Hallo ihr Lieben,
nun hat der GA endlich sein Kurzgutachten fertiggestellt: Gute Nachricht: Nach seiner Empfehlung sollte es so bleiben, wie es letztes Jahr bereits beschlossen wurde: also ABR und Gesundheitsfürsorge bei mir, die Schulentscheidung soll auch mir zugesprochen werden (ich bin erstmal total erleichtert, dass der Stress vorbei ist - echt. )
Empfehlung wegen Umgang beim Papa: von 5 Tagen 14tägig auf jedes WE, davon 1x nur Fr bis Sa 14 Uhr (was meint ihr, ginge da die Richterin drauf ein? Dann hätte ich gar kein WE mehr mit meinem Sohn gemeinsam...!), 1x Fr bis So 18 Uhr.
Schlechte Nachricht: Der angesetzte Gerichtstermin für die Entscheidung wäre am 25.9.14. Die Schule beginnt allerdings am 15.9.14... (ich versuche, den Termin vorzuziehen und schreibe gerade einen Brief ans Gericht.).
Hat das schon einmal jemand gehabt? Ich kann doch Sohn nicht mal erst in die Regelschule einschulen und dann nach dem GerichtsTermin in die Montessori-Schule wechseln (vorgeschlagen vom Gericht!!! Stand so im Brief, als Eilantrag abgelehnt wurde.)
Ich weiß, dass Kinder viel verschmerzen können - aber das ist voll ätzend. Mein Sohn mag schon gar nicht in irgendeine Schule gehen, weil er seit nem halben Jahr nicht weiß, wohin er darf...
Wäre es erlaubt, falls eine Terminverschiebung nicht ginge, meinen Sohn eigenmächtig in die Montessori-Schule einzuschulen (mein Favorit) ? Sohn ist an beiden Schulen angemeldet, für Montessori besteht ein genehmigter Gastschulantrag.
Weil - irgendwo muss er doch jetzt in die Schule gehen... ! Ach menno - warum kanns nich mal leichter sein? :ohnmacht:
Danke schonmal für eure Hilfe,
die blumenelfe :blume