lso ich denke schon, dass das Jobcenter, sollten Leistungen geflossen sein, diese komplett zurückfordern kann-
Die waren dann aber für den Zeitraum schon eine BG ,dh wenn der Lebenspartner Geld verdient hat wurde dieses eh mit angerechnet.
Wenn Unterhaltsvorschuss geflossen ist vielleicht der, aber ich möchte mich dem hier herschenden ich baue mi8r das Recht wie es mir gefällt und habe aber so wirklich Ahnung nicht Geschreibe nicht anschliessen.
Liebe TS ich würde mit solchen Fragen wirklich zum Anwalt gehen.Der wird Di rklare Antworten geben wo nicht der Wunsch Vater des Gedanken ist
Liebe Grüße
Ute