Erfahrungen befristete Verträge ?

  • ich kenn mich damit verdammt gut aus :brille


    welche Erfahrungen meinst Du denn? so Allgemein kann man das nicht beantworten-


    grds. erst mal die Frage, ob befr. Verträge nach TzBefrG, oder mit Sachgrund?
    Und beim Thema Sachgrund könnte ich anfangen, Bände zu füllen :P
    beim TzBefrG wäre es nur ein Band :D

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich hatte auch zuerst einen befristeten Vertrag für ein Jahr; anschließend ein weiteres Jahr, jetzt den unbefristeten. Allerdings "ohne Sachgrund". Also - keine Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretung. Eine Kollegin, die nach der Ausbildungszeit als Schwangerschaftsvertretung übernommen wurde, hängt da immer noch drin und ist darüber nicht sehr glücklich...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Ich hatte einen befristeten Vertrag auf 2 Jahre. Dieser wurde jetzt in einen unbefristeten umgewandelt.
    Keine Vertretung.
    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Hallo,


    hab da auch einiges durch.


    befristete Arbeitsverträge von 14 Tagen , 6 Wochen und paar Monaten.


    Hatte auch über 1 Jahr nen Vertrag der immer wieder neu befristet wurde, war Schwangerschaftsvertretung in einem Unternehmen aber auf verschiedenen Stellen also immer wieder neu befristet und das manchmal nur für wenige Monate. Daraus enstand dann noch mal ein Teilzeitvertrag als Krankheitsvertretung und dann war schluss.


    Dann war ich 2011 befristet eingestellt als ungelernte Kraft , daraus hat sich ein unbefristeter Vertrag ergeben und mittlerweile eine noch vom Arbeitgeber finanzierte 2 Ausbildung.


    Also nicht immer sind zeitverträge der Anfang vom Ende

  • na, bei Elternzeit hast Du Dir direkt das Schlimmste für den Vertreter rausgesucht :ohnmacht:


    Ja, der SG gillt idR. vor allen Arbeitsgerichten, sofern der Name (des zu Vertretenden) belegt ist, und endet mit Ablauf der Elternzeit
    aber :brille im Anschluss kann (gerade im ÖD) über Jahre der Sachgrund Vertretung UoL für Name (des zu Vertretenden) gelten-


    dies geht oft so lange, bis die zu Vertrende Person wieder kommt, oder aus dem Betrieb/Unternehmen ausscheidet-


    Die Idee dahinter ist ja, der Person, die sich um die Kinder kümmert, ihren Arbeitsplatz zu alten Bedingungen zu erhalten...
    eigentlich etwas, für das hart gekämpft wurde, und was absolut wünschenswert ist...
    ABER
    Für den Vertreter ist das natürlich oft eine schlimme Situation, da sie quasi immer nur so lange Verträge erhält, wie die zu Vertretende überlegt,
    zu Hause zu bleiben (also oft immer nur ein halbes, oder ein Jahr)-
    rechtlich ist das i.A. ok :-(

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Hier - ich war 3 -Jahre -EZ-befristete Kraft mit mühsamen Verlängerungen und Übernahme. Jetzt bin ich wieder eine - wegen Sabbatjahr - ich hoffe aber, das ich es auch diesmal überlebe bzw. in der Zeit überzeuge. Ohne Befristung findet man nur noch ganz selten.

  • darauf hat sie kein Recht - deshalb bin ich nach der EZ auch erst in VZ wiedergekommen und habe dann auf mein Recht auf TZ gebraucht gemacht - für 35 Std.
    Oft entwickelt sich in der Zeit etwas - in den 3 Jahren in denen ich Vertretung war - hat die andere Mutter in TZ schon wieder im Unternehmen angefangen und den Job dann nach der EZ behalten.
    Bei der Rückkehr hat sie aber eigentlich nur ein Recht auf ihren VZ Vertrag - wenn auch nicht genau auf diese Stelle - ggfls. wird in der Zeit noch woanders etwas frei.

  • Für den Vertreter ist das natürlich oft eine schlimme Situation, da sie quasi immer nur so lange Verträge erhält, wie die zu Vertretende überlegt,
    zu Hause zu bleiben (also oft immer nur ein halbes, oder ein Jahr)-


    Genau so geht es meiner Kollegin...

    LG
    CoCo




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    ~ Kalil Gibran ~

  • . wenn 1 VZ Kraft aber in TZ wiederkommen will?


    dann ist die Frage, was sie mit der anderen Hälfte ihrer AZ macht-
    Wenn sie einen Änderungsarbeitsvertrag unterschreibt, dann wäre die Hälfte frei, und der Vertreter hätte eine Chance, diese Hälfte zu bekommen-
    aber im ÖD ist es meist so, dass sie zwar zur Hälfte wiederkommt, aber diese Reduzierung ihrer WAZ auch nur befristet nimmt...
    von daher wäre dann nur noch eine Halbe Stelle (befristet mit eben diesem SG) zu vertreten-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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