Unterhalt berechnen - KU

  • Grundlage sind immer die letzten 12 Monate ?


    netto Rechnung d. h. netto mtl rechnen + anteilig Weihnachtsgeld?
    oder Bruttojahresrechnung?


    netto finde ich einfacher zu rechnen...


    minus berufsbedingte Aufwendungen - 5 % ?
    minus Altersvorsorge / Riester - 4 % ?


    bitte Info aktuelle %, danke
    :tuedelue

  • Bei abhängig Beschäftigten sind 12 Monate Standard. Wovon abgewichen werden kann, wenn Gründe dafür sprechen.


    Die 4% Altersvorsorge wird vom Brutto abgezogen.
    Die 5% berufsbedingte Aufwenungen vom Netto. Hier einen Blick in die Leitlinien des zuständigen OLG werfen. Wird unterschiedlich behandelt. So kann zB mit Nachweisen der tatsächlichen Kosten durchaus auch mehr in Abzug gebracht werden.


    Auch abhängig vom OLG und dem Einzelfall sowieso: berücksichtigungsfähige Schulden.


    Unter Umständen erhöhter Selbstbedarf wegen hohen Umgangskosten, ausgedehnte Mitbetreuung oder höhere Miete.


    1/7 Erwerbsanreiz gibt es, glaube ich nur bei TU,EU,BU nicht aber bei KU!?

  • minus berufsbedingte Aufwendungen - 5 % ?
    minus Altersvorsorge / Riester - 4 % ?


    Die % sind ein Schätzwert. Angenommen müßen die echten Kosten. Wer nicht riestert pech gehabt. Wer mehr Werbungskosten hat da werden auch mehr angerechnet.
    Dazu gibt es noch mehr was abzugsfähig ist.

  • ... Nicht zu vergessen, wenn vorhanden:
    *Dienst/Geschäftswagen Vorteil
    *Wohnwerter Vorteil bei eigener bewohnter Immobilie
    * sekundäre Altersvorsorge
    * Fahrtkosten


    Ist aber alles bisher nur das grobe Gerüst
    Konkrete Unterhaltsberechnungen haben oft viel mehr Facetten die beachtet werden müssen...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Sind die 5% berufsbedingte Ausgaben nicht in den richtlinien eine Pauschale? Einige OLGs weichen ab und erlauben dann mit Nachweis von höheren Kosten auch höhere Abzüge. Also ich meine, die 5% sind immer drin. Hierzu gab es auch jüngst ein BGH Urteil, nachdem diese 5% sogar bei Arbeitslosen mit fiktivem Einkommen greifen. Was ja auch Sinn macht, wer fiktiv arbeitet und fiktive Einnahmen erzielt, hat natürlich auch fiktive Ausgaben.


  • Der Dienstwagen ist optional. Kann, muss nicht.

  • BGH sagt wenn Dienstwagen auch zur Privatnutzung gestattet wird, ist die Ersparnis bei Mittelklassewagen mit Pauschale von 200€ als fiktives zusätzliches Einkommen hinzuzurechnen .


    Also was ist da kann, muss aber nicht?
    ISt nur dann nicht , wenn keine! private Nutzung...oder?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Genau, wenn überhaupt keine private Nutzung (vom AG untersagt oder er fährt nachweislich private Fahrten mit seiinem nachweislich vorhandenen PKW).


    Ich meine aber auch, dass es nicht mit angerechnet wird, wenn zB bereits genug Unterhalt gezahlt wird. Extrembeispiel: UET zahlt DDT Zeile 10. ich glaube kaum, dass dann sein Firmenporsche noch zur Debatte steht, insbesondere, wenn er damit eigentlich nur Sohnemann 2x die Woche beim Umgang zum Fussball fährt.


    Wenn es um Mindest KU oder Mangelfall geht, wird UET wohl nicht drum rum kommen, sich den Polo anrechnen zu lassen.

  • BGH sagt wenn Dienstwagen auch zur Privatnutzung gestattet wird, ist die Ersparnis bei Mittelklassewagen mit Pauschale von 200€ als fiktives zusätzliches Einkommen hinzuzurechnen .


    er wird doch schon vorher versteuert-
    und somit wäre er einmal mindernd, und dann wieder oben drauf- somit wird er im Endeffekt gar nicht berechnet


    ich glaub, daher kommt die unterschiedliche Sichtweise?
    weil der eine seinen Firmenwagen mtl. versteuert, und der andere nicht?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Fahrtkosten nicht vorhanden


    AlwaysHope :
    wenn WW obendrauf gerechnet wird
    könn(t)en auch Kosten abgezogen werden in welcher Höhe?
    d.h. Kosten, dei nicht verbrauchsabhängig sind


    MUSS WW angerechnet werden?


    laut Mietspiegel
    oder tatsächliche Höhe ? wenn vergleichbare Mietverträge von Nachbarn vorhanden?


  • er wird doch schon vorher versteuert-
    und somit wäre er einmal mindernd, und dann wieder oben drauf- somit wird er im Endeffekt gar nicht berechnet


    ich glaub, daher kommt die unterschiedliche Sichtweise?
    weil der eine seinen Firmenwagen mtl. versteuert, und der andere nicht?


    Nein, daran liegt es nicht unbedingt.


    Möglichkeit 1: er wird nicht privat genutzt, auch nicht für den Arbeitsweg (bleibt abends auf dem Firmengelände). Dann ist das FA raus und das FamGericht ebenso.


    Möglichkeit 2: er wird privat benutzt, wenn auch nur für den Arbeitsweg oder auch mehr. Dann ist das FA an Board, das FamGericht aber nicht zwangsweise.


    Möglichkeit 3: wie 2 jedoch das FamGericht haut auch noch mal fiktiv Kohle auf das Einkommen. Ob nur Arbeitsweg oder auch mehr.


    Möglichkeit 4: wie 1 aber der UET vertaut der Aussage des JA und unterschreibt freiwillig mehr. Dann ist er aber selber Schuld :D


  • er wird doch schon vorher versteuert-
    und somit wäre er einmal mindernd, und dann wieder oben drauf- somit wird er im Endeffekt gar nicht berechnet


    HeHe, der ist gut :D wenn du nicht weit genug denkst, magst du aus Sicht BET Recht haben.


    Ich schildere mal, wie sich so ein Auto für einen UET alles ander als "nicht ins Gewicht fällt" aufschlagen kann.


    Der Geldwerte Vorteil meines Firmenwagens schlug sich mit netto €350 weniger Einkommen im Monat nieder.
    Das FamGericht packte nochmal €350 ober drauf. Ergo 700,00 Euro weniger EK pro Monat Netto. Gerechnet auf Kante vom Selbstbehalt. Also real nur noch €540 pro Monat für Miete und Co. (Damaliger SB von 890-350).


    Eckdaten dazu bei EX und Gericht bekannt.
    - Arbeitsweg ins Büro kleiner 200m oder eine halbe Zigarettenlänge. Zu fuss
    - Privatfahrten täglich 4km zwecks Umgang mit der Tochter
    - Geschäftsfahrten


    Aus Sicht von BET eine Nullnummer. Angeblich. Argument ist, dass wenn er den Firmenwagen nicht hätte, hätte er ja auch 350 mehr Einkommen, da das FA nichts abzieht. Dabei scheint festzustehen, dass der UET auch ohne Auto sein Einkommen wie bislang generieren kann. Oder aber, dass er ja vom Selbstbehalt eines Vorfinanzieren kann. Oder es für meine damalige Position dem Einkommen und der Kundschaft als angemessen erscheint, wenn man mit einem billigen Schrottbock 8 von 10 Terminen ohne Pannen schafft. EMEA Firmensprecher kommt mit Armani aus Ford Fiesta BJ 80 zum Pressetermin. Wenn der Karren die Strecke übersteht.

  • Wir bekommen seit 15 Jahren keinen KU :kopf
    Nur bei der Berechnung meines Unterhaltes an UET ohne Umgang :brille ist so gerechnet worden....
    Da hab ich dann wohl Glück gehabt :crazy

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Bei mir ging es nicht mal um KU. Darüber wurde nie gefeilscht. Ich wurde mit dem KFZ so runtergerechnet um den TU zu maximieren, denn sie schmiss ja ihren Vollzeitjob um die BET Rolle zu zementieren.

  • Also: Ich gehe mal davon aus der Unterhaltspflichtige hier normaler Arbeitnehmer ist.


    durchschnittlicher Nettolohn = Netto der letzen 12 Monate + Steuererstattung (oder - Steuernachzahlung) laut letzter Steuererklärung geteilt durch 12.


    Bereinigung: Ab gehen


    - Altersvorsorge bis max. 4% vom Brutto
    - Arbeitskosten (z.B. Berufskleidung, Fahrt zur arbeit) in nachgewiesener Höhe, mindestens 50€. Die 5% vom Netto sind lediglich ein Anhaltspunkt, wenn man keine konkreten Zahlen hierzu hat. Aber mit den 5% kann man eigentlich gut rechnen, da die Auswirkung max. 1 Stufe zuviel oder zuwenig ausmacht.
    -Berücksichtigungsfähige Schulden.


    Einkommenserhöhend wirkt:


    - Ein Firmenwagen, der privat genutzt wird
    - Wohnwertvorteil, wenn jemand mietfrei wohnt (meistens selbst genutzte Immobilie)
    - Geldwerte Leistungen des AG, wie z.B. kostenfreies Essen
    - Zusammenwohnen mit NEXT, da sich eine Wohnersparnis ergibt

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()


  • Hallo Hexenmama,
    der WW wird als Einkommen gerechnet, i.d.R lt. Mietspiegel.
    Dagegen rechnen kannst Du Zins oder Tilgung (da mache Dich bei den Unterhaltsleitlinien Deine OLGs schlau). Diese sind dann aber Bestandteil der 4% Altersvorsorge (vom Brutto).
    Grundsätzlich solltest Du diese Unterhaltsrichtlinien mal studieren, da findest Du alle relevanten Punkte.
    Viel Glück!
    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • *Wohnwerter Vorteil bei eigener bewohnter Immobilie


    Mit Verechnung der Zinsen für Kredite. Tilgung nicht.


    Einige OLGs weichen ab und erlauben dann mit Nachweis von höheren Kosten auch höhere Abzüge.

    Alle OLG akzeptieren das. Es muss nur plausibel sein. Es soll Berufsgruppen geben die haben die 5% sehr schnell.

  • Nochmal wegen wohnwerter Vorteil


    In derRegel sind die Zins- und Tilgungspläne so gestaltet, dass sie einer ortsüblichen Miete entsprechen.
    Dann ist es ein Nullrundenspiel und es gibt keine Differenz als Vorteil
    Ist das Häuschen aber gut abbezahlt oder von Oma/ Eltern geerbt und fast bis ganz schuldenfrei- dann ergibt sich schon ein positiver Wert, der das Einkommen erhöht.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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