Nachnamen der Kinder

  • :-D :lach ein nicht ganz ernst gemeinter Post :D


    Oder "The Artist formally known as Prince" :D
    Aber Hey! Wenn einem der Name der/des Ex so stört, warum nicht einen auf Künstler machen und sich nen tollen Künsternamen ausdenken?

  • Oder "The Artist formally known as Prince"
    Aber Hey! Wenn einem der Name der/des Ex so stört, warum nicht einen auf Künstler machen und sich nen tollen Künsternamen ausdenken?



    Hätte da schon ein paar Ideen :D - ABER - das Problem bleibt...
    Die Kinder tragen immer noch den Namen des EX :flenn :wand ...
    Oder gilt beim Künstlernamen ein anderes Recht und die Kinder bekommen automatisch dann meinen Künstlernamen :lach

  • Hätte da schon ein paar Ideen :D - ABER - das Problem bleibt...
    Die Kinder tragen immer noch den Namen des EX :flenn :wand ...
    Oder gilt beim Künstlernamen ein anderes Recht und die Kinder bekommen automatisch dann meinen Künstlernamen :lach


    Ne, das nicht. Aber auch Kinder können Küstlernamen haben. Beispiel für nen Rocker mit zwei Kids. Gemeinsamer Künsternachname BIKES und die Vornamen Harley, Davidson und. Custom. Auf jedem Treff der. Renner! :daumen

  • Ne, das nicht. Aber auch Kinder können Küstlernamen haben. Beispiel für nen Rocker mit zwei Kids. Gemeinsamer Künsternachname BIKES und die Vornamen Harley, Davidson und. Custom. Auf jedem Treff der. Renner!



    :lgh :lgh :lgh



    Den Vorschlag werde ich meinen Jungs denn morgen gleich mal machen... Fehlt nur noch das richtige Töff dazu... Aber damit liebäugel ich ja seit Frühlingsbeginn ... kleiner Erpressungsversuch... Mama kauft sich das lang ersehnte Motorrad und ihr wechselt mit mir den Namen... :D
    Ob der KV das auch so lustig fände :hae: :motz:


  • Ob der KV das auch so lustig fände :hae: :motz:


    Der wird sich dann Honda oder Suzuki nennen. Wenn er sich Smith&Wesson oder Cruise Missile nennt, kannst du dir sicher sein, dass er davon wenig hält.

  • :lgh Volltreffer... Vermutlich Suzi.... Die Next ist Japanerin :D


    Dann sollte sich aber die Next Suzuki nennen, klingt doch er weiblich. Er sollte sich vielleicht mit Kawasaki anfreunden. Klingt wiederum männlicher als Suzi und ist auch eine Japanische Marke. Eine Hommage an ihr Herkunftsland. Als Künstlernachnamen spräche dann ja auch nichts gegen BIKES, oder? Da sind die Kids dann voll integriert.

  • Erstmal vielen herzlichen dank für so viele Antworten.


    Also ich möchte nicht das meine Jungs den neuen Namen tragen von der Neuen.


    Nach meiner Scheidung habe ich meinen alten Namen wieder angenommen, damit mein drittes Kind, was gesetzlich in der Ehe zur Welt kam, aber nicht sein Kind ist.
    Deshalb habe ich meinen alten Namen wieder angenommen. Bis dahin hatte ich auch kein Problem das meine 2 großen (7,9 Jahre)den Ehenamen getragen haben.


    Ich werde mich am Montag mit meiner Anwältin diesbezüglich anrufen. Den Kindesvater werde ich am WE ansprechen und fragen ob er ein Problem damit hat, die Namen der Kinder zu ändern.


    Ich finde es schön blöd, das meine Jungs nun anders heißen, als die Eltern. Gibt ja nur Probleme im Alltag. Aber wie ich meinen Ex kenne, wird er es nicht zustimmen. Wird wohl vors Gericht gehen.

  • Da bin ich mal gespannt.


    Ich finde das nicht gut, wenn man so auf den Rücken der Kinder streiten muss, aber es muss jeder selbst entscheiden, was er seinen Kindern antun möchte.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Also ich möchte nicht das meine Jungs den neuen Namen tragen von der Neuen.


    Warum sollten deine Jungs den Nachnamen von der Neuen tragen, möchte der KV denn jetzigen Nachnamen ändern lassen?


    Nach meiner Scheidung habe ich meinen alten Namen wieder angenommen, damit mein drittes Kind, was gesetzlich in der Ehe zur Welt kam, aber nicht sein Kind ist.
    Deshalb habe ich meinen alten Namen wieder angenommen. Bis dahin hatte ich auch kein Problem das meine 2 großen (7,9 Jahre)den Ehenamen getragen haben.


    Also dein drittes Kind, was nicht von deinem Ehemann war, kam noch vor der Scheidung (innerhalb der Ehe) zur Welt, Richtig?


    Dementsprechend trug dein drittes Kind ja erstmal auch, euren damaligen Familiennamen und nach der Scheidung hast du deinen alten Namen wieder angenommen!
    Gab es Schwierigkeiten dabei, dass dein drittes Kind jetzt deinen Hinternamen trägt?


    Ich finde es schön blöd, das meine Jungs nun anders heißen, als die Eltern. Gibt ja nur Probleme im Alltag.


    Ich meine, ihr habt doch beide euren bestehenden Nachnamen abgelegt, oder? Die Kinder sind nun mal mit diesem Nachnamen zur Welt gekommen und den Nachnamen jetzt ändern zu wollen, klingt für mich nach Auslöschung der Vergangenheit!


    Aber wie ich meinen Ex kenne, wird er es nicht zustimmen. Wird wohl vors Gericht gehen.


    Als Vater hätte mit Sicherheit auch etwas dagegen und würde mich auch Gerichtlich dagegen wehren! Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht deine Gründe für eine Namensänderung anerkennt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo,

    Zitat

    Zitat von »Blumenfee«
    Ich finde es schön blöd, das meine Jungs nun anders heißen, als die Eltern. Gibt ja nur Probleme im Alltag.


    Die Lösung DAFÜR wär ja ganz einfach gewesen ... oder? :hae:
    Bzw, hast Du genau so viel Anteil DARAN, wie der Ex und hast dieses "Problem" bei Deiner ;-) Namensänderung billigend in Kauf genommen :Hm T.


    Zitat

    Zitat von »Blumenfee«
    Nach meiner Scheidung habe ich meinen alten Namen wieder angenommen, damit mein drittes Kind, was gesetzlich in der Ehe zur Welt kam, aber nicht sein Kind ist.
    Deshalb habe ich meinen alten Namen wieder angenommen.


    ??? Der entscheidende Teil (die Begründung), fehlt da, glaube ich :hae:


    o.T
    Ist es möglich, dass ein Ex Ehepartner nach Wiederheirat einen Doppelnamen annimmt (NN Ex-NN Next)???
    Geht das?


    LG

  • es ist eigentlich garnicht so schwer und kompliziert. du stellst einen antrag in der namensänderungsbehörde oder im standesamt. in diesem legst du dar warum du den namen geändert haben möchtest. einer der gründe die wir damals anbrachten war unter anderem das zugehörigkeitsgefühl als familie zwischen kinder und mutter. etc. das wurde bewilligt und durchgeführt. hat nur etwas gedauert. kostet sehr viel geld, aber alle kinder tragen den gleichen namen.
    wenn der kv einverstanden ist, dann lass ihn gleich mit unterschreiben. ein familiengericht wurde dazu nicht eingeschalten.
    nur ein anwalt musste dem bearbeiter zweimal kräftig auf die füße treten mit einer massiven dienstaufsichtsbeschwerde, aber die frau war auch zutiefst unfähig.

  • es ist eigentlich garnicht so schwer und kompliziert. du stellst einen antrag in der namensänderungsbehörde oder im standesamt. in diesem legst du dar warum du den namen geändert haben möchtest. einer der gründe die wir damals anbrachten war unter anderem das zugehörigkeitsgefühl als familie zwischen kinder und mutter. etc. das wurde bewilligt und durchgeführt. hat nur etwas gedauert. kostet sehr viel geld, aber alle kinder tragen den gleichen namen.
    wenn der kv einverstanden ist, dann lass ihn gleich mit unterschreiben. ein familiengericht wurde dazu nicht eingeschalten.


    Und wie soll das gehen, wenn der KV als Sorgeberechtigter nicht damit einverstanden ist?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • einer der gründe die wir damals anbrachten war unter anderem das zugehörigkeitsgefühl als familie zwischen kinder und mutter. etc. das wurde bewilligt und durchgeführt.


    Der KV hat aber zugestimmt, oder nicht?

  • hallo,


    da ich bzw. wir hier ein ähnliches problem haben, wollte ich auch kurz was dazu schreiben:


    Allerdings hat mir vor kurzem eine Dame vom JA gesagt ich könne den namen ändern wenn ich dann das alleinige Sorgerecht habe...


    eine namensänderung hat NICHTS mit ASR oder GSR zu tun. in beiden fällen hat der jeweils andere elternteil zuzustimmen. ich habe auch ASR und mein ex sollte der namensänderung zustimmen. wir waren nicht verheiratet, kinder tragen seinen nachnamen.


    Wir waren auf dem Standesamt, die Große wurde belehrt, welche Folgen die Namensänderung haben würde, sie wollte trotzdem. Es wurden Urkunden erstellt, wir haben bezahlt und das wars. Allerdings habe ich für sie das alleinige Sorgerecht


    komisch! in welchem bundesland lebst du? also hier in bayern geht das nicht so lapidar....eben aus schutz der kinder vor "ständig wechselnden nachnamen"


    Bei dir sehe ich die einzige Schwierigkeit darin, dass du die Zustimmung des KV brauchst.


    das braucht man wie gesagt immer, egal ob ASR oder GSR! das hat nichts mit dem namen zu tun, genauso wie unterhalt und umgang voneinander zu trennen sind und das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.


    Ich finde es schön blöd, das meine Jungs nun anders heißen, als die Eltern. Gibt ja nur Probleme im Alltag.


    welche probleme meinst du? ich lebe seit nunmehr 6,5 jahren mit meinen buben und deren anderen nachnamen. probleme hatten wir noch nie. ich habe geb.urkunden im urlaub dabei und die negativbescheinigung vom jugendamt. das macht aber keine probleme, wie ich finde. da gibt´s weitaus schlimmeres......


    Aber wie ich meinen Ex kenne, wird er es nicht zustimmen. Wird wohl vors Gericht gehen.


    ja, und da kannst dich dann auf einen langwierigen prozess einstellen. meine jungs wollten aus recht fundierten gründen (JA hat auch zugestimmt) die namensänderung. ich habe ex letzten august gefragt, er verneinte und seitdem ist es vor gericht. wir haben den beschluss vor einem monat erhalten, dass JA, rechtsbeistand der kinder und amtsgericht der namensänderung zustimmt. ex legte 3tage vor ablauf der frist beschwerde ein....nun geht´s wieder von vorn los.....nur diesmal beim OLG! ich hoffe aber die lehnen das verfahren ab, wegen mangelnder erfolgsaussicht! leider bekommt mein ex PKH, sodaß ihm das alles am ar... vorbei geht, was das kostet :angry


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • @vater nein er wurde nicht dazu befragt, weil er im ausland ist. darum ist es ja auch so furchtbar mühsam gewesen und so aufwendig und teuer. wir mussten sogar nachweisen das wir deutsche staatsbürger sind - ein erwachsener und zwei kinder mit deutschen pässen in der hand. aber angenommen er wäre befragt worden oder gefragt worden, er hätte zugstimmt. das wissen wir.

  • Was hier zum tragen kommt ist der §1617c BGB. Ich habe dazu mal einen Beschluss rausgesucht vom OLG Düsseldorf


    §§ 1616, 1617c BGB


    OLG DÜsseldorf, Beschluss vom 17.03.2000 - 3 Wx 405/99


    "Hat ein Kind den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen erhalten, so kommt eine Namensänderung nach § 1617 c Abs. 2 Nr. 2 BGB auch nach Scheidung der Ehe der Eltern und Annahme des früheren Namens durch die - sorgeberechtigte - Mutter nicht in Betracht."


    Falls es der §1618 sein sollte (glaube ich nicht), hier ein Urteil des BGH, wo es die Voraussetzungen für Ersetzung der Unterschrift definiert hat:


    BGH, 10.03.2005 - XII ZB 153/03


    dazu auch das Urteil des OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.03.2001 - 3 UF 321/99


    Demnach kann das Familiengericht die Einwilligung des nichtsorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes ersetzen, wenn die Erteilung des Namens zum Wohle des Kindes unabdingbar notwendig ist, alleine der Umstand, daß sie dem Wohle des Kindes dient, ist nicht ausreichend"


    Also, das durchzusetzen, weil die Mutter das will, sind wir bei der Materie weit entfernt.


    Insofern hat Casha da recht: Auch wenn ein ET ASR hat, bedarf es der Zustimmung des anderen Elternteils.....es sei denn er ist unauffindbar.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


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