Kinderwohngeld

  • Hallo, hab mal ne Frage. Ich habe nun auch den Bescheid für das Kinderwohngeld bekommen und es soll zum 1.8. Losgehen. Frage ist: wird das zusätzlich zum alg2 bezahlt oder könnte ich noch ne neuberechnung vom alg2 bekommen wo das Kinderwohngeld mit eingerechnet wird?
    :thanks:

  • Kommt drauf an ob du laut der Alg II Berechnung bisher von dort Geld für die Kinder bekommen hast oder ob die das eh erstmal offen gelassen haben um zu warten.
    Beides kriegst du soweit ich weiß auf jedenfall nicht für die Kinder... Wohngeld ist vorrangig.
    Ich würde mit dem Wohngeldbescheid zum Jobcenter gehen und nachfragen um sicher zu gehen, dass alles passt und du nicht irgendwann was zurück zahlen musst.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Ähm das kinderwohngeld bei alg2 bezug wurde doch 2011 abgeschafft?
    Bzw dahingehend geändert, das wenn Wohngeld dann nur wenn die gesamte BG aus dem bedarf fällt.


    Aber auf jeden Fall ist es so, das es Wohngeld und alg2 nicht gleichzeitig gibt, der wohngeldempfänger fällt aus der BG und die restliche BG wird neu berechnet.

  • Also das Kinderwohngeld ist nur für die Kids ausgerechnet worden, also mit dem was die Kids an Unterhalt und UHV bekommen . Das Kinderwohngeld wird in unserem Landkreis vom Bauordnungsamt ausgerechnet und überwiesen. Das ALG 2 hat rückwirkend eine Erstattung vom Bauamt bekommen da ich den Antrag schon ab 01.05 eingereicht habe. So ist es auf dem Bescheid zu ersehen nur weiß ich noch nicht ob es zusätzlich zum alg2 kommt oder noch eingerechnet wird. Denn die wissen ja anscheinend Bescheid weil sie ja die Erstattung bekommen.

  • Hi,
    mit Antrag auf H4 muss ich hier gleichzeitig Kinderwohngeld beantragen.
    BIs das durch ist, zahlt das Amt mir ne Pauschalsumme mit, die dann verrechnet wird und ab Berechnungsmonat und Bewilligungsbescheid zahlt det Amt weniger und die Wohngeldstelle ihre Summe.
    So ist das hier in Bayern.
    Wenn die ne ERstattung bekommen, geht es ab jetzt so, dass die Arge den Grundbedarf plus Kinder, Heizkosten etc... zahlen und die Wohngeldstelle nun bis zum nächen Antrag die Dir zugesendete Festbetragssumme.

  • Ja genau so wars früher, das Kind fällt eben aus der BGberechnung weil eben nicht alg2/sozialgeld und wohhngeld gleichzeitig darf und bekommt stattdessen Wohngeld ( was im Endeffekt mehr war)
    Du hast dann 2 Berechnungen einmal alg2 für dich (mit hälftigem mietanteil wenn ihr 2 seid, fallen 2 Kinder aus der BG ist dein mietanteil entsprechend ein Drittel) und eben das Wohngeld fürs Kind vom entsprechendem amt



    Wurde aber eben zum 1.4.11 abgeändert, das wenn dann die gesamte BG mit Wohngeld aus dem bezug raus sein muss.
    Gibts das jetzt wieder oder wie?

  • Ähm das kinderwohngeld bei alg2 bezug wurde doch 2011 abgeschafft?
    Bzw dahingehend geändert, das wenn Wohngeld dann nur wenn die gesamte BG aus dem bedarf fällt.


    Aber auf jeden Fall ist es so, das es Wohngeld und alg2 nicht gleichzeitig gibt, der wohngeldempfänger fällt aus der BG und die restliche BG wird neu berechnet.

    Hmm also laut Bescheid wurden nur meine Kids berechnet , und somit verstehe ich das als Kinderwohngeld ?
    Ich kenne mich mit den Gesetzen leider nicht so aus, kann es auch sein das jeder Landkreis oder jedes Bundesland das anders handhabt? :radab Keine Ahnung.....

  • Hi,
    alsio ich bezog H4 , Uv und für das andere Kind Unterhalt und bekam für beide Kinder Wohngeld.
    Jetzt fällt der UV weg, wegen ausgeschöpft und nun muss ich für das Kind mit UNterhalt Wohngeld beantragen, wobei das Kind ohne UV neu im H4 berechnet wurde.
    .............................................................
    Ich hab das dann einfach nur gemacht, weil meine DEnke das nicht checkt.
    Der UNterhalt des einen KIndes deckt natürlich nicht den Bedarf des Kindes.

  • Also in dem Bescheid wurde die kosten der Wohnung eingerechnet und die zu berücksichtigende Miete ermittelt dann jeweils von meinen Kids was sie an Unterhalt monatlich bekommen , davon der Jahresdurchschnitt und dann als Ergebnisse das monatliche gesamtnettoeinkommen der Kids ermittelt und daraus also aus zu berücksichtigender Miete und dem monatlichen gesamtnettoeinkommen ergibt sich nach Paragraph 19 wohngeldgesetz das Wohngeld welches ich nun bekomme....


    Nur weiß ich halt nicht ob das nu extra zu dem alg2 gezählt wird oder eben nich...