Hallo zusammen
Unsere Kur startet Anfang August und wir freuen uns auf Buchen!
Gerne wären wir auch nach Borkum gefahren, aber die IKK ignoriert mein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich einer anderen Klinik. Ich bin nicht einmal dazu gekommen, zu sagen, warum wir Borkum vorziehen würden. So nett ich nun mal bin, habe ich gedacht, gut, dann eben Buchen und wir freuen uns wirklich darauf.
Aber was ist wirklich mit diesem § 41 SGBV? Hab ich ein Wunsch- und Wahlrecht, dann hab ich es auch, oder bin ich zu "anspruchsvoll"?
Eure Meinungen und/oder Tipps dazu würden mich sehr interessieren.
Danke und tschö