Guten Abend, in unserem Haus werden aktuell vom 1sten stock bis zum
4ten alle Wohnungen saniert und die Miete erhört nun folgendes.
Ich beziehe Alg2.
Im Februar liefen die internen Gespräche der Mitverwaltung an indem
hervorging das die Wohnungen im haus nach und nach saniert werden ( die miete wird erhöht in allen Wohnungen) man konnte nicht genau sagen wie
lang diese andauern und ich kurzfristig umziehen müsste in die freie
Wohnung im ersten Stock selbe wohnung, selbe größe eben
nur 1sten Stock (daraufhin habe ich der Service Hotline des Jobcenters
beschied gegeben, dort wurde mir gesagt ich solle den Mitvertrag
einreichen wen ich diesen habe) .
ich musste nun Kurzfristig
innerhalb einer Woche umziehen in den 1sten Stock. Ich habe darauf hin
den neuen Mitvertrag der arge zugeschickt.
Nun möchten sie Nachweise über die Kündigung der alten Wohnung?? Ich
habe keine Kündigung bekommen da ich durch die Umbaumaßnahmen umziehen
musste kurzfristig.Wurde einfache nur ein neuer Mitvertrag aufgesetzt.
Die Miterhöhung übersteigt die regelmite von 116,00 euro was ich selbst
tragen werde (das wäre spätestens Oktober in der alten Wohnung im 4ten
Stock auch auf mich zugekommen da Miterhöhung) .
Drohen mir nun -Konsequenzen außer die selbst übernahm der 116,00 Euro? (duch das ich nicht vorab das ok der arge einholen konnte)