Wahrscheinlich hat das OLG nur zu der Frage "Umgangsreduzierung, weil Kind Angst hat" entscheiden wollen, deshalb keine Berücksichtigung des laufenden Gutachtens. Dies vermutlich vor dem Hintergrund, im Zweifel das Kind schützen zu wollen, weil es ja selbst ausgesagt hat, es will nicht. Kein Vorwurf an Dich, lieber TS, ich zähle nur auf, was wahrscheinlich für das Gericht interessant war.
Was ich mich aber frage, müsste nicht gerade ein OLG auch einen Blick auf den Gesamtzusammenhang (einerseits Verfahren wegen Umgangreduzierung, andererseits von Amts wegen Kindeswohlgefährdung durch die andere Seite, dazu noch etliche vorherige Gerichtsentscheidungen) haben und dementsprechend mit seiner Entscheidung warten? Oder erwarte ich da zu viel Weitsicht von den Gerichten?