Wochenwechselmodell - wieder Stress

  • Wir praktizieren seid 4 Jahren das WWM. Manchmal funktioniert, manchmal nicht. Jetzt ist wieder die Zeit für Zweiteres.
    Wir haben mittlerweile die "Rechte" komplett halbiert, d.h. ein Kind ist bei Ihm angemeldet und er bekommt das Kindergeld. Das zweite Kind hat seinen HWS bei mir. Soweit alles in seinen Augen gut. Das hat auch ein Jahr gut funktioniert.


    Die Pflichten bleiben an mir hängen. Arztbesuche, macht er nicht. Aufklärung (auch über Gefahren im Alltag, Pedophile, Strassenverkehr, etc.) ist meine Aufgabe. Unterstützung bzgl. Schule,Hobbies, Kleidung uvm. meine Aufgabe. Eigentlich alle Pflichten bleiben an mir hängen. Seine Aussage war, er habe das SorgeRECHT. Für mich beinhaltet dies auch die Pflichten. Das Jugendamt sieht die ganze Sache entspannt, weil sie Verfechter des WWM sind. Die Wechseltasche ist mittlerweile auch leer.


    Die Aufgaben, die unsere Kinder bei Ihm bearbeitet haben, bringt er nicht vorbei. Er verweigert jegliche Auskunft über die schulischen Belange, die er hat. Zu allem Übel geht er in meiner Wohnung "einkaufen". Er nimmt sich, was er braucht. Das schlimme daran ist, er stiftet unsere Kinder an, ihn bei diesem Einbruchdiebstahl zu unterstützen und erzählt ihnen, dass dies Rechtens sei. Das geht doch nicht ???


    Das Jugendamt hat mich an die Familienhilfe verwiesen. Diese haben allerdings keine rechtliche Handhabe, d.h. sie können ihn nicht zu einem Gespräch zwingen.


    Das Einzigste, was ich möchte ist, das er unsere Kinder raus hält, sich wie ein erwachsener Mensch benimmt, im Sinne/Wohl unserer Kinder agiert und mit mir redet.


    Hilfe, ich weiß nicht mehr, was ich tun soll ;( .

    »Die Kinder kennen nicht Vergangenheit noch Zukunft, und - was uns selten vergönnt ist - sie freuen sich der Gegenwart..« Jean de la Bruyère

  • Was heisst, er geht einkaufen? Warum betritt er Deine Wohnung? Ohne Dein Beisein?
    Was ist die Wechseltasche, was sollte da drin sein?


    Bei einem Wechselmodell ist jeder für seinen Aufwand an Kleidung etc. verantwortlich, da sollte keine Tasche hin und her pendeln.
    Verabrede mit der Schule, dass diese Dich ebenfalls über alles informiert, was in den Vaterwochen passiert bzw Kopien der Aufgaben schickt?

  • Einkaufen heißt: er geht in meine Wohnung, wenn ich arbeiten bin, und nimmt sich, was er will (meistens Kinderkleidung). Warum er das tut, dass weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass er die Auffassung besitzt, dass dies sein Recht sei. Ich bin zwar kein Psychologe, aber ich glaube, er kann trotz Scheidung meine und deine nicht unterscheiden (ab dem Tag der Hochzeit gab es nur noch "unser"). Und "meine" ist wie früher "seine". Ihn daran hindern ist schwer, weil unsere Kinder bei mir ja auch wohnen. Ich habe mit Ihnen gesprochen und Ihnen gesagt, dass ich ihren Vater nicht in meiner Wohnung haben möchte. Sie dürfen ihn sehen, klar, aber nicht rein lassen. Dann müssen Sie sich anderswo treffen.


    Die Wechseltasche ist real auch eine Tasche mit Kleidung für unsere Kinder. Sachen, die in der Vorwoche angezogen waren und in der aktuellen nicht gebraucht werden, sind in dieser Tasche enthalten. Weiterhin gibt es Sachen, die man nicht doppelt kaufen kann - z.B. Pässe der Kinder. Diese sollten lt. Absprache auch enthalten sein.


    Was macht man, wenn wie dieses Jahr das Wetter wechselhaft ist? Als unsere Kinder meine Wohnung verlassen haben, waren ca. 30°C, d.h. Kleid und Schlappen und die Woche drauf regnet es bei 15°C, Kleid und Schlappen (?). Bisschen kalt.

    »Die Kinder kennen nicht Vergangenheit noch Zukunft, und - was uns selten vergönnt ist - sie freuen sich der Gegenwart..« Jean de la Bruyère

  • @



    ledameblanche
    : mit der Schule habe ich schon diese Vereinbarung. Ich bekomme z.B. jedes Zeugnis als Kopie. Es sind aber nicht nur Informationen, sondern wie diese Woche die Hausaufgaben (Herbarium), die unser Kind letzte Woche angefangen hat, diese Woche weiter bearbeiten sollte und nächste Woche die Abgabe ist. Seine (KV) Aussage dazu war "ich werde die Hausaufgaben nicht vorbeibringen/abholen lassen und wenn mein Kind deswegen eine schlechte Note bekommt, dann sage ich ihm, dass Du Schuld bist."

    »Die Kinder kennen nicht Vergangenheit noch Zukunft, und - was uns selten vergönnt ist - sie freuen sich der Gegenwart..« Jean de la Bruyère

    Einmal editiert, zuletzt von Isara ()

  • Das klingt für mich nicht nach echtem Wechselmodell, sondern einem UET, der einen Umgang hat, der sehr großzügig ist. Raten kann ich Dir nichts, aber schreiben, was ich machen würde:

    • Ein Gespräch beim Jugendamt führen, darüber, was die Rechte und Pflichten bei einem Wechselmodell sind.
    • Dort eine Frist setzen, bis wann es von seiner Seite läuft oder das Wechselmodell wird beendet.
    • Ebenfalls dort dem Ex ein Hausverbot erteilen. Verschwindet noch einmal etwas aus meiner Wohnung, das ich nicht erlaubt habe, erstatte ich Anzeige wegen Diebstahl, übertritt er die Türschwelle, folgt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.


    Mein Ex kennt mich, daher hat er es nie gewagt, das vor Zeugen ausgesprochene Hausverbot zu übertreten.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Kurz und knapp: Ich denke bei euch ist ein WWM einfach nicht möglich!
    Wenn das Jugendamt da nicht hilft, weil sie einfach das Modell toll finden und nicht genauer hinschauen, suche dir andere Anlaufstellen wie Erziehunsgberatung, Kinderschutzbund oder andere soziale Einrichtungen.
    Du kannst mit deren Hilfe natürlich nochmal versuchen mit dem Vater ins Gespräch zu kommen und die Probleme zu lösen, aber bei so vielen Problemen sehe ich da wenig Chancen.
    Und dann bleibt nurnoch, das Modell zu ändern, wenn das Jugendamt da wieder nicht hilft dann bleibt da wohl auch nur der Weg zum Rechtsanwalt, es sei denn, der Vater hält die Füße still, was aber unwahrscheinlich ist, oder?
    Es geht einfach nicht, dass du alles was er in seiner Zeit nicht tut auffängst und in deiner Zeit regelst, da gehen dir bald die Kräfte aus, du routierst nur noch und durch fehlende Infos, die von ihm nicht kommen kann es langfristig auch noch Probleme für die Kinder geben. Dabei bleiben alle auf der Strecke... bis auf vermutlich der Vater, der anscheinend nicht sehr familien- oder kinderorientiert denkt.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Das klingt für mich nicht nach echtem Wechselmodell

    Richtig, ist es nicht, dazu gehört ganz viel Kommunikation.

    sondern einem UET

    Was ist UET?

    Ein Gespräch beim Jugendamt führen, darüber, was die Rechte und Pflichten bei einem Wechselmodell sind.

    Hab ich getan. Die Dame ist so glücklich, dass es Männer gibt, die sich "kümmern".


    Dort eine Frist setzen, bis wann es von seiner Seite läuft oder das Wechselmodell wird beendet.

    :schiel Ich kann das WWM beenden? :schiel Mein Kenntnisstand ist, dass geht nicht mehr so einfach, außer ich verzichte auf ABR. Er wird auch nie einwilligen.
    Seine letzte Ansage in unserer gemeinsamen Wohnung war damals "ich will, dass Du gehst und ich will die Kinder".


    Zitat

    Verschwindet noch einmal etwas aus meiner Wohnung, das ich
    nicht erlaubt habe, erstatte ich Anzeige wegen Diebstahl, übertritt er
    die Türschwelle, folgt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

    Ich hab schon mit der Polizei gesprochen (Bekanntenkreis), keine Chance, wenn unsere Kinder Ihn reinlassen oder die Sachen raus holen. Das letzte Mal hab ich Ihn vor dem Haus abgefangen, leider ist er einen Kopf größer und wiegt doppelt so viel wie ich, so dass er mich einfach zur Seite geschubst hat. Bis in meine Wohnung hatte er nicht geschafft (dieses Mal).


    Zitat

    Mein Ex kennt mich, daher hat er es nie gewagt, das vor Zeugen ausgesprochene Hausverbot zu übertreten.

    :daumen

    »Die Kinder kennen nicht Vergangenheit noch Zukunft, und - was uns selten vergönnt ist - sie freuen sich der Gegenwart..« Jean de la Bruyère

  • Offensichtlich gibt es bei Euch nicht die Grundvoraussetzung für ein Wechselmodell: eine funktionierende Kommunikation. Du kannst also - wenn Du reale Erfolgsaussichten erkennen kannst - dieses Modell anfechten indem Du vor Gericht das ABR für beide Kinder und die Änderung des Umgangmodells beantragst (ich gehe davon aus, das Beratung etc. nicht fruchtet/gefruchtet hat?).
    Wenn Du das nicht willst (was ich durchaus verstehen kann, denn da geht es dann um alles oder nichts), musst Du Dich irgendwie arrangieren. Das heisst aber nicht, dass Du Dir alles gefallen lassen musst.
    Die Wechseltasche macht für ein paar Kleinigkeiten Sinn, alles andere muss es halt 2 mal geben. Das Wechselmodell ist aufwendig und kostspielig, das muss aber auch Dein ExMann einsehen, wenn er dieses Modell auf Teufel komm raus will.


    Ansonsten hast Du in meinen Augen in den letzten 4 Jahren ein bisschen versäumt, Grenzen zu setzen. Sprich dem KV ein Hausverbot aus und Zeige ihn an, wenn der dieses verletzt. Er hat in Deiner Wohnung nichts verloren, wenn er das nicht begreift mach es nicht zu Deinem Problem.
    Wegen der Hausaufgaben: das Problem habe ich auch öfter. Ich gebe dann in der Schule bescheid, wie die Situation ist, eben dass das Kind die Aufgabe nicht machen konnte weil die Sachen beim Vater lagen. Ohne Beschuldigungen, aber auch ohne die Schuld auf Dich zu nehmen. Was er dann wo erzählt, kann Dir erstmal egal sein.
    Wie alt sind denn die Kinder? Sie müssen da auch ein bisschen mitarbeiten und beim Pendeln die Sachen mitnehmen.

  • PS: auch schubsen ist strafbar und die Kinder - je nach Alter - sind NICHT haftbar zu machen für die Durchsetzung eines Hausverbots. DU hast das Hausrecht und legst die Regeln fest, die ER einhalten muss. Alles andere ist anzeigbar, evt fällt es sogar unter Stalking.

  • Wie alt sind denn die Kinder? Sie müssen da auch ein bisschen mitarbeiten und beim Pendeln die Sachen mitnehmen.

    9 und 11. Die meisten Sachen nehmen Sie auch Montags mit. Und ich habe mit Ihnen auch geredet. Alternativen geboten (z.B. mit dem Papa außerhalb unseres Wohnhauses treffen).


    Und ja, Du hast Recht, ich habe die Grenzen nicht gesetzt bzw. diese aufgelockert und das ist wohl verwirrend. Ich habe deswegen auch beschlossen, die Grenzen fest zu setzen und auch die Einhaltung zu gewährleisten.


    Zitat

    Alles andere ist anzeigbar, evt fällt es sogar unter Stalking.

    Stalking hatte ich auch schon, seine erste Freundin nach mir. Ich war bei der Polizei deswegen. Sie hatten gesagt, 6 Wochen stalkern reicht nicht für eine Anzeige. Aber der Tipp, Sie konsequent zu ignorieren hat geholfen. Ich habe das Theater nur noch 3 Wochen ertragen müssen, dann war ich sie los.


    Zitat

    die Kinder - je nach Alter - sind NICHT haftbar zu machen für die Durchsetzung eines Hausverbots.

    Ist ja auch gut so :-) , es sind meine Probleme und Aufgaben. Dies auf die Schultern der Kinder zu legen ist das Letzte, was ich möchte. Sie sollen schließlich Kinder sein.

    »Die Kinder kennen nicht Vergangenheit noch Zukunft, und - was uns selten vergönnt ist - sie freuen sich der Gegenwart..« Jean de la Bruyère

  • >Stalking hatte ich auch schon, seine erste Freundin nach mir. Ich war bei der Polizei deswegen. Sie hatten gesagt, 6 Wochen stalkern reicht nicht für eine Anzeige. Aber der Tipp, Sie konsequent zu ignorieren hat geholfen. Ich habe das Theater nur noch 3 Wochen ertragen müssen, dann war ich sie los.<



    >Ich hab schon mit der Polizei gesprochen (Bekanntenkreis), keine Chance, wenn unsere Kinder Ihn reinlassen oder die Sachen raus holen. Das letzte Mal hab ich Ihn vor dem Haus abgefangen, leider ist er einen Kopf größer und wiegt doppelt so viel wie ich, so dass er mich einfach zur Seite geschubst hat. Bis in meine Wohnung hatte er nicht geschafft (dieses Mal)<



    Isara, vielleicht solltest Du Dich wirklich mal ausgiebig von einem Anwalt beraten lassen. Polizisten und "die Polizei" im Allgemeinen will in erster Linie eins: Ruhe im Karton und so wenig Aufwand wie möglich. Die Polizei entscheidet nicht, welche Anzeige "reicht" oder welches Vergehen strafbar ist, das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Gerichte. Du kannst und darfst Anzeigen, was immer Du willst. Solche Aussagen von Polizisten machen mich echt wütend, die versuchen Dir von vorneherein die Erfolgsaussichten darzulegen (die sie gar nicht einschätzen können!) und verhindern so erfolgreich so manche (notwendige) Strafverfolgung. Stalking ist Stalking, Hausfriedensbruch ist Hausfriedensbrucht etc. Niemand kann Dir sagen wie die Sache ausgeht, aber ob Anklage erhoben wird oder nicht, entscheidet NICHT die Polizei!

  • Schloss tauschen und ein zweites Paar Schuhe und eine Allwetterjacke kaufen - was aber viel wichtiger wäre - du mußt deinen Grenzen setzten, dann klappt es auch wieder ... manches schleift sich schnell ein oder wird selbstverständlich....

  • Schloss tauschen und ein zweites Paar Schuhe und eine Allwetterjacke kaufen - was aber viel wichtiger wäre - du mußt deinen Grenzen setzten, dann klappt es auch wieder ... manches schleift sich schnell ein oder wird selbstverständlich....


    Stimmt :daumen . Es ist wieder Verständlichkeit, dass ich alles erledige, so wie früher. Danke Euch allen :daumen .

    »Die Kinder kennen nicht Vergangenheit noch Zukunft, und - was uns selten vergönnt ist - sie freuen sich der Gegenwart..« Jean de la Bruyère