Betreuungsunterhalt

  • Guten Tag,


    ich habe mich heute hier neu angemeldet.


    Momentan habe ich ein Problem und dachte, vielleicht kann mir hier jemand helfen.


    Ich habe 2 Kinder und bin alleinerziehend, das seit 12 Monaten, die Tatsache an sich ist nicht das Problem, aber ich versuche Betreuungsunterhalt bei Gericht einzuklagen und das dauert schon 11 Monate. Vor einer Woche ist die Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden und nun ist ein schriftliches Vorverfahren eingeleitet worden.


    Weiß jemand, was das bedeutet und wie lange das Ganze jetzt wohl noch dauert, denn obwohl ich arbeite bin ich mittlerweile finanziell ziemlich am Ende.


    Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich schon mal dafür.

  • Hallo Simca,


    herzlich willkommen im Forum!


    Wie alt sind den deine 2 Kinder?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo Simca,


    also wenn du ab dem 3. Lebensjahr, deines Sohnes Vollzeit arbeitest, steht dir kein Betreuungsunterhalt mehr zu. Wenn du die letzten 12 Monate auch Vollzeit gearbeitet hast, steht dir glaube ich auch kein Betreuungsunterhalt zu.


    Aber es gibt ja immer Ausnahmeregelungen!


    Der Kindesunterhalt wird doch von der Mutter gezahlt, oder nicht?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Einmal editiert, zuletzt von Vater 1971 ()

  • Hallo Vater,


    der Betreuungsunterhalt steht Dir generell so lange zu, bis Du Dein Gehalt von vor der Schwangerschaft wieder hast, es sei denn, Du verzögerst das mutwillig.


    Außerdem arbeite ich nur Teilzeit, momentan.
    Ich wollte aber wissen, ob jemand, vielleicht Du, weißt, wie lange so ein Verfahren wohl noch dauern kann.


    Kindesunterhalt wird auch nur teilweise bezahlt. Das Verfahren auch ist noch anhängig.


    Gruß und schon mal danke für eine Anwort.

  • Sein Netto-Gehalt und wieviel Kindesunterhalt er zahlen muss, wenn er z.B. 600 Euro Kindesunterhalt zahlen muss und dann von seinem Gehalt nur noch 1000 Euro (Selbstbehalt) über bleiben - dann bleibt kein Spielraum für Betreuungsunterhalt.
    Der Selbstbehalt kann allerdings auch höher sein - z.B. 1200 Euro wegen Arbeitsweg, Rentenversicherung, Schulden...

  • Ich wollte aber wissen, ob jemand, vielleicht Du, weißt, wie lange so ein Verfahren wohl noch dauern kann.


    Also so genau kann dir dass keiner beantworten, aber wenn noch nicht mal der Kindesunterhalt gerichtlich geklärt ist, kann es gut sein das die Sache noch weit über 1 Jahr dauert!


    Zwischenfrage: Du bist doch ein allein erziehender Vater,
    weil du als männlich in deinem Profil gekennzeichnet bist?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • er verdient genug, das Gericht hat bereits Verfahrenskostenhilfe bewilligt, das wird nur bei Aussicht auf Erfolg gemacht, aber es geht um die Dauer. Ich warte schon 11 Monate, hat jemand Erfahrung, wie lange so etwas dauert)


    Gruß

  • kommt drauf an - wenn dein Ex schnell Auskunft gibt und angestellt ist - bei anderen dauert es, z.B. bei Selbstständigen, da müssen Steuererklärungen vorgelegt werden, das kann schon mal dauern (wenn er und sein Anwalt es drauf anlegen) und natürlich wie ausgelastet das Gericht ist

  • Eigentlich soll das alles recht schnell gehen. Wenn aber jetzt erst Verfahrenskostenhilfe gewährt wurde - nach 11 Monaten -, dann ist entweder der Richter eine Schnarchnase oder aber es hat Nachfragen etc gegeben.
    Guck mal bei deinem zuständigen Oberlandesgericht auf der Homepage. Viele OLG geben an, wie lange in ihrem Bereich Verfahren dauern im Schnitt.
    Der Betreuungsunterhalt kann mutmaßlich erst nach dem Unterhaltsentscheid ausgeurteilt werden, müsste aber eh der selbe Richter sein ... Frage ist, warum noch kein Termin angesetzt wurde. Nehmen die Anwälte noch Stellung?


    Hier im Forum haben wir Beispiele für Gerichtsentscheide Betreeuungsunterhalt/Unterhalt von 3 Monaten bis zu mehreren Jahren. Man kann also nüscht sagen - leider. Dein Anwalt müsste dir aber eine Hausnummer nennen können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn die Anwälte immer wieder Schriftstücke und Beweise einreichen, Unterlagen fordern, dann dauert das halt - und liegt nicht am Richter. Ob der genervt ist, ist egal - es ist dein Recht, Rechtsgehör zu finden, also Stellungnahmen abzugeben. Und Ex hat auch das Recht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bis zum 3. Lebensjahr ist der Anspruch auf Betreuungsunterhalt unbestreitbar. Ab dem 3. Lebensjahr fällt der Weg, wenn nicht besondere Gründe, die in den Kindern liegen, dagegen sprechen.


    @Vater 1971


    Wo steht, daß sie Vollzeit arbeitet? Da steht nur, daß sie arbeit. In welchem Umfang wissen wir nicht. Wieviel sie verdient wissen wir auch nicht. Ob der Ex der Kinder überhaupt BU bezahlen kann, wissen wir auch nicht, da wir sein Einkommen nicht kennen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Wo steht, daß sie Vollzeit arbeitet?


    Ich habe geschrieben „Wenn“ du Vollzeit arbeitest, ok!


    In welchem Umfang wissen wir nicht.


    Jetzt schon, sie arbeitet Teilzeit!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Einmal editiert, zuletzt von Vater 1971 ()

  • Bis zum 3. Lebensjahr ist der Anspruch auf Betreuungsunterhalt unbestreitbar.


    Jetzt nur allgemein und nicht zum Fall der TS!


    Was ist wenn eine KM, noch vor der Trennung (Kind z.B. 1 Jahr alt) wieder Vollzeit arbeitet und das gleiche Gehalt bezieht, wie vor der Schwangerschaft?


    Solche Fälle gib es ja auch, z.B. im Öffentlichem Dienst!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971


  • Bis zum 3. Lebensjahr ist der BU unbestreitbar. Er wird nach der 3/7-Methode berechnet. Wenn das Gehalt entsprechend hoch ist, wird der BU entsprechend niedrig ausfallen, bzw. ganz wegfallen. Aber grundsätzlich ist er da.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller