Morgen Verhandlung wegem Sorgerecht

  • Hallo zusammen,


    morgen habe ich endlich die Verhandlung für das Sorgerecht. So wie ich den deutschen Staat einschätze, wird es aufs geteilte hinauslaufen. Da meine Exfreundin, also die Mutter unserer Tochter, psychisch krank ist, unsere Tochter verabscheut, sie öfters geschlagen hat und immer gebrüllt hat, dass sie sie umbringt, habe ich damals meine Tonbandaufzeichnungen dem Jugendamt gegeben. Aber die interessiert dies nicht. Sie wollen nur sehen, wie sie schön vor ihnen schauspielert. Ich habe ganz ehrlich Angst um meine Tochter, aber laut Jugendamt ist ja alles in Ordnung. Unsere Tochter hat zum Glück keinen Bezug zu ihrer Mutter, weil sie bei ihren Urgroßeltern aufwächst, aber diese schon ziemlich alt sind.


    Was würdet ihr tun? Ich bin schwer am Überlegen, ob ich mit den Aufnahmen an die Öffentlichkeit gehe. Als erstes über Facebook und ein weiterer Versuch wäre, Akte und Stern TV zu informieren.



    Gruß


    Harrypalle

  • ....und warum nicht morgen als Erstes dem entscheidenden Familienrichter davon berichten bzw anzubieten, die Aufnahmen vorzuspielen?
    Wurde das " belastende Material" denn nicht schon schriftlich durch Dich als Beteiligtem oder deinem Anwalt(?) ins Verfahren eingebracht vorher?
    Wenn nicht - warum nicht? :hae:

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • das hatten wir der Richterin schon bei der ersten Verhandlung angeboten. Da die Aufnahmen rechtswidrig sind, nicht genehmigt waren von meiner Ex, aber ich diese gemacht hab zum Schutz für meine Tochter, werden sie nicht zugelassen. In schriftlicher Form liegen sie vor. Aber sind für das Gericht uninteressant. Denn nur die Aussage vom Jugendamt zählt und diese Frau hat ehrlich gesagt keine Lust, sich damit auseinanderzusetzen. Die einzigen, die sich die Aufnahmen angehört haben, waren der Kinderschutzbund und die Polizei. Kinderschutzbund hat gemeint, sie können nichts machen. Und die Polizei war so sehr entsetzt, sie hätten zwar viel gehört, aber soetwas nicht. Aber die könnten mir auch nicht helfen

  • ...das klingt ja übel :kopf
    Dann bleibt nur der Weg zum OLG wenn der Familienrichter nicht in deinem gehofften Sinn entscheidet!
    Oft entscheiden die OLG Richter anders !
    :daumen
    Ich wünsche für morgen alles Gute fürs Kind :schnuller

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Im Allgemeinen finden Richter ( auch die vom OLG...) es nicht so pralle wenn Medien eingeschaltet wurden....
    Könnte für ein dortiges Verfahren auch behindernd sein..


    Ist aber nur meine vorsichtige Meinung
    Entscheiden musst Du... :frag

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Hi,


    ja Aufnahmen sind problematisch.
    Mache daraus ein Tagebuch, und nenne dies Gedächtnisprotokoll, incl. Uhrzeit und Tag.
    Dies kann dann als Beweis gewehrtet werden.


    Ich würde dies, im laufenden Verfahren, nicht öffentlich machen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ein Gedächnisprotokoll gibt es. Da steht dann Aussage gegen Aussage. Man wird als Vater halt wirklich überhaupt nicht ernst genommen. Deshalb wollte ich die Aufnahmen öffentlich machen, um dem Ganzen mehr Nachdruck zu verleihen. Seien wir mal ehrlich. In Deutschland herrscht die Meinung:
    Gott schütze die Mütter, egal wie es den Kindern dabei geht

  • Seien wir mal ehrlich. In Deutschland herrscht die Meinung:
    Gott schütze die Mütter, egal wie es den Kindern dabei geht


    das ist DEINE Meinung.
    Stell das doch als Behauptung in einem neuen thread ein. Schon möglich dass Du dann 1547 andere Erfahrungen und Meinungen dazu bekommst.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hi Harrypalle,


    es geht nicht darum, wegen "Aussage gegen Aussage", sondern darum wie substantiiert du (und dein RA) dies
    vortragt. Da können dann auch Richter nicht vorbei. Auch gelten, vor deutschen Gerichten nicht, wer die meisten Zeugen hat gewinnt o.ä.


    Bspw, in meinem Fall hat die EX nachehelichen Unterhalt bekommen, und sie hatte einen Freund mit dem sie eheähnlich
    nach Außen auftrat, Ich weiß nicht wieviel Din-A4-Seiten dies waren, mit Notizen incl. Datum und Uhrzeit fein säuberlich aufgeführt,
    und da hätte die Richterin nicht "vorbeisehen können", da sie genau wußte der babbedeckel geht sonst vor´s OLG.


    Du mußt da, ohne Emotionen, haarklein alles aufschreiben.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich wäre wirklich froh, wenn ihr mir das Gegenteil beweisen könntet und mir erzählt, wie ihr das geschafft habt.


    Was hast du bisher getan ausser Aufnahmen zu machen und nach Fehlern bei KM zu suchen ?


    Habt ihr Eltern mal das Gespräch gesucht ? Beim JA oder Familienberatung !


    Hast du dir schonmal Gedanken gemacht wie du KM unterstützen kannst ohne gleich das Kind dort rausnehmen
    zu wollen ? Schöpfe erstmal alle Möglichkeiten aus, führe Tagebuch und arbeite mit dem JA zusammen. Wenn das
    alles nicht fruchtet hast du bei Gericht vermutlich bessere Chancen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

    Einmal editiert, zuletzt von jenpa ()

  • Hi,


    wenn du im Prozess so agierst, wie es sich hier abzeichnet, kann man ausrechnen, wohin das führt - Umgangsreduktion, Sorgerechtsverlust, Umgangsausschluss.
    Du solltest damit sofort(!) aufhören.


    Momentan bist du nämlich eben nicht mit Fokus auf das Kind unterwegs, sondern mit Fokus auf die Ex. Es hilft dir nicht und dem Kind schon zweimal nicht, wenn du möglichst nachdrücklich und öffentlich verbreitest, wie "krank" die Kindesmutter ist. Im Gegenteil. Das disqualifiziert dich für die Betreuung des Kindes wegen einem belegbaren Mangel an Bindungstoleranz.


    Insgesamt erzählst du nichts konkretes von der Gesamtsituation, so dass man das alles nur sehr schwer einordnen kann. Was genau ist denn seit Trennung gelaufen und wie genau bist du vorgegangen? Wie ist der genaue Status quo, was wurde gerichtlich beantragt und beschlossen bzw. zurückgewiesen?


    Wie ist denn tatsächlich die Situation bis hier hin?


    Gruß
    Tüftel

  • Um Ganz ehrlich zu sein ist mir die Kindesmutter egal. Tut mir leid, wenn das so rüberkam. Zur Kindesmutter: sie wollte nie ein Kind. Ist schwanger geworden und hat soch damals geweigert, zum Frauenarzt zu gehen. Unsere Tochter kennt sie nicht. Sie hat mit einem halben Jahr angefangen, unsere tochter zu schlagen. Polizei und Jugendamt waren damals da. Aber ohne Erfolg. Und ja. Ich hab versucht, dass sie eine Bwziehung zu unserer Tochter aufbaut. Zusammen mit Familienhilfe, Pro Familia und Jugendamt. Sie hat immer nur geschauspielert. Wollte es nie. Sie hat unsere Tochter immer nur als Druckmittel verwendet. Und ja ich reagier jetzt so, weil ich merk, wie es meiner Tochter schadet, weil sie jedes mal nach dem Umgang weint und sich an mich klammert, wenn ich sie den Urgroßeltern übergeb

  • JETZT hab ichs verstanden!
    Kind lebt bei dir und KM hat gemeinsame Sorge beantragt? Richtig?


    Dann liegt der Schwerpunkt wohl auf der sogenannten "negativen Kindeswohlprüfung."
    Will heißen:
    Nur wenn das gemeinsame Sorgerecht der Kleinen SCHADET gibts keins...


    Deshalb wirklich wichtig darzustellen in ALLEN EINZELHEITEN, dass die gemeinsame Sorge dem Kind schadet !
    :nudelholz

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • waren damals da


    vergiss die Vergangenheit- nach meiner Erfahrung wird vor Gericht (fast) nur in die Zukunft geblickt.... und genau dahin sollte Dein Blick gehen-


    Wer hat denn zur Zeit das Sorgerecht für das Kind, und wo lebt es genau? :hae:


    und wer hat worauf vor Gericht geklagt?


    Ich habe es so verstanden, dass die Mutter (?) derzeit das Alleinige Sorgerecht hat, und Du nun das gemeinsame (?) möchtest....


    Wichtig ist nur die Zukunft!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Die KM hat nich das alleinige. Und Zukunftsdenken. Ihre Urgroßeltern sind jetzt 80. auch nicht mehr so fähig. Jnd qas war ist Vergangenheit, aber sie macht grad so weiter. Ich will einfach, dass meine Tochter eine schöne Kindheit hat und sonst nichts. Aber ich weiss halt, wie sie von ihrer Mutter behandelt wird.