch aus ermitteln und keinen Kontakt zum Vater herstellen können. Bestätigt würde dies - auch nach Aktenlage - durch die erfolgten Gerichtsurteile. )
    Ob die Eltern des Ex infrage kämen, hängt von der Gesamtkonstellation ab. Das ist schwer einzuschätzen, hängt u.a. aber auch vom Kontakt zum Kind ab.


    Eine schriftliche Erklärung, die du dir jetzt vom leiblichen Vater holst, hätte keinerlei rechtliche Bedeutung, wenn dir etwas zustößt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die schnellen Antworten...


    wo kann ich das mit den Verfügungen denn machen? Direkt beim Jugendamt oder erst mal wo anders?
    Ja mit dem Onkel habe ich schon gesprochen und er ist auch einverstanden. Er hat auch ne ganz liebe Verlobte, die sogar Kinderkrankenschwester ist und auch damit einverstanden ist....


    Ich hab mir gedacht, dass ichs einfach nächstes Jahr nochmal versuche mit einem neuen Antrag auf das endgültige alleinige Sorgerecht, da ich nämlich demnächst umziehe, von momentan Berlin nach Baden-Württemberg und ich hoffe, dass das zuständige Gericht in BaWü es dann vielleicht nochmal strenger sieht... oder ist dann immernoch Berlin zuständig? Das geht doch normalerweise nach dem aktuellen Wohnsitz und wenn ich dann in BaWü bin und er ist immernoch nicht gemeldet....


    Und ich habe auch vor kurzem erfahren, dass der Vater meiner Tochter gesucht wird, weil er noch ein anderes Kind irgendwo im Schwarzwald hat und die Mutter diesen Kindes hat ihn in Abwesenheit auf Unterhalt verklagt, nachdem sie keinen Unterhaltsvorschuss von der Familienkasse mehr bekommen hat.... das wusste ich bei der letzten Verhandlung auch noch nicht, vielleicht hilft das meiner Sache ja auch...


    LG

  • Du kannst nur eine Absichtserklärung/Meinungsäußerung abgeben. Ob das Jugendamt die in einer Akte über dich sammelt - da musst du schon Glück haben. Und ob die mitwandert, wenn du umziehst - den freiwilligen Verwaltungsaufwand wird ein JA nicht leisten können.
    Wenn dir das ein Bedürfnis ist, kannst du eine entsprechende Erklärung zu den wichtigen Unterlagen, die du sonst hast, hinzufügen. Die solltest du ca. alle 2 Jahre aktualisieren.



    Ob das Gericht ohne Not dir das alleinige Sorgerecht zuspricht, müsstest du probieren. Aus meiner Erfahrung heraus ist das unwahrscheinlich. Das (gemeinsame) Sorgerecht ist ein hohes Gut und Elternrecht, das ungern abgesprochen wird. Im Moment kannst du in allen Situationen agieren und handeln. Auch umziehen. Das Sorgerechtsverfahren lebt mutmaßlich sofort auf, wenn der Ex greifbar wäre - warum sollte der Richter daran rütteln? Zumal er dann ein bestehendes Urteil eines anderen Gerichts abändern müsste.
    Das andere Verfahren hilft dir nichts bezüglich eines Sorgerechtsverfahren. Keinen Unterhalt zu leisten, schließt in Deutschland nicht vom Sorgerecht aus.



    Von den Verfahrenskosten mach besser einen Kurzurlaub mit Kind ...

    Liebe Grüße



    Bap



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