Gerichtskosten zurück zahlen

  • ich habe heute die REchnung er Gerichtskasse bekommen. Kurzfassung:
    Ju.-amt wollte für Kind mehr Unterhalt, der ihm zusteht, vorm Amtsgericht wurde dem auch statt gegeben. KV ist vors OLG was nun dem KV REcht gab, da das Ju-amt einen Fehler damals bei der Unterhaltsfestsetztung gemacht hat. Wollte jetzt auch nicht Wiederspruch einlegen, da die Kosten ja nicht weniger werden und die vom OLG schon mit rein geschrieben haben, das es nicht gut aussieht bei Wiederspruch. Naja und heute kam dann die dicke REchnung.
    Hab gleich bei derGerichtskasse angerufen und gesagt das ich das GEld nicht hab( zumindest auf einmal) und die senden mir jetzt was zu, wo ich offen legen soll was ich verdiene und auch gleich einen Ratenvorschlag mit rein schreiben soll.
    Ich weiß aber ehrlich gesagt garnicht wie ich da auch noch was abzahlen soll. Ich hab ja so schon genug was abgestottert wird.Klar werden die sicher nach ihren Rechenregeln noch ein paar Euronen finden die ich angeblich über hab, mit den Sätzen mit denen a gerechnet wird.


    Es sind doch sicher einige von euch hier denen es auch schon so ging. Was habt ihr gemacht?
    Stunden ist doch sicher auch doof, ich will ja meinem Kleinen nicht mit 6Jahren schon Schulden da lassen, auch wenn es nicht meine Schuld ist das sein Erzeuger so ein :motz: :angry :kotz ..........!!!!! ist
    Mein Gott es ging um ganze 30-40 Euro mehr und ich soll jetzt ein paar Hunderte zahlen , weil er sein Geld lieber für Schwachsinn, statt für sein Kind ausgibt!

  • Völlig normal. Wer den Bogen überspannt, zahlt idR.
    Wenn du so fies bist, wie meine Ex, dann zahlst du nicht und die Landesjustizkasse pfändet den Ex als Zweitschuldner. Meine bekam den Hals auch nicht voll, ging zum OLG und verlor. Zeche habe ich wie bei allem natürlich vom üppigen SB zahlen müssen. ;)

  • Verstehe ich das richtig, ihr habt eine Beistandschaft und die wurde OHNE dein Betreiben aktiv? Oder hast du gemeint, man könnte es ja mal probieren?


    Edit: Postings zum Thema Hals nicht voll kriegen sind echt zum ersparen. Es ist die Pflicht der Eltern dafür zu Sorgen, dass das Kind bekommt was ihm zusteht und das ist Unterhalt nach DD.

  • naja summerjam, ich hab den Bogen mit Sicherheit nicht überspannt. Mein Sohn bekommt 90Euro(!!!!) Unterhalt 30-40 wären legitim!
    zumal sich KV 2 Autos, nen riesen Hund( ganz neu), Waffen, Wochenendtripps leisten kann.
    Aber dank dem Fehler des Ju amtes beim OLG Glück hatte.
    Es sid nicht ales Frauen fies


    2männerHaushalt, soweit ich mich erinnern kann wurde KV überprüft und hätte mehr zahlen können, stellte aber komplett ein, dann wurd ich gefragt ob es mir recht wäre wenn sie vor Gericht gehn. So ähnlich lief das

  • Es ist die Pflicht der Eltern dafür zu Sorgen, dass das Kind bekommt was ihm zusteht und das ist Unterhalt nach DD.


    Bei solchen realitätsfernen Aussagen weiß ich immer nicht ob lachen oder weinen. Jedenfalls: ich kann das nicht mehr hören und schon gar nicht mehr ernst nehmen.


    TS: ja, eigentlich schade, wenn man beim Unterhalt einfordern (der dem Kind rechtlich zusteht) noch draufzahlen muss...

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • jonilein


    Es liegt mir fern, dir zu unterstellen, dass du den Bogen überspannt hast. Kenne ja deine Story nicht. Mein Posting war, zugegeben, zu sehr auf meine Erfahrung gemünzt. Auf der anderen Seite stimmt mein Posting aber auch. Wer verliert, zahlt idR. Und vor Gericht bekommt man nur Recht und nicht zwangsläufig Gerechtigkeit.


    Wenn hier im Forum gefragt wird, ob zum Beispiel ein Gang zum OLG für 30-40 Eus mehr oder weniger bekommen/zahlen Sinn macht, kommt recht schnell die Antwort, dass sich aufgrund der Kosten dieser Schritt mitunter erst in 1-2 Jahren amortisiert.


    2männerHaushalt. Diese besagte Pflicht gibt es nicht. Ein Maximierungsprinzip kommt max dann zum Tragen, wenn die Allgemeinheit einspringen müsste. Bis es soweit ist, darfst auch du dich über ein bisschen verbleibende Privatautonomie freuen ;)

  • Wenn es so eng ist bei dir: Wurde denn ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt?


    Bei einem Unterhaltsverfahren vor dem OLG mit Anwaltszwang bist du mit "ein paar Hundert Euro" noch recht gut bedient. Alles, was nicht vierstellig ist, ist da schon positiv - ohne dass dir das jetzt groß hilft.
    Es gibt noch ein paar juristische Kniffe, die man vielleicht anwenden könnte. Liegt zB eine schriftliche Beauftragung des JA für die Erstklage vor? Und wenn das JA Berechnungsfehler gemacht hat, denen du, da Behörde, getraut hast, ist das auch eine anrüchige Sache, die man angucken könnte. Aber dazu bedarf es wieder juristischem Beistand, der auch kostet. Das ist also ein Teufelskreis.


    Chance wäre vielleicht, den VKH-Antrag noch zu stellen und zu hoffen, dass das Gericht ein Auge zudrückt (er muss eigentlich vor dem Urteil gestellt sein). - Oder hast du gar VKH und es sind jetzt nur "Restkosten" der Gegenseite?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • beruhig dich mal, das ist gar nicht so schlimm. Hatte auch damals Post von der Justizkasse erhalten bzgl. der Kosten des Gutachters und Verfahrenspflegers, war ne Summe im mittleren 4 stelligen Bereich. War schon heftig.


    Hat mich aber nicht umgebracht, das sind keine Unmenschen, habe den alles offen gelegt, gesagt, ich zahle 50€ im Monat und das war für die ok, allerdings wurde mir mitgeteilt, dass meine Steuererstattung direkt einbehalten wird. So war es dann auch. Schade um das Geld, aber ich fand das fair, zumal du bei der Justizkasse abzahlen kannst, ohne das Zinsen entstehen.


    Mir wurde auch kein anderer Betrag aufdiktiert, die haben das akzeptiert, was ich freiwillig bereit war zu zahlen.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Ich zahle sowohl meiner RA als auch dem JA (für stationäre Maßnahme) monatliche Beiträge bis Ende kommenden Jahres. Das ist nicht schön und ich bekomme auch keine finanzielle Unterstützung, da Selbstverdiener und -arbeiter. Aber zum Streiten gehören immer zwei, und mitunter freut sich der Dritte (Anwalt bzw. Gericht).


    Ich verstehe aber, dass man sich ungerecht behandelt fühlt, wenn man sich den gerichtlichen Weg nicht selbst ausgesucht hat.

  • Schlimm, dass der KV erst vors OLG ziehen musste um klar zu stellen das er die ganze Zeit einen Fehler der Unterhaltsberechnung tragen musste. Das hatte die ganze Zeit niemanden gestört. Findest du nun ungerecht, dass du die entstandenen Gerichtskosten tragen musst?
    Und was hat eine Stundung mit Schulden für den Kleinen zu tun? Willst du so lange stunden bis du nicht mehr da bist und er diese vererbt bekommt? :hae:

  • Wer den gerichtlichen Weg wählt, sollte auch bereit sein, alle daraus resultierenden Konsequenzen incl. Beschlüsse und Kosten zu tragen. Es mag ungerecht sein, dass manche das alles von unseren Steuergeldern finanziert bekommen und deshalb recht schnell dabei sind, diesen Weg zu wählen, aber ich kann es nicht ändern, so ungerecht das eigentlich ist. Übrigens habe ich seinerzeit meine Kosten an das Jugendamt auch dank mehrmaliger rechtsanwaltlicher Intervention enorm reduzieren können, dazu muss man nicht klagen.


  • Bei solchen realitätsfernen Aussagen weiß ich immer nicht ob lachen oder weinen. Jedenfalls: ich kann das nicht mehr hören und schon gar nicht mehr ernst nehmen.


    Nein die Aussage ist schon richtig. Nicht nur die DD Tabelle gilt sondern die ganze Richtlinie. Und da stehen eben so Sachen drin wie Selbstbehalt und absetzbare Kosten.
    Schön wäre es wenn jedes Kind Unterhalt nach dem höchsten Teil der DD Tabelle bekommen würde nur müßen dann auch die BET das Einkommen dafür haben.


    TS: Wenn Du nicht viel zahlen kannst dann musst Du denen das mitteilen. Ich weiß nicht ob die die Möglichkeit haben ganz zu verzichten aber eine kleine Rate ist doch immer drin. Ich würde dem JA auf die Füße steigen.

  • Wer den gerichtlichen Weg wählt, sollte auch bereit sein, alle daraus resultierenden Konsequenzen incl. Beschlüsse und Kosten zu tragen.


    So sehe ich das auch.
    Allerdings wird auch oft die Gegenseite, die nicht geklagt hat und gar kein Interesse an einer Klage hat, zur Kasse gebeten. Darum ging es.
    Hat man da einen klagewütigen Ex..., und erhält man selbst keine VKH, blecht man mit - ob man will oder nicht.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hat man da einen klagewütigen Ex..., und erhält man selbst keine VKH, blecht man mit - ob man will oder nicht.


    Man kann und sollte sich vielleicht auch immer fragen, welchen Anteil man hat, dass der andere Elternteil den gerichtlichen Weg geht bzw. gegangen ist. Wenn man die Schuld auf den anderen, klagewütigen Elternteil schiebt, macht man es sich m. E. zu leicht. Vielleicht gibt es einen Grund, dass man nicht (mehr) miteinander sprechen, sich nicht gemeinsam beraten lassen kann oder will? Mir geht es da eher um die Frage, ob man auch im Streit gemeinsame Verantwortung für dessen Konsequenzen tragen kann oder möchte.

  • Wenn es so eng ist bei dir: Wurde denn ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt?


    Bei einem Unterhaltsverfahren vor dem OLG mit Anwaltszwang bist du mit "ein paar Hundert Euro" noch recht gut bedient. Alles, was nicht vierstellig ist, ist da schon positiv - ohne dass dir das jetzt groß hilft.
    Es gibt noch ein paar juristische Kniffe, die man vielleicht anwenden könnte. Liegt zB eine schriftliche Beauftragung des JA für die Erstklage vor? Und wenn das JA Berechnungsfehler gemacht hat, denen du, da Behörde, getraut hast, ist das auch eine anrüchige Sache, die man angucken könnte. Aber dazu bedarf es wieder juristischem Beistand, der auch kostet. Das ist also ein Teufelskreis.


    Chance wäre vielleicht, den VKH-Antrag noch zu stellen und zu hoffen, dass das Gericht ein Auge zudrückt (er muss eigentlich vor dem Urteil gestellt sein). - Oder hast du gar VKH und es sind jetzt nur "Restkosten" der Gegenseite?


    Es wurde ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, nur das was ich jetzt zahlen soll ist nicht mit drinn. Sind wenn ich richtig lese Anwaltskosten

  • Schlimm, dass der KV erst vors OLG ziehen musste um klar zu stellen das er die ganze Zeit einen Fehler der Unterhaltsberechnung tragen musste. Das hatte die ganze Zeit niemanden gestört. Findest du nun ungerecht, dass du die entstandenen Gerichtskosten tragen musst?
    Und was hat eine Stundung mit Schulden für den Kleinen zu tun? Willst du so lange stunden bis du nicht mehr da bist und er diese vererbt bekommt? :hae:


    Ungerecht finde ich das er 1. nich einfach diese paar Euro mehr zahlt. 2. die Ungerechtigkeit, das Kind Schulden bekommt obwohl ihm das Geld ja eigendlich zusteht, ist ja noch weniger wie der Mindestsatz
    Und stunden find ich blöde weil ein Leben ab 18J. soll ja nicht gleich mit den ersten Schulden anfangen.

  • beruhig dich mal, das ist gar nicht so schlimm. Hatte auch damals Post von der Justizkasse erhalten bzgl. der Kosten des Gutachters und Verfahrenspflegers, war ne Summe im mittleren 4 stelligen Bereich. War schon heftig.


    Hat mich aber nicht umgebracht, das sind keine Unmenschen, habe den alles offen gelegt, gesagt, ich zahle 50€ im Monat und das war für die ok, allerdings wurde mir mitgeteilt, dass meine Steuererstattung direkt einbehalten wird. So war es dann auch. Schade um das Geld, aber ich fand das fair, zumal du bei der Justizkasse abzahlen kannst, ohne das Zinsen entstehen.


    Mir wurde auch kein anderer Betrag aufdiktiert, die haben das akzeptiert, was ich freiwillig bereit war zu zahlen.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Man kann und sollte sich vielleicht auch immer fragen, welchen Anteil man hat, dass der andere Elternteil den gerichtlichen Weg geht bzw. gegangen ist. Wenn man die Schuld auf den anderen, klagewütigen Elternteil schiebt, macht man es sich m. E. zu leicht.


    das kannst du dich gerne fragen. (Aber in meinem Fall trifft das sicherlich nicht zu, da müsste ich schon den Unterhalt von 0,- akzeptieren damit der KV bei einem Netto von 2000,- nicht klagt...)
    Aber bleiben wir doch beim Thema der TS.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)


  • Man kann und sollte sich vielleicht auch immer fragen, welchen Anteil man hat, dass der andere Elternteil den gerichtlichen Weg geht bzw. gegangen ist. Wenn man die Schuld auf den anderen, klagewütigen Elternteil schiebt, macht man es sich m. E. zu leicht. Vielleicht gibt es einen Grund, dass man nicht (mehr) miteinander sprechen, sich nicht gemeinsam beraten lassen kann oder will? Mir geht es da eher um die Frage, ob man auch im Streit gemeinsame Verantwortung für dessen Konsequenzen tragen kann oder möchte.


    WEißt du, er kennt sein Kind nicht, hat kein Intresse es kennenzulernen. Habe ihm das mehr mals angeboten, Fotoalben erstellt und bei ihm vor die Tür gelegt mit der Bitte des Kindes sich doch zu melden.Er erzieht lieber ein fremdes Kind im selben Alter mit einer Bekannten mit der er seit 3-4 Jahren zusammen ist.
    Geld hat er sowieso nie, da er nicht mit umgehen kann.
    Aber damals bei der Berechnung hielt ihm das JU zu Gute das er Vollzeit arbeitet obwohl er eine 8jährige Tochter hatte und AE war. Das das Kind bis auf die paar STunden wo er zu Hause war den ganzen TAg bei der Oma war wußte keiner und wurde auch nicht erwähnt.
    Als sie jetzt wo sein Kind, das bei ihm lebt 14Jahre alt ist , es erneut berechneten und ihm sagten er solle mehr zahlen, hat er eingestellt. Deswegen ist das JU vor Gericht gegangen.
    SEin Vorteil ist das der Lebensgefährte seiner Mutter nicht auf den Kopf gefallen ist und sich mit solchen Sachen auskennt . Sonst hätte er niemals geklagt


  • Ungerecht finde ich das er 1. nich einfach diese paar Euro mehr zahlt. 2. die Ungerechtigkeit, das Kind Schulden bekommt obwohl ihm das Geld ja eigendlich zusteht, ist ja noch weniger wie der Mindestsatz
    Und stunden find ich blöde weil ein Leben ab 18J. soll ja nicht gleich mit den ersten Schulden anfangen.


    Hallo jonilein,


    ungerecht finde ich vor allem, dass die eigentliche Verantwortung ja die Beistandschaft trägt.
    - zuerst haben die falsch gerechnet
    - dann haben sie Dich falsch beraten.


    Eigentlich müsste man ja davon ausgehen, dass die ihren Beruf gelernt haben und für ihre Fehler dann auch selbst gerade stehen.
    Es ist sowieso eine Unmöglichkeit, dass Unterhaltsforderungen für Kinder für die unterhaltsfordernde Familie ein Kostenrisiko beinhaltet - hier wünsche ich mir dringlichst eine Änderung.


    Du schreibst, es wurde Dir VKH bewilligt?
    Hiermit ist der Anwalt doch in der Regel abgedeckt?
    Kann es sein, dass du nur die Verfahrenskosten zahlen musst?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .