Beiträge von Susanne35

    ok, danke. Ich werde das sofort morgen mit dem Anwalt besprechen. Ja es gibt und gab nur ihn als Vater. Es sind ja auch 9 von 15 Übereinstimmungen vorhanden. Eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit haben die gar nicht berechnet.



    Danke für all eure antworten, ich werde sehen was noch machbar ist :thanks: :S

    ich weiß nicht ob es ein gerichtlich anerkanntes Labor war, es wurde vom Gericht damit beauftragt, war übrigens das erste mal von dem uns zuständigem Richter, als wir den einzigsten 5 min gerichtstermin hatten um den Test mündlich zu bestätigen das er gewünscht wird von beiden Parteien, hat er nicht mal in die Akte gesehen, ich habe dann noch als mir der Termin zur speichelabnahme zu lange dauerte, herausgefunden das der Beschluss dafür nie beim Labor angekommen war, weil das Gericht eine veraltete Adresse hatte, und meinen Anwalt die neue Adresse genannt und erst dann ging es weiter, ich habe insgesamt das Gefühl das sich das Gericht nie richtig um dieses Verfahren bemüht und interessiert hat, sie können doch nicht einfach das Gutachten als richtig annehmen und beschließen das es dann halt keinen Vater gibt, ich bin echt sauer....

    Also, ich wurde auch getestet. Ich war vorher mit ihm 3 Wochen im Urlaub, es kommt auch niemand sonst in Frage, wir haben zusammen gewohnt, der Frauenarzt hat dem Gericht auch schriftlich bestätigt das mit dem Zeit des Eisprungs, der Schwangerschaftswoche und dem Geburtstermin alles richtig bestimmt wurde. Zumal ich ja durch den Fertelitätsmonitor auch genau bestimmen konnte wann der Eisprung war.
    Das Problem ist das der Beschluss nun schon da ist und ich wahrscheinlich keine Chance mehr habe irgendwas zu machen...
    Das kann einfach nicht sein :-(

    Also, der Fruchtbarkeitsnachweis ist ja kein Beweis dafür das es eine Vaterschaft gibt.


    Wenn der Speicheltest nicht eindeutig nachweisen kann, das besagter Mann der Vater des Kindes ist und es noch die Möglichkeit für einen Bluttest gibt, soll eben ein Bluttest durchgeführt werden. Gehe zu deinem Anwalt, er wird das dann in die Wege leiten.

    Hi, den habe ich, und ja das haben wir versucht, aber das Gericht hat darauf null reagiert und bereits den Beschluss zugesendet das das Verfahren geschlossen wird.


    MfG

    Zitat

    Hi, also ja er ist Definitiv der einzigste der als Erzeuger in Frage kommt. Ich habe von beginn an einen Anwalt, und nein das Gericht schließt das Verfahren nun ohne einen Bluttest anzuordnen. Es hat zuletzt nicht mal unsere Einsprüche zur Kenntnis genommen, da war der Beschluss bereits beim Anwalt, es hat den Anschein das das Gericht kein Interesse mehr an dem Verfahren hat, was ja nun insgesamt 1 1/2 Jahre lief. Der Speicheltest wurde beim Gesundheitsamt gemacht.


    MfG

    Ich muss mich auch mal an euch wenden, ich bin echt verzweifelt. Ich habe nun seit über einem Jahr Streß mit dem Ex, habe einen Anwalt da er die Vaterschaft nicht anerkannt hat und somit haben wir nach einen Jahr endlich einen gerichtlich angeordneten Speicheltest gemacht. Dieser ist nun nicht eindeutig ausgefallen ?-( Es passen 9 von 15 Allele zusammen , 6 aber nicht somit wird die Vaterschaft ausgeschlossen.


    Ich kann aber beweisen das nur er in Frage kommt, denn damals hatte ich einen Clearblue Fertilitätsmonitor und der hat mir genau die Eisprungzeit angezeigt, die an einem Freitag begann und bis Sonntag ging, wir hatten das komplette WE dann GV, weil es damals ja ein Wunschkind werden sollte, der Schwangerschaftstest zeigt dann passende meine Schwangerschaftswoche an und der Frauenarzt berechnete passend den Geburtstermin , an dem mein Kind dann auch geboren wurde. Auch ihre Ähnlichkeit mit ihm ist unübersehbar....
    Da wir während der Schwangerschaft im "bösen" auseinander gingen , hat er dann ein riesen Theater veranstaltet und nun das.
    Ich habe gleich nach dem Test , noch einen machen lassen, mit meinem jetzigen Freund, der ja klar nicht in Frage kommt, einfach um zu beweisen das der erste Test falsch negativ anzeigt und siehe da beim zweiten Test mit einem anderem Labor kam klar raus das nur 3 (bis zu 4 können immer passen, weil Abstammung, Herkunftsland, Hauttyp usw. gleich sein können) von 17 getesten Alleelen passen, also 12 von 17 nicht!!


    So also Einspruch gegen das erste Gutachten eingelegt und einen Bluttest verlangt, weil dieser einfach eindeutiger und weniger manipulierbar ist als der Speicheltest und was macht das Gericht? Es will jetzt einfach den Fall schließen :heul
    Das heißt mein Kind wird keinen Vater haben und ich kann nichts dagegen machen........
    ich habe hier gelesen das es am 29.Juni 2009 schon so einen Fall (Threat) gegeben hat, könnte sich diese Dame Namens Desideria bitte mal bei mir melden? Vielleicht könnte sie mir weiterhelfen? Oder weiß sonst noch jemand von so ähnlichen Fällen?


    Das einzigste was ich zu ungenauen Vaterschaftstest googeln konnte , war das es die Möglichkeit einer Mutation bei der Entstehung des Kindes gegeben haben könnte und man somit den richtigen Vater nicht genau zuordnen kann im Speicheltest nur mit dem Bluttest.


    Danke fürs lesen..... :S

    So nun ist endlich am 19.1.15 der Termin zum Gentest eingetroffen. Geschlagene 9 Monate musste ich auf den Test warten den ER unbedingt wollte! Ich habe ein fürchterlich lahmes Familiengericht erwischt und wenn ich nicht ewig überall rumtelefoniert hätte, würde der Termin noch lange nicht sein. Ich habe den Beschluss für den Test bereits am 19. 11.14 erhalten, das hätte das Genlabor auch dann bekommen müssen, aber NEIN, das Gericht hat ihn an eine alte Adresse des Labores geschickt , weshalb er nie ankam, nach vielen nachfragen meinerseits beim Labor , merkte man das die Adresse im Beschluss falsch war und meine Anwältin hat letzte Woche dann unseren Beschluss hingefaxt, damit mal dieser Test stattfindet.... Man man man was bin ich sauer :cursing:
    So nun bin ich ja mal gespannt wann das zu erwartende Ergebnis dann da ist und wie lange dann nun wieder das einklagen des Kindes- und Betreuungsunterhaltes dauern wird und klar auch welche Summe dann schon aufgelaufen ist
    :kopf Ich bin echt genervt inzwischen, ist ja ok das er null Interesse hat, nicht mal was zu Weihnachten für sie was hatte...obwohl er genau weiß das es seine ist und nur aus reinem gnatz das ganze Theater veranstaltet, damit komme ich bestens klar.... aber diese ewige Warterei auf Ergebnisse, Beschlüsse ect. kann doch bald nicht mehr normal sein :crazy

    Ich könnte mal im Beschluss nachsehen. Ich meine, es wäre auf jeden Fall ein vierstelliger Betrag gewesen. Aber gut, wer hat, der hat :D

    Na ich bin ja mal gespannt was er für die lütte und mich bezahlen muss. Hatte vorher ein Netto von über 1000,-€ im Monat....
    Schade das es nur noch ums Geld geht, lieber wäre es mir er hätte wenigstens nen bissel interesse :-(

    Huhu, hatte ja im Juli bereits schon mal etwas dazu geschrieben. Seit April bin ich ja mit einem Anwalt dabei den gerichtlichen Vaterschaftstest in die Wege zu leiten, den er ja will! Nun ist es endlich mal soweit das am 13.November die Anhörung dazu stattfindet.... Unglaublich wie er das in die Länge ziehen konnte, ich bin nun mal gespannt ob der Herr Dipl.Ing. den Arsch in der Hose hat wenigstens zu erscheinen.:hm... .... Man was bin ich sauer und enttäuscht :cursing:

    Hi, leider wurde doch komplett alles angerechnet... das heißt ich bekomme das selbe Geld aber gesplittet von 2 verschiedenen Stellen, irgendwie blödsinn aber naja was solls....

    Huhu, ich war vor 2 Jahren mit meinen Kids zur Kur auf der Ostseeinsel Poel, wir waren im Juni da, die Klinik und die Kureinrichtung war ein Traum. Fast direkt am Strand, eigene kleine Schule wo die Große war, ein sehr schönes Zimmer und Kinderzimmer, perfektes Wetter, sehr gutes Personal und tolle Freizeitangebote, leckeres Essen und insgesamt haben wir uns sehr wohl gefühlt und waren wirklich auch erholt danach :strahlen

    Ja danke schön für eure zahlreichen Antworten :thanks: Also das erste schreiben hat er am 13. Februar bekommen darin hat meine Anwältin schon mal mitgeteilt das er ja 6 Wochen vor und 8 Wochen danach schon mal leistungen erbringen müsste und wieviel unterhalt er Zahlen soll was den betreuungsunterhalt angeht. Am 8. April dann die Antwort von seiner Anwältin in der er mitteilen lies das er nicht unterhaltsfähig sein, wenn dann überhaupt nur fürs Kind und das doch ne förmliche vaterschaftsstellung abgewartet werden sollte. Achja und 2 wochen nach der geburt kam er einmal unangemeldet vorbei und brachte auch sachen von seiner schwester für die kleine, da fragte ich ihn ja nach dem einfachen test den er ablehnte, seit dem keinen kontakt ausser mit seiner Familie die sich auf die kleine freuen und auch hinter mir stehen und wir haben schriftlichen kontakt, was ja schön ist und ich glaube das sie das auch nicht so toll finden wie er das handhabt und uns gegenüber sich verhält. Am 14.5. Hat meine Anwältin dann der Gegenseite mit Kopie der Urkunde mitgeteilt das meine kleine da wäre und ob er die Vaterschaft anerkennt , dies ist ja nicht geschehen und wir haben das verfahren eingeleitet und am 22.5. Den Antrag auf Bewilligung der verfahrenskostenbeihilfe beantragt. Daraufhin hat er diesen Antrag in Kopie am 26.5. Bekommen und sollte sich dazu äußern, das hat er dann ohne sein Anwalt mit einem lügenschreiben am 10.6. Getan . Dazu haben wir uns wiederum bis zum 4.7. Geäußert und nun darf er sich bis zum 31.7. Wiederum äußern.... Soweit der aktuelle stand :rolleyes:

    Also in dem Bescheid wurde die kosten der Wohnung eingerechnet und die zu berücksichtigende Miete ermittelt dann jeweils von meinen Kids was sie an Unterhalt monatlich bekommen , davon der Jahresdurchschnitt und dann als Ergebnisse das monatliche gesamtnettoeinkommen der Kids ermittelt und daraus also aus zu berücksichtigender Miete und dem monatlichen gesamtnettoeinkommen ergibt sich nach Paragraph 19 wohngeldgesetz das Wohngeld welches ich nun bekomme....


    Nur weiß ich halt nicht ob das nu extra zu dem alg2 gezählt wird oder eben nich...

    Ähm das kinderwohngeld bei alg2 bezug wurde doch 2011 abgeschafft?
    Bzw dahingehend geändert, das wenn Wohngeld dann nur wenn die gesamte BG aus dem bedarf fällt.


    Aber auf jeden Fall ist es so, das es Wohngeld und alg2 nicht gleichzeitig gibt, der wohngeldempfänger fällt aus der BG und die restliche BG wird neu berechnet.

    Hmm also laut Bescheid wurden nur meine Kids berechnet , und somit verstehe ich das als Kinderwohngeld ?
    Ich kenne mich mit den Gesetzen leider nicht so aus, kann es auch sein das jeder Landkreis oder jedes Bundesland das anders handhabt? :radab Keine Ahnung.....

    Also das Kinderwohngeld ist nur für die Kids ausgerechnet worden, also mit dem was die Kids an Unterhalt und UHV bekommen . Das Kinderwohngeld wird in unserem Landkreis vom Bauordnungsamt ausgerechnet und überwiesen. Das ALG 2 hat rückwirkend eine Erstattung vom Bauamt bekommen da ich den Antrag schon ab 01.05 eingereicht habe. So ist es auf dem Bescheid zu ersehen nur weiß ich noch nicht ob es zusätzlich zum alg2 kommt oder noch eingerechnet wird. Denn die wissen ja anscheinend Bescheid weil sie ja die Erstattung bekommen.

    Hallo, hab mal ne Frage. Ich habe nun auch den Bescheid für das Kinderwohngeld bekommen und es soll zum 1.8. Losgehen. Frage ist: wird das zusätzlich zum alg2 bezahlt oder könnte ich noch ne neuberechnung vom alg2 bekommen wo das Kinderwohngeld mit eingerechnet wird?
    :thanks: